Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

Bild:
<< vorherige Seite

zu wider ware, auch die Canonisten dabey nichts anders intendiret hatten, als mit diesen ihren Grundsatzungen der weltlichen Obrigkeit ihre Regalia zu rauben, und selbige zu blossen brachiis secularibus zu machen. Ehe nun dieses Geheimnüß klar und deutlich entdeckt wäre, glaubte ich gantz vergebens und umsonst zu seyn, mit denen Gegnern wegen der daraus hergeleiteten Schlüsse oder Conclusionum zu streiten. Derowegen war ich schon damahls bedacht, wie ich etwa nach göttlichen Willen dermahleins diese sechs Grundseulen des Politischen Pabstthums, nach dem Vermögen das GOtt verleyhen würde, (auch mit Hülffe anderer gelehrter Männer, die vor mir in dieser Intention hin und wieder in Erkäntnüß dieser und jener Päbstischen Reliquien waren vorgegangen) über den Hauffen schmeissen möchte; Welches ich auch hernach als ich Professor juris Canonici worden, in meinen Notis variorum ad Lancelottum gethan, und dadurch, vielen jungen Leuten Gelegenheit gegeben dieser Wahrheit weiter nachzudencken, und dieselbe weitläufftiger auszuführen, wie dann z. E. ein ungeanter Autor, der sich unter dem Nahmen Davidis Mansueti de S. Germanis verborgen, Anno 1717. in einen Prodromo Commentationis Academicae de Abusu Brachii secularis in foris Protestantium, und in eben selbigen Jahre der Herr Consistorial-Rath Reinhard zu Dreßden, in seinen Meditationibus de Jure Principum Germaniae, cumprimis Saxoniae, circa sacra ante tempora Reformationis exercito, und endlich vor weniger Zeit Herr D. Pertsch in seinen lateinischen Tractat von Laster der Simonie, und in zweyen Teutschen, von Recht der Beicht-Stühle, und von Recht des Kirchen-Bannes, solches zur gnüge gethan.

§. XX. Und eben dieses ware auch die Haupt-Ursache, worum ich michSebast. Edzardi neue Schrifft wider das Bedencken, Etliche Specimina von den straf baren Injurien die Edzardi in dieser infamen Schrifft wider ehr- mit dem Hamburgischen Professore Sebastiano Edzardi nicht eingelassen, als dieser in folgenden 1707. Jahre eine andere Schrifft publicirte, deren Titul war: Vertheydigung der Christlichen Lehre von Bindeschlüssel wider das unchristliche Bedencken D. Christiani Thomasii, nebst einen gründlichen Beweiß, daß der Abfall zum Pabstthum die ewige Verdamnüß nach sich ziehe. Zu geschweigen daß diese Schrifft durch und durch das armselige Geschmiere seines Vorgängers nur wiederhohlete, oder es noch unvernünfftiger und gröber machte, als jener. Denn da jener seine Affecten allenthalben hatte blicken lassen, wütete und tobete Edzardi als ein rasender oder würcklich besessener Mensch; und stieß die grausamsten Injurien und offenbahren Lügen wider mich aus: davon ich nur etliche wenige Loca als Specimina anführen will.

zu wider ware, auch die Canonisten dabey nichts anders intendiret hatten, als mit diesen ihren Grundsatzungen der weltlichen Obrigkeit ihre Regalia zu rauben, und selbige zu blossen brachiis secularibus zu machen. Ehe nun dieses Geheimnüß klar und deutlich entdeckt wäre, glaubte ich gantz vergebens und umsonst zu seyn, mit denen Gegnern wegen der daraus hergeleiteten Schlüsse oder Conclusionum zu streiten. Derowegen war ich schon damahls bedacht, wie ich etwa nach göttlichen Willen dermahleins diese sechs Grundseulen des Politischen Pabstthums, nach dem Vermögen das GOtt verleyhen würde, (auch mit Hülffe anderer gelehrter Männer, die vor mir in dieser Intention hin und wieder in Erkäntnüß dieser und jener Päbstischen Reliquien waren vorgegangen) über den Hauffen schmeissen möchte; Welches ich auch hernach als ich Professor juris Canonici worden, in meinen Notis variorum ad Lancelottum gethan, und dadurch, vielen jungen Leuten Gelegenheit gegeben dieser Wahrheit weiter nachzudencken, und dieselbe weitläufftiger auszuführen, wie dann z. E. ein ungeanter Autor, der sich unter dem Nahmen Davidis Mansueti de S. Germanis verborgen, Anno 1717. in einen Prodromo Commentationis Academicae de Abusu Brachii secularis in foris Protestantium, und in eben selbigen Jahre der Herr Consistorial-Rath Reinhard zu Dreßden, in seinen Meditationibus de Jure Principum Germaniae, cumprimis Saxoniae, circa sacra ante tempora Reformationis exercito, und endlich vor weniger Zeit Herr D. Pertsch in seinen lateinischen Tractat von Laster der Simonie, und in zweyen Teutschen, von Recht der Beicht-Stühle, und von Recht des Kirchen-Bannes, solches zur gnüge gethan.

