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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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hierunter aeterna salus, wie gar Christ-Fürstlich conditioniret wird, angeführten Rationibus nach, nicht nur an Seiten höchstgemeldter Luther. Princessen, utpote in sinn Evangelicae Ecclesiae natae, educatae meliusque adeo informatae, sondern auch dero hohen theuresten Posterite, als welche, posito casu, nothwendig denen Catholischer Kirchen führenden Maximes nach in deroselben gefährliche Verfehlungen verfallen müste, versiret, diesemnächst sothane Religions-Veränderung eine grosse Beäugung in Evangelischer Kirche zum gefährlichen Nachfall, auch wohl zu Unterdrückung Evangelischer Gemeinden, causiren dürffte, also möchte es anscheinen, es dürffte so gestallte Verehligung in tieffste Gewissens-Consideration gezogen werden müssen. Was übrigens der klügste unter denen Königen, der sonst Gott-erleuchtete Salomon ihm und seinem Hause dadurch, daß er von ausländischen Weibern (& sic & in simili passu) sein Hertz lassen neigen fremden Göttern nach, nebst dem Tempel, zu bauen Chames und Moloch eine Höhe, für einen Unfall auf seine Königliche Posterite gebracht, nicht minder was bis auf den heutigen Tag für eine Fatalite auf gewisse Familien stehe, diesemnechst was die Changirung der Religion eines Reformirten Printzens um der irrdischen Crone willen gethan, in Fortpflantzung Catholischen Eyffers auf die Cron-Erben mit Unterdrückung derer anders gesinneten, liegt ex sacra & profana Historia zu hellem Tage, da denn wohl zu vermuthen, die Verantwortung sothaner bedencklichen Consequencen, dürffte hauptsächlich auf die Autores und Consultores ankommen. Ich habe dieses, weiln in mediis occupationibus officii begriffen, rudi plane Minerva zu unterthänigster baldigster Expedirung deproperiren müssen, mich beziehend auf beygehendes geringfügiges Responsum auf Anfrage eines vornehmen Ministri in simili casu, in unterthänigster Bitte, alles in Gnaden aufzunehmen.

§. X. Das andere Responsum war den 13. Augusti datirt. Das andere Theologische Responsum. Die Behutsamkeit und Einschränckungen, derer sich der Herr Autor bey Beantwortung der andern Frage bedienet, setzen eines Theils einen unpartheyischen Leser in Zweiffel, ob dieselbe nicht vielmehr in der That vor eine Verneinung, als Bejahung der Frage zu halten sey; anders Theils aber bekräfftigen sie dasjenige, was ich in meinen Responso zu Ende desselben angeführet, (warum einen Lutherischen auch sonst bescheidenen Theologo nicht wohl zuzumuthen sey, daß er diese Frage bejahe,) welches zugleich auch den Herrn Autorem entschuldiget, warum er

hierunter aeterna salus, wie gar Christ-Fürstlich conditioniret wird, angeführten Rationibus nach, nicht nur an Seiten höchstgemeldter Luther. Princessen, utpote in sinn Evangelicae Ecclesiae natae, educatae meliusque adeo informatae, sondern auch dero hohen theuresten Posterité, als welche, posito casu, nothwendig denen Catholischer Kirchen führenden Maximes nach in deroselben gefährliche Verfehlungen verfallen müste, versiret, diesemnächst sothane Religions-Veränderung eine grosse Beäugung in Evangelischer Kirche zum gefährlichen Nachfall, auch wohl zu Unterdrückung Evangelischer Gemeinden, causiren dürffte, also möchte es anscheinen, es dürffte so gestallte Verehligung in tieffste Gewissens-Consideration gezogen werden müssen. Was übrigens der klügste unter denen Königen, der sonst Gott-erleuchtete Salomon ihm und seinem Hause dadurch, daß er von ausländischen Weibern (& sic & in simili passu) sein Hertz lassen neigen fremden Göttern nach, nebst dem Tempel, zu bauen Chames und Moloch eine Höhe, für einen Unfall auf seine Königliche Posterité gebracht, nicht minder was bis auf den heutigen Tag für eine Fatalité auf gewisse Familien stehe, diesemnechst was die Changirung der Religion eines Reformirten Printzens um der irrdischen Crone willen gethan, in Fortpflantzung Catholischen Eyffers auf die Cron-Erben mit Unterdrückung derer anders gesinneten, liegt ex sacra & profana Historia zu hellem Tage, da denn wohl zu vermuthen, die Verantwortung sothaner bedencklichen Consequencen, dürffte hauptsächlich auf die Autores und Consultores ankommen. Ich habe dieses, weiln in mediis occupationibus officii begriffen, rudi plane Minerva zu unterthänigster baldigster Expedirung deproperiren müssen, mich beziehend auf beygehendes geringfügiges Responsum auf Anfrage eines vornehmen Ministri in simili casu, in unterthänigster Bitte, alles in Gnaden aufzunehmen.

