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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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sor. fol. 12. etliche mahl wider die Pietisten geprediget, und also wieder dasjenige, so Er doch nicht gewust, was es seye, mit grossem Ungrunde geeiffert, wiewohl auch dessen Vater in bemeldeten Actis Commiss. fol. 74. ad Art. 9. eydlich ausgesaget, daß ihm dergleichen Worte: Er seye ein Pietist, niemahlen in Sinn gekommen, vielweniger Er dieselbe gegen den angeführten Zeugen geredet habe: So viel aber die angegebene Conventicula anlanget, der Herr Adjunctus zu Pößneck, als der principal Urheber dieser gantzen Sache, in seinem am 8ten Aug. und 8ten Sept. 1692. an das Altenburgische Consistorium abgelassenen Schreiben davon nichts weiter melden kan, als daß in denselbigen die verdächtig gehaltene Leuthe mit einander in der Bibel läsen, sängen, auf die Knie fielen und mit einander betheten, welches ja warhafftig, wenn es sich auch alles nach des ersagten Herrn Adjuncti Bericht verhalten, so wenig eine Ketzerey, als ein indicium einer Ketzerey seyn kan, wenn sonst die Herren Prediger zu Pößneck sich nicht offenbahr verdächtig machen wollen, daß Sie nach Art der jetzigen Papisten in Franckreich wieder diejenigen Leuthe, so ihr Gebet mit einander zu GOtt verrichten durch Gefängniß, Bannisirung aus dem Lande, ja endlich gar durch Feuer und Schwerd, als wider Ketzer und Ungläubige gerne verfahren wolten, wenn Sie nur dörfften, wobey annoch eines theils bey dem Schreiben von 8. Sept. zu mercken, daß die zween frembde Persohnen, so zu Schillings conventiculis gekommen seyn sollen, des Herrn Superintendenten zu Saalfeld Söhne gewesen, anders theils aber besagter Herr Adjunctus sein Vorgeben de Conventiculis in dem Schreiben vom 8ten Aug. durch die damahls angefügte Beylage sub A. sehr schlecht erwiesen, indem in solcher Beylage nichts mehr attestiret worden, als daß bey dessen Vater ein fremder Mann in einem schwartzen Rock, welcher wie ein Schulmeister ausgesehen, am Tische gesessen, ingleichen auch ein Leinweber, so man den Pietisten nenne, der Bortenwircker aber (dessen Vater) in der Stuben hin- und hergegangen, und nichts gesagt habe, woraus zu sehen, daß denen Herren Predigern zu Pößneck alle Leuthe, Sie mögen seyn gewesen, wer sie gewolt, wenn Sie zu dessen Vater eingetreten, so gleich verdächtig geworden, auch wenn etwa 2. oder drey Leuthe zu sammen gekommen, solches ihnen so fort verdächtige Conventicula heissen müssen, wobey ferner wohl zu beobachten, daß nachdem die Commission und Inquisition durch eydliche Abhörung unterschiedlicher Zeugen auch ge-

sor. fol. 12. etliche mahl wider die Pietisten geprediget, und also wieder dasjenige, so Er doch nicht gewust, was es seye, mit grossem Ungrunde geeiffert, wiewohl auch dessen Vater in bemeldeten Actis Commiss. fol. 74. ad Art. 9. eydlich ausgesaget, daß ihm dergleichen Worte: Er seye ein Pietist, niemahlen in Sinn gekommen, vielweniger Er dieselbe gegen den angeführten Zeugen geredet habe: So viel aber die angegebene Conventicula anlanget, der Herr Adjunctus zu Pößneck, als der principal Urheber dieser gantzen Sache, in seinem am 8ten Aug. und 8ten Sept. 1692. an das Altenburgische Consistorium abgelassenen Schreiben davon nichts weiter melden kan, als daß in denselbigen die verdächtig gehaltene Leuthe mit einander in der Bibel läsen, sängen, auf die Knie fielen und mit einander betheten, welches ja warhafftig, wenn es sich auch alles nach des ersagten Herrn Adjuncti Bericht verhalten, so wenig eine Ketzerey, als ein indicium einer Ketzerey seyn kan, wenn sonst die Herren Prediger zu Pößneck sich nicht offenbahr verdächtig