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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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kannt worden, als das andere, weil man wenig Exemplare davon drucken lassen, auch Serenissimus dieselbe in seiner eigenen Verwahrung gehabt. Dahero es auch vielleicht geschehen, daß diejenige, die das andere Responsum angepacket, dieses erste, als welches ihnen nicht bekannt, unangetastet gelassen. Nachdem ich aber, als der erste Handel allbereit gedruckt war, bey dem Autore des neubestellten Agentens sonst etwas nachschlage, befinde ich unversehens, daß derselbe in der vierdten Depeche der andern Function num. 242. allbereit An. 1706. von diesen meinen Responso eine Abschrifft erhalten, und dasselbe zu widerlegen intendiret. Ob er nun wohl dieses nach seiner Gewohnheit mit guter Bescheidenheit gethan; so befinde ich doch deswegen nicht nöthig, seine Objectiones zu beantworten, weiln er 1. pag. 276. den Statum Controversiae geändert, und die von mir daselbst formirten zwey Fragen theils gantz anders, theils mit Zusetzung oder Aenderung der Umstände, nach seinen eigenen Gefallen proponiret, 2. von der Beantwortung der ersten Frage, wie ich selbige formiret, gäntzlich abstrahiret, und was ich in denen ersten 17. numeris deswegen gemeldet, übergehet und unbeantwortet läst; da doch vieles, so ich daselbst behaupten wollen, auf gewisse Maaß auch eine Vorbereitung der von mir formirten andern Frage und deren Beantwortung ist. 3. Weil er, was diese andere, aber von ihn auch sehr geänderte Frage betrifft, zwar dasjenige, was ich a numero 18. biß zum Ende gemeldet, beydrucken lassen, und auf jeden Numerum seine Antwort beygesetzet, aber mehrerntheils die gemeine gegenseitige Doctrin nur wiederhohlet, und vielfältige petitiones principii begehet, da doch viele darwider movirte Dubia ihre gehörige Replicas würden gefunden haben, wenn er die ersten 17. numeros meines Responsi mit hätte beydrucken lassen. 4. Weil er mir hin und wieder in seiner Beantwortung einen Sinn angedichtet, an den ich doch nicht gedacht habe; und der nunmehro aus dem, was ich anjetzo §. 4. p. 21. sequentibus hinzugesetzt, gäntzlich hinweg fället.

Und damit ich nur einige wenige Exempel von dem, was ich bißhero erinnert, anführe; so praesupponiret er durchgehends, daß einer, der von der Lutherischen Religion zur Catholischen übertrete, nothwendig müste verdammet werden. Wovon doch die Haupt-Frage war, und welches gleichfalls zum voraus supponiret, daß man in der Catholischen

kannt worden, als das andere, weil man wenig Exemplare davon drucken lassen, auch Serenissimus dieselbe in seiner eigenen Verwahrung gehabt. Dahero es auch vielleicht geschehen, daß diejenige, die das andere Responsum angepacket, dieses erste, als welches ihnen nicht bekannt, unangetastet gelassen. Nachdem ich aber, als der erste Handel allbereit gedruckt war, bey dem Autore des neubestellten Agentens sonst etwas nachschlage, befinde ich unversehens, daß derselbe in der vierdten Depeche der andern Function num. 242. allbereit An. 1706. von diesen meinen Responso eine Abschrifft erhalten, und dasselbe zu widerlegen intendiret. Ob er nun wohl dieses nach seiner Gewohnheit mit guter Bescheidenheit gethan; so befinde ich doch deswegen nicht nöthig, seine Objectiones zu beantworten, weiln er 1. pag. 276. den Statum Controversiae geändert, und die von mir daselbst formirten zwey Fragen theils gantz anders, theils mit Zusetzung oder Aenderung der Umstände, nach seinen eigenen Gefallen proponiret, 2. von der Beantwortung der ersten Frage, wie ich selbige formiret, gäntzlich abstrahiret, und was ich in denen ersten 17. numeris deswegen gemeldet, übergehet und unbeantwortet läst; da doch vieles, so ich daselbst behaupten wollen, auf gewisse Maaß auch eine Vorbereitung der von mir formirten andern Frage und deren Beantwortung ist. 3. Weil er, was diese andere, aber von ihn auch sehr geänderte Frage betrifft, zwar dasjenige, was ich a numero 18. biß zum Ende gemeldet, beydrucken lassen, und auf jeden Numerum seine Antwort beygesetzet, aber mehrerntheils die gemeine gegenseitige Doctrin nur wiederhohlet, und vielfältige petitiones principii begehet, da doch viele darwider movirte Dubia ihre gehörige Replicas würden gefunden haben, wenn er die ersten 17. numeros meines Responsi mit hätte beydrucken lassen. 4. Weil er mir hin und wieder in seiner Beantwortung einen Sinn angedichtet, an den ich doch nicht gedacht habe; und der nunmehro aus dem, was ich anjetzo §. 4. p. 21. sequentibus hinzugesetzt, gäntzlich hinweg fället.

Und damit ich nur einige wenige Exempel von dem, was ich bißhero erinnert, anführe; so praesupponiret er durchgehends, daß einer, der von der Lutherischen Religion zur Catholischen übertrete, nothwendig müste verdammet werden. Wovon doch die Haupt-Frage war, und welches gleichfalls zum voraus supponiret, daß man in der Catholischen

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/4>, abgerufen am 03.12.2024.