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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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ten sie mich gäntzlich ruiniret, und den erhaltenen Befehl in gantzen Churfürstenthum und sonsten ausposaunen, und mich, als einen Inquisiten diffamiren, auch im übrigen noch die Unverschamheit haben, daß sie sich der Commission anmassen, in Ansehen das jetzige Concilium Rectoris & Assessorum ans L. I. S. Eloq. P. P. L. I. F. Poes. P. P. D. V. A. Log. & Methaphys. P. P. L. O. M. Moral. P. P. und L. A. R. Hist. & Utr. ling. P. P. bestehet; so wird doch die unterthänigste Reverenz, mit der Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich verpflichtet lebe, nimmermehr zugeben, daß diserwegen über Ew. Churfürstliche Durchlauchtigkeit ich einige Ungedult oder ungeziemendes Murren blicken lassen solte, zumahlen mich die Rechts-Gelahrheit vorlängst gelehret, daß alle Befehlige eines Fürsten die Clausulam: si pre es veritate nitantur, bey sich führen. Jedoch glaube ich, daß Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit hohe Gerechtigkeit ich höchlich beleidigen würde, wenn Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich nicht eine wahrhafftige Speciem facti, und die Unrechtmäßigkeit des Begehrens meiner Verleumder deutlich, jedoch aufs kürtzeste darstellen solte.

Ursprung des A. tödlichen Hasses wieder den Autorem, weil dieser die Pufendorffischen Lehren vertheydiget.

Gnädigster Churfürst: Es sind nun allbereit etliche Jahre verflossen, als ich in meinen privat Collegiis zu Leipzig unter andern auch das Jus naturae angefangen zu erklären, worinnen ich denen hypothesibus des Herrn Pufendorfs nachgegangen, und meiner Auditoribus die Unzulänglichkeit derer hypothesium, derer sich D. A. in seinem so genannten Compendio Orthodoxo bedienet, klar und deutlich, jedoch allezeit modeste und mehrentheils ohne seine Nennung, oder doch zum wenigsten cum praefatione honoris dargethan und erwiesen, worinnen ich mir destoweniger was unrechtmäßiges zu thun eingebildet, weil ich gespühret, daß nicht allein Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit Räthe ihre Kinder schrifftlich an mich, daß sie diese meine Collegia Juris Naturae besuchen solten, recommendiret, sondern auch gewahr worden, deß weder von denen hiesigen Herrn Theologis, noch von denen Professoribus Philosophiae kein einiger diese hyothesin Albertinam für vernünfftig geachtet und ihr beygepflichtet, sondern nur etliche unerfahrne junge Magistri aus blinder Liebe zu ihrem Lehrmeister dieselbe zu behaupten sich unterstanden, aber unerachtet sie sich entweder mit einer Epistola oder Carmine commendatorio ihres Praeceptoris gewaffnet, doch allezeit, wenn es zum disputiren kommen, den Kützern gezogen, und coram Auditorio publico, Ew Churfürstl. Durchlauchtigkeit Academie, die Philosophische VielerleyFacultät, und sich selbsten prostituiret. Dieses alles aber

ten sie mich gäntzlich ruiniret, und den erhaltenen Befehl in gantzen Churfürstenthum und sonsten ausposaunen, und mich, als einen Inquisiten diffamiren, auch im übrigen noch die Unverschamheit haben, daß sie sich der Commission anmassen, in Ansehen das jetzige Concilium Rectoris & Assessorum ans L. I. S. Eloq. P. P. L. I. F. Poës. P. P. D. V. A. Log. & Methaphys. P. P. L. O. M. Moral. P. P. und L. A. R. Hist. & Utr. ling. P. P. bestehet; so wird doch die unterthänigste Reverenz, mit der Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich verpflichtet lebe, nimmermehr zugeben, daß diserwegen über Ew. Churfürstliche Durchlauchtigkeit ich einige Ungedult oder ungeziemendes Murren blicken lassen solte, zumahlen mich die Rechts-Gelahrheit vorlängst gelehret, daß alle Befehlige eines Fürsten die Clausulam: si pre es veritate nitantur, bey sich führen. Jedoch glaube ich, daß Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit hohe Gerechtigkeit ich höchlich beleidigen würde, wenn Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich nicht eine wahrhafftige Speciem facti, und die Unrechtmäßigkeit des Begehrens meiner Verleumder deutlich, jedoch aufs kürtzeste darstellen solte.

Ursprung des A. tödlichen Hasses wieder den Autorem, weil dieser die Pufendorffischen Lehren vertheydiget.