§. X. Das andere Responsum war den 13. Augusti datirt. Das andere Theologische Responsum. Die Behutsamkeit und Einschränckungen, derer sich der Herr Autor bey Beantwortung der andern Frage bedienet, setzen eines Theils einen unpartheyischen Leser in Zweiffel, ob dieselbe nicht vielmehr in der That vor eine Verneinung, als Bejahung der Frage zu halten sey; anders Theils aber bekräfftigen sie dasjenige, was ich in meinen Responso zu Ende desselben angeführet, (warum einen Lutherischen auch sonst bescheidenen Theologo nicht wohl zuzumuthen sey, daß er diese Frage bejahe,) welches zugleich auch den Herrn Autorem entschuldiget, warum er

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[29/0037] hierunter aeterna salus, wie gar Christ-Fürstlich conditioniret wird, angeführten Rationibus nach, nicht nur an Seiten höchstgemeldter Luther. Princessen, utpote in sinn Evangelicae Ecclesiae natae, educatae meliusque adeo informatae, sondern auch dero hohen theuresten Posterité, als welche, posito casu, nothwendig denen Catholischer Kirchen führenden Maximes nach in deroselben gefährliche Verfehlungen verfallen müste, versiret, diesemnächst sothane Religions-Veränderung eine grosse Beäugung in Evangelischer Kirche zum gefährlichen Nachfall, auch wohl zu Unterdrückung Evangelischer Gemeinden, causiren dürffte, also möchte es anscheinen, es dürffte so gestallte Verehligung in tieffste Gewissens-Consideration gezogen werden müssen. Was übrigens der klügste unter denen Königen, der sonst Gott-erleuchtete Salomon ihm und seinem Hause dadurch, daß er von ausländischen Weibern (& sic & in simili passu) sein Hertz lassen neigen fremden Göttern nach, nebst dem Tempel, zu bauen Chames und Moloch eine Höhe, für einen Unfall auf seine Königliche Posterité gebracht, nicht minder was bis auf den heutigen Tag für eine Fatalité auf gewisse Familien stehe, diesemnechst was die Changirung der Religion eines Reformirten Printzens um der irrdischen Crone willen gethan, in Fortpflantzung Catholischen Eyffers auf die Cron-Erben mit Unterdrückung derer anders gesinneten, liegt ex sacra & profana Historia zu hellem Tage, da denn wohl zu vermuthen, die Verantwortung sothaner bedencklichen Consequencen, dürffte hauptsächlich auf die Autores und Consultores ankommen. Ich habe dieses, weiln in mediis occupationibus officii begriffen, rudi plane Minerva zu unterthänigster baldigster Expedirung deproperiren müssen, mich beziehend auf beygehendes geringfügiges Responsum auf Anfrage eines vornehmen Ministri in simili casu, in unterthänigster Bitte, alles in Gnaden aufzunehmen. §. X. Das andere Responsum war den 13. Augusti datirt. Die Behutsamkeit und Einschränckungen, derer sich der Herr Autor bey Beantwortung der andern Frage bedienet, setzen eines Theils einen unpartheyischen Leser in Zweiffel, ob dieselbe nicht vielmehr in der That vor eine Verneinung, als Bejahung der Frage zu halten sey; anders Theils aber bekräfftigen sie dasjenige, was ich in meinen Responso zu Ende desselben angeführet, (warum einen Lutherischen auch sonst bescheidenen Theologo nicht wohl zuzumuthen sey, daß er diese Frage bejahe,) welches zugleich auch den Herrn Autorem entschuldiget, warum er Das andere Theologische Responsum.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/37>, abgerufen am 22.11.2024.