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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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eben die Autores Articulorum Smalcaldicorum an einen andern Ort gar schön wider die Lehre der Papisten von der Gnugthuung und Ablaß, und gebrauchen sich unter andern dieser Worte. Man hat die Lehre von Ablaß übel verstanden wenn man vorgegeben, daß dadurch die Seelen aus dem Feg-Feuer liberiret werden sollen. Denn das Amt der Schlüssel erstreckt nur seine Gewalt auf Erden zu binden und zu lösen. Artic. Smalcald. tit. de Confessione & Satisfact. p. 199. Denn wenn dieses Argument was schliessen soll, so muß auch drauß folgen, daß die Absolution nicht von der Hölle befreye, und folglich der Binde-Schlüssel auch nicht den Himmel zu, die Hölle aber aufschliesse, sondern nur auf Erden als eine weltliche Straffe, die es auch nichts anders ist, operire. 5.) Haben sich auch die Lutherischen Theologi, die doch eminenter & [fremdsprachliches Material] tales heissen wollen, in diesen Lehr-Punct wenig an die Autorität der Articulorum Smalcaldicorum gekehret sondern & verbis & factis demselbigen vielfältig widersprochen. Facultas Theologica Rostochiensis beym Dedekenno in Consil. Theol. P. I. tit. von Heil. Predig-Amt n. 17. f. 892. approbirte eine von einem Consistorio geschehene Excommunicationem majorem und improbirt die Appellation des Excommunicirten an die weltliche Obrigkeit, und folglich müssen sie auch nothwendig dafür gehalten haben, daß diese excommunicatio major keine pur lautere weltliche Straffe sey contra assertionem Articulorum Smalcaldicorum. Die Theologische Facultät zu Wittenberg in Consil. Witteb. Part. 2. von Kirchen- und Ministerial-Sachen f. 6. wünschet, daß der grosse Kirchen-Bann wieder eingeführet werde, und nennet die kleinere Excommunication mit deutlichen Worten Umbram einen Schatten excommunicationis majoris. Woraus abermahls offenbar, daß sie wider die Lehre der Articulorum Smalcaldicorum den grössern Kirchen-Bann für keine mercivilem poenam, der für die Kirchen-Diener nicht gehöre, gehalten haben. Da nun denenjenigen, die doch die Articulos Smalcaldicos für einen librum Symbolicum halten, und darauf geschworen haben, freystehet von denenselben und zwar in einer Lehre, da die Articuli Smalcaldici handgreiflich Raison haben, abzuweichen; so werden JCti und Politici, zumahl wenn selbige auf die Articulos Smalcaldicos als einen Librum Symbolicum nie geschworen haben, vielmehr befugt seyn, in einer Sache, darinnen Articuli Smalcaldici geirret haben, von ihnen modeste zu dissentiren, nemlich in den Punct daß der kleinere Bann keine weltliche Straffe seyn solle. 6.) Haben Wittebergenses in so weit

eben die Autores Articulorum Smalcaldicorum an einen andern Ort gar schön wider die Lehre der Papisten von der Gnugthuung und Ablaß, und gebrauchen sich unter andern dieser Worte. Man hat die Lehre von Ablaß übel verstanden wenn man vorgegeben, daß dadurch die Seelen aus dem Feg-Feuer liberiret werden sollen. Denn das Amt der Schlüssel erstreckt nur seine Gewalt auf Erden zu binden und zu lösen. Artic. Smalcald. tit. de Confessione & Satisfact. p. 199. Denn wenn dieses Argument was schliessen soll, so muß auch drauß folgen, daß die Absolution nicht von der Hölle befreye, und folglich der Binde-Schlüssel auch nicht den Himmel zu, die Hölle aber aufschliesse, sondern nur auf Erden als eine weltliche Straffe, die es auch nichts anders ist, operire. 5.) Haben sich auch die Lutherischen Theologi, die doch eminenter & [fremdsprachliches Material] tales heissen wollen, in diesen Lehr-Punct wenig an die Autorität der Articulorum Smalcaldicorum gekehret sondern & verbis & factis demselbigen vielfältig widersprochen. Facultas Theologica Rostochiensis beym Dedekenno in Consil. Theol. P. I. tit. von Heil. Predig-Amt n. 17. f. 892. approbirte eine von einem Consistorio geschehene Excommunicationem majorem und improbirt die Appellation des Excommunicirten an die weltliche Obrigkeit, und folglich müssen sie auch nothwendig dafür gehalten haben, daß diese excommunicatio major keine pur lautere weltliche Straffe sey contra assertionem Articulorum Smalcaldicorum. Die Theologische Facultät zu Wittenberg in Consil. Witteb. Part. 2. von Kirchen- und Ministerial-Sachen f. 6. wünschet, daß der grosse Kirchen-Bann wieder eingeführet werde, und nennet die kleinere Excommunication mit deutlichen Worten Umbram einen Schatten excommunicationis majoris. Woraus abermahls offenbar, daß sie wider die Lehre der Articulorum Smalcaldicorum den grössern Kirchen-Bann für keine mercivilem poenam, der für die Kirchen-Diener nicht gehöre, gehalten haben. Da nun denenjenigen, die doch die Articulos Smalcaldicos für einen librum Symbolicum halten, und darauf geschworen haben, freystehet von denenselben und zwar in einer Lehre, da die Articuli Smalcaldici handgreiflich Raison haben, abzuweichen; so werden JCti und Politici, zumahl wenn selbige auf die Articulos Smalcaldicos als einen Librum Symbolicum nie geschworen haben, vielmehr befugt seyn, in einer Sache, darinnen Articuli Smalcaldici geirret haben, von ihnen modeste zu dissentiren, nemlich in den Punct daß der kleinere Bann keine weltliche Straffe seyn solle. 6.) Haben Wittebergenses in so weit

