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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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zu wider ware, auch die Canonisten dabey nichts anders intendiret hatten, als mit diesen ihren Grundsatzungen der weltlichen Obrigkeit ihre Regalia zu rauben, und selbige zu blossen brachiis secularibus zu machen. Ehe nun dieses Geheimnüß klar und deutlich entdeckt wäre, glaubte ich gantz vergebens und umsonst zu seyn, mit denen Gegnern wegen der daraus hergeleiteten Schlüsse oder Conclusionum zu streiten. Derowegen war ich schon damahls bedacht, wie ich etwa nach göttlichen Willen dermahleins diese sechs Grundseulen des Politischen Pabstthums, nach dem Vermögen das GOtt verleyhen würde, (auch mit Hülffe anderer gelehrter Männer, die vor mir in dieser Intention hin und wieder in Erkäntnüß dieser und jener Päbstischen Reliquien waren vorgegangen) über den Hauffen schmeissen möchte; Welches ich auch hernach als ich Professor juris Canonici worden, in meinen Notis variorum ad Lancelottum gethan, und dadurch, vielen jungen Leuten Gelegenheit gegeben dieser Wahrheit weiter nachzudencken, und dieselbe weitläufftiger auszuführen, wie dann z. E. ein ungeanter Autor, der sich unter dem Nahmen Davidis Mansueti de S. Germanis verborgen, Anno 1717. in einen Prodromo Commentationis Academicae de Abusu Brachii secularis in foris Protestantium, und in eben selbigen Jahre der Herr Consistorial-Rath Reinhard zu Dreßden, in seinen Meditationibus de Jure Principum Germaniae, cumprimis Saxoniae, circa sacra ante tempora Reformationis exercito, und endlich vor weniger Zeit Herr D. Pertsch in seinen lateinischen Tractat von Laster der Simonie, und in zweyen Teutschen, von Recht der Beicht-Stühle, und von Recht des Kirchen-Bannes, solches zur gnüge gethan.

§. XX. Und eben dieses ware auch die Haupt-Ursache, worum ich michSebast. Edzardi neue Schrifft wider das Bedencken, Etliche Specimina von den straf baren Injurien die Edzardi in dieser infamen Schrifft wider ehr- mit dem Hamburgischen Professore Sebastiano Edzardi nicht eingelassen, als dieser in folgenden 1707. Jahre eine andere Schrifft publicirte, deren Titul war: Vertheydigung der Christlichen Lehre von Bindeschlüssel wider das unchristliche Bedencken D. Christiani Thomasii, nebst einen gründlichen Beweiß, daß der Abfall zum Pabstthum die ewige Verdamnüß nach sich ziehe. Zu geschweigen daß diese Schrifft durch und durch das armselige Geschmiere seines Vorgängers nur wiederhohlete, oder es noch unvernünfftiger und gröber machte, als jener. Denn da jener seine Affecten allenthalben hatte blicken lassen, wütete und tobete Edzardi als ein rasender oder würcklich besessener Mensch; und stieß die grausamsten Injurien und offenbahren Lügen wider mich aus: davon ich nur etliche wenige Loca als Specimina anführen will.

zu wider ware, auch die Canonisten dabey nichts anders intendiret hatten, als mit diesen ihren Grundsatzungen der weltlichen Obrigkeit ihre Regalia zu rauben, und selbige zu blossen brachiis secularibus zu machen. Ehe nun dieses Geheimnüß klar und deutlich entdeckt wäre, glaubte ich gantz vergebens und umsonst zu seyn, mit denen Gegnern wegen der daraus hergeleiteten Schlüsse oder Conclusionum zu streiten. Derowegen war ich schon damahls bedacht, wie ich etwa nach göttlichen Willen dermahleins diese sechs Grundseulen des Politischen Pabstthums, nach dem Vermögen das GOtt verleyhen würde, (auch mit Hülffe anderer gelehrter Männer, die vor mir in dieser Intention hin und wieder in Erkäntnüß dieser und jener Päbstischen Reliquien waren vorgegangen) über den Hauffen schmeissen möchte; Welches ich auch hernach als ich Professor juris Canonici worden, in meinen Notis variorum ad Lancelottum gethan, und dadurch, vielen jungen Leuten Gelegenheit gegeben dieser Wahrheit weiter nachzudencken, und dieselbe weitläufftiger auszuführen, wie dann z. E. ein ungeanter Autor, der sich unter dem Nahmen Davidis Mansueti de S. Germanis verborgen, Anno 1717. in einen Prodromo Commentationis Academicae de Abusu Brachii secularis in foris Protestantium, und in eben selbigen Jahre der Herr Consistorial-Rath Reinhard zu Dreßden, in seinen Meditationibus de Jure Principum Germaniae, cumprimis Saxoniae, circa sacra ante tempora Reformationis exercito, und endlich vor weniger Zeit Herr D. Pertsch in seinen lateinischen Tractat von Laster der Simonie, und in zweyen Teutschen, von Recht der Beicht-Stühle, und von Recht des Kirchen-Bannes, solches zur gnüge gethan.

