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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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sagten September nebst etlichen dazu gehörigen Umbständen.seinen bekannten Streitigkeiten wieder einen vorgebracht, zu vertheydigen, wie diese Vertheydigung daselbst p. 358. biß 366. zu lesen ist. Nun leugnete ich zwar nicht, daß ich mit dieser Vertheydigung auf den Herrn A. gezielet, weil diese seine objectiones jedermann bekandt waren, jedoch hatte ich ihn in so weit menagiret, daß ich ihn nicht mit Nahmen genennet, und war also dieses die quaestio praejudicialis, ob ich ihn in dieser Vertheydigung injuriose tractiret hätte, dieses letzte vermeynte der Herr A. aus der folgenden Passage zu erzwingen. Er hatte Herrn von Pufendorff unter andern vorgeworffen, daß er den bekannten Theologum D. H. mit Unwarheit beschuldiget hätte, als ob dieser mit 10000. Thalern sich hätte bestechen lassen, den damahligen Churfursten zu S. zu den P. Friede zu bereden. Dieses zu beantworten, hatte ich mich beflissen p. 362. seq. auf folgende Art zu thun: Ich wundere mich aber hiernechst nicht wenig, warum der vornehme Mann, der dem Herrn von Adlersring die Schwedische Historie so verkleinert / unter so vielen hundert Actionen, die darinnen erzehlet werden, eben auf diese gefallen, die von denen zehen tausend Thalern handelt, die der so geuannte hochverdiente Mann soll bekommen haben; und bilde ich mir fast ein, er müsse mit demselben von einerley Handwerck seyn, daß er sich dieser Sache so eyffrig annimmt. Meines Erachtens wäre es besser / man machte durch ungegründetes contradiciren eine Sache, die noch in vieler alten Leute Andencken schwebet, daß man dieselbige zu ihrer Zeit für eine kundbare Wahrheit geglaubet / die aber bißhero durch Vergessenheit fast begraben gewesen, nicht wieder rege. Es braucht hier eben keines Beweises durch einen Bothen, weil man noch in alten Schrifften, die Zeit währendes dreyßig-jährigen Krieges anno etliche 20. biß etliche 30. heraus kommen, gar viel Tractätgen findet, daß man nicht allein dieses, sondern noch viele andere Sachen / die hier nicht eben nöthig zu erzehlen sind, demselben hochverdienten Mann öffentlich Schuld gegeben; und ob er gleich seines Orts nicht säumig gewesen, durch öffentliche Segen-Schrifften, die ihm auferlegte Beschuldigung abzuleinen, so weiset doch seine eigene Defension, und was er von sich selber geschrieben, daß er, auf das glimpfflichste zu reden, ein Mann gewesen seyn müsse, der gar vielen seinen Character sehr unanständigen Begierden und Affecten den freyen Zügel schiessen lassen. Daß man also, wenn man nichts mehr als eben diese sei-

sagten September nebst etlichen dazu gehörigen Umbständen.seinen bekannten Streitigkeiten wieder einen vorgebracht, zu vertheydigen, wie diese Vertheydigung daselbst p. 358. biß 366. zu lesen ist. Nun leugnete ich zwar nicht, daß ich mit dieser Vertheydigung auf den Herrn A. gezielet, weil diese seine objectiones jedermann bekandt waren, jedoch hatte ich ihn in so weit menagiret, daß ich ihn nicht mit Nahmen genennet, und war also dieses die quaestio praejudicialis, ob ich ihn in dieser Vertheydigung injuriose tractiret hätte, dieses letzte vermeynte der Herr A. aus der folgenden Passage zu erzwingen. Er hatte Herrn von Pufendorff unter andern vorgeworffen, daß er den bekannten Theologum D. H. mit Unwarheit beschuldiget hätte, als ob dieser mit 10000. Thalern sich hätte bestechen lassen, den damahligen Churfursten zu S. zu den P. Friede zu bereden. Dieses zu beantworten, hatte ich mich beflissen p. 362. seq. auf folgende Art zu thun: Ich wundere mich aber hiernechst nicht wenig, warum der vornehme Mann, der dem Herrn von Adlersring die Schwedische Historie so verkleinert / unter so vielen hundert Actionen, die darinnen erzehlet werden, eben auf diese gefallen, die von denen zehen tausend Thalern handelt, die der so geuannte hochverdiente Mann soll bekommen haben; und