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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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damahlen nicht weiter bringen können, sondern es hierbey lassen müssen.

§. XI. Wegen des Abdrucks meines responsi über die erste FrageDie Publication des Bedenckens, unerachtet der mit Anführung vieler Ursachen geschehenen deprecirung. sahe ich zwar wohl vorher, daß meine Abmahnung, dasselbige nicht zu thun, bey denen die darzu gerathen wenig Eingang finden würde; und daß ich es meines Orts endlich geschehen lassen müste, zumahlen ich darinnen nach meinen Gewissen versichert war, daß ich in selbigen nichts unrechtes oder unvernünfftiges gesetzet und behauptet hatte, auch daß darinnen nichts enthalten wäre, welches der heil. göttlichen Schrifft, wenn nur selbige vernünfftig und nicht Pharisäisch oder Rabbinisch ausgeleget wird, zuwieder seyn solle. Aber ich konte doch auch zugleich leicht begreiffen, daß weil die reliquiae Papatus biß dahin auch in denen Protestirenden Kirchen gar sehr geherrschet hatten, und durch die Consilia Wittenbergensia, Dedekenni und andere dergleichen Schrifften fast überall waren befestiget worden, auch viele Theologi und JCti solche Schrifften GOttes Worte, (zwar nicht mit Worten, aber doch in der That) gleich achteten; es unfehlbar geschehen würde, daß die Eyfferer mir auf dem Halß fahren und Schmäheschrifften wieder mich drücken lassen würden. Wenn ich nun dieselben beantwortete, würde ich dadurch bey partheyischen Lesern doch keine Erkäntnüß erwecken, noch mir dadurch Friede schaffen: indem so dann das Wespen-Nest vielmehr rege gemacht, und ich bald hie von diesen, bald da von einen andern würde angepackt werden, und unter dieser legion nothwendig unterliegen müssen. Beantwortete ich aber dieselbe nicht, würde es nicht alleine heissen, ich getrauete mir nicht meine Irrthümer zu defendiren, und wäre von meinen Adversariis in ein Boxhorn gejagt worden; sondern es würden auch diejenige, die solches zu publiciren angegeben, auch etwa gelobet hätten, keine Ehre mit solcher publication einlegen, weil man ihnen so dann besagte Gegenschrifften öffters vor die Augen legen und sie fragen würde, wenn dann dieselbigen würden beantwortet werden. Dieweil ich mir aber aus bald zu meldenden Ursachen feste vorgenommen hatte, denen wieder das responsum etwa zu publicirenden Schrifften nicht zu antworten; Als berichtete ich dieses beyzeiten an den Freund, mit dem ich dieser Sache halber correspondirte, und vermeinte dadurch die publication desselbigen zu hindern; Aber ich bekam nichts destoweniger, ehe ich es mich versahe, ein exemplar von dem Abdruck zugeschicket, und dabey die Entschuldigung, daß es mir keinen Verdruß machen würde, weil ja mein Nahme nicht wäre dabey gesetzet worden.

damahlen nicht weiter bringen können, sondern es hierbey lassen müssen.

