Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

Bild:
<< vorherige Seite

nen und den andern noch etwa einige dubia übrig bleiben solten, zweiffle ich nicht, es werden selbige durch die d. p. 14. & 15. allegirten loca zimlich gehoben, und besagte bißherige assertiones mercklich erleutert werden.

IV. Handel. Etliche Fragen wegen eines Codicills.

§. I.

DIe bißherigen drey ersten Händel sind etwas weitläufftig gerathen,Voranmerckung. und erfordern dannenhero eine Abwechselung mit kürtzern. Es fällt mir hierbey gleich ein Responsum unter die Hände, da ich albereit Anno 1693. über drey Fragen einen Codicill betreffend consuliret worden. Denn ob ich gleich zu keiner Arbeit von Natur weniger Belieben trage als zu allegationibus legum & Dd. oder zu mühsamer Weise zusammen gesuchten, oder quasi per pennae vomitum hingeschmierten rationibus; so würde ich doch davon keinen Mangel gehabt haben, auch extra Facultäten Arbeit genung zu bekommen; wann ich solches nicht bey zeiten depreciret hätte, oder noch deprecirte. (Conf. des II. Theils III. Handel §. 6. p. 116.) Es ist zwar ein ehrliches Stücke Geld bey denen Responsis privatis zu verdienen. Aber was Geld? Das Geld bleibt in der Welt. Und es ist keinen gelehrten Mann kein grösserer Verdruß, als wenn er eine Arbeit thun muß, davon er nach seinen Naturell einen Eckel hat. Sed haec transeant. Das Responsum davon ich schreibe war von mir in October Anno 1693. allhier in Halle verfertiget worden, und weils eben keine weitleufftige oder verwirrete Umstände betrifft, will ich selbiges ohne fernern Umgang und Beschluß hieher setzen.

§. II. Als mir des Weyland Hochgebohrnen Herrn Haro BurchardDas Responsum selbst. Freyherrn zu Gödens etc. letzter Wille in einen geschriebenen Testament und dabey befindlichen Codicill nebst dreyen unterschiedenen Fragen, zugesendet und meine rechtliche Meinung darüber begehret worden, demnach spreche ich nach fleißiger Verlesung und Erwegung desselben vor recht.

Hat Hochgedachter Herr Baron zu Gödens Anno 1682. ein Species facti. solenne Testament in Gegenwart acht Zeugen zu Embden in Ostfrieß-

nen und den andern noch etwa einige dubia übrig bleiben solten, zweiffle ich nicht, es werden selbige durch die d. p. 14. & 15. allegirten loca zimlich gehoben, und besagte bißherige assertiones mercklich erleutert werden.

IV. Handel. Etliche Fragen wegen eines Codicills.

§. I.

DIe bißherigen drey ersten Händel sind etwas weitläufftig gerathen,Voranmerckung. und erfordern dannenhero eine Abwechselung mit kürtzern. Es fällt mir hierbey gleich ein Responsum unter die Hände, da ich albereit Anno 1693. über drey Fragen einen Codicill betreffend consuliret worden. Denn ob ich gleich zu keiner Arbeit von Natur weniger Belieben trage als zu allegationibus legum & Dd. oder zu mühsamer Weise zusammen gesuchten, oder quasi per pennae vomitum hingeschmierten rationibus; so würde ich doch davon keinen Mangel gehabt haben, auch extra Facultäten Arbeit genung zu bekommen; wann ich solches nicht bey zeiten depreciret hätte, oder noch deprecirte. (Conf. des II. Theils III. Handel §. 6. p. 116.) Es ist zwar ein ehrliches Stücke Geld bey denen Responsis privatis zu verdienen. Aber was Geld? Das Geld bleibt in der Welt. Und es ist keinen gelehrten Mann kein grösserer Verdruß, als wenn er eine Arbeit thun muß, davon er nach seinen Naturell einen Eckel hat. Sed haec transeant. Das Responsum davon ich schreibe war von mir in October Anno 1693. allhier in Halle verfertiget worden, und weils eben keine weitleufftige oder verwirrete Umstände betrifft, will ich selbiges ohne fernern Umgang und Beschluß hieher setzen.

§. II. Als mir des Weyland Hochgebohrnen Herrn Haro BurchardDas Responsum selbst. Freyherrn zu Gödens etc. letzter Wille in einen geschriebenen Testament und dabey befindlichen Codicill nebst dreyen unterschiedenen Fragen, zugesendet und meine rechtliche Meinung darüber begehret worden, demnach spreche ich nach fleißiger Verlesung und Erwegung desselben vor recht.

