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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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2) Zumahl da unsere Prediger ihr Amt unmittelbar von der weltlichen Obrigkeit als Unterthanen erlangen.

2.) Ob schon aus diesen Loco Grotii zur Gnüge erhellet, daß wenn auch gleich unsere heutigen Prediger ihren Beruff unmittelbar von GOtt hätten, wie ehe dessen die Apostel, dennoch die praetendirte Independenz von weltlicher Obrigkeit daraus nicht würde behauptet werden können; So verliehret doch ihr Schein-Argument noch mehr von seiner eingebildeten Krafft, wenn man erweget, daß derer heutigen Prediger Vocation zwar ursprünglich und in Ansehung der Einsetzung des Predig-Amts divina, aber respectu des unmittelbahren Beruffs menschlich sey, indem sie von Menschen zu einer gewissen Gemeine vociret, confirmiret, angewiesen und endlich auch ordiniret, auch durch diese Actus zugleich mit zu Unterthanen der weltlichen Obrigkeit angenommen werden, wenn sie vorhero dergleichen nicht gewesen. Und ob wohl bekannt, daß viel Theologi in der Lutherischen Kirchen, so dieses gemerckt, daß die Päbstliche Schul-Lehr de vocatione immediata divina Cleri hodierni gerne die Studenten und das Volck bereden wollen; auch diesen Irrthum destomehr Krafft zu geben der weltlichen Obrigkeit gleichfalls mit der Meinung, quod Deus sit causa non solum originaria sed & immediata majestatis, geschmeichelt. Hect. Gothofr. Massii interesse Princip. circa relig. Evangel. nebst denen dahero entstandenen Streitschreifften. So haben sich doch endlich zu unsern Zeiten auch die sonst sehr eyffrigen und unstreitig orthodox gewesenen Theologi, dieser absurden Meinung geschämet, und so wohl bey der Wahl weltlicher Obrigkeit, als bey der Wahl der Prediger, die wehlenden Menschen pro causa mediata passiren lassen. Joh. Ad. Scherzer System. Theol. Loc. XXV. de Ecclesia §. 13. n. 2. & loco XXVI. de Magistratu Politico in Definitione et §. 10.

Auch 3) die weltliche Obrigkeit ebenmäßig von GOtt unmittelbar eingesetzet ist.

3.) Wenn aus der unmittelbahren göttlichen Einsetzung des Predig-Amts einige Independenz von weltlicher Obrigkeit nothwendig zu schliessen wäre, würde dieses Argument wider die, so solches brauchen, selbst beweisen, daß auch die Prediger keine Macht hätten die weltliche Obrigkeit mit ihren geistlichen Bestraffungen zu belegen. Denn sie lehren ja selbst einmüthig, daß die weltliche Obrigkeit unmittelbar von GOtt eingesetzet sey. Scherzer d. l. 26. §. 9. & Systematici passim in loco de Magistratu Politico. Wenn nun der Stand, der von GOtt eingesetzet ist, keinem andern Stand unterworffen ist, und sich von demselben in seinem Thun und Lassen darf einreden lassen, so darf auch das Predig-Amt der weltlichen Obrigkeit nicht einreden. Da sie nun das Letzte nicht wollen zugeben, müssen sie nothwendig selbst erkennen, daß der Grund, auf den sie dergleichen Schlüsse bauen, nichts tauge.

2) Zumahl da unsere Prediger ihr Amt unmittelbar von der weltlichen Obrigkeit als Unterthanen erlangen.

2.) Ob schon aus diesen Loco Grotii zur Gnüge erhellet, daß wenn auch gleich unsere heutigen Prediger ihren Beruff unmittelbar von GOtt hätten, wie ehe dessen die Apostel, dennoch die praetendirte Independenz von weltlicher Obrigkeit daraus nicht würde behauptet werden können; So verliehret doch ihr Schein-Argument noch mehr von seiner eingebildeten Krafft, wenn man erweget, daß derer heutigen Prediger Vocation zwar ursprünglich und in Ansehung der Einsetzung des Predig-Amts divina, aber respectu des unmittelbahren Beruffs menschlich sey, indem sie von Menschen zu einer gewissen Gemeine vociret, confirmiret, angewiesen und endlich auch ordiniret, auch durch diese Actus zugleich mit zu Unterthanen der weltlichen Obrigkeit angenommen werden, wenn sie vorhero dergleichen nicht gewesen. Und ob wohl bekannt, daß viel Theologi in der Lutherischen Kirchen, so dieses gemerckt, daß die Päbstliche Schul-Lehr de vocatione immediata divina Cleri hodierni gerne die Studenten und das Volck bereden wollen; auch diesen Irrthum destomehr Krafft zu geben der weltlichen Obrigkeit gleichfalls mit der Meinung, quod Deus sit causa non solum originaria sed & immediata majestatis, geschmeichelt. Hect. Gothofr. Massii interesse Princip. circa relig. Evangel. nebst denen dahero entstandenen Streitschreifften. So haben sich doch endlich zu unsern Zeiten auch die sonst sehr eyffrigen und unstreitig orthodox gewesenen Theologi, dieser absurden Meinung geschämet, und so wohl bey der Wahl weltlicher Obrigkeit, als bey der Wahl der Prediger, die wehlenden Menschen pro causa mediata passiren lassen. Joh. Ad. Scherzer System. Theol. Loc. XXV. de Ecclesia §. 13. n. 2. & loco XXVI. de Magistratu Politico in Definitione et §. 10.

