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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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und Hintertheile gantz feurig, in der mitten aber Kohlschwartz, worüber ihnen ein Grauen ankommen. Unerachtet ihr nun die drey Männer dieses alles in die Augen gesagt, war doch die Hexe so verteuffelt gewesen und hatte gesagt: Sie wüste es nicht. (29) Inquisitin solte zu A. M. Ehrhardtin gesagt haben: wann sie nur zu H. E. Müllers Weibe hätte gehen dürffen, ehe diese gestorben: sie hätte sie nur bey dem Ohr anrühren wollen, da hätte sie sollen wieder gesund werden: dieses wäre der grösseste Punct: wenn dieses nicht geschehen, wolte sie wohl wieder loß kommen; nach denen andern Zeugen fragte sie nicht viel. (Siehe oben num. 20.) Diese Reden hatte Inquisitin auch gestanden, jedoch sich dabey erklähret: sie dächte noch immer, sie hätte es ihr nächst GOtt wollen aus dem Sinne reden, und ihr helffen, wenn sie nur hätte zu ihr gehen dürffen. (30) Inquisitin Sohn Conrad solle der Mutter in Gefängnüß zugeschryen haben: Mutter bekennet ja nichts, wenn ihr auf die Tortur kommet, und sonderlich nichts auf die Freundschafft, welches Inquisitin abermahls mit nescit beantwortet, wie auch das (31) daß nemlich der Inquisitin Tochter zu ihren Bruder solle gesagt haben: Curd, das GOtt erbarm! wenn die Mutter auf die Tortur kömmt, so ist es aus, und wird alles bekennen: Es wäre besser du giengest bey Zeite, du bist nicht sicher, es ist besser ausser, als in der Mauer. (32) H. N. Trütschel saget, vor zwey Jahren sey George Schwartz und Inquisitin, die er eigentlich gekennet, bey hellen Tage zu ihm gekommen, und hätten ihn mit Gewalt todt machen wollen; ja er wäre an seinem Leibe so verdorben, daß er weder gehen noch noch stehen können. Inquisitin hat auch hierauff per Nescit geantwortet; und stand dabey ad art. 33. Lachet darüber und saget weiter nichts. (So war auch fol. 152. registriret: daß dieser Zeuge nicht eydlich verhöret worden, weil er nicht einheimisch gewesen. Und unerachtet die acta noch wohl vier Wochen liegen blieben, ehe sie verschickt worden, ware doch wegen Abhörung dieses Zeugens weiter nichts registriret.) (33) Peter Edelman saget, wie er vor zwey Jahren nebst noch etlichen der Inquisitin Graß gehauen, hätte ihnen dieselbe zwey Kannen Bier gebracht: Als nun Zeuge trincken wollen, wäre er gewahr worden, daß die gantze Kanne inwendig voll Fett gewesen, deßhalben es keiner trincken wollen. Inquisitin negiret, daß sie auff die Wiesen kommen, unerachtet ihr Zeuge in confrontation solches unter Augen gesagt. (Was sonsten der Inquisitin Alter und Conduite betraff, so war ex actis zu sehen, daß sie fol. 43 in die 70. Jahr alt: und hatte ihr Mann fol. 27. ihr das Zeugnüß gegeben, daß

und Hintertheile gantz feurig, in der mitten aber Kohlschwartz, worüber ihnen ein Grauen ankommen. Unerachtet ihr nun die drey Männer dieses alles in die Augen gesagt, war doch die Hexe so verteuffelt gewesen und hatte gesagt: Sie wüste es nicht. (29) Inquisitin solte zu A. M. Ehrhardtin gesagt haben: wann sie nur zu H. E. Müllers Weibe hätte gehen dürffen, ehe diese gestorben: sie hätte sie nur bey dem Ohr anrühren wollen, da hätte sie sollen wieder gesund werden: dieses wäre der grösseste Punct: wenn dieses nicht geschehen, wolte sie wohl wieder loß kommen; nach denen andern Zeugen fragte sie nicht viel. (Siehe oben num. 20.) Diese Reden hatte Inquisitin auch gestanden, jedoch sich dabey erklähret: sie dächte noch immer, sie hätte es ihr nächst GOtt wollen aus dem Sinne reden, und ihr helffen, wenn sie nur hätte zu ihr gehen dürffen. (30) Inquisitin Sohn Conrad solle der Mutter in Gefängnüß zugeschryen haben: Mutter bekennet ja nichts, wenn ihr auf die Tortur kommet, und sonderlich nichts auf die Freundschafft, welches Inquisitin abermahls mit nescit beantwortet, wie auch das (31) daß nemlich der Inquisitin Tochter zu ihren Bruder solle gesagt haben: Curd, das GOtt erbarm! wenn die Mutter auf die Tortur kömmt, so ist es aus, und wird alles bekennen: Es wäre besser du giengest bey Zeite, du bist nicht sicher, es ist besser ausser, als in der Mauer. (32) H. N. Trütschel saget, vor zwey Jahren sey George Schwartz und Inquisitin, die er eigentlich gekennet, bey hellen Tage zu ihm gekommen, und hätten ihn mit Gewalt todt machen wollen; ja er wäre an seinem Leibe so verdorben, daß er weder gehen noch noch stehen können. Inquisitin hat auch hierauff per Nescit geantwortet; und stand dabey ad art. 33. Lachet darüber und saget weiter nichts. (So war auch fol. 152. registriret: daß dieser Zeuge nicht eydlich verhöret worden, weil er nicht einheimisch gewesen. Und unerachtet die acta noch wohl vier Wochen liegen blieben, ehe sie verschickt worden, ware doch wegen Abhörung dieses Zeugens weiter nichts registriret.) (33) Peter Edelman saget, wie er vor zwey Jahren nebst noch etlichen der Inquisitin Graß gehauen, hätte ihnen dieselbe zwey Kannen Bier gebracht: Als nun Zeuge trincken wollen, wäre er gewahr worden, daß die gantze Kanne inwendig voll Fett gewesen, deßhalben es keiner trincken wollen. Inquisitin negiret, daß sie auff die Wiesen kommen, unerachtet ihr Zeuge in confrontation solches unter Augen gesagt. (Was sonsten der Inquisitin Alter und Conduite betraff, so war ex actis zu sehen, daß sie fol. 43 in die 70. Jahr alt: und hatte ihr Mann fol. 27. ihr das Zeugnüß gegeben, daß