machen wollen, daß Sie nach Art der jetzigen Papisten in Franckreich wieder diejenigen Leuthe, so ihr Gebet mit einander zu GOtt verrichten durch Gefängniß, Bannisirung aus dem Lande, ja endlich gar durch Feuer und Schwerd, als wider Ketzer und Ungläubige gerne verfahren wolten, wenn Sie nur dörfften, wobey annoch eines theils bey dem Schreiben von 8. Sept. zu mercken, daß die zween frembde Persohnen, so zu Schillings conventiculis gekommen seyn sollen, des Herrn Superintendenten zu Saalfeld Söhne gewesen, anders theils aber besagter Herr Adjunctus sein Vorgeben de Conventiculis in dem Schreiben vom 8ten Aug. durch die damahls angefügte Beylage sub A. sehr schlecht erwiesen, indem in solcher Beylage nichts mehr attestiret worden, als daß bey dessen Vater ein fremder Mann in einem schwartzen Rock, welcher wie ein Schulmeister ausgesehen, am Tische gesessen, ingleichen auch ein Leinweber, so man den Pietisten nenne, der Bortenwircker aber (dessen Vater) in der Stuben hin- und hergegangen, und nichts gesagt habe, woraus zu sehen, daß denen Herren Predigern zu Pößneck alle Leuthe, Sie mögen seyn gewesen, wer sie gewolt, wenn Sie zu dessen Vater eingetreten, so gleich verdächtig geworden, auch wenn etwa 2. oder drey Leuthe zu sammen gekommen, solches ihnen so fort verdächtige Conventicula heissen müssen, wobey ferner wohl zu beobachten, daß nachdem die Commission und Inquisition durch eydliche Abhörung unterschiedlicher Zeugen auch ge-

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sor. fol. 12. etliche mahl wider die Pietisten                      geprediget, und also wieder dasjenige, so Er doch nicht gewust, was es seye, mit                      grossem Ungrunde geeiffert, wiewohl auch dessen Vater in bemeldeten Actis                      Commiss. fol. 74. ad Art. 9. eydlich ausgesaget, daß ihm dergleichen Worte: Er                      seye ein Pietist, niemahlen in Sinn gekommen, vielweniger Er dieselbe gegen den                      angeführten Zeugen geredet habe: So viel aber die angegebene Conventicula                      anlanget, der Herr Adjunctus zu Pößneck, als der principal Urheber dieser                      gantzen Sache, in seinem am 8ten Aug. und 8ten Sept. 1692. an das Altenburgische                      Consistorium abgelassenen Schreiben davon nichts weiter melden kan, als daß in                      denselbigen die verdächtig gehaltene Leuthe mit einander in der Bibel läsen,                      sängen, auf die Knie fielen und mit einander betheten, welches ja warhafftig,                      wenn es sich auch alles nach des ersagten Herrn Adjuncti Bericht verhalten, so                      wenig eine Ketzerey, als ein indicium einer Ketzerey seyn kan, wenn sonst die                      Herren Prediger zu Pößneck sich nicht offenbahr verdächtig machen wollen, daß                      Sie nach Art der jetzigen Papisten in Franckreich wieder diejenigen Leuthe, so                      ihr Gebet mit einander zu GOtt verrichten durch Gefängniß, Bannisirung aus dem                      Lande, ja endlich gar durch Feuer und Schwerd, als wider Ketzer und Ungläubige                      gerne verfahren wolten, wenn Sie nur dörfften, wobey annoch eines theils bey dem                      Schreiben von 8. Sept. zu mercken, daß die zween frembde Persohnen, so zu                      Schillings conventiculis gekommen seyn sollen, des Herrn Superintendenten zu                      Saalfeld Söhne gewesen, anders theils aber besagter Herr Adjunctus sein Vorgeben                      de Conventiculis in dem Schreiben vom 8ten Aug. durch die damahls angefügte                      Beylage sub A. sehr schlecht