Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.ction der Beleidigten zu Wittenberg rechtlich erkennen lassen, das Urtheil aber uneröffnet einschicken, darbey ihm zugleich andeuten, daß er dergleichen Satyrische Schreib-Art, wie auch des Drucks seiner Schrifften ohne gewöhnliche Censur und der Continuation eines auditorii domestici und deßhalben öffentlichen Anschlags, ohne Vorwissen und Consens der Universität oder Decanorum derjenigen Facultät, dahin die materia tractanda gehörig, bey Straffe Einhundert Ducaten, sich gäntzlich enthalten solle. Daran geschicht unsere Meynung etc. Das officium Academicum, welches damahls aus lauter Philosophis bestunde, war nebst dem Herrn Creyß-Amtmann nicht säumig den 14. Januarii folgende Citation und Auflage an mich ergehen zu lassen. Was der Durchlauchtigste Churfürst zu Sachsen und Burggraf zu Magdeburg etc. Unser Gnädigster Herr uns wegen Herrn D. Christian Thomasii Schrifften und Auditorii domestici in Gnaden anbefohlen, solches hat besagter Herr D. Thomasius aus beygehender Abschrifft des gnädigsten Befehls mit mehrern zu ersehen. Wann dann solchen gehorsamst nachzukommen, unsere unterthänigste Schuldigkeit erfordert; als wird derselbe hiermit citiret und geladen / des Montags vor Oculi, wird seyn der 25. Februarii nechstkünfftig Gel. GOtt vor uns früh um 10. Uhr in loco Concilii unser, der Universität er in Person erscheinen, und, welchergestalt er auf gewisse aus seinen Schrifften extrahirte Puncte befraget, auch seine Aussage fleißig registriret werde, gewarten, worbey ihm dann höchstgedachter Sr. Churfürstlichen Durchlauchtigkeit ernstes Mißfallen wegen seiner bißherigen Art zu schreiben und Begünstigungen eröffnet, und darneben zugleich angedeutet wird, daß er dergleichen Satyrische Schreib-Art, wie auch des Drucks seiner Schrifften ohne gewöhnliche Censur und der Continuation eines auditorii domestici, und deshalben öffentlichen Anschlags, ohne Vorwissen und Consens unser, der Universität, oder derer Herren Decanorum derjenigen Facultät, dahin die materia tractanda gehörig, bey Straffe Einhundert Ducaten sich gäntzlich enthalten solle, Wornach er sich zu achten. etc. Es wird zwar verhoffentlich der Leser hierbey begierig seyn, das nöthigste Stück zu lesen, nemlich des Herrn D. A. und seiner Herren Collegen in der Philosophischen Facultät ihre Klagen, darauf sich das rescript aus dem Ober-Consistorio selbst beziehet; und dörfften wohl manche mich beschuldigen, daß ich selbige mit Fleiß und aus Argelist weggelassen und nicht communiciren wollen. Ich kan aber dabey versichern, daß ich damahls eben so begierig war diese Klagen in Abschrifft o- ction der Beleidigten zu Wittenberg rechtlich erkennen lassen, das Urtheil aber uneröffnet einschicken, darbey ihm zugleich andeuten, daß er dergleichen Satyrische Schreib-Art, wie auch des Drucks seiner Schrifften ohne gewöhnliche Censur und der Continuation eines auditorii domestici und deßhalben öffentlichen Anschlags, ohne Vorwissen und Consens der Universität oder Decanorum derjenigen Facultät, dahin die materia tractanda gehörig, bey Straffe Einhundert Ducaten, sich gäntzlich enthalten solle. Daran geschicht unsere Meynung etc. Das officium Academicum, welches damahls aus lauter Philosophis bestunde, war nebst dem Herrn Creyß-Amtmann nicht säumig den 14. Januarii folgende Citation und Auflage an mich ergehen zu lassen. Was der Durchlauchtigste Churfürst zu Sachsen und Burggraf zu Magdeburg etc. Unser Gnädigster Herr uns wegen Herrn D. Christian Thomasii Schrifften