Auch 3) die weltliche Obrigkeit ebenmäßig von GOtt unmittelbar eingesetzet ist.

3.) Wenn aus der unmittelbahren göttlichen Einsetzung des Predig-Amts einige Independenz von weltlicher Obrigkeit nothwendig zu schliessen wäre, würde dieses Argument wider die, so solches brauchen, selbst beweisen, daß auch die Prediger keine Macht hätten die weltliche Obrigkeit mit ihren geistlichen Bestraffungen zu belegen. Denn sie lehren ja selbst einmüthig, daß die weltliche Obrigkeit unmittelbar von GOtt eingesetzet sey. Scherzer d. l. 26. §. 9. & Systematici passim in loco de Magistratu Politico. Wenn nun der Stand, der von GOtt eingesetzet ist, keinem andern Stand unterworffen ist, und sich von demselben in seinem Thun und Lassen darf einreden lassen, so darf auch das Predig-Amt der weltlichen Obrigkeit nicht einreden. Da sie nun das Letzte nicht wollen zugeben, müssen sie nothwendig selbst erkennen, daß der Grund, auf den sie dergleichen Schlüsse bauen, nichts tauge.

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[160/0168] 2.) Ob schon aus diesen Loco Grotii zur Gnüge erhellet, daß wenn auch gleich unsere heutigen Prediger ihren Beruff unmittelbar von GOtt hätten, wie ehe dessen die Apostel, dennoch die praetendirte Independenz von weltlicher Obrigkeit daraus nicht würde behauptet werden können; So verliehret doch ihr Schein-Argument noch mehr von seiner eingebildeten Krafft, wenn man erweget, daß derer heutigen Prediger Vocation zwar ursprünglich und in Ansehung der Einsetzung des Predig-Amts divina, aber respectu des unmittelbahren Beruffs menschlich sey, indem sie von Menschen zu einer gewissen Gemeine vociret, confirmiret, angewiesen und endlich auch ordiniret, auch durch diese Actus zugleich mit zu Unterthanen der weltlichen Obrigkeit angenommen werden, wenn sie vorhero dergleichen nicht gewesen. Und ob wohl bekannt, daß viel Theologi in der Lutherischen Kirchen, so dieses gemerckt, daß die Päbstliche Schul-Lehr de vocatione immediata divina Cleri hodierni gerne die Studenten und das Volck bereden wollen; auch diesen Irrthum destomehr Krafft zu geben der weltlichen Obrigkeit gleichfalls mit der Meinung, quod Deus sit causa non solum originaria sed & immediata majestatis, geschmeichelt. Hect. Gothofr. Massii interesse Princip. circa relig. Evangel. nebst denen dahero entstandenen Streitschreifften. So haben sich doch endlich zu unsern Zeiten auch die sonst sehr eyffrigen und unstreitig orthodox gewesenen Theologi, dieser absurden Meinung geschämet, und so wohl bey der Wahl weltlicher Obrigkeit, als bey der Wahl der Prediger, die wehlenden Menschen pro causa mediata passiren lassen. Joh. Ad. Scherzer System. Theol. Loc. XXV. de Ecclesia §. 13. n. 2. & loco XXVI. de Magistratu Politico in Definitione et §. 10. 3.) Wenn aus der unmittelbahren göttlichen Einsetzung des Predig-Amts einige Independenz von weltlicher Obrigkeit nothwendig zu schliessen wäre, würde dieses Argument wider die, so solches brauchen, selbst beweisen, daß auch die Prediger keine Macht hätten die weltliche Obrigkeit mit ihren geistlichen Bestraffungen zu belegen. Denn sie lehren ja selbst einmüthig, daß die weltliche Obrigkeit unmittelbar von GOtt eingesetzet sey. Scherzer d. l. 26. §. 9. & Systematici passim in loco de Magistratu Politico. Wenn nun der Stand, der von GOtt eingesetzet ist, keinem andern Stand unterworffen ist, und sich von demselben in seinem Thun und Lassen darf einreden lassen, so darf auch das Predig-Amt der weltlichen Obrigkeit nicht einreden. Da sie nun das Letzte nicht wollen zugeben, müssen sie nothwendig selbst erkennen, daß der Grund, auf den sie dergleichen Schlüsse bauen, nichts tauge.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 160. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/168>, abgerufen am 23.11.2024.