Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.könnten aber die ins Mittel gestellte hochwichtige und der gantzen Christenheit zu Vortheil kommende Ursachen, einem solchen Rathgeber endlich zu statten kommen, allermassen alle actiones humanae oder alles menschliche Beginnen und Unternehmen in Dei gloriam & proximi commodum dirigiret werden müssen; nun gereichet auch dasjenige, wodurch des Nechsten Wohlfahrt befördert wird, zu GOttes Ehre. Wäre man dann versichert, die von einer hohen Person geschehene Annehmung des Römisch-Catholischen Glaubens, nicht zu eines, sondern viel millionen Menschen, ja der gantzen Christenheit Vortheil und Nutzen gereichen würde, so könnte die Christliche Intention ein so grosses Heyl zu stifften und zu befördern, einen solchen Consulenten von aller Blame retten, und er selbst sein Gewissen dadurch befreyen, daß GOttes Ehre unfehlbar befördert werde, wenn durch den Verlust eines so precieusen Kleinods aus der Crone der Evangelischen Kirche, eben diese Kirche einen fürtrefflichen Schutz und Schirm wieder bißherige harte Proceduren gewinnen würde; bevorab, wenn man der sichern Hoffnung leben sollte, daß durch ein solches extraordinaires Mittel eine Bahn zur Christlichen Toleranz der Evangelischen Kirche im gantzen H. Römischen-Ungarischen- und mehrern Reichen könte geleget werden. 8.) Ob sie nicht an ihrer Seeligkeit periclitire, wenn sie eine Religion annimmt, die sie nicht für wahr hält Rs. sie periclitiret nicht, falls sie nicht wieder besser Wissen und Gewissen dasjenige, was sie für wahr hält, als unwahr schilt, und die Wahrheit geflissen verbirgt, und derselben widerspricht. 9.) Ob die in der Römischen Kirche das Abendmahl zu Trost ihrer Seelen, und zu dem Ende, um deswillen es eingesetzet worden, empfangen, indem sie den gesegneten Kelch nicht empfangen, noch durch die Dispensation des Pabsts empfangen können Rs. affirmative. Denn der Endzweck und die Würckung des H. Abendmahls ist die Erinnerung oder Erneuerung des Gedächtnüsses und dann die Zueignung des Leidens und Sterbens Christi zu Stärckung unsers Glaubens. Dieser keines wird durch die Beraubung des Kelchs aufgehoben, sondern bleiben beyde in ihren vigor und Stand, weil nicht durch die Niessung des Kelchs sondern durch den Glauben wir den Verdienst des Leidens und Sterbens Christi uns appliciren. Vide lit. H. (aber diese Beylage ist auch nicht vorhanden.) 10.) Ob eine zur Römisch-Catholischen Religion tretende hohe Person das Glaubens-Bekänntnüß derselben Kirche könnten aber die ins Mittel gestellte hochwichtige und der gantzen Christenheit zu Vortheil kommende Ursachen, einem solchen Rathgeber endlich zu statten kommen, allermassen alle actiones humanae oder alles menschliche Beginnen und Unternehmen in Dei gloriam & proximi commodum dirigiret werden müssen; nun gereichet auch dasjenige, wodurch des Nechsten Wohlfahrt befördert wird, zu GOttes Ehre. Wäre man dann versichert, die von einer hohen Person geschehene Annehmung des Römisch-Catholischen Glaubens, nicht zu eines, sondern viel millionen Menschen, ja der gantzen Christenheit Vortheil und Nutzen gereichen würde, so könnte die Christliche Intention ein so grosses Heyl zu stifften und zu befördern, einen solchen Consulenten von aller Blame retten, und er selbst sein Gewissen dadurch befreyen, daß GOttes Ehre unfehlbar befördert werde, wenn durch den Verlust eines so precieusen Kleinods aus der Crone der Evangelischen Kirche, eben diese Kirche einen fürtrefflichen Schutz und Schirm wieder bißherige harte Proceduren gewinnen würde; bevorab, wenn man der sichern Hoffnung leben sollte, daß durch ein solches extraordinaires Mittel eine Bahn zur Christlichen Toleranz der Evangelischen Kirche im gantzen H. Römischen-Ungarischen- und mehrern Reichen könte geleget werden. 8.) Ob sie nicht an ihrer Seeligkeit periclitire, wenn sie eine Religion annimmt, die sie nicht für wahr hält Rs. sie periclitiret nicht, falls sie nicht wieder besser Wissen und Gewissen dasjenige, was sie für wahr hält, als unwahr schilt, und die Wahrheit geflissen verbirgt, und derselben widerspricht. 