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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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besage dessen, was ich zu Ende meines Responsi angeführet hatte, mich keines einigen versahe, der die vorgelegte Fragen, sonderlich aber die letzte, hätte bejahen sollen; so befande ich doch über Vermuthen, daß etliche unter denenselben, und zwar die stärckste Parthey in Vertheydigung der Meynung, die ich auch behauptet, mir vorgegangen, unerachtet sie weder von mir noch ich von ihnen gewust. Weil nun mein Responsum schon damahls zu W. wiewohl ohne Beysetzung meines Nahmens zwar mandatu Serenissimi aber doch, wie ich berichtet worden, auf Einrathen etlicher von denen Herren Theologis, die eben das defendiret, meiner oben gemeldeten Deprecation unerachtet gedruckt worden; Als wird es ihnen verhoffentlich auch nicht zuwider seyn, daß ich dem curieusen Leser allhier auch die ihrigen mittheile, zumahlen da einige davon; (als man ihnen falsche und erdichtete Responsa andichtete, und unter Beysetzung ihres Nahmens drucken liesse) in ihrer Vertheydigung bezeiget, daß sie wohl könten geschehen lassen, daß ihre ächte Responsa publiciret würden. Denen andren, die disfalls von uns dissentiret, wird es ohnedem nicht zuwider, sondern vielmehr lieb seyn, daß der Leser auch von ihren Responsis Nachricht bekomme. Damit ich aber auch in diesen Stück keiner Parthey verdrießlich falle, will ich mich dieser Behutsamkeit bedienen, daß ich allhier die Nahmen und Officia derer Herren Autorum absque praejudicio eruditionis & ordinis nach Ordnung des A. B. C. und zwar in Ansehen ihrer Zunahmen, auch nur mit denen Anfangs-Buchstaben specificire, hernach aber ihre Responsa selbst nach Ordnung der Zeit, wenn sie selbige verfertiget, ohne einige fernere Andeutung derer Herren Autorum dem Leser mittheile, und dessen Judicio und Fleiß überlasse die Herren Autores, von welchen ohnedem der gröste Theil bereits verstorben ist, zu errathen oder an gehörigen Orte zu erforschen. Es sind zusammen zehen Responsa, die Herren Autores davon sind folgende. 1) C. H. B. S. G. G. 2) C. C. S. Z. 3) I. F. P. H. 4) H. V. D. H. P. H. 5) I. B. N. P. H. 6) A. R. P. L. 7) I. H. S. P. H. 8) A. S. 9) F. W. P. H. 10) C. T. W. P. H.

Das erste Theologische Responsum.

§. IX. Das erste Responsum (so viel nunmehro die Ordnung der Zeit nach betrifft) war datiret d. 8. Augusti 1705. und war in selbigen die erste Frage mit Unterscheid, die andre aber schlechterdings negative beantwortet. Der Herr Autor hatte in übrigen die Gabe eines deutlichen und angenehmen styli nicht, wie das nunmehro folgende Responsum selbst zeigen wird.

Beantwortung der

Auf die mir den 8. hujus gnädigster Verordnung gemäß communicirte Anfragungen soll in unterthänigster Andienung dem im geringen

besage dessen, was ich zu Ende meines Responsi angeführet hatte, mich keines einigen versahe, der die vorgelegte Fragen, sonderlich aber die letzte, hätte bejahen sollen; so befande ich doch über Vermuthen, daß etliche unter denenselben, und zwar die stärckste Parthey in Vertheydigung der Meynung, die ich auch behauptet, mir vorgegangen, unerachtet sie weder von mir noch ich von ihnen gewust. Weil nun mein Responsum schon damahls zu W. wiewohl ohne Beysetzung meines Nahmens zwar mandatu Serenissimi aber doch, wie ich berichtet worden, auf Einrathen etlicher von denen Herren Theologis, die eben das defendiret, meiner oben gemeldeten Deprecation unerachtet gedruckt worden; Als wird es ihnen verhoffentlich auch nicht zuwider seyn, daß ich dem curieusen Leser allhier auch die ihrigen mittheile, zumahlen da einige davon; (als man ihnen falsche und erdichtete Responsa andichtete, und unter Beysetzung ihres Nahmens drucken liesse) in ihrer Vertheydigung bezeiget, daß sie wohl könten geschehen lassen, daß ihre ächte Responsa publiciret würden. Denen andren, die disfalls von uns dissentiret, wird es ohnedem nicht zuwider, sondern vielmehr lieb seyn, daß der Leser auch von ihren Responsis Nachricht bekomme. Damit ich aber auch in diesen Stück keiner Parthey verdrießlich falle, will ich mich dieser Behutsamkeit bedienen, daß ich allhier die Nahmen und Officia derer Herren Autorum absque praejudicio eruditionis & ordinis nach Ordnung des A. B. C. und zwar in Ansehen ihrer Zunahmen, auch nur mit denen Anfangs-Buchstaben specificire, hernach aber ihre Responsa selbst nach Ordnung der Zeit, wenn sie selbige verfertiget, ohne einige fernere Andeutung derer Herren Autorum dem Leser mittheile, und dessen Judicio und Fleiß überlasse die Herren Autores, von welchen ohnedem der gröste Theil bereits verstorben ist, zu errathen oder an gehörigen Orte zu erforschen. Es sind zusammen zehen Responsa, die Herren Autores davon sind folgende. 1) C. H. B. S. G. G. 2) C. C. S. Z. 3) I. F. P. H. 4) H. V. D. H. P. H. 5) I. B. N. P. H. 6) A. R. P. L. 7) I. H. S. P. H. 8) A. S. 9) F. W. P. H. 10) C. T. W. P. H.