§. XX. Und eben dieses ware auch die Haupt-Ursache, worum ich michSebast. Edzardi neue Schrifft wider das Bedencken, Etliche Specimina von den straf baren Injurien die Edzardi in dieser infamen Schrifft wider ehr- mit dem Hamburgischen Professore Sebastiano Edzardi nicht eingelassen, als dieser in folgenden 1707. Jahre eine andere Schrifft publicirte, deren Titul war: Vertheydigung der Christlichen Lehre von Bindeschlüssel wider das unchristliche Bedencken D. Christiani Thomasii, nebst einen gründlichen Beweiß, daß der Abfall zum Pabstthum die ewige Verdamnüß nach sich ziehe. Zu geschweigen daß diese Schrifft durch und durch das armselige Geschmiere seines Vorgängers nur wiederhohlete, oder es noch unvernünfftiger und gröber machte, als jener. Denn da jener seine Affecten allenthalben hatte blicken lassen, wütete und tobete Edzardi als ein rasender oder würcklich besessener Mensch; und stieß die grausamsten Injurien und offenbahren Lügen wider mich aus: davon ich nur etliche wenige Loca als Specimina anführen will.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0213" n="205"/>
zu wider ware, auch die                      Canonisten dabey nichts anders intendiret hatten, als mit diesen ihren                      Grundsatzungen der weltlichen Obrigkeit ihre Regalia zu rauben, und selbige zu                      blossen brachiis secularibus zu machen. Ehe nun dieses Geheimnüß klar und                      deutlich entdeckt wäre, glaubte ich gantz vergebens und umsonst zu seyn, mit                      denen Gegnern wegen der daraus hergeleiteten Schlüsse oder Conclusionum zu                      streiten. Derowegen war ich schon damahls bedacht, wie ich etwa nach göttlichen                      Willen dermahleins diese sechs Grundseulen des Politischen Pabstthums, nach dem                      Vermögen das GOtt verleyhen würde, (auch mit Hülffe anderer gelehrter Männer,                      die vor mir in dieser Intention hin und wieder in Erkäntnüß dieser und jener                      Päbstischen Reliquien waren vorgegangen) über den Hauffen schmeissen möchte;                      Welches ich auch hernach als ich Professor juris Canonici worden, in meinen                      Notis variorum ad Lancelottum gethan, und dadurch, vielen jungen Leuten                      Gelegenheit gegeben dieser Wahrheit weiter nachzudencken, und dieselbe                      weitläufftiger auszuführen, wie dann z. E. ein ungeanter Autor, der sich unter                      dem Nahmen Davidis Mansueti de S. Germanis verborgen, Anno 1717. in einen                      Prodromo Commentationis Academicae de Abusu Brachii secularis in foris                      Protestantium, und in eben selbigen Jahre der Herr Consistorial-Rath Reinhard zu                      Dreßden, in seinen Meditationibus de Jure Principum Germaniae, cumprimis                      Saxoniae, circa sacra ante tempora Reformationis exercito, und endlich vor                      weniger Zeit Herr D. Pertsch in seinen lateinischen Tractat von Laster der                      Simonie, und in zweyen Teutschen, von Recht der Beicht-Stühle, und von Recht des                      Kirchen-Bannes, solches zur gnüge gethan.</p>
        <p>§. XX. Und eben dieses ware auch die Haupt-Ursache, worum ich mich<note place="right"><hi rendition="#i">Sebast. Edzardi</hi> neue Schrifft wider                          das Bedencken, Etliche <hi rendition="#i">Specimina</hi> von den straf baren <hi rendition="#i">Injuri</hi>en die <hi rendition="#i">Edzardi</hi> in                          dieser <hi rendition="#i">infam</hi>en Schrifft wider ehr-</note> mit dem                      Hamburgischen Professore Sebastiano Edzardi nicht eingelassen, als dieser in                      folgenden 1707. Jahre eine andere Schrifft publicirte, deren