Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.schen Meß-Priestern und Missionariis frequentirte praxin und methode, die Protestanten zu ihrer Religion zu bereden, brauchten. 6) Sie mit Nadab, Abihu, Usa u. s. w. verglichen. 7.) Sich eines von GOtt allein dependirenden Amts gerühmt, und sich solches zugeschrieben. 8) Communication derer responsorum, die S. Hochfürstl Durchl. für sich zu haben gemeldet, begehret, damit sie dieselbe examiniren, und prüffen könten, wie weit sie sich in dieser Sache mit Predigen, absolviren und communiciren zu verhalten hätten. 9) Ferner in dem andern Schreiben sub n. 3. S. Hochfürstl. Durchl. einer schweren Sünde beschuldiget, als die da äusserlich Macht und Gewalt an ihnen brauchten. daß sie das von ihrer Herrde verirrete Schäflein nicht suchen dürfften. 10) Das ihnen a Serenissimo communicirte responsum Calixtinum per omnia praedicamenta durchgezogen, und cum Serenissimo darüber zu disputiren sich unterfangen. 11) Und S. Hochfürstl. Durchl. zu gemuthet, zufrieden zu seyn, daß sie mit einigen Theologischen Facultäten und Collegiis communicirten, und sich über der admission S. Hochfürstl. Durchl. ad S. Coenam auch wegen des öffentlichen Elenchi belehren liessen. 12) Nach der ex Senatu sanctiori ihnen darauff gegebenen Weisung fortgefahren diese Sache zu berühren, und S. Hochfl. Durchl. per indirectum anzuzapffen, damit die Zuhörer unruhig zu machen, und andern Predigern dadurch böse Exempel zu geben. Nun ist hierbey anfänglich kein Zweiffel daß, wie man allbereit aus denen Beylagen sub n. 1. & 3. selbst siehet, die beyden Prediger sich persuadiren, auch ohnstreitig werden andere persuadiren wollen, daß sie in dieser bösen Sache noch recht überley haben, und anstatt, daß sie sich einer Straffe würdig achten solten, wenn ihnen selbst diese Frage solte vorgeleget werden, vielmehr S. Hochfürstl. Durchl. für höchst straffwürdig erkennen würden, auch gar leichtlich von andern Theologischen Facultäten oder Collegiis darinnen dörfften Beyfall finden. Denn wie diese Leute und die ihres gleichen sind, mehr in denen Consiliis Wittebergensibus & Dedekenni, als in den reinen und lauteren Wort GOttes studiren, und auch die Gottlosesten und absurdesten Meinungen, die sie in jenen häufig finden, wenn sie nur das von dem Seel. Luthero vorlängst geprophezeyte Affter-Pabstthum stercken, viel höher achten, als Unsers Heylandes Christi und seiner heiligen Apostel Lehre; Also werden sie darinnen wohl tausend absurde und unchristliche, dabey aber mit verfälscheten Sprüchen der heiligen Schrifft und dem Schein eines gottseeligen Eyffers angefürnißte rationes finden, ihre böse Sache damit zu schen Meß-Priestern und Missionariis frequentirte praxin und methode, die Protestanten zu ihrer Religion zu bereden, brauchten. 6) Sie mit Nadab, Abihu, Usa u. s. w. verglichen. 7.) Sich eines von GOtt allein dependirenden Amts gerühmt, und sich solches zugeschrieben. 8) Communication derer responsorum, die S. Hochfürstl Durchl. für sich zu haben gemeldet, begehret, damit sie dieselbe examiniren, und prüffen könten, wie weit sie sich in dieser Sache mit Predigen, absolviren und communiciren zu verhalten hätten. 9) Ferner in dem andern Schreiben sub n. 3. S. Hochfürstl. Durchl. einer schweren Sünde beschuldiget, als die da äusserlich Macht und Gewalt an ihnen brauchten. daß sie das von ihrer Herrde verirrete Schäflein nicht suchen dürfften. 10) Das ihnen a Serenissimo communicirte responsum Calixtinum per omnia praedicamenta durchgezogen, und cum Serenissimo darüber zu disputiren sich unterfangen. 