Das erste Theologische Responsum.

§. IX. Das erste Responsum (so viel nunmehro die Ordnung der Zeit nach betrifft) war datiret d. 8. Augusti 1705. und war in selbigen die erste Frage mit Unterscheid, die andre aber schlechterdings negative beantwortet. Der Herr Autor hatte in übrigen die Gabe eines deutlichen und angenehmen styli nicht, wie das nunmehro folgende Responsum selbst zeigen wird.

Beantwortung der

Auf die mir den 8. hujus gnädigster Verordnung gemäß communicirte Anfragungen soll in unterthänigster Andienung dem im geringen

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[26/0034] besage dessen, was ich zu Ende meines Responsi angeführet hatte, mich keines einigen versahe, der die vorgelegte Fragen, sonderlich aber die letzte, hätte bejahen sollen; so befande ich doch über Vermuthen, daß etliche unter denenselben, und zwar die stärckste Parthey in Vertheydigung der Meynung, die ich auch behauptet, mir vorgegangen, unerachtet sie weder von mir noch ich von ihnen gewust. Weil nun mein Responsum schon damahls zu W. wiewohl ohne Beysetzung meines Nahmens zwar mandatu Serenissimi aber doch, wie ich berichtet worden, auf Einrathen etlicher von denen Herren Theologis, die eben das defendiret, meiner oben gemeldeten Deprecation unerachtet gedruckt worden; Als wird es ihnen verhoffentlich auch nicht zuwider seyn, daß ich dem curieusen Leser allhier auch die ihrigen mittheile, zumahlen da einige davon; (als man ihnen falsche und erdichtete Responsa andichtete, und unter Beysetzung ihres Nahmens drucken liesse) in ihrer Vertheydigung bezeiget, daß sie wohl könten geschehen lassen, daß ihre ächte Responsa publiciret würden. Denen andren, die disfalls von uns dissentiret, wird es ohnedem nicht zuwider, sondern vielmehr lieb seyn, daß der Leser auch von ihren Responsis Nachricht bekomme. Damit ich aber auch in diesen Stück keiner Parthey verdrießlich falle, will ich mich dieser Behutsamkeit bedienen, daß ich allhier die Nahmen und Officia derer Herren Autorum absque praejudicio eruditionis & ordinis nach Ordnung des A. B. C. und zwar in Ansehen ihrer Zunahmen, auch nur mit denen Anfangs-Buchstaben specificire, hernach aber ihre Responsa selbst nach Ordnung der Zeit, wenn sie selbige verfertiget, ohne einige fernere Andeutung derer Herren Autorum dem Leser mittheile, und dessen Judicio und Fleiß überlasse die Herren Autores, von welchen ohnedem der gröste Theil bereits verstorben ist, zu errathen oder an gehörigen Orte zu erforschen. Es sind zusammen zehen Responsa, die Herren Autores davon sind folgende. 1) C. H. B. S. G. G. 2) C. C. S. Z. 3) I. F. P. H. 4) H. V. D. H. P. H. 5) I. B. N. P. H. 6) A. R. P. L. 7) I. H. S. P. H. 8) A. S. 9) F. W. P. H. 10) C. T. W. P. H. §. IX. Das erste Responsum (so viel nunmehro die Ordnung der Zeit nach betrifft) war datiret d. 8. Augusti 1705. und war in selbigen die erste Frage mit Unterscheid, die andre aber schlechterdings negative beantwortet. Der Herr Autor hatte in übrigen die Gabe eines deutlichen und angenehmen styli nicht, wie das nunmehro folgende Responsum selbst zeigen wird. Auf die mir den 8. hujus gnädigster Verordnung gemäß communicirte Anfragungen soll in unterthänigster Andienung dem im geringen

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/34>, abgerufen am 19.04.2024.