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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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lig lich wundern müssen, wie doch die Gelehrten auch unter denen Protestirenden so lange Zeit sich die Papistischen Erklärungen haben können verblenden lassen, auch nach so klahrer Weisung des Betrugs sich so viele finden, die diese Papistische Auslegungen noch defendiren wollen, wenn man nicht wüste, daß das Interesse und der Eigennutz allen Menschen die Augen des gesunden Verstandes zu verblenden pflegte, daß sie wahrhafftig dasjenige nicht sehen, was doch alle unpartheyische Menschen erkennen; Johanne Lightfoot.Also hat gleichfalls ein Unpartheyischer anderer sehr gelehrter Mann Johannes Lightfoot in horis hebraicis super Evangelistas eben dasjenige, was Seldenus intendiret, über die vorangezogenen Oerter, die aus denen Evangelisten genommen sind, ex antiquitatibus Judaicis durch viele Beweise dargethan. Sonderlich aber gehöret hieher, was er ad Matth. c. 16. v. 19. p. 382. & ad Joh. cap. 20. vers. 23. p. 1142. seq. über das Binden und Lösen, item die Sünde erlassen und behalten, für Auslegung macht. Ligare & solvere est agenda prohibere & permittere. Potestas ligandi & solvendi erat circa articulos legis, altera Joh. 20. v. 23. est circa peccata hominum. Illa circa doctrinas, haec circa personas, i. e. potestas terrendi rebelles morte aut plaga aliqua corporali & potestas tradendi Satanae, qua nequaquam significatur excommunicatio, Johanne Benedicto Carpzovio wider Scherzern.sed divina quaedam & miraculosa potestas. Ob nun wohl andere als Scherzer System. Theol. loco 25. pag. 695. dem Lightfoot und Seldeno contradiciren und diese Auslegungen nicht wollen gelten lassen; so ist es doch an blossen contradiciren nicht gelegen, zu mahlen nachdem ein sehr berühmter Leipziger Theologus D. Johannes Benedictus Carpzovius des Lightfooti Werck mit einer herrlichen Vorrede recommendiret; allwo der lange Locus besagter Vorrede oder Epistolae dedicatoriae a versic. supprimant, quantum possunt &c. ad verba: nugator ipse sit omnium maximus eben auf diese Contradiction des D. Scherzers zielet, wie noch vielen in Leipzig wird bekand seyn, die da wissen, was damahlen vorgegangen. Nehmlich es hatte D. Scherzer in dem Systemate Theologico, als es zur selben Zeit noch in MSC. ware, von der Meynung des Lightfoots gesagt, es wären nugae: Hierübereyfferte sich Carpzovius, der kurtz vorher dieselbe Meynung auch dem Volcke in der Predigt recommendiret hatte, daß er in citirten Loco dergestalt wider Scherzerum loßzog und ihn, Lightfooten zu revangiren, wiederum nugatorem maximum nennete. Inzwischen ist doch besagter Locus, als der viel vernünfftige Sachen in sich hält, denenjenigen, die noch denen alten Praejudiciis anhängen, sehr zu recommendiren.

lig lich wundern müssen, wie doch die Gelehrten auch unter denen Protestirenden so lange Zeit sich die Papistischen Erklärungen haben können verblenden lassen, auch nach so klahrer Weisung des Betrugs sich so viele finden, die diese Papistische Auslegungen noch defendiren wollen, wenn man nicht wüste, daß das Interesse und der Eigennutz allen Menschen die Augen des gesunden Verstandes zu verblenden pflegte, daß sie wahrhafftig dasjenige nicht sehen, was doch alle unpartheyische Menschen erkennen; Johanne Lightfoot.Also hat gleichfalls ein Unpartheyischer anderer sehr gelehrter Mann Johannes Lightfoot in horis hebraicis super Evangelistas eben dasjenige, was Seldenus intendiret, über die vorangezogenen Oerter, die aus denen Evangelisten genommen sind, ex antiquitatibus Judaicis durch viele Beweise dargethan. Sonderlich aber gehöret hieher, was er ad Matth. c. 16. v. 19. p. 382. & ad Joh. cap. 20. vers. 23. p. 1142. seq. über das Binden und Lösen, item die Sünde erlassen und behalten, für Auslegung macht. Ligare & solvere est agenda prohibere & permittere. Potestas ligandi & solvendi erat circa articulos legis, altera Joh. 20. v. 23. est circa peccata hominum. Illa circa doctrinas, haec circa personas, i. e. potestas terrendi rebelles morte aut plaga aliqua corporali & potestas tradendi Satanae, qua nequaquam significatur excommunicatio, Johanne