§. XX. Und eben dieses ware auch die Haupt-Ursache, worum ich michSebast. Edzardi neue Schrifft wider das Bedencken, Etliche Specimina von den straf baren Injurien die Edzardi in dieser infamen Schrifft wider ehr- mit dem Hamburgischen Professore Sebastiano Edzardi nicht eingelassen, als dieser in folgenden 1707. Jahre eine andere Schrifft publicirte, deren Titul war: Vertheydigung der Christlichen Lehre von Bindeschlüssel wider das unchristliche Bedencken D. Christiani Thomasii, nebst einen gründlichen Beweiß, daß der Abfall zum Pabstthum die ewige Verdamnüß nach sich ziehe. Zu geschweigen daß diese Schrifft durch und durch das armselige Geschmiere seines Vorgängers nur wiederhohlete, oder es noch unvernünfftiger und gröber machte, als jener. Denn da jener seine Affecten allenthalben hatte blicken lassen, wütete und tobete Edzardi als ein rasender oder würcklich besessener Mensch; und stieß die grausamsten Injurien und offenbahren Lügen wider mich aus: davon ich nur etliche wenige Loca als Specimina anführen will.

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[205/0213] zu wider ware, auch die Canonisten dabey nichts anders intendiret hatten, als mit diesen ihren Grundsatzungen der weltlichen Obrigkeit ihre Regalia zu rauben, und selbige zu blossen brachiis secularibus zu machen. Ehe nun dieses Geheimnüß klar und deutlich entdeckt wäre, glaubte ich gantz vergebens und umsonst zu seyn, mit denen Gegnern wegen der daraus hergeleiteten Schlüsse oder Conclusionum zu streiten. Derowegen war ich schon damahls bedacht, wie ich etwa nach göttlichen Willen dermahleins diese sechs Grundseulen des Politischen Pabstthums, nach dem Vermögen das GOtt verleyhen würde, (auch mit Hülffe anderer gelehrter Männer, die vor mir in dieser Intention hin und wieder in Erkäntnüß dieser und jener Päbstischen Reliquien waren vorgegangen) über den Hauffen schmeissen möchte; Welches ich auch hernach als ich Professor juris Canonici worden, in meinen Notis variorum ad Lancelottum gethan, und dadurch, vielen jungen Leuten Gelegenheit gegeben dieser Wahrheit weiter nachzudencken, und dieselbe weitläufftiger auszuführen, wie dann z. E. ein ungeanter Autor, der sich unter dem Nahmen Davidis Mansueti de S. Germanis verborgen, Anno 1717. in einen Prodromo Commentationis Academicae de Abusu Brachii secularis in foris Protestantium, und in eben selbigen Jahre der Herr Consistorial-Rath Reinhard zu Dreßden, in seinen Meditationibus de Jure Principum Germaniae, cumprimis Saxoniae, circa sacra ante tempora Reformationis exercito, und endlich vor weniger Zeit Herr D. Pertsch in seinen lateinischen Tractat von Laster der Simonie, und in zweyen Teutschen, von Recht der Beicht-Stühle, und von Recht des Kirchen-Bannes, solches zur gnüge gethan. §. XX. Und eben dieses ware auch die Haupt-Ursache, worum ich mich mit dem Hamburgischen Professore Sebastiano Edzardi nicht eingelassen, als dieser in folgenden 1707. Jahre eine andere Schrifft publicirte, deren Titul war: Vertheydigung der Christlichen Lehre von Bindeschlüssel wider das unchristliche Bedencken D. Christiani Thomasii, nebst einen gründlichen Beweiß, daß der Abfall zum Pabstthum die ewige Verdamnüß nach sich ziehe. Zu geschweigen daß diese Schrifft durch und durch das armselige Geschmiere seines Vorgängers nur wiederhohlete, oder es noch unvernünfftiger und gröber machte, als jener. Denn da jener seine Affecten allenthalben hatte blicken lassen, wütete und tobete Edzardi als ein rasender oder würcklich besessener Mensch; und stieß die grausamsten Injurien und offenbahren Lügen wider mich aus: davon ich nur etliche wenige Loca als Specimina anführen will. Sebast. Edzardi neue Schrifft wider das Bedencken, Etliche Specimina von den straf baren Injurien die Edzardi in dieser infamen Schrifft wider ehr-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 205. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/213>, abgerufen am 09.11.2024.