9.) Ob die in der Römischen Kirche das Abendmahl zu Trost ihrer Seelen, und zu dem Ende, um deswillen es eingesetzet worden, empfangen, indem sie den gesegneten Kelch nicht empfangen, noch durch die Dispensation des Pabsts empfangen können Rs. affirmative. Denn der Endzweck und die Würckung des H. Abendmahls ist die Erinnerung oder Erneuerung des Gedächtnüsses und dann die Zueignung des Leidens und Sterbens Christi zu Stärckung unsers Glaubens. Dieser keines wird durch die Beraubung des Kelchs aufgehoben, sondern bleiben beyde in ihren vigor und Stand, weil nicht durch die Niessung des Kelchs sondern durch den Glauben wir den Verdienst des Leidens und Sterbens Christi uns appliciren. 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Wäre man dann versichert, die von einer hohen Person geschehene Annehmung des Römisch-Catholischen Glaubens, nicht zu eines, sondern viel millionen Menschen, ja der gantzen Christenheit Vortheil und Nutzen gereichen würde, so könnte die Christliche Intention ein so grosses Heyl zu stifften und zu befördern, einen solchen Consulenten von aller Blame retten, und er selbst sein Gewissen dadurch befreyen, daß GOttes Ehre unfehlbar befördert werde, wenn durch den Verlust eines so precieusen Kleinods aus der Crone der Evangelischen Kirche, eben diese Kirche einen fürtrefflichen Schutz und Schirm wieder bißherige harte Proceduren gewinnen würde; bevorab, wenn man der sichern Hoffnung leben sollte, daß durch ein solches extraordinaires Mittel eine Bahn zur Christlichen Toleranz der Evangelischen Kirche im gantzen H. Römischen-Ungarischen- und mehrern Reichen könte geleget werden.</p> <p>8.) 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könnten aber die ins Mittel gestellte hochwichtige und der gantzen Christenheit zu Vortheil kommende Ursachen, einem solchen Rathgeber endlich zu statten kommen, allermassen alle actiones humanae oder alles menschliche Beginnen und Unternehmen in Dei gloriam & proximi commodum dirigiret werden müssen; nun gereichet auch dasjenige, wodurch des Nechsten Wohlfahrt befördert wird, zu GOttes Ehre. Wäre man dann versichert, die von einer hohen Person geschehene Annehmung des Römisch-Catholischen Glaubens, nicht zu eines, sondern viel millionen Menschen, ja der gantzen Christenheit Vortheil und Nutzen gereichen würde, so könnte die Christliche Intention ein so grosses Heyl zu stifften und zu befördern, einen solchen Consulenten von aller Blame retten, und er selbst sein Gewissen dadurch befreyen, daß GOttes Ehre unfehlbar befördert werde, wenn durch den Verlust eines so precieusen Kleinods aus der Crone der Evangelischen Kirche, eben diese Kirche einen fürtrefflichen Schutz und Schirm wieder bißherige harte Proceduren gewinnen würde; bevorab, wenn man der sichern Hoffnung leben sollte, daß durch ein solches extraordinaires Mittel eine Bahn zur Christlichen Toleranz der Evangelischen Kirche im gantzen H. Römischen-Ungarischen- und mehrern Reichen könte geleget werden.
8.) Ob sie nicht an ihrer Seeligkeit periclitire, wenn sie eine Religion annimmt, die sie nicht für wahr hält Rs. sie periclitiret nicht, falls sie nicht wieder besser Wissen und Gewissen dasjenige, was sie für wahr hält, als unwahr schilt, und die Wahrheit geflissen verbirgt, und derselben widerspricht.
9.) Ob die in der Römischen Kirche das Abendmahl zu Trost ihrer Seelen, und zu dem Ende, um deswillen es eingesetzet worden, empfangen, indem sie den gesegneten Kelch nicht empfangen, noch durch die Dispensation des Pabsts empfangen können Rs. affirmative. Denn der Endzweck und die Würckung des H. Abendmahls ist die Erinnerung oder Erneuerung des Gedächtnüsses und dann die Zueignung des Leidens und Sterbens Christi zu Stärckung unsers Glaubens. Dieser keines wird durch die Beraubung des Kelchs aufgehoben, sondern bleiben beyde in ihren vigor und Stand, weil nicht durch die Niessung des Kelchs sondern durch den Glauben wir den Verdienst des Leidens und Sterbens Christi uns appliciren. Vide lit. H. (aber diese Beylage ist auch nicht vorhanden.)
10.) Ob eine zur Römisch-Catholischen Religion tretende hohe Person das Glaubens-Bekänntnüß derselben Kirche
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 112. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/120>, abgerufen am 16.02.2025. |