Titul war:                      Vertheydigung der Christlichen Lehre von Bindeschlüssel wider das unchristliche                      Bedencken <hi rendition="#i">D. Christiani Thomasii</hi>, nebst einen                      gründlichen Beweiß, daß der Abfall zum Pabstthum die ewige Verdamnüß nach sich                      ziehe. Zu geschweigen daß diese Schrifft durch und durch das armselige                      Geschmiere seines Vorgängers nur wiederhohlete, oder es noch unvernünfftiger und                      gröber machte, als jener. Denn da jener seine Affecten allenthalben hatte                      blicken lassen, wütete und tobete Edzardi als ein rasender oder würcklich                      besessener Mensch; und stieß die grausamsten Injurien und offenbahren Lügen                      wider mich aus: davon ich nur etliche wenige Loca als Specimina anführen will.
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[205/0213] zu wider ware, auch die Canonisten dabey nichts anders intendiret hatten, als mit diesen ihren Grundsatzungen der weltlichen Obrigkeit ihre Regalia zu rauben, und selbige zu blossen brachiis secularibus zu machen. Ehe nun dieses Geheimnüß klar und deutlich entdeckt wäre, glaubte ich gantz vergebens und umsonst zu seyn, mit denen Gegnern wegen der daraus hergeleiteten Schlüsse oder Conclusionum zu streiten. Derowegen war ich schon damahls bedacht, wie ich etwa nach göttlichen Willen dermahleins diese sechs Grundseulen des Politischen Pabstthums, nach dem Vermögen das GOtt verleyhen würde, (auch mit Hülffe anderer gelehrter Männer, die vor mir in dieser Intention hin und wieder in Erkäntnüß dieser und jener Päbstischen Reliquien waren vorgegangen) über den Hauffen schmeissen möchte; Welches ich auch hernach als ich Professor juris Canonici worden, in meinen Notis variorum ad Lancelottum gethan, und dadurch, vielen jungen Leuten Gelegenheit gegeben dieser Wahrheit weiter nachzudencken, und dieselbe weitläufftiger auszuführen, wie dann z. E. ein ungeanter Autor, der sich unter dem Nahmen Davidis Mansueti de S. Germanis verborgen, Anno 1717. in einen Prodromo Commentationis Academicae de Abusu Brachii secularis in foris Protestantium, und in eben selbigen Jahre der Herr Consistorial-Rath Reinhard zu Dreßden, in seinen Meditationibus de Jure Principum Germaniae, cumprimis Saxoniae, circa sacra ante tempora Reformationis exercito, und endlich vor weniger Zeit Herr D. Pertsch in seinen lateinischen Tractat von Laster der Simonie, und in zweyen Teutschen, von Recht der Beicht-Stühle, und von Recht des Kirchen-Bannes, solches zur gnüge gethan. §. XX. Und eben dieses ware auch die Haupt-Ursache, worum ich mich mit dem Hamburgischen Professore Sebastiano Edzardi nicht eingelassen, als dieser in folgenden 1707. Jahre eine andere Schrifft publicirte, deren Titul war: Vertheydigung der Christlichen Lehre von Bindeschlüssel wider das unchristliche Bedencken D. Christiani Thomasii, nebst einen gründlichen Beweiß, daß der Abfall zum Pabstthum die ewige Verdamnüß nach sich ziehe. Zu geschweigen daß diese Schrifft durch und durch das armselige Geschmiere seines Vorgängers nur wiederhohlete, oder es noch unvernünfftiger und gröber machte, als jener. Denn da jener seine Affecten allenthalben hatte blicken lassen, wütete und tobete Edzardi als ein rasender oder würcklich besessener Mensch; und stieß die grausamsten Injurien und offenbahren Lügen wider mich aus: davon ich nur etliche wenige Loca als Specimina anführen will. Sebast. Edzardi neue Schrifft wider das Bedencken, Etliche Specimina von den straf baren Injurien die Edzardi in dieser infamen Schrifft wider ehr-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/213
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 205. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/213>, abgerufen am 23.11.2024.