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[230/0236] und Hintertheile gantz feurig, in der mitten aber Kohlschwartz, worüber ihnen ein Grauen ankommen. Unerachtet ihr nun die drey Männer dieses alles in die Augen gesagt, war doch die Hexe so verteuffelt gewesen und hatte gesagt: Sie wüste es nicht. (29) Inquisitin solte zu A. M. Ehrhardtin gesagt haben: wann sie nur zu H. E. Müllers Weibe hätte gehen dürffen, ehe diese gestorben: sie hätte sie nur bey dem Ohr anrühren wollen, da hätte sie sollen wieder gesund werden: dieses wäre der grösseste Punct: wenn dieses nicht geschehen, wolte sie wohl wieder loß kommen; nach denen andern Zeugen fragte sie nicht viel. (Siehe oben num. 20.) Diese Reden hatte Inquisitin auch gestanden, jedoch sich dabey erklähret: sie dächte noch immer, sie hätte es ihr nächst GOtt wollen aus dem Sinne reden, und ihr helffen, wenn sie nur hätte zu ihr gehen dürffen. (30) Inquisitin Sohn Conrad solle der Mutter in Gefängnüß zugeschryen haben: Mutter bekennet ja nichts, wenn ihr auf die Tortur kommet, und sonderlich nichts auf die Freundschafft, welches Inquisitin abermahls mit nescit beantwortet, wie auch das (31) daß nemlich der Inquisitin Tochter zu ihren Bruder solle gesagt haben: Curd, das GOtt erbarm! wenn die Mutter auf die Tortur kömmt, so ist es aus, und wird alles bekennen: Es wäre besser du giengest bey Zeite, du bist nicht sicher, es ist besser ausser, als in der Mauer. (32) H. N. Trütschel saget, vor zwey Jahren sey George Schwartz und Inquisitin, die er eigentlich gekennet, bey hellen Tage zu ihm gekommen, und hätten ihn mit Gewalt todt machen wollen; ja er wäre an seinem Leibe so verdorben, daß er weder gehen noch noch stehen können. Inquisitin hat auch hierauff per Nescit geantwortet; und stand dabey ad art. 33. Lachet darüber und saget weiter nichts. (So war auch fol. 152. registriret: daß dieser Zeuge nicht eydlich verhöret worden, weil er nicht einheimisch gewesen. Und unerachtet die acta noch wohl vier Wochen liegen blieben, ehe sie verschickt worden, ware doch wegen Abhörung dieses Zeugens weiter nichts registriret.) (33) Peter Edelman saget, wie er vor zwey Jahren nebst noch etlichen der Inquisitin Graß gehauen, hätte ihnen dieselbe zwey Kannen Bier gebracht: Als nun Zeuge trincken wollen, wäre er gewahr worden, daß die gantze Kanne inwendig voll Fett gewesen, deßhalben es keiner trincken wollen. Inquisitin negiret, daß sie auff die Wiesen kommen, unerachtet ihr Zeuge in confrontation solches unter Augen gesagt. (Was sonsten der Inquisitin Alter und Conduite betraff, so war ex actis zu sehen, daß sie fol. 43 in die 70. Jahr alt: und hatte ihr Mann fol. 27. ihr das Zeugnüß gegeben, daß

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 230. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/236>, abgerufen am 03.05.2024.