erwiesen, indem in solcher Beylage nichts mehr                      attestiret worden, als daß bey dessen Vater ein fremder Mann in einem schwartzen                      Rock, welcher wie ein Schulmeister ausgesehen, am Tische gesessen, ingleichen                      auch ein Leinweber, so man den Pietisten nenne, der Bortenwircker aber (dessen                      Vater) in der Stuben hin- und hergegangen, und nichts gesagt habe, woraus zu                      sehen, daß denen Herren Predigern zu Pößneck alle Leuthe, Sie mögen seyn                      gewesen, wer sie gewolt, wenn Sie zu dessen Vater eingetreten, so gleich                      verdächtig geworden, auch wenn etwa 2. oder drey Leuthe zu sammen gekommen,                      solches ihnen so fort verdächtige Conventicula heissen müssen, wobey ferner wohl                      zu beobachten, daß nachdem die Commission und Inquisition durch eydliche                      Abhörung unterschiedlicher Zeugen auch ge-
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[277/0285] sor. fol. 12. etliche mahl wider die Pietisten geprediget, und also wieder dasjenige, so Er doch nicht gewust, was es seye, mit grossem Ungrunde geeiffert, wiewohl auch dessen Vater in bemeldeten Actis Commiss. fol. 74. ad Art. 9. eydlich ausgesaget, daß ihm dergleichen Worte: Er seye ein Pietist, niemahlen in Sinn gekommen, vielweniger Er dieselbe gegen den angeführten Zeugen geredet habe: So viel aber die angegebene Conventicula anlanget, der Herr Adjunctus zu Pößneck, als der principal Urheber dieser gantzen Sache, in seinem am 8ten Aug. und 8ten Sept. 1692. an das Altenburgische Consistorium abgelassenen Schreiben davon nichts weiter melden kan, als daß in denselbigen die verdächtig gehaltene Leuthe mit einander in der Bibel läsen, sängen, auf die Knie fielen und mit einander betheten, welches ja warhafftig, wenn es sich auch alles nach des ersagten Herrn Adjuncti Bericht verhalten, so wenig eine Ketzerey, als ein indicium einer Ketzerey seyn kan, wenn sonst die Herren Prediger zu Pößneck sich nicht offenbahr verdächtig machen wollen, daß Sie nach Art der jetzigen Papisten in Franckreich wieder diejenigen Leuthe, so ihr Gebet mit einander zu GOtt verrichten durch Gefängniß, Bannisirung aus dem Lande, ja endlich gar durch Feuer und Schwerd, als wider Ketzer und Ungläubige gerne verfahren wolten, wenn Sie nur dörfften, wobey annoch eines theils bey dem Schreiben von 8. Sept. zu mercken, daß die zween frembde Persohnen, so zu Schillings conventiculis gekommen seyn sollen, des Herrn Superintendenten zu Saalfeld Söhne gewesen, anders theils aber besagter Herr Adjunctus sein Vorgeben de Conventiculis in dem Schreiben vom 8ten Aug. durch die damahls angefügte Beylage sub A. sehr schlecht erwiesen, indem in solcher Beylage nichts mehr attestiret worden, als daß bey dessen Vater ein fremder Mann in einem schwartzen Rock, welcher wie ein Schulmeister ausgesehen, am Tische gesessen, ingleichen auch ein Leinweber, so man den Pietisten nenne, der Bortenwircker aber (dessen Vater) in der Stuben hin- und hergegangen, und nichts gesagt habe, woraus zu sehen, daß denen Herren Predigern zu Pößneck alle Leuthe, Sie mögen seyn gewesen, wer sie gewolt, wenn Sie zu dessen Vater eingetreten, so gleich verdächtig geworden, auch wenn etwa 2. oder drey Leuthe zu sammen gekommen, solches ihnen so fort verdächtige Conventicula heissen müssen, wobey ferner wohl zu beobachten, daß nachdem die Commission und Inquisition durch eydliche Abhörung unterschiedlicher Zeugen auch ge-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 277. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/285>, abgerufen am 24.11.2024.