Benedicto Carpzovio wider Scherzern.sed divina quaedam & miraculosa potestas. Ob nun wohl andere als Scherzer System. Theol. loco 25. pag. 695. dem Lightfoot und Seldeno contradiciren und diese Auslegungen nicht wollen gelten lassen; so ist es doch an blossen contradiciren nicht gelegen, zu mahlen nachdem ein sehr berühmter Leipziger Theologus D. Johannes Benedictus Carpzovius des Lightfooti Werck mit einer herrlichen Vorrede recommendiret; allwo der lange Locus besagter Vorrede oder Epistolae dedicatoriae a versic. supprimant, quantum possunt &c. ad verba: nugator ipse sit omnium maximus eben auf diese Contradiction des D. Scherzers zielet, wie noch vielen in Leipzig wird bekand seyn, die da wissen, was damahlen vorgegangen. Nehmlich es hatte D. Scherzer in dem Systemate Theologico, als es zur selben Zeit noch in MSC. ware, von der Meynung des Lightfoots gesagt, es wären nugae: Hierübereyfferte sich Carpzovius, der kurtz vorher dieselbe Meynung auch dem Volcke in der Predigt recommendiret hatte, daß er in citirten Loco dergestalt wider Scherzerum loßzog und ihn, Lightfooten zu revangiren, wiederum nugatorem maximum nennete. Inzwischen ist doch besagter Locus, als der viel vernünfftige Sachen in sich hält, denenjenigen, die noch denen alten Praejudiciis anhängen, sehr zu recommendiren.

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[170/0178] lig lich wundern müssen, wie doch die Gelehrten auch unter denen Protestirenden so lange Zeit sich die Papistischen Erklärungen haben können verblenden lassen, auch nach so klahrer Weisung des Betrugs sich so viele finden, die diese Papistische Auslegungen noch defendiren wollen, wenn man nicht wüste, daß das Interesse und der Eigennutz allen Menschen die Augen des gesunden Verstandes zu verblenden pflegte, daß sie wahrhafftig dasjenige nicht sehen, was doch alle unpartheyische Menschen erkennen; Also hat gleichfalls ein Unpartheyischer anderer sehr gelehrter Mann Johannes Lightfoot in horis hebraicis super Evangelistas eben dasjenige, was Seldenus intendiret, über die vorangezogenen Oerter, die aus denen Evangelisten genommen sind, ex antiquitatibus Judaicis durch viele Beweise dargethan. Sonderlich aber gehöret hieher, was er ad Matth. c. 16. v. 19. p. 382. & ad Joh. cap. 20. vers. 23. p. 1142. seq. über das Binden und Lösen, item die Sünde erlassen und behalten, für Auslegung macht. Ligare & solvere est agenda prohibere & permittere. Potestas ligandi & solvendi erat circa articulos legis, altera Joh. 20. v. 23. est circa peccata hominum. Illa circa doctrinas, haec circa personas, i. e. potestas terrendi rebelles morte aut plaga aliqua corporali & potestas tradendi Satanae, qua nequaquam significatur excommunicatio, sed divina quaedam & miraculosa potestas. Ob nun wohl andere als Scherzer System. Theol. loco 25. pag. 695. dem Lightfoot und Seldeno contradiciren und diese Auslegungen nicht wollen gelten lassen; so ist es doch an blossen contradiciren nicht gelegen, zu mahlen nachdem ein sehr berühmter Leipziger Theologus D. Johannes Benedictus Carpzovius des Lightfooti Werck mit einer herrlichen Vorrede recommendiret; allwo der lange Locus besagter Vorrede oder Epistolae dedicatoriae a versic. supprimant, quantum possunt &c. ad verba: nugator ipse sit omnium maximus eben auf diese Contradiction des D. Scherzers zielet, wie noch vielen in Leipzig wird bekand seyn, die da wissen, was damahlen vorgegangen. Nehmlich es hatte D. Scherzer in dem Systemate Theologico, als es zur selben Zeit noch in MSC. ware, von der Meynung des Lightfoots gesagt, es wären nugae: Hierübereyfferte sich Carpzovius, der kurtz vorher dieselbe Meynung auch dem Volcke in der Predigt recommendiret hatte, daß er in citirten Loco dergestalt wider Scherzerum loßzog und ihn, Lightfooten zu revangiren, wiederum nugatorem maximum nennete. Inzwischen ist doch besagter Locus, als der viel vernünfftige Sachen in sich hält, denenjenigen, die noch denen alten Praejudiciis anhängen, sehr zu recommendiren. Johanne Lightfoot. Johanne Benedicto Carpzovio wider Scherzern.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 170. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/178>, abgerufen am 23.11.2024.