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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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anlassen dürfften, zumahl aus allen seinen Vornehmen zu befahren stehet, daß er als ein öffentlicher Verächter Gottes und des Heil. Amts, so wir führen, endlich in den verkehrten Sinn gerathen möchte; als sind wir genöthiget solches Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit unterthänigst zu denunciren, und zu bitten,, Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit wollen gnädigst geruhen, zu befehlen, daß dieser unruhige Mensch zur gebührenden Inquisition gebracht, und nechst schuldigster Abbitte an alle, die er unbillig beleidiget, andern, so er mit sündlichen Schrifften geärgert, zur Abscheu und Warnung, exemplarisch bestraffet, und das Ubel und grosse Aergernüß aus unsrer Christlichen Gemeine ausgerottet werde. Solches etc.

D. Georgius Lehmann. D. J. Bened. Carpzov. D. August Pfeiffer. L. Thomas Ittig. L. Thielemann And Rivinus. L. Gottlob Fried. Seligmann. M. Johannes Dornfeld. M. Immanuel Horn. M. Christian Waaner. Allerhand judicia vor und wieder dieselbe, nebst dem Befehl von Ober-Consistorio.

§. XXIII. Der Augenschein weiset es, daß diese Supplique nicht alleine mich sehr grob und unhöfflich, sondern auch sehr injuriös und als wenn ich der ärgste Bösewicht und Ubelthäter gewesen wäre tractiret; und die Urheber und Concipienten von dieser Schrifft hatten sich feste beredet, daß wenn sie nur ihre Collegen persuadiren könten, daß sich selbige mit unterschrieben; alsdenn auch zu Dreßden alle Ministri die sich in quantum de jure sonst meiner angenommen, erzittern und Thomasium augenblicklich bey dem Kopffe nehmen und mit schwerer Leibes-Straffe (davon sie auch schon glorirten) belegen lassen würden. Und gewiß ich wüste selbst nicht, was ich würde gethan haben, wenn ich damahls an derer Minister Stelle gewesen wäre, die mir auch nicht feind, sondern in dieser Sache gantz indifferent waren. Denn man bedencke nur: neun berühmte und von den Volck für Gottesfürchtig und fromm gehaltene Männer bezeugen, daß Thomasius so ein gottloser Bube und exemplarisch zu bestraffen sey. Das ist ja nimmermehr möglich, (werden viele gedacht haben) daß so viele honnete Leute mit Unwarheit umbgehen solten. Die H. Schrifft sagt ja selbst; in zweyer oder dreyer Zeugen Munde soll die Wahrheit bestehen, warumb nicht in neun Zeugen? Wenn sie auch gleich nicht geschworen haben: (zumahl da nunmehro,

anlassen dürfften, zumahl aus allen seinen Vornehmen zu befahren stehet, daß er als ein öffentlicher Verächter Gottes und des Heil. Amts, so wir führen, endlich in den verkehrten Sinn gerathen möchte; als sind wir genöthiget solches Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit unterthänigst zu denunciren, und zu bitten,, Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit wollen gnädigst geruhen, zu befehlen, daß dieser unruhige Mensch zur gebührenden Inquisition gebracht, und nechst schuldigster Abbitte an alle, die er unbillig beleidiget, andern, so er mit sündlichen Schrifften geärgert, zur Abscheu und Warnung, exemplarisch bestraffet, und das Ubel und grosse Aergernüß aus unsrer Christlichen Gemeine ausgerottet werde. Solches etc.

D. Georgius Lehmann. D. J. Bened. Carpzov. D. August Pfeiffer. L. Thomas Ittig. L. Thielemann And Rivinus. L. Gottlob Fried. Seligmann. M. Johannes Dornfeld. M. Immanuel Horn. M. Christian Waaner. Allerhand judicia vor und wieder dieselbe, nebst dem Befehl von Ober-Consistorio.

