Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.schen mit seinen lectionibus Anti Atbeisticis gemachter Lermen nebst der Beschwerung darüber.in ein gefährliche inquisition zu bringen trachteten; sondern sie bemüheten sich auch bey denen Studiosis insonderheit mich als einen Atheisten auszuschreyen, indem sie wohl wusten, auch zum Theil aus der Erfahrung hatten, daß, wenn sie diesen Zweck erhielten, es leicht geschehen könte, daß die Studiosi entweder so dann leichtlich, auch an hellen lichten Tage mir die Fenster einschmeissen, oder wohl noch empfindlichere Beschimpffungen anthun würden, zumahl wenn sie dabey versichert wären, daß sie von denen Herren Theologis und Philosophis würden deßwegen gelobet und dergleichen Thaten auf denen Cantzeln wohl gar als solche, die aus sonderbahren Göttlichen Trieb geschehen, würden angegeben werden. Zu diesen Ende ließ Herr D. A. P. ein Programma ad Lectiones Anti Atheisticas drucken, über welches und die beygedruckten quaestiones er nach der damahligen Oster-Messe zu lesen gesonnen war. Nun war ich zwar in demselben nicht mit Nahmen benennet, es wird aber beykommendes Schreiben sub dato 4. Aprilis zeigen, warumb ich mich dessen annehmen, und wieder dieses Vorhaben zu besch wehren genöthiget worden: P. P. Es ist mir gestern ein Lateinisch Programma für Augen gebracht worden, so bey Christoph Fleischern gedruckt ist, in welchen Herr D. Pfeiffer die Studiosos ad Lectiones privatas Anti-Atheisticas die er nach der Oster-Messe zu halten gesonnen, invitiret, und wie aus dem Ende desselben zu sehen ist, dieses Programma auf jetzigen Sontag öffentlich anschlagen will. In diesem Programmate so wohl auch in denen dabey angeführten quaestionibussind folgende loca, als Auf den eilfften Blat a. 3. verba: suamque religionem Eruditorum sive prudentum appellant. Auf den 12ten Blat a. 4. verba: ut & illi, qui in eo se applausum hominum consecutos censent, si praecones verbi divmi eorumque sacra munia cavillari ingeniose queant, quasi ad istam operam a cacodaemone stipendio conducti essent. In den quaestionibus Tit. 8. q. 14. An nihil habeat rationem peccati, nisi sola Dei voluntate, vel in ordine ad civitatem, & ob interdictum superiorum. Tit. 10. q. 1. verba: a quibus omnis pudor naturalis proscribitur. Eod. tit 10. q. 3. An legis Mosaicae divisio in moralem, Ceremonialem & Forensem sit inepta? schen mit seinen lectionibus Anti Atbeisticis gemachter Lermen nebst der Beschwerung darüber.in ein gefährliche inquisition zu bringen trachteten; sondern sie bemüheten sich auch bey denen Studiosis insonderheit mich als einen Atheisten auszuschreyen, indem sie wohl wusten, auch zum Theil aus der Erfahrung hatten, daß, wenn sie diesen Zweck erhielten, es leicht geschehen könte, daß die Studiosi entweder so dann leichtlich, auch an hellen lichten Tage mir die Fenster einschmeissen, oder wohl noch empfindlichere Beschimpffungen anthun würden, zumahl wenn sie dabey versichert wären, daß sie von denen Herren Theologis und Philosophis würden deßwegen gelobet und dergleichen Thaten auf denen Cantzeln wohl gar als solche, die aus sonderbahren Göttlichen Trieb geschehen, würden angegeben werden. Zu diesen Ende ließ Herr D. A. P. ein Programma ad Lectiones Anti Atheisticas drucken, über welches und die beygedruckten quaestiones er nach der damahligen Oster-Messe zu lesen gesonnen war. Nun war ich zwar in demselben nicht mit Nahmen benennet, es wird aber beykommendes Schreiben sub dato 4. Aprilis zeigen, warumb ich mich dessen annehmen, und wieder dieses Vorhaben zu besch wehren genöthiget worden: P. P. Es ist mir gestern ein Lateinisch Programma für Augen gebracht worden, so bey Christoph Fleischern gedruckt ist, in welchen Herr D. Pfeiffer die Studiosos ad Lectiones privatas Anti-Atheisticas die er nach der Oster-Messe zu halten gesonnen, invitiret, und wie aus dem Ende desselben zu sehen ist, dieses Programma auf jetzigen Sontag öffentlich anschlagen will. In diesem Programmate so wohl auch in denen dabey angeführten quaestionibussind folgende loca, als Auf den eilfften Blat a. 3. verba: suamque religionem Eruditorum sive prudentum appellant. Auf den 12ten Blat a. 4. verba: ut & illi, qui in eo se applausum hominum consecutos censent, si praecones verbi divmi eorumque sacra munia cavillari ingeniose queant, quasi ad istam operam a cacodaemone stipendio conducti essent. In den quaestionibus Tit. 8. q. 14. An nihil habeat rationem peccati, nisi sola Dei voluntate, vel in ordine ad civitatem, & ob interdictum superiorum. Tit. 10. q. 1. verba: a quibus omnis pudor naturalis proscribitur. Eod. tit 10. q. 3. 