und Auditorii domestici in Gnaden anbefohlen, solches hat besagter Herr D. Thomasius aus beygehender Abschrifft des gnädigsten Befehls mit mehrern zu ersehen. Wann dann solchen gehorsamst nachzukommen, unsere unterthänigste Schuldigkeit erfordert; als wird derselbe hiermit citiret und geladen / des Montags vor Oculi, wird seyn der 25. Februarii nechstkünfftig Gel. GOtt vor uns früh um 10. Uhr in loco Concilii unser, der Universität er in Person erscheinen, und, welchergestalt er auf gewisse aus seinen Schrifften extrahirte Puncte befraget, auch seine Aussage fleißig registriret werde, gewarten, worbey ihm dann höchstgedachter Sr. Churfürstlichen Durchlauchtigkeit ernstes Mißfallen wegen seiner bißherigen Art zu schreiben und Begünstigungen eröffnet, und darneben zugleich angedeutet wird, daß er dergleichen Satyrische Schreib-Art, wie auch des Drucks seiner Schrifften ohne gewöhnliche Censur und der Continuation eines auditorii domestici, und deshalben öffentlichen Anschlags, ohne Vorwissen und Consens unser, der Universität, oder derer Herren Decanorum derjenigen Facultät, dahin die materia tractanda gehörig, bey Straffe Einhundert Ducaten sich gäntzlich enthalten solle, Wornach er sich zu achten. etc. Es wird zwar verhoffentlich der Leser hierbey begierig seyn, das nöthigste Stück zu lesen, nemlich des Herrn D. A. und seiner Herren Collegen in der Philosophischen Facultät ihre Klagen, darauf sich das rescript aus dem Ober-Consistorio selbst beziehet; und dörfften wohl manche mich beschuldigen, daß ich selbige mit Fleiß und aus Argelist weggelassen und nicht communiciren wollen. Ich kan aber dabey versichern, daß ich damahls eben so begierig war diese Klagen in Abschrifft o- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0023" n="17"/> ction der Beleidigten zu Wittenberg rechtlich erkennen lassen, das Urtheil aber uneröffnet einschicken, darbey ihm zugleich andeuten, daß er dergleichen Satyrische Schreib-Art, wie auch des Drucks seiner Schrifften ohne gewöhnliche Censur und der Continuation eines auditorii domestici und deßhalben öffentlichen Anschlags, ohne Vorwissen und Consens der Universität oder Decanorum derjenigen Facultät, dahin die materia tractanda gehörig, bey Straffe Einhundert Ducaten, sich gäntzlich enthalten solle. Daran geschicht unsere Meynung etc. Das officium Academicum, welches damahls aus lauter Philosophis bestunde, war nebst dem Herrn Creyß-Amtmann nicht säumig den 14. Januarii folgende Citation und Auflage an mich ergehen zu lassen. Was der Durchlauchtigste Churfürst zu Sachsen und Burggraf zu Magdeburg etc. Unser Gnädigster Herr uns wegen Herrn D. Christian Thomasii Schrifften und Auditorii domestici in Gnaden anbefohlen, solches hat besagter Herr D. Thomasius aus beygehender Abschrifft des gnädigsten Befehls mit mehrern zu ersehen. Wann dann solchen gehorsamst nachzukommen, unsere unterthänigste Schuldigkeit erfordert; als wird derselbe hiermit citiret und geladen / des Montags vor Oculi, wird seyn der 25. Februarii nechstkünfftig Gel. GOtt vor uns früh um 10. Uhr in loco Concilii unser, der Universität er in Person erscheinen, und, welchergestalt er auf gewisse aus seinen Schrifften extrahirte Puncte befraget, auch seine Aussage fleißig registriret werde, gewarten, worbey ihm dann höchstgedachter Sr. Churfürstlichen Durchlauchtigkeit ernstes Mißfallen wegen seiner bißherigen Art zu schreiben und Begünstigungen eröffnet, und darneben zugleich angedeutet wird, daß er dergleichen Satyrische Schreib-Art, wie auch des Drucks seiner