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[139/0147] eben die Autores Articulorum Smalcaldicorum an einen andern Ort gar schön wider die Lehre der Papisten von der Gnugthuung und Ablaß, und gebrauchen sich unter andern dieser Worte. Man hat die Lehre von Ablaß übel verstanden wenn man vorgegeben, daß dadurch die Seelen aus dem Feg-Feuer liberiret werden sollen. Denn das Amt der Schlüssel erstreckt nur seine Gewalt auf Erden zu binden und zu lösen. Artic. Smalcald. tit. de Confessione & Satisfact. p. 199. Denn wenn dieses Argument was schliessen soll, so muß auch drauß folgen, daß die Absolution nicht von der Hölle befreye, und folglich der Binde-Schlüssel auch nicht den Himmel zu, die Hölle aber aufschliesse, sondern nur auf Erden als eine weltliche Straffe, die es auch nichts anders ist, operire. 5.) Haben sich auch die Lutherischen Theologi, die doch eminenter & _ tales heissen wollen, in diesen Lehr-Punct wenig an die Autorität der Articulorum Smalcaldicorum gekehret sondern & verbis & factis demselbigen vielfältig widersprochen. Facultas Theologica Rostochiensis beym Dedekenno in Consil. Theol. P. I. tit. von Heil. Predig-Amt n. 17. f. 892. approbirte eine von einem Consistorio geschehene Excommunicationem majorem und improbirt die Appellation des Excommunicirten an die weltliche Obrigkeit, und folglich müssen sie auch nothwendig dafür gehalten haben, daß diese excommunicatio major keine pur lautere weltliche Straffe sey contra assertionem Articulorum Smalcaldicorum. Die Theologische Facultät zu Wittenberg in Consil. Witteb. Part. 2. von Kirchen- und Ministerial-Sachen f. 6. wünschet, daß der grosse Kirchen-Bann wieder eingeführet werde, und nennet die kleinere Excommunication mit deutlichen Worten Umbram einen Schatten excommunicationis majoris. Woraus abermahls offenbar, daß sie wider die Lehre der Articulorum Smalcaldicorum den grössern Kirchen-Bann für keine mercivilem poenam, der für die Kirchen-Diener nicht gehöre, gehalten haben. Da nun denenjenigen, die doch die Articulos Smalcaldicos für einen librum Symbolicum halten, und darauf geschworen haben, freystehet von denenselben und zwar in einer Lehre, da die Articuli Smalcaldici handgreiflich Raison haben, abzuweichen; so werden JCti und Politici, zumahl wenn selbige auf die Articulos Smalcaldicos als einen Librum Symbolicum nie geschworen haben, vielmehr befugt seyn, in einer Sache, darinnen Articuli Smalcaldici geirret haben, von ihnen modeste zu dissentiren, nemlich in den Punct daß der kleinere Bann keine weltliche Straffe seyn solle. 6.) Haben Wittebergenses in so weit

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 139. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/147>, abgerufen am 06.05.2024.