Hat Hochgedachter Herr Baron zu Gödens Anno 1682. ein Species facti. solenne Testament in Gegenwart acht Zeugen zu Embden in Ostfrieß-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0269" n="261"/>
nen und den                      andern noch etwa einige dubia übrig bleiben solten, zweiffle ich nicht, es                      werden selbige durch die d. p. 14. &amp; 15. allegirten loca zimlich gehoben,                      und besagte bißherige assertiones mercklich erleutert werden.</p>
      </div>
      <div>
        <head>IV. Handel. Etliche Fragen wegen eines Codicills.</head><lb/>
      </div>
      <div>
        <head>§. I.</head><lb/>
        <p>DIe bißherigen drey ersten Händel sind etwas weitläufftig gerathen,<note place="right">Voranmerckung.</note> und erfordern dannenhero eine                      Abwechselung mit kürtzern. Es fällt mir hierbey gleich ein Responsum unter die                      Hände, da ich albereit Anno 1693. über drey Fragen einen Codicill betreffend                      consuliret worden. Denn ob ich gleich zu keiner Arbeit von Natur weniger                      Belieben trage als zu allegationibus legum &amp; Dd. oder zu mühsamer Weise                      zusammen gesuchten, oder quasi per pennae vomitum hingeschmierten rationibus; so                      würde ich doch davon keinen Mangel gehabt haben, auch extra Facultäten Arbeit                      genung zu bekommen; wann ich solches nicht bey zeiten depreciret hätte, oder                      noch deprecirte. (Conf. des II. Theils III. Handel §. 6. p. 116.) Es ist zwar                      ein ehrliches Stücke Geld bey denen Responsis privatis zu verdienen. Aber was                      Geld? Das Geld bleibt in der Welt. Und es ist keinen gelehrten Mann kein                      grösserer Verdruß, als wenn er eine Arbeit thun muß, davon er nach seinen                      Naturell einen Eckel hat. Sed haec transeant. Das Responsum davon ich schreibe                      war von mir in October Anno 1693. allhier in Halle verfertiget worden, und weils                      eben keine weitleufftige oder verwirrete Umstände betrifft, will ich selbiges                      ohne fernern Umgang und Beschluß hieher setzen.</p>
        <p>§. II. Als mir des Weyland Hochgebohrnen Herrn Haro Burchard<note place="right">Das <hi rendition="#i">Responsum</hi> selbst.</note> Freyherrn zu Gödens                      etc. letzter Wille in einen geschriebenen Testament und dabey befindlichen                      Codicill nebst dreyen unterschiedenen Fragen, zugesendet und meine rechtliche                      Meinung darüber begehret worden, demnach spreche ich nach fleißiger Verlesung                      und Erwegung desselben vor recht.</p>
        <p>Hat Hochgedachter Herr Baron zu Gödens Anno 1682. ein<note place="right"><hi rendition="#i">Species facti.</hi></note> solenne Testament in Gegenwart acht Zeugen zu Embden in Ostfrieß-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[261/0269] nen und den andern noch etwa einige dubia übrig bleiben solten, zweiffle ich nicht, es werden selbige durch die d. p. 14. & 15. allegirten loca zimlich gehoben, und besagte bißherige assertiones mercklich erleutert werden. IV. Handel. Etliche Fragen wegen eines Codicills. §. I. DIe bißherigen drey ersten Händel sind etwas weitläufftig gerathen, und erfordern dannenhero eine Abwechselung mit kürtzern. Es fällt mir hierbey gleich ein Responsum unter die Hände, da ich albereit Anno 1693. über drey Fragen einen Codicill betreffend consuliret worden. Denn ob ich gleich zu keiner Arbeit von Natur weniger Belieben trage als zu allegationibus legum & Dd. oder zu mühsamer Weise zusammen gesuchten, oder quasi per pennae vomitum hingeschmierten rationibus; so würde ich doch davon keinen Mangel gehabt haben, auch extra Facultäten Arbeit genung zu bekommen; wann ich solches nicht bey zeiten depreciret hätte, oder noch deprecirte. (Conf. des II. Theils III. Handel §. 6. p. 116.) Es ist zwar ein ehrliches Stücke Geld bey denen Responsis privatis zu verdienen. Aber was Geld? Das Geld bleibt in der Welt. Und es ist keinen gelehrten Mann kein grösserer Verdruß, als wenn er eine Arbeit thun muß, davon er nach seinen Naturell einen Eckel hat. Sed haec transeant. Das Responsum davon ich schreibe war von mir in October Anno 1693. allhier in Halle verfertiget worden, und weils eben keine weitleufftige oder verwirrete Umstände betrifft, will ich selbiges ohne fernern Umgang und Beschluß hieher setzen. Voranmerckung. §. II. Als mir des Weyland Hochgebohrnen Herrn Haro Burchard Freyherrn zu Gödens etc. letzter Wille in einen geschriebenen Testament und dabey befindlichen Codicill nebst dreyen unterschiedenen Fragen, zugesendet und meine rechtliche Meinung darüber begehret worden, demnach spreche ich nach fleißiger Verlesung und Erwegung desselben vor recht. Das Responsum selbst. Hat Hochgedachter Herr Baron zu Gödens Anno 1682. ein solenne Testament in Gegenwart acht Zeugen zu Embden in Ostfrieß- Species facti.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/269
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 261. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/269>, abgerufen am 24.11.2024.