Gnädigster Churfürst: Es sind nun allbereit etliche Jahre verflossen, als ich in meinen privat Collegiis zu Leipzig unter andern auch das Jus naturae angefangen zu erklären, worinnen ich denen hypothesibus des Herrn Pufendorfs nachgegangen, und meiner Auditoribus die Unzulänglichkeit derer hypothesium, derer sich D. A. in seinem so genannten Compendio Orthodoxo bedienet, klar und deutlich, jedoch allezeit modeste und mehrentheils ohne seine Nennung, oder doch zum wenigsten cum praefatione honoris dargethan und erwiesen, worinnen ich mir destoweniger was unrechtmäßiges zu thun eingebildet, weil ich gespühret, daß nicht allein Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit Räthe ihre Kinder schrifftlich an mich, daß sie diese meine Collegia Juris Naturae besuchen solten, recommendiret, sondern auch gewahr worden, deß weder von denen hiesigen Herrn Theologis, noch von denen Professoribus Philosophiae kein einiger diese hyothesin Albertinam für vernünfftig geachtet und ihr beygepflichtet, sondern nur etliche unerfahrne junge Magistri aus blinder Liebe zu ihrem Lehrmeister dieselbe zu behaupten sich unterstanden, aber unerachtet sie sich entweder mit einer Epistola oder Carmine commendatorio ihres Praeceptoris gewaffnet, doch allezeit, wenn es zum disputiren kommen, den Kützern gezogen, und coram Auditorio publico, Ew Churfürstl. Durchlauchtigkeit Academie, die Philosophische VielerleyFacultät, und sich selbsten prostituiret. Dieses alles aber

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[28/0034] ten sie mich gäntzlich ruiniret, und den erhaltenen Befehl in gantzen Churfürstenthum und sonsten ausposaunen, und mich, als einen Inquisiten diffamiren, auch im übrigen noch die Unverschamheit haben, daß sie sich der Commission anmassen, in Ansehen das jetzige Concilium Rectoris & Assessorum ans L. I. S. Eloq. P. P. L. I. F. Poës. P. P. D. V. A. Log. & Methaphys. P. P. L. O. M. Moral. P. P. und L. A. R. Hist. & Utr. ling. P. P. bestehet; so wird doch die unterthänigste Reverenz, mit der Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich verpflichtet lebe, nimmermehr zugeben, daß diserwegen über Ew. Churfürstliche Durchlauchtigkeit ich einige Ungedult oder ungeziemendes Murren blicken lassen solte, zumahlen mich die Rechts-Gelahrheit vorlängst gelehret, daß alle Befehlige eines Fürsten die Clausulam: si pre es veritate nitantur, bey sich führen. Jedoch glaube ich, daß Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit hohe Gerechtigkeit ich höchlich beleidigen würde, wenn Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich nicht eine wahrhafftige Speciem facti, und die Unrechtmäßigkeit des Begehrens meiner Verleumder deutlich, jedoch aufs kürtzeste darstellen solte. Gnädigster Churfürst: Es sind nun allbereit etliche Jahre verflossen, als ich in meinen privat Collegiis zu Leipzig unter andern auch das Jus naturae angefangen zu erklären, worinnen ich denen hypothesibus des Herrn Pufendorfs nachgegangen, und meiner Auditoribus die Unzulänglichkeit derer hypothesium, derer sich D. A. in seinem so genannten Compendio Orthodoxo bedienet, klar und deutlich, jedoch allezeit modeste und mehrentheils ohne seine Nennung, oder doch zum wenigsten cum praefatione honoris dargethan und erwiesen, worinnen ich mir destoweniger was unrechtmäßiges zu thun eingebildet, weil ich gespühret, daß nicht allein Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit Räthe ihre Kinder schrifftlich an mich, daß sie diese meine Collegia Juris Naturae besuchen solten, recommendiret, sondern auch gewahr worden, deß weder von denen hiesigen Herrn Theologis, noch von denen Professoribus Philosophiae kein einiger diese hyothesin Albertinam für vernünfftig geachtet und ihr beygepflichtet, sondern nur etliche unerfahrne junge Magistri aus blinder Liebe zu ihrem Lehrmeister dieselbe zu behaupten sich unterstanden, aber unerachtet sie sich entweder mit einer Epistola oder Carmine commendatorio ihres Praeceptoris gewaffnet, doch allezeit, wenn es zum disputiren kommen, den Kützern gezogen, und coram Auditorio publico, Ew Churfürstl. Durchlauchtigkeit Academie, die Philosophische Facultät, und sich selbsten prostituiret. Dieses alles aber Vielerley

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 28. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/34>, abgerufen am 28.03.2024.