Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

schen mit seinen lectionibus Anti Atbeisticis gemachter Lermen nebst der Beschwerung darüber.in ein gefährliche inquisition zu bringen trachteten; sondern sie bemüheten sich auch bey denen Studiosis insonderheit mich als einen Atheisten auszuschreyen, indem sie wohl wusten, auch zum Theil aus der Erfahrung hatten, daß, wenn sie diesen Zweck erhielten, es leicht geschehen könte, daß die Studiosi entweder so dann leichtlich, auch an hellen lichten Tage mir die Fenster einschmeissen, oder wohl noch empfindlichere Beschimpffungen anthun würden, zumahl wenn sie dabey versichert wären, daß sie von denen Herren Theologis und Philosophis würden deßwegen gelobet und dergleichen Thaten auf denen Cantzeln wohl gar als solche, die aus sonderbahren Göttlichen Trieb geschehen, würden angegeben werden. Zu diesen Ende ließ Herr D. A. P. ein Programma ad Lectiones Anti Atheisticas drucken, über welches und die beygedruckten quaestiones er nach der damahligen Oster-Messe zu lesen gesonnen war. Nun war ich zwar in demselben nicht mit Nahmen benennet, es wird aber beykommendes Schreiben sub dato 4. Aprilis zeigen, warumb ich mich dessen annehmen, und wieder dieses Vorhaben zu besch wehren genöthiget worden:

P. P. Es ist mir gestern ein Lateinisch Programma für Augen gebracht worden, so bey Christoph Fleischern gedruckt ist, in welchen Herr D. Pfeiffer die Studiosos ad Lectiones privatas Anti-Atheisticas die er nach der Oster-Messe zu halten gesonnen, invitiret, und wie aus dem Ende desselben zu sehen ist, dieses Programma auf jetzigen Sontag öffentlich anschlagen will. In diesem Programmate so wohl auch in denen dabey angeführten quaestionibussind folgende loca, als

Auf den eilfften Blat a. 3. verba: suamque religionem Eruditorum sive prudentum appellant.

Auf den 12ten Blat a. 4. verba: ut & illi, qui in eo se applausum hominum consecutos censent, si praecones verbi divmi eorumque sacra munia cavillari ingeniose queant, quasi ad istam operam a cacodaemone stipendio conducti essent.

In den quaestionibus Tit. 8. q. 14. An nihil habeat rationem peccati, nisi sola Dei voluntate, vel in ordine ad civitatem, & ob interdictum superiorum.

Tit. 10. q. 1. verba: a quibus omnis pudor naturalis proscribitur.

Eod. tit 10. q. 3. An legis Mosaicae divisio in moralem, Ceremonialem & Forensem sit inepta?

schen mit seinen lectionibus Anti Atbeisticis gemachter Lermen nebst der Beschwerung darüber.in ein gefährliche inquisition zu bringen trachteten; sondern sie bemüheten sich auch bey denen Studiosis insonderheit mich als einen Atheisten auszuschreyen, indem sie wohl wusten, auch zum Theil aus der Erfahrung hatten, daß, wenn sie diesen Zweck erhielten, es leicht geschehen könte, daß die Studiosi entweder so dann leichtlich, auch an hellen lichten Tage mir die Fenster einschmeissen, oder wohl noch empfindlichere Beschimpffungen anthun würden, zumahl wenn sie dabey versichert wären, daß sie von denen Herren Theologis und Philosophis würden deßwegen gelobet und dergleichen Thaten auf denen Cantzeln wohl gar als solche, die aus sonderbahren Göttlichen Trieb geschehen, würden angegeben werden. Zu diesen Ende ließ Herr D. A. P. ein Programma ad Lectiones Anti Atheisticas drucken, über welches und die beygedruckten quaestiones er nach der damahligen Oster-Messe zu lesen gesonnen war. Nun war ich zwar in demselben nicht mit Nahmen benennet, es wird aber beykommendes Schreiben sub dato 4. Aprilis zeigen, warumb ich mich dessen annehmen, und wieder dieses Vorhaben zu besch wehren genöthiget worden:

P. P. Es ist mir gestern ein Lateinisch Programma für Augen gebracht worden, so bey Christoph Fleischern gedruckt ist, in welchen Herr D. Pfeiffer die Studiosos ad Lectiones privatas Anti-Atheisticas die er nach der Oster-Messe zu halten gesonnen, invitiret, und wie aus dem Ende desselben zu sehen ist, dieses Programma auf jetzigen Sontag öffentlich anschlagen will. In diesem Programmate so wohl auch in denen dabey angeführten quaestionibussind folgende loca, als

Auf den eilfften Blat a. 3. verba: suamque religionem Eruditorum sive prudentum appellant.

Auf den 12ten Blat a. 4. verba: ut & illi, qui in eo se applausum hominum consecutos censent, si praecones verbi divmi eorumque sacra munia cavillari ingeniose queant, quasi ad istam operam a cacodaemone stipendio conducti essent.

In den quaestionibus Tit. 8. q. 14. An nihil habeat rationem peccati, nisi sola Dei voluntate, vel in ordine ad civitatem, & ob interdictum superiorum.

Tit. 10. q. 1. verba: a quibus omnis pudor naturalis proscribitur.

Eod. tit 10. q. 3. An legis Mosaicae divisio in moralem, Ceremonialem & Forensem sit inepta?