11) Und S. Hochfürstl. Durchl. zu gemuthet, zufrieden zu seyn, daß sie mit einigen Theologischen Facultäten und Collegiis communicirten, und sich über der admission S. Hochfürstl. Durchl. ad S. Coenam auch wegen des öffentlichen Elenchi belehren liessen. 12) Nach der ex Senatu sanctiori ihnen darauff gegebenen Weisung fortgefahren diese Sache zu berühren, und S. Hochfl. Durchl. per indirectum anzuzapffen, damit die Zuhörer unruhig zu machen, und andern Predigern dadurch böse Exempel zu geben. Nun ist hierbey anfänglich kein Zweiffel daß, wie man allbereit aus denen Beylagen sub n. 1. & 3. selbst siehet, die beyden Prediger sich persuadiren, auch ohnstreitig werden andere persuadiren wollen, daß sie in dieser bösen Sache noch recht überley haben, und anstatt, daß sie sich einer Straffe würdig achten solten, wenn ihnen selbst diese Frage solte vorgeleget werden, vielmehr S. Hochfürstl. Durchl. für höchst straffwürdig erkennen würden, auch gar leichtlich von andern Theologischen Facultäten oder Collegiis darinnen dörfften Beyfall finden. Denn wie diese Leute und die ihres gleichen sind, mehr in denen Consiliis Wittebergensibus & Dedekenni, als in den reinen und lauteren Wort GOttes studiren, und auch die Gottlosesten und absurdesten Meinungen, die sie in jenen häufig finden, wenn sie nur das von dem Seel. Luthero vorlängst geprophezeyte Affter-Pabstthum stercken, viel höher achten, als Unsers Heylandes Christi und seiner heiligen Apostel Lehre; Also werden sie darinnen wohl tausend absurde und unchristliche, dabey aber mit verfälscheten Sprüchen der heiligen Schrifft und dem Schein eines gottseeligen Eyffers angefürnißte rationes finden, ihre böse Sache damit zu <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0186" n="178"/> schen Meß-Priestern und Missionariis frequentirte praxin und methode, die Protestanten zu ihrer Religion zu bereden, brauchten. 6) Sie mit Nadab, Abihu, Usa u. s. w. verglichen. 7.) Sich eines von GOtt allein dependirenden Amts gerühmt, und sich solches zugeschrieben. 8) Communication derer responsorum, die S. Hochfürstl Durchl. für sich zu haben gemeldet, begehret, damit sie dieselbe examiniren, und prüffen könten, wie weit sie sich in dieser Sache mit Predigen, absolviren und communiciren zu verhalten hätten. 9) Ferner in dem andern Schreiben sub n. 3. S. Hochfürstl. Durchl. einer schweren Sünde beschuldiget, als die da äusserlich Macht und Gewalt an ihnen brauchten. daß sie das von ihrer Herrde verirrete Schäflein nicht suchen dürfften. 10) Das ihnen a Serenissimo communicirte responsum Calixtinum per omnia praedicamenta durchgezogen, und cum Serenissimo darüber zu disputiren sich unterfangen. 11) Und S. Hochfürstl. Durchl. zu gemuthet, zufrieden zu seyn, daß sie mit einigen Theologischen Facultäten und Collegiis communicirten, und sich über der admission S. Hochfürstl. Durchl. ad S. Coenam auch wegen des öffentlichen Elenchi belehren liessen. 12) Nach der ex Senatu sanctiori ihnen darauff gegebenen Weisung fortgefahren diese Sache zu berühren, und S. Hochfl. Durchl. per indirectum anzuzapffen, damit die Zuhörer unruhig zu machen, und andern Predigern dadurch böse Exempel zu geben.</p> <note place="left">Unreine Quellen aus welchen die Schein-Ursachen diese Conduite zu vertheydigen, herzunehmen.