Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.illum mediatorem Dei & hominum, hominem Jesum Christum, nec esse aliud nomen sub coelo datum hominibus, in quo oporteat nos salvari, Act. 4. 2. canitque de eo Ecclesia universa in Nativitate Domini: Testatur hoc praesens dies, currens per anni circulum, quod solus e sinu Patris mundi salus advenerit. Qui solus, inquit concilium Tridentinum sess. 25. de Invocat. Sanctor. noster redemtor & salvator est. vid. Philanton. P. Dionysii Wert. p. 88. & p. 108. Welchem können beygefüget werden, ejusdem P. Dionysii eintziger Mittler zwischen GOtt und den Menschen, item via pacis, und Catholischer Ehren-Retter, wie anch Catechismus Romanus (Editus Parisiis 1568.) p. 18. und Catechismus D. Petri Canisii, der so wohl absonderlich zum öfftern gedruckt worden, als in der Mayntzischen Agenda de Anno 1599. sich befindet, und pro libro quasi symbolico gehalten wird. Wer nun JEsum Christum für das Mittel der Seeligkeit hält, und dessen Verdienst und Gerechtigkeit durch den rechten Glauben ergreifft, und auf sich appliciret, das ist, nach den Hauptstücken der Christlichen Religion einfältig glaubt, Christlich lebet, andächtig betet, und bußfertig die Absolution und das heilige Abendmahl empfängt, der hat, wie ihr und unser Catechismus lehret, die Mittel der Seeligkeit, und kan also durch GOttes Gnade bey ihnen so wohl als bey uns seelig werden. Und das besagte gründet sich auf diesen Satz oder Thesin, daß der Grund des Glaubens von den Catholischen unverrückt und unzerstört gelassen werde, wie solches der weyland berühmte und von Calovio unter die reinen Lehrer unserer Kirchen gerechnete Theologus zu Altdorff, Professor J. C. Dürrius in seinen Send-Schreiben an den damahligen Pro-Cancellarium Universitatis Altorffinae und vördersten Consulenten der Nürnbergischen Republique, welches in Joh. Fabricii consideratione controversiarum p. 463. am ersten gedruckt worden, gründlich und weitläufftig ausgeführet hat; woraus ich dann diesen Schluß mache, und halte dafür, daß er unwiedersprechlich seyn und bleiben werde: In welcher Kirche man kan seelig werden, dieselbe muß nothwendig den Grund des Glaubens behalten, Ratio: Weil die allergeringste Verletzung des Grundes des Glaubens an der Seeligkeit hindert. Nun aber in der Catholischen Kirchen kan man seelig werden, Praefat. in Formul. Concord. §. Ad condemnationes. J. Saubert. in Epit. Exam. Philippi Melanchth. p. 98. Joach. Hildebrand in Theol. dogmat. 841. Ergo. Auf die andere Frage antworte ich mit Ja, wann die PrintzeßinAuch der andern, jedoch unter 1) so weit informiret ist, daß die Streitigkeiten, die zwischen uns und illum mediatorem Dei & hominum, hominem Jesum Christum, nec esse aliud nomen sub coelo datum hominibus, in quo oporteat nos salvari, Act. 4. 2. canitque de eo Ecclesia universa in Nativitate Domini: Testatur hoc praesens dies, currens per anni circulum, quod solus e sinu Patris mundi salus advenerit. Qui solus, inquit concilium Tridentinum sess. 25. de Invocat. Sanctor. noster redemtor & salvator est. vid. Philanton. P. Dionysii Wert. p. 88. & p. 108. Welchem können beygefüget werden, ejusdem P. Dionysii eintziger Mittler zwischen GOtt und den Menschen, item via pacis, und Catholischer Ehren-Retter, wie anch Catechismus Romanus (Editus Parisiis 1568.) p. 18. und Catechismus D. Petri Canisii, der so wohl absonderlich zum öfftern gedruckt worden, als in der Mayntzischen Agenda de Anno 1599. sich befindet, und pro libro quasi symbolico gehalten wird. Wer