§. XXIII. Der Augenschein weiset es, daß diese Supplique nicht alleine mich sehr grob und unhöfflich, sondern auch sehr injuriös und als wenn ich der ärgste Bösewicht und Ubelthäter gewesen wäre tractiret; und die Urheber und Concipienten von dieser Schrifft hatten sich feste beredet, daß wenn sie nur ihre Collegen persuadiren könten, daß sich selbige mit unterschrieben; alsdenn auch zu Dreßden alle Ministri die sich in quantum de jure sonst meiner angenommen, erzittern und Thomasium augenblicklich bey dem Kopffe nehmen und mit schwerer Leibes-Straffe (davon sie auch schon glorirten) belegen lassen würden. Und gewiß ich wüste selbst nicht, was ich würde gethan haben, wenn ich damahls an derer Minister Stelle gewesen wäre, die mir auch nicht feind, sondern in dieser Sache gantz indifferent waren. Denn man bedencke nur: neun berühmte und von den Volck für Gottesfürchtig und fromm gehaltene Männer bezeugen, daß Thomasius so ein gottloser Bube und exemplarisch zu bestraffen sey. Das ist ja nimmermehr möglich, (werden viele gedacht haben) daß so viele honnete Leute mit Unwarheit umbgehen solten. Die H. Schrifft sagt ja selbst; in zweyer oder dreyer Zeugen Munde soll die Wahrheit bestehen, warumb nicht in neun Zeugen? Wenn sie auch gleich nicht geschworen haben: (zumahl da nunmehro,

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[46/0052] anlassen dürfften, zumahl aus allen seinen Vornehmen zu befahren stehet, daß er als ein öffentlicher Verächter Gottes und des Heil. Amts, so wir führen, endlich in den verkehrten Sinn gerathen möchte; als sind wir genöthiget solches Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit unterthänigst zu denunciren, und zu bitten,, Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit wollen gnädigst geruhen, zu befehlen, daß dieser unruhige Mensch zur gebührenden Inquisition gebracht, und nechst schuldigster Abbitte an alle, die er unbillig beleidiget, andern, so er mit sündlichen Schrifften geärgert, zur Abscheu und Warnung, exemplarisch bestraffet, und das Ubel und grosse Aergernüß aus unsrer Christlichen Gemeine ausgerottet werde. Solches etc. D. Georgius Lehmann. D. J. Bened. Carpzov. D. August Pfeiffer. L. Thomas Ittig. L. Thielemann And Rivinus. L. Gottlob Fried. Seligmann. M. Johannes Dornfeld. M. Immanuel Horn. M. Christian Waaner. §. XXIII. Der Augenschein weiset es, daß diese Supplique nicht alleine mich sehr grob und unhöfflich, sondern auch sehr injuriös und als wenn ich der ärgste Bösewicht und Ubelthäter gewesen wäre tractiret; und die Urheber und Concipienten von dieser Schrifft hatten sich feste beredet, daß wenn sie nur ihre Collegen persuadiren könten, daß sich selbige mit unterschrieben; alsdenn auch zu Dreßden alle Ministri die sich in quantum de jure sonst meiner angenommen, erzittern und Thomasium augenblicklich bey dem Kopffe nehmen und mit schwerer Leibes-Straffe (davon sie auch schon glorirten) belegen lassen würden. Und gewiß ich wüste selbst nicht, was ich würde gethan haben, wenn ich damahls an derer Minister Stelle gewesen wäre, die mir auch nicht feind, sondern in dieser Sache gantz indifferent waren. Denn man bedencke nur: neun berühmte und von den Volck für Gottesfürchtig und fromm gehaltene Männer bezeugen, daß Thomasius so ein gottloser Bube und exemplarisch zu bestraffen sey. Das ist ja nimmermehr möglich, (werden viele gedacht haben) daß so viele honnete Leute mit Unwarheit umbgehen solten. Die H. Schrifft sagt ja selbst; in zweyer oder dreyer Zeugen Munde soll die Wahrheit bestehen, warumb nicht in neun Zeugen? Wenn sie auch gleich nicht geschworen haben: (zumahl da nunmehro,

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 46. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/52>, abgerufen am 22.11.2024.