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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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denBey der an- dern Frage Einwurff wegen des dritten Artickels.soll, müssen noch erst (jetzo nicht zu gedencken, daß ob wohl der Glaube an Christum der Haupt-Grund unserer Seeligkeit sey, wir dannoch nicht weniger an die übrige Glaubens-Lehren auch des 3ten Articuls, als an diesen verbunden seyn, wovon aber Bellarminus vormahls selbst angezeiget, daß in dreyen Glaubens-Lehren des dritten Articuls als von der Christlichen Kirche, Gemeine der Heiligen, und Vergebung der Sünden unsere und die Catholische Kirche einander contradicirten) vorhero noch zwey Umstände wohl zu Gemüthe gezogen, und was dabey sich ereignet, abgelehnet werden.

Dabey in acht zu nehmende Cautel, wegen des Abendmahls.

Der erste Umstand ist, weiln nach der 2. Thess. 3, 2. der Glaube nicht jedermanns Ding, und nicht bloß in einem menschlichen Gedancken bestehen muß, wie solches Lutherus aus dem Joh. I, 13. in seiner Vorrede über die Epistel an die Römer, und auch in seinem Commentario über das 8. Cap. Genes. wie auch in einer Predigt 1573. zu Wittenberg gehalten, vortreflich ausführet, sondern eine göttliche Krafft und Licht ist, welches in eines bußfertigen Hertzen entzündet wird, welches dann dieses mit sich führet, daß man einen Greuel habe, an dem, was GOtt mißfällig ist, und nach der Lehre Esaiae 1. mit der That und Warheit solches abzulegen oder zu fliehen geflissen sey, wo aber ein solcher Sinn sich nicht findet, man sich nach Act. 7. zum Glauben untüchtig machen könne, ob gleich sonst laut Actor. 17. GOtt jedermann fürhält den Glauben, und Christus laut Joh. 1. gerne alle Menschen erleuchten will, und aber bey der Catholischen Lehre noch einiges sich ereignet, welches GOtt sehr mißfällig und dahero abzuthun sehr nöthig, dessen sich aber würcklich theilhafftig zu machen höchst Seelen-schädlich ist, unter welches die Austheilung des H. Abendmahls unter einerley Gestalt wohl zu rechnen seyn würde, massen dasselbe schlechterdings nach den Worten der Einsetzung Christi unter beyderley Gestalt zu nehmen ist; Als hätte eine solche Princesse, wo sie zur Catholischen Religion sich begeben wolte, ihr die Geniessung des H. Abendmahls sub utraque zu praeserviren, welches denn wohl zu erhalten seyn wird, indem es bey den Catholischen wohl mehrern schon zugestanden ist, und der Bischoff von Tina unter Päbstlicher Vollmacht vormahls allen zustehen wolte; Da denn inzwischen einer Dame der würckliche Genuß solcher beyderley Gestalten, unter welchen es der HERR eingesetzt hat, genug seyn mag, und hingegen denen Doctoribus es auszumachen, überzulassen hätte: Ob aus Nothwendigkeit der Einsetzung Christi, oder Dispensation des Pabsts solches geschehen müsse.

denBey der an- dern Frage Einwurff wegen des dritten Artickels.soll, müssen noch erst (jetzo nicht zu gedencken, daß ob wohl der Glaube an Christum der Haupt-Grund unserer Seeligkeit sey, wir dannoch nicht weniger an die übrige Glaubens-Lehren auch des 3ten Articuls, als an diesen verbunden seyn, wovon aber Bellarminus vormahls selbst angezeiget, daß in dreyen Glaubens-Lehren des dritten Articuls als von der Christlichen Kirche, Gemeine der Heiligen, und Vergebung der Sünden unsere und die Catholische Kirche einander contradicirten) vorhero noch zwey Umstände wohl zu Gemüthe gezogen, und was dabey sich ereignet, abgelehnet werden.

Dabey in acht zu nehmende Cautel, wegen des Abendmahls.