nun JEsum Christum für das Mittel der Seeligkeit hält, und dessen Verdienst und Gerechtigkeit durch den rechten Glauben ergreifft, und auf sich appliciret, das ist, nach den Hauptstücken der Christlichen Religion einfältig glaubt, Christlich lebet, andächtig betet, und bußfertig die Absolution und das heilige Abendmahl empfängt, der hat, wie ihr und unser Catechismus lehret, die Mittel der Seeligkeit, und kan also durch GOttes Gnade bey ihnen so wohl als bey uns seelig werden. Und das besagte gründet sich auf diesen Satz oder Thesin, daß der Grund des Glaubens von den Catholischen unverrückt und unzerstört gelassen werde, wie solches der weyland berühmte und von Calovio unter die reinen Lehrer unserer Kirchen gerechnete Theologus zu Altdorff, Professor J. C. Dürrius in seinen Send-Schreiben an den damahligen Pro-Cancellarium Universitatis Altorffinae und vördersten Consulenten der Nürnbergischen Republique, welches in Joh. Fabricii consideratione controversiarum p. 463. am ersten gedruckt worden, gründlich und weitläufftig ausgeführet hat; woraus ich dann diesen Schluß mache, und halte dafür, daß er unwiedersprechlich seyn und bleiben werde: In welcher Kirche man kan seelig werden, dieselbe muß nothwendig den Grund des Glaubens behalten, Ratio: Weil die allergeringste Verletzung des Grundes des Glaubens an der Seeligkeit hindert. Nun aber in der Catholischen Kirchen kan man seelig werden, Praefat. in Formul. Concord. §. Ad condemnationes. J. Saubert. in Epit. Exam. Philippi Melanchth. p. 98. Joach. Hildebrand in Theol. dogmat. 841. Ergo. Auf die andere Frage antworte ich mit Ja, wann die PrintzeßinAuch der andern, jedoch unter 1) so weit informiret ist, daß die Streitigkeiten, die zwischen uns und <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0049" n="41"/> illum mediatorem Dei & hominum, hominem Jesum Christum, nec esse aliud nomen sub coelo datum hominibus, in quo oporteat nos salvari, <hi rendition="#i">Act.</hi> 4. 2. canitque de eo Ecclesia universa in Nativitate Domini: <hi rendition="#i">Testatur hoc praesens dies, currens per anni circulum, quod solus e sinu Patris mundi salus advenerit.</hi> Qui solus, inquit concilium Tridentinum sess. 25. de Invocat. Sanctor. noster redemtor & salvator est. vid. Philanton. P. Dionysii Wert. p. 88. & p. 108. Welchem können beygefüget werden, ejusdem P. Dionysii eintziger Mittler zwischen GOtt und den Menschen, item via pacis, und Catholischer Ehren-Retter, wie anch Catechismus Romanus (Editus Parisiis 1568.) p. 18. und Catechismus D. Petri Canisii, der so wohl absonderlich zum öfftern gedruckt worden, als in der Mayntzischen Agenda de Anno 1599. sich befindet, und pro libro quasi symbolico gehalten wird. Wer nun JEsum Christum für das Mittel der Seeligkeit hält, und dessen Verdienst und Gerechtigkeit durch den rechten Glauben ergreifft, und auf sich appliciret, das ist, nach den Hauptstücken der Christlichen Religion einfältig glaubt, Christlich lebet, andächtig betet, und bußfertig die Absolution und das heilige Abendmahl empfängt, der hat, wie ihr und unser Catechismus lehret, die Mittel der Seeligkeit, und kan also durch GOttes Gnade bey ihnen so wohl als bey uns seelig werden. Und das besagte gründet sich auf diesen Satz oder Thesin, daß der Grund des Glaubens von den Catholischen unverrückt und unzerstört gelassen werde, wie solches der weyland berühmte und von Calovio unter die reinen Lehrer unserer Kirchen gerechnete Theologus zu Altdorff, Professor J. C. Dürrius in seinen Send-Schreiben an