Schrifften ohne gewöhnliche Censur und der Continuation eines auditorii domestici, und deshalben öffentlichen Anschlags, ohne Vorwissen und Consens unser, der Universität, oder derer Herren Decanorum derjenigen Facultät, dahin die materia tractanda gehörig, bey Straffe Einhundert Ducaten sich gäntzlich enthalten solle, Wornach er sich zu achten. etc. Es wird zwar verhoffentlich der Leser hierbey begierig seyn, das nöthigste Stück zu lesen, nemlich des Herrn D. A. und seiner Herren Collegen in der Philosophischen Facultät ihre Klagen, darauf sich das rescript aus dem Ober-Consistorio selbst beziehet; und dörfften wohl manche mich beschuldigen, daß ich selbige mit Fleiß und aus Argelist weggelassen und nicht communiciren wollen. Ich kan aber dabey versichern, daß ich damahls eben so begierig war diese Klagen in Abschrifft o- </p> </div> </body> </text> </TEI> [17/0023]
ction der Beleidigten zu Wittenberg rechtlich erkennen lassen, das Urtheil aber uneröffnet einschicken, darbey ihm zugleich andeuten, daß er dergleichen Satyrische Schreib-Art, wie auch des Drucks seiner Schrifften ohne gewöhnliche Censur und der Continuation eines auditorii domestici und deßhalben öffentlichen Anschlags, ohne Vorwissen und Consens der Universität oder Decanorum derjenigen Facultät, dahin die materia tractanda gehörig, bey Straffe Einhundert Ducaten, sich gäntzlich enthalten solle. Daran geschicht unsere Meynung etc. Das officium Academicum, welches damahls aus lauter Philosophis bestunde, war nebst dem Herrn Creyß-Amtmann nicht säumig den 14. Januarii folgende Citation und Auflage an mich ergehen zu lassen. Was der Durchlauchtigste Churfürst zu Sachsen und Burggraf zu Magdeburg etc. Unser Gnädigster Herr uns wegen Herrn D. Christian Thomasii Schrifften und Auditorii domestici in Gnaden anbefohlen, solches hat besagter Herr D. Thomasius aus beygehender Abschrifft des gnädigsten Befehls mit mehrern zu ersehen. Wann dann solchen gehorsamst nachzukommen, unsere unterthänigste Schuldigkeit erfordert; als wird derselbe hiermit citiret und geladen / des Montags vor Oculi, wird seyn der 25. Februarii nechstkünfftig Gel. GOtt vor uns früh um 10. Uhr in loco Concilii unser, der Universität er in Person erscheinen, und, welchergestalt er auf gewisse aus seinen Schrifften extrahirte Puncte befraget, auch seine Aussage fleißig registriret werde, gewarten, worbey ihm dann höchstgedachter Sr. Churfürstlichen Durchlauchtigkeit ernstes Mißfallen wegen seiner bißherigen Art zu schreiben und Begünstigungen eröffnet, und darneben zugleich angedeutet wird, daß er dergleichen Satyrische Schreib-Art, wie auch des Drucks seiner Schrifften ohne gewöhnliche Censur und der Continuation eines auditorii domestici, und deshalben öffentlichen Anschlags, ohne Vorwissen und Consens unser, der Universität, oder derer Herren Decanorum derjenigen Facultät, dahin die materia tractanda gehörig, bey Straffe Einhundert Ducaten sich gäntzlich enthalten solle, Wornach er sich zu achten. etc. Es wird zwar verhoffentlich der Leser hierbey begierig seyn, das nöthigste Stück zu lesen, nemlich des Herrn D. A. und seiner Herren Collegen in der Philosophischen Facultät ihre Klagen, darauf sich das rescript aus dem Ober-Consistorio selbst beziehet; und dörfften wohl manche mich beschuldigen, daß ich selbige mit Fleiß und aus Argelist weggelassen und nicht communiciren wollen. Ich kan aber dabey versichern, daß ich damahls eben so begierig war diese Klagen in Abschrifft o-
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