bilde ich mir fast ein, er müsse mit demselben von einerley Handwerck seyn, daß er sich dieser Sache so eyffrig annimmt. Meines Erachtens wäre es besser / man machte durch ungegründetes contradiciren eine Sache, die noch in vieler alten Leute Andencken schwebet, daß man dieselbige zu ihrer Zeit für eine kundbare Wahrheit geglaubet / die aber bißhero durch Vergessenheit fast begraben gewesen, nicht wieder rege. Es braucht hier eben keines Beweises durch einen Bothen, weil man noch in alten Schrifften, die Zeit währendes dreyßig-jährigen Krieges anno etliche 20. biß etliche 30. heraus kommen, gar viel Tractätgen findet, daß man nicht allein dieses, sondern noch viele andere Sachen / die hier nicht eben nöthig zu erzehlen sind, demselben hochverdienten Mann öffentlich Schuld gegeben; und ob er gleich seines Orts nicht säumig gewesen, durch öffentliche Segen-Schrifften, die ihm auferlegte Beschuldigung abzuleinen, so weiset doch seine eigene Defension, und was er von sich selber geschrieben, daß er, auf das glimpfflichste zu reden, ein Mann gewesen seyn müsse, der gar vielen seinen Character sehr unanständigen Begierden und Affecten den freyen Zügel schiessen lassen. Daß man also, wenn man nichts mehr als eben diese sei-

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[22/0028] seinen bekannten Streitigkeiten wieder einen vorgebracht, zu vertheydigen, wie diese Vertheydigung daselbst p. 358. biß 366. zu lesen ist. Nun leugnete ich zwar nicht, daß ich mit dieser Vertheydigung auf den Herrn A. gezielet, weil diese seine objectiones jedermann bekandt waren, jedoch hatte ich ihn in so weit menagiret, daß ich ihn nicht mit Nahmen genennet, und war also dieses die quaestio praejudicialis, ob ich ihn in dieser Vertheydigung injuriose tractiret hätte, dieses letzte vermeynte der Herr A. aus der folgenden Passage zu erzwingen. Er hatte Herrn von Pufendorff unter andern vorgeworffen, daß er den bekannten Theologum D. H. mit Unwarheit beschuldiget hätte, als ob dieser mit 10000. Thalern sich hätte bestechen lassen, den damahligen Churfursten zu S. zu den P. Friede zu bereden. Dieses zu beantworten, hatte ich mich beflissen p. 362. seq. auf folgende Art zu thun: Ich wundere mich aber hiernechst nicht wenig, warum der vornehme Mann, der dem Herrn von Adlersring die Schwedische Historie so verkleinert / unter so vielen hundert Actionen, die darinnen erzehlet werden, eben auf diese gefallen, die von denen zehen tausend Thalern handelt, die der so geuannte hochverdiente Mann soll bekommen haben; und bilde ich mir fast ein, er müsse mit demselben von einerley Handwerck seyn, daß er sich dieser Sache so eyffrig annimmt. Meines Erachtens wäre es besser / man machte durch ungegründetes contradiciren eine Sache, die noch in vieler alten Leute Andencken schwebet, daß man dieselbige zu ihrer Zeit für eine kundbare Wahrheit geglaubet / die aber bißhero durch Vergessenheit fast begraben gewesen, nicht wieder rege. Es braucht hier eben keines Beweises durch einen Bothen, weil man noch in alten Schrifften, die Zeit währendes dreyßig-jährigen Krieges anno etliche 20. biß etliche 30. heraus kommen, gar viel Tractätgen findet, daß man nicht allein dieses, sondern noch viele andere Sachen / die hier nicht eben nöthig zu erzehlen sind, demselben hochverdienten Mann öffentlich Schuld gegeben; und ob er gleich seines Orts nicht säumig gewesen, durch öffentliche Segen-Schrifften, die ihm auferlegte Beschuldigung abzuleinen, so weiset doch seine eigene Defension, und was er von sich selber geschrieben, daß er, auf das glimpfflichste zu reden, ein Mann gewesen seyn müsse, der gar vielen seinen Character sehr unanständigen Begierden und Affecten den freyen Zügel schiessen lassen. Daß man also, wenn man nichts mehr als eben diese sei- sagten September nebst etlichen dazu gehörigen Umbständen.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 22. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/28>, abgerufen am 25.04.2024.