den damahligen Pro-Cancellarium Universitatis Altorffinae und vördersten Consulenten der Nürnbergischen Republique, welches in Joh. Fabricii consideratione controversiarum p. 463. am ersten gedruckt worden, gründlich und weitläufftig ausgeführet hat; woraus ich dann diesen Schluß mache, und halte dafür, daß er unwiedersprechlich seyn und bleiben werde: In welcher Kirche man kan seelig werden, dieselbe muß nothwendig den Grund des Glaubens behalten, Ratio: Weil die allergeringste Verletzung des Grundes des Glaubens an der Seeligkeit hindert. Nun aber in der Catholischen Kirchen kan man seelig werden, Praefat. in Formul. Concord. §. Ad condemnationes. J. Saubert. in Epit. Exam. Philippi Melanchth. p. 98. Joach. Hildebrand in Theol. dogmat. 841. 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illum mediatorem Dei & hominum, hominem Jesum Christum, nec esse aliud nomen sub coelo datum hominibus, in quo oporteat nos salvari, Act. 4. 2. canitque de eo Ecclesia universa in Nativitate Domini: Testatur hoc praesens dies, currens per anni circulum, quod solus e sinu Patris mundi salus advenerit. Qui solus, inquit concilium Tridentinum sess. 25. de Invocat. Sanctor. noster redemtor & salvator est. vid. Philanton. P. Dionysii Wert. p. 88. & p. 108. Welchem können beygefüget werden, ejusdem P. Dionysii eintziger Mittler zwischen GOtt und den Menschen, item via pacis, und Catholischer Ehren-Retter, wie anch Catechismus Romanus (Editus Parisiis 1568.) p. 18. und Catechismus D. Petri Canisii, der so wohl absonderlich zum öfftern gedruckt worden, als in der Mayntzischen Agenda de Anno 1599. sich befindet, und pro libro quasi symbolico gehalten wird. Wer nun JEsum Christum für das Mittel der Seeligkeit hält, und dessen Verdienst und Gerechtigkeit durch den rechten Glauben ergreifft, und auf sich appliciret, das ist, nach den Hauptstücken der Christlichen Religion einfältig glaubt, Christlich lebet, andächtig betet, und bußfertig die Absolution und das heilige Abendmahl empfängt, der hat, wie ihr und unser Catechismus lehret, die Mittel der Seeligkeit, und kan also durch GOttes Gnade bey ihnen so wohl als bey uns seelig werden. Und das besagte gründet sich auf diesen Satz oder Thesin, daß der Grund des Glaubens von den Catholischen unverrückt und unzerstört gelassen werde, wie solches der weyland berühmte und von Calovio unter die reinen Lehrer unserer Kirchen gerechnete Theologus zu Altdorff, Professor J. C. Dürrius in seinen Send-Schreiben an den damahligen Pro-Cancellarium Universitatis Altorffinae und vördersten Consulenten der Nürnbergischen Republique, welches in Joh. Fabricii consideratione controversiarum p. 463. am ersten gedruckt worden, gründlich und weitläufftig ausgeführet hat; woraus ich dann diesen Schluß mache, und halte dafür, daß er unwiedersprechlich seyn und bleiben werde: In welcher Kirche man kan seelig werden, dieselbe muß nothwendig den Grund des Glaubens behalten, Ratio: Weil die allergeringste Verletzung des Grundes des Glaubens an der Seeligkeit hindert. Nun aber in der Catholischen Kirchen kan man seelig werden, Praefat. in Formul. Concord. §. Ad condemnationes. J. Saubert. in Epit. Exam. Philippi Melanchth. p. 98. Joach. Hildebrand in Theol. dogmat. 841. Ergo.
Auf die andere Frage antworte ich mit Ja, wann die Printzeßin 1) so weit informiret ist, daß die Streitigkeiten, die zwischen uns und
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 41. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/49>, abgerufen am 27.07.2024. |