Der erste Umstand ist, weiln nach der 2. Thess. 3, 2. der Glaube nicht jedermanns Ding, und nicht bloß in einem menschlichen Gedancken bestehen muß, wie solches Lutherus aus dem Joh. I, 13. in seiner Vorrede über die Epistel an die Römer, und auch in seinem Commentario über das 8. Cap. Genes. wie auch in einer Predigt 1573. zu Wittenberg gehalten, vortreflich ausführet, sondern eine göttliche Krafft und Licht ist, welches in eines bußfertigen Hertzen entzündet wird, welches dann dieses mit sich führet, daß man einen Greuel habe, an dem, was GOtt mißfällig ist, und nach der Lehre Esaiae 1. mit der That und Warheit solches abzulegen oder zu fliehen geflissen sey, wo aber ein solcher Sinn sich nicht findet, man sich nach Act. 7. zum Glauben untüchtig machen könne, ob gleich sonst laut Actor. 17. GOtt jedermann fürhält den Glauben, und Christus laut Joh. 1. gerne alle Menschen erleuchten will, und aber bey der Catholischen Lehre noch einiges sich ereignet, welches GOtt sehr mißfällig und dahero abzuthun sehr nöthig, dessen sich aber würcklich theilhafftig zu machen höchst Seelen-schädlich ist, unter welches die Austheilung des H. Abendmahls unter einerley Gestalt wohl zu rechnen seyn würde, massen dasselbe schlechterdings nach den Worten der Einsetzung Christi unter beyderley Gestalt zu nehmen ist; Als hätte eine solche Princesse, wo sie zur Catholischen Religion sich begeben wolte, ihr die Geniessung des H. Abendmahls sub utraque zu praeserviren, welches denn wohl zu erhalten seyn wird, indem es bey den Catholischen wohl mehrern schon zugestanden ist, und der Bischoff von Tina unter Päbstlicher Vollmacht vormahls allen zustehen wolte; Da denn inzwischen einer Dame der würckliche Genuß solcher beyderley Gestalten, unter welchen es der HERR eingesetzt hat, genug seyn mag, und hingegen denen Doctoribus es auszumachen, überzulassen hätte: Ob aus Nothwendigkeit der Einsetzung Christi, oder Dispensation des Pabsts solches geschehen müsse.

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[32/0040] den soll, müssen noch erst (jetzo nicht zu gedencken, daß ob wohl der Glaube an Christum der Haupt-Grund unserer Seeligkeit sey, wir dannoch nicht weniger an die übrige Glaubens-Lehren auch des 3ten Articuls, als an diesen verbunden seyn, wovon aber Bellarminus vormahls selbst angezeiget, daß in dreyen Glaubens-Lehren des dritten Articuls als von der Christlichen Kirche, Gemeine der Heiligen, und Vergebung der Sünden unsere und die Catholische Kirche einander contradicirten) vorhero noch zwey Umstände wohl zu Gemüthe gezogen, und was dabey sich ereignet, abgelehnet werden. Bey der an- dern Frage Einwurff wegen des dritten Artickels. Der erste Umstand ist, weiln nach der 2. Thess. 3, 2. der Glaube nicht jedermanns Ding, und nicht bloß in einem menschlichen Gedancken bestehen muß, wie solches Lutherus aus dem Joh. I, 13. in seiner Vorrede über die Epistel an die Römer, und auch in seinem Commentario über das 8. Cap. Genes. wie auch in einer Predigt 1573. zu Wittenberg gehalten, vortreflich ausführet, sondern eine göttliche Krafft und Licht ist, welches in eines bußfertigen Hertzen entzündet wird, welches dann dieses mit sich führet, daß man einen Greuel habe, an dem, was GOtt mißfällig ist, und nach der Lehre Esaiae 1. mit der That und Warheit solches abzulegen oder zu fliehen geflissen sey, wo aber ein solcher Sinn sich nicht findet, man sich nach Act. 7. zum Glauben untüchtig machen könne, ob gleich sonst laut Actor. 17. GOtt jedermann fürhält den Glauben, und Christus laut Joh. 1. gerne alle Menschen erleuchten will, und aber bey der Catholischen Lehre noch einiges sich ereignet, welches GOtt sehr mißfällig und dahero abzuthun sehr nöthig, dessen sich aber würcklich theilhafftig zu machen höchst Seelen-schädlich ist, unter welches die Austheilung des H. Abendmahls unter einerley Gestalt wohl zu rechnen seyn würde, massen dasselbe schlechterdings nach den Worten der Einsetzung Christi unter beyderley Gestalt zu nehmen ist; Als hätte eine solche Princesse, wo sie zur Catholischen Religion sich begeben wolte, ihr die Geniessung des H. Abendmahls sub utraque zu praeserviren, welches denn wohl zu erhalten seyn wird, indem es bey den Catholischen wohl mehrern schon zugestanden ist, und der Bischoff von Tina unter Päbstlicher Vollmacht vormahls allen zustehen wolte; Da denn inzwischen einer Dame der würckliche Genuß solcher beyderley Gestalten, unter welchen es der HERR eingesetzt hat, genug seyn mag, und hingegen denen Doctoribus es auszumachen, überzulassen hätte: Ob aus Nothwendigkeit der Einsetzung Christi, oder Dispensation des Pabsts solches geschehen müsse.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 32. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/40>, abgerufen am 28.03.2024.