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Zu diesen Ende ließ Herr D. A. P. ein Programma ad Lectiones Anti Atheisticas drucken, über welches und die beygedruckten quaestiones er nach der damahligen Oster-Messe zu lesen gesonnen war. Nun war ich zwar in demselben nicht mit Nahmen benennet, es wird aber beykommendes Schreiben sub dato 4. Aprilis zeigen, warumb ich mich dessen annehmen, und wieder dieses Vorhaben zu besch wehren genöthiget worden:</p> <p>P. P. Es ist mir gestern ein Lateinisch Programma für Augen gebracht worden, so bey Christoph Fleischern gedruckt ist, in welchen Herr D. Pfeiffer die Studiosos ad Lectiones privatas Anti-Atheisticas die er nach der Oster-Messe zu halten gesonnen, invitiret, und wie aus dem Ende desselben zu sehen ist, dieses Programma auf jetzigen Sontag öffentlich anschlagen will. In diesem Programmate so wohl auch in denen dabey angeführten quaestionibussind folgende loca, als</p> <p>Auf den eilfften Blat a. 3. verba: suamque religionem Eruditorum sive prudentum appellant.</p> <p>Auf den 12ten Blat a. 4. verba: ut & illi, qui in eo se applausum hominum consecutos censent, si praecones verbi divmi eorumque sacra munia cavillari ingeniose queant, quasi ad istam operam a cacodaemone stipendio conducti essent.</p> <p>In den quaestionibus Tit. 8. q. 14. An nihil habeat rationem peccati, nisi sola Dei voluntate, vel in ordine ad civitatem, & ob interdictum superiorum.</p> <p>Tit. 10. q. 1. verba: a quibus omnis pudor naturalis proscribitur.</p> <p>Eod. tit 10. q. 3. An legis Mosaicae divisio in moralem, Ceremonialem & Forensem sit inepta?</p> </div> </body> </text> </TEI> [64/0070]
schen in ein gefährliche inquisition zu bringen trachteten; sondern sie bemüheten sich auch bey denen Studiosis insonderheit mich als einen Atheisten auszuschreyen, indem sie wohl wusten, auch zum Theil aus der Erfahrung hatten, daß, wenn sie diesen Zweck erhielten, es leicht geschehen könte, daß die Studiosi entweder so dann leichtlich, auch an hellen lichten Tage mir die Fenster einschmeissen, oder wohl noch empfindlichere Beschimpffungen anthun würden, zumahl wenn sie dabey versichert wären, daß sie von denen Herren Theologis und Philosophis würden deßwegen gelobet und dergleichen Thaten auf denen Cantzeln wohl gar als solche, die aus sonderbahren Göttlichen Trieb geschehen, würden angegeben werden. Zu diesen Ende ließ Herr D. A. P. ein Programma ad Lectiones Anti Atheisticas drucken, über welches und die beygedruckten quaestiones er nach der damahligen Oster-Messe zu lesen gesonnen war. Nun war ich zwar in demselben nicht mit Nahmen benennet, es wird aber beykommendes Schreiben sub dato 4. Aprilis zeigen, warumb ich mich dessen annehmen, und wieder dieses Vorhaben zu besch wehren genöthiget worden:
mit seinen lectionibus Anti Atbeisticis gemachter Lermen nebst der Beschwerung darüber. P. P. Es ist mir gestern ein Lateinisch Programma für Augen gebracht worden, so bey Christoph Fleischern gedruckt ist, in welchen Herr D. Pfeiffer die Studiosos ad Lectiones privatas Anti-Atheisticas die er nach der Oster-Messe zu halten gesonnen, invitiret, und wie aus dem Ende desselben zu sehen ist, dieses Programma auf jetzigen Sontag öffentlich anschlagen will. In diesem Programmate so wohl auch in denen dabey angeführten quaestionibussind folgende loca, als
Auf den eilfften Blat a. 3. verba: suamque religionem Eruditorum sive prudentum appellant.
Auf den 12ten Blat a. 4. verba: ut & illi, qui in eo se applausum hominum consecutos censent, si praecones verbi divmi eorumque sacra munia cavillari ingeniose queant, quasi ad istam operam a cacodaemone stipendio conducti essent.
In den quaestionibus Tit. 8. q. 14. An nihil habeat rationem peccati, nisi sola Dei voluntate, vel in ordine ad civitatem, & ob interdictum superiorum.
Tit. 10. q. 1. verba: a quibus omnis pudor naturalis proscribitur.
Eod. tit 10. q. 3. An legis Mosaicae divisio in moralem, Ceremonialem & Forensem sit inepta?
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 64. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/70>, abgerufen am 27.07.2024. |