§. XI. Wegen des Abdrucks meines responsi über die erste FrageDie Publication des Bedenckens, unerachtet der mit Anführung vieler Ursachen geschehenen deprecirung. sahe ich zwar wohl vorher, daß meine Abmahnung, dasselbige nicht zu thun, bey denen die darzu gerathen wenig Eingang finden würde; und daß ich es meines Orts endlich geschehen lassen müste, zumahlen ich darinnen nach meinen Gewissen versichert war, daß ich in selbigen nichts unrechtes oder unvernünfftiges gesetzet und behauptet hatte, auch daß darinnen nichts enthalten wäre, welches der heil. göttlichen Schrifft, wenn nur selbige vernünfftig und nicht Pharisäisch oder Rabbinisch ausgeleget wird, zuwieder seyn solle. Aber ich konte doch auch zugleich leicht begreiffen, daß weil die reliquiae Papatus biß dahin auch in denen Protestirenden Kirchen gar sehr geherrschet hatten, und durch die Consilia Wittenbergensia, Dedekenni und andere dergleichen Schrifften fast überall waren befestiget worden, auch viele Theologi und JCti solche Schrifften GOttes Worte, (zwar nicht mit Worten, aber doch in der That) gleich achteten; es unfehlbar geschehen würde, daß die Eyfferer mir auf dem Halß fahren und Schmäheschrifften wieder mich drücken lassen würden. Wenn ich nun dieselben beantwortete, würde ich dadurch bey partheyischen Lesern doch keine Erkäntnüß erwecken, noch mir dadurch Friede schaffen: indem so dann das Wespen-Nest vielmehr rege gemacht, und ich bald hie von diesen, bald da von einen andern würde angepackt werden, und unter dieser legion nothwendig unterliegen müssen. Beantwortete ich aber dieselbe nicht, würde es nicht alleine heissen, ich getrauete mir nicht meine Irrthümer zu defendiren, und wäre von meinen Adversariis in ein Boxhorn gejagt worden; sondern es würden auch diejenige, die solches zu publiciren angegeben, auch etwa gelobet hätten, keine Ehre mit solcher publication einlegen, weil man ihnen so dann besagte Gegenschrifften öffters vor die Augen legen und sie fragen würde, wenn dann dieselbigen würden beantwortet werden. Dieweil ich mir aber aus bald zu meldenden Ursachen feste vorgenommen hatte, denen wieder das responsum etwa zu publicirenden Schrifften nicht zu antworten; Als berichtete ich dieses beyzeiten an den Freund, mit dem ich dieser Sache halber correspondirte, und vermeinte dadurch die publication desselbigen zu hindern; Aber ich bekam nichts destoweniger, ehe ich es mich versahe, ein exemplar von dem Abdruck zugeschicket, und dabey die Entschuldigung, daß es mir keinen Verdruß machen würde, weil ja mein Nahme nicht wäre dabey gesetzet worden.

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[197/0205] damahlen nicht weiter bringen können, sondern es hierbey lassen müssen. §. XI. Wegen des Abdrucks meines responsi über die erste Frage sahe ich zwar wohl vorher, daß meine Abmahnung, dasselbige nicht zu thun, bey denen die darzu gerathen wenig Eingang finden würde; und daß ich es meines Orts endlich geschehen lassen müste, zumahlen ich darinnen nach meinen Gewissen versichert war, daß ich in selbigen nichts unrechtes oder unvernünfftiges gesetzet und behauptet hatte, auch daß darinnen nichts enthalten wäre, welches der heil. göttlichen Schrifft, wenn nur selbige vernünfftig und nicht Pharisäisch oder Rabbinisch ausgeleget wird, zuwieder seyn solle. Aber ich konte doch auch zugleich leicht begreiffen, daß weil die reliquiae Papatus biß dahin auch in denen Protestirenden Kirchen gar sehr geherrschet hatten, und durch die Consilia Wittenbergensia, Dedekenni und andere dergleichen Schrifften fast überall waren befestiget worden, auch viele Theologi und JCti solche Schrifften GOttes Worte, (zwar nicht mit Worten, aber doch in der That) gleich achteten; es unfehlbar geschehen würde, daß die Eyfferer mir auf dem Halß fahren und Schmäheschrifften wieder mich drücken lassen würden. Wenn ich nun dieselben beantwortete, würde ich dadurch bey partheyischen Lesern doch keine Erkäntnüß erwecken, noch mir dadurch Friede schaffen: indem so dann das Wespen-Nest vielmehr rege gemacht, und ich bald hie von diesen, bald da von einen andern würde angepackt werden, und unter dieser legion nothwendig unterliegen müssen. Beantwortete ich aber dieselbe nicht, würde es nicht alleine heissen, ich getrauete mir nicht meine Irrthümer zu defendiren, und wäre von meinen Adversariis in ein Boxhorn gejagt worden; sondern es würden auch diejenige, die solches zu publiciren angegeben, auch etwa gelobet hätten, keine Ehre mit solcher publication einlegen, weil man ihnen so dann besagte Gegenschrifften öffters vor die Augen legen und sie fragen würde, wenn dann dieselbigen würden beantwortet werden. Dieweil ich mir aber aus bald zu meldenden Ursachen feste vorgenommen hatte, denen wieder das responsum etwa zu publicirenden Schrifften nicht zu antworten; Als berichtete ich dieses beyzeiten an den Freund, mit dem ich dieser Sache halber correspondirte, und vermeinte dadurch die publication desselbigen zu hindern; Aber ich bekam nichts destoweniger, ehe ich es mich versahe, ein exemplar von dem Abdruck zugeschicket, und dabey die Entschuldigung, daß es mir keinen Verdruß machen würde, weil ja mein Nahme nicht wäre dabey gesetzet worden. Die Publication des Bedenckens, unerachtet der mit Anführung vieler Ursachen geschehenen deprecirung.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 197. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/205>, abgerufen am 27.11.2024.