</note> <p>Nun ist hierbey anfänglich kein Zweiffel daß, wie man allbereit aus denen Beylagen sub n. 1. & 3. selbst siehet, die beyden Prediger sich persuadiren, auch ohnstreitig werden andere persuadiren wollen, daß sie in dieser bösen Sache noch recht überley haben, und anstatt, daß sie sich einer Straffe würdig achten solten, wenn ihnen selbst diese Frage solte vorgeleget werden, vielmehr S. Hochfürstl. Durchl. für höchst straffwürdig erkennen würden, auch gar leichtlich von andern Theologischen Facultäten oder Collegiis darinnen dörfften Beyfall finden. Denn wie diese Leute und die ihres gleichen sind, mehr in denen Consiliis Wittebergensibus & Dedekenni, als in den reinen und lauteren Wort GOttes studiren, und auch die Gottlosesten und absurdesten Meinungen, die sie in jenen häufig finden, wenn sie nur das von dem Seel. Luthero vorlängst geprophezeyte Affter-Pabstthum stercken, viel höher achten, als Unsers Heylandes Christi und seiner heiligen Apostel Lehre; Also werden sie darinnen wohl tausend absurde und unchristliche, dabey aber mit verfälscheten Sprüchen der heiligen Schrifft und dem Schein eines gottseeligen Eyffers angefürnißte rationes finden, ihre böse Sache damit zu </p> </div> </body> </text> </TEI> [178/0186]
schen Meß-Priestern und Missionariis frequentirte praxin und methode, die Protestanten zu ihrer Religion zu bereden, brauchten. 6) Sie mit Nadab, Abihu, Usa u. s. w. verglichen. 7.) Sich eines von GOtt allein dependirenden Amts gerühmt, und sich solches zugeschrieben. 8) Communication derer responsorum, die S. Hochfürstl Durchl. für sich zu haben gemeldet, begehret, damit sie dieselbe examiniren, und prüffen könten, wie weit sie sich in dieser Sache mit Predigen, absolviren und communiciren zu verhalten hätten. 9) Ferner in dem andern Schreiben sub n. 3. S. Hochfürstl. Durchl. einer schweren Sünde beschuldiget, als die da äusserlich Macht und Gewalt an ihnen brauchten. daß sie das von ihrer Herrde verirrete Schäflein nicht suchen dürfften. 10) Das ihnen a Serenissimo communicirte responsum Calixtinum per omnia praedicamenta durchgezogen, und cum Serenissimo darüber zu disputiren sich unterfangen. 11) Und S. Hochfürstl. Durchl. zu gemuthet, zufrieden zu seyn, daß sie mit einigen Theologischen Facultäten und Collegiis communicirten, und sich über der admission S. Hochfürstl. Durchl. ad S. Coenam auch wegen des öffentlichen Elenchi belehren liessen. 12) Nach der ex Senatu sanctiori ihnen darauff gegebenen Weisung fortgefahren diese Sache zu berühren, und S. Hochfl. Durchl. per indirectum anzuzapffen, damit die Zuhörer unruhig zu machen, und andern Predigern dadurch böse Exempel zu geben.
Nun ist hierbey anfänglich kein Zweiffel daß, wie man allbereit aus denen Beylagen sub n. 1. & 3. selbst siehet, die beyden Prediger sich persuadiren, auch ohnstreitig werden andere persuadiren wollen, daß sie in dieser bösen Sache noch recht überley haben, und anstatt, daß sie sich einer Straffe würdig achten solten, wenn ihnen selbst diese Frage solte vorgeleget werden, vielmehr S. Hochfürstl. Durchl. für höchst straffwürdig erkennen würden, auch gar leichtlich von andern Theologischen Facultäten oder Collegiis darinnen dörfften Beyfall finden. Denn wie diese Leute und die ihres gleichen sind, mehr in denen Consiliis Wittebergensibus & Dedekenni, als in den reinen und lauteren Wort GOttes studiren, und auch die Gottlosesten und absurdesten Meinungen, die sie in jenen häufig finden, wenn sie nur das von dem Seel. Luthero vorlängst geprophezeyte Affter-Pabstthum stercken, viel höher achten, als Unsers Heylandes Christi und seiner heiligen Apostel Lehre; Also werden sie darinnen wohl tausend absurde und unchristliche, dabey aber mit verfälscheten Sprüchen der heiligen Schrifft und dem Schein eines gottseeligen Eyffers angefürnißte rationes finden, ihre böse Sache damit zu
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/186 |
Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 178. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/186>, abgerufen am 27.07.2024. |