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0070" n="64"/>
schen                      <note place="left">mit seinen <hi rendition="#i">lectionibus Anti                              Atbeisticis</hi> gemachter Lermen nebst der Beschwerung                      darüber.</note>in ein gefährliche inquisition zu bringen trachteten; sondern sie                      bemüheten sich auch bey denen Studiosis insonderheit mich als einen Atheisten                      auszuschreyen, indem sie wohl wusten, auch zum Theil aus der Erfahrung hatten,                      daß, wenn sie diesen Zweck erhielten, es leicht geschehen könte, daß die                      Studiosi entweder so dann leichtlich, auch an hellen lichten Tage mir die                      Fenster einschmeissen, oder wohl noch empfindlichere Beschimpffungen anthun                      würden, zumahl wenn sie dabey versichert wären, daß sie von denen Herren                      Theologis und Philosophis würden deßwegen gelobet und dergleichen Thaten auf                      denen Cantzeln wohl gar als solche, die aus sonderbahren Göttlichen Trieb                      geschehen, würden angegeben werden. Zu diesen Ende ließ Herr D. A. P. ein                      Programma ad Lectiones Anti Atheisticas drucken, über welches und die                      beygedruckten quaestiones er nach der damahligen Oster-Messe zu lesen gesonnen                      war. Nun war ich zwar in demselben nicht mit Nahmen benennet, es wird aber                      beykommendes Schreiben sub dato 4. Aprilis zeigen, warumb ich mich dessen                      annehmen, und wieder dieses Vorhaben zu besch wehren genöthiget worden:</p>
        <p>P. P. Es ist mir gestern ein Lateinisch Programma für Augen gebracht worden, so                      bey Christoph Fleischern gedruckt ist, in welchen Herr D. Pfeiffer die Studiosos                      ad Lectiones privatas Anti-Atheisticas die er nach der Oster-Messe zu halten                      gesonnen, invitiret, und wie aus dem Ende desselben zu sehen ist, dieses                      Programma auf jetzigen Sontag öffentlich anschlagen will. In diesem Programmate                      so wohl auch in denen dabey angeführten quaestionibussind folgende loca, als</p>
        <p>Auf den eilfften Blat a. 3. verba: suamque religionem Eruditorum sive prudentum                      appellant.</p>
        <p>Auf den 12ten Blat a. 4. verba: ut &amp; illi, qui in eo se applausum hominum                      consecutos censent, si praecones verbi divmi eorumque sacra munia cavillari                      ingeniose queant, quasi ad istam operam a cacodaemone stipendio conducti essent.</p>
        <p>In den quaestionibus Tit. 8. q. 14. An nihil habeat rationem peccati, nisi sola                      Dei voluntate, vel in ordine ad civitatem, &amp; ob interdictum superiorum.</p>
        <p>Tit. 10. q. 1. verba: a quibus omnis pudor naturalis proscribitur.</p>
        <p>Eod. tit 10. q. 3. An legis Mosaicae divisio in moralem, Ceremonialem &amp;                      Forensem sit inepta?</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[64/0070] schen in ein gefährliche inquisition zu bringen trachteten; sondern sie bemüheten sich auch bey denen Studiosis insonderheit mich als einen Atheisten auszuschreyen, indem sie wohl wusten, auch zum Theil aus der Erfahrung hatten, daß, wenn sie diesen Zweck erhielten, es leicht geschehen könte, daß die Studiosi entweder so dann leichtlich, auch an hellen lichten Tage mir die Fenster einschmeissen, oder wohl noch empfindlichere Beschimpffungen anthun würden, zumahl wenn sie dabey versichert wären, daß sie von denen Herren Theologis und Philosophis würden deßwegen gelobet und dergleichen Thaten auf denen Cantzeln wohl gar als solche, die aus sonderbahren Göttlichen Trieb geschehen, würden angegeben werden. Zu diesen Ende ließ Herr D. A. P. ein Programma ad Lectiones Anti Atheisticas drucken, über welches und die beygedruckten quaestiones er nach der damahligen Oster-Messe zu lesen gesonnen war. Nun war ich zwar in demselben nicht mit Nahmen benennet, es wird aber beykommendes Schreiben sub dato 4. Aprilis zeigen, warumb ich mich dessen annehmen, und wieder dieses Vorhaben zu besch wehren genöthiget worden: mit seinen lectionibus Anti Atbeisticis gemachter Lermen nebst der Beschwerung darüber. P. P. Es ist mir gestern ein Lateinisch Programma für Augen gebracht worden, so bey Christoph Fleischern gedruckt ist, in welchen Herr D. Pfeiffer die Studiosos ad Lectiones privatas Anti-Atheisticas die er nach der Oster-Messe zu halten gesonnen, invitiret, und wie aus dem Ende desselben zu sehen ist, dieses Programma auf jetzigen Sontag öffentlich anschlagen will. In diesem Programmate so wohl auch in denen dabey angeführten quaestionibussind folgende loca, als Auf den eilfften Blat a. 3. verba: suamque religionem Eruditorum sive prudentum appellant. Auf den 12ten Blat a. 4. verba: ut & illi, qui in eo se applausum hominum consecutos censent, si praecones verbi divmi eorumque sacra munia cavillari ingeniose queant, quasi ad istam operam a cacodaemone stipendio conducti essent. In den quaestionibus Tit. 8. q. 14. An nihil habeat rationem peccati, nisi sola Dei voluntate, vel in ordine ad civitatem, & ob interdictum superiorum. Tit. 10. q. 1. verba: a quibus omnis pudor naturalis proscribitur. Eod. tit 10. q. 3. An legis Mosaicae divisio in moralem, Ceremonialem & Forensem sit inepta?

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/70
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 64. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/70>, abgerufen am 02.05.2024.