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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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mit demselben selbst mündlich zu sprechen. In übrigen verbleibe demselben in alle Wege zu dienen stets willig, und verharre unter Ergebung Göttlicher Gnaden allezeit etc.

Was Occasione des April. Monats fürgegangen.

§. VII. Indessen hatte dieser unzeitige Eyffer meiner Wiederwärtigen mich auch in Harnisch gebracht, daß ich mit Fleiß in dem drauf folgenden April Monat ein neues Gespräch verfertigte, worinnen ihr Abgott der Aristoteles mit einer so beissenden Schreib-Art abgebildet wurde, daß dessen Liebe getreue, die die in meinen Martio so wenig schmackhaffte Expressionen nicht hatten verdauen können, nothwendig dadurch entweder ein starckes Reissen im Leibe empfinden, oder doch zum wenigsten zu einem verdrießlichen Niesen bewogen werden müssen. Wannenhero ich abermahls bey Zeiten vigilirte, und unter dem Dato des 10. Aprils bey Uberschickung dieses Monats an den Herrn Ober-Hoff Marschall, folgende Vorstellung thate. P. P. Eurer Hochwohlgebohrnen Excellence gnädige Protection meiner Wenigkeit thut hier grosse Würckung, indem meine Herren Wiedersacher nicht allerdings zufrieden sind, daß kein Befehl auf ihre Supplic erfolgen will, und weil sie nicht gewohnet sind, ihre Consilia heimlich zu halten, als sprengen sie selbsten aus, daß ihre Patroni nichts effectuiren könnten, weil sowohl Seine Hochfürstliche Durchlauchtigkeit der Durchlauchtigste Chur-Printz, als auch Eurer Hochwohlgebohrnen Excellence ein gnädigstes und gnädiges Gefallen über die Schertz- und ernsthafften Gedancken bezeugten; weßhalben sie dann viel Conferencien anstellen, wie sie die Sache auf eine gescheide Manier anfangen möchten, und zweiffle ich nicht / daß nach beykommenden April-Gespräch (in welchen die Eigenschafft der Zeit nicht leiden wollen, daß der Autor auf was klügers bedacht gewesen) sie Gelegenheit nehmen werden, denselben als einen Majestät-Lästerer des glorwürdigsten Aristotelis auf Haut und Haare zu verklagen. Indessen lebe ich ruhig, nicht so wohl, weil ich mich schon längst auf alle Fälle zum Voraus gefast gemacht, sondern weil Eure Hochwohlgebohrne Excellence Dero geschehenen gnädigen Versprechen nach alle diese einfältigen Consilia gar mit leichter Mühe zu elidiren vermögend sind, und mein gut Gewissen läst mir keine Furcht zu, daß ich mich befahrete, daß die vielfältigen Verleumbdungen, die nothwendig bey dieser Bewandnüß Eurer Hochwolgebohrnen Excellence so wohl von der Partie meiner Antagonisten, als auch andern, die sich eusserlich als meine gute Freunde anstellen, werden vorgetragen werden, Eurer Hochwohlgebohrnen Excellence hohe Gnade nur im geringsten alteriren solten,

mit demselben selbst mündlich zu sprechen. In übrigen verbleibe demselben in alle Wege zu dienen stets willig, und verharre unter Ergebung Göttlicher Gnaden allezeit etc.

Was Occasione des April. Monats fürgegangen.

§. VII. Indessen hatte dieser unzeitige Eyffer meiner Wiederwärtigen mich auch in Harnisch gebracht, daß ich mit Fleiß in dem drauf folgenden April Monat ein neues Gespräch verfertigte, worinnen ihr Abgott der Aristoteles mit einer so beissenden Schreib-Art abgebildet wurde, daß dessen Liebe getreue, die die in meinen Martio so wenig schmackhaffte Expressionen nicht hatten verdauen können, nothwendig dadurch entweder ein starckes Reissen im Leibe empfinden, oder doch zum wenigsten zu einem verdrießlichen Niesen bewogen werden müssen. Wannenhero ich abermahls bey Zeiten vigilirte, und unter dem Dato des 10. Aprils bey Uberschickung dieses Monats an den Herrn Ober-Hoff Marschall, folgende Vorstellung thate. P. P. Eurer Hochwohlgebohrnen Excellence gnädige Protection meiner Wenigkeit thut hier grosse Würckung, indem meine Herren Wiedersacher nicht allerdings zufrieden sind, daß kein Befehl auf ihre Supplic erfolgen will, und weil sie nicht gewohnet sind, ihre Consilia heimlich zu halten, als sprengen sie selbsten aus, daß ihre Patroni nichts effectuiren könnten, weil sowohl Seine Hochfürstliche Durchlauchtigkeit der Durchlauchtigste Chur-Printz, als auch Eurer Hochwohlgebohrnen Excellence ein gnädigstes und gnädiges Gefallen über die Schertz- und ernsthafften Gedancken bezeugten; weßhalben sie dann viel Conferencien anstellen, wie sie die Sache auf eine gescheide Manier anfangen möchten, und zweiffle ich nicht / daß nach beykommenden April-Gespräch (in welchen die Eigenschafft der Zeit nicht leiden wollen, daß der Autor auf was klügers bedacht gewesen) sie Gelegenheit nehmen werden, denselben als einen Majestät-Lästerer des glorwürdigsten Aristotelis auf Haut und Haare zu verklagen. Indessen lebe ich ruhig, nicht so wohl, weil ich mich schon längst auf alle Fälle zum Voraus gefast gemacht, sondern weil Eure Hochwohlgebohrne Excellence Dero geschehenen gnädigen Versprechen nach alle diese einfältigen Consilia gar mit leichter Mühe zu elidiren vermögend sind, und mein gut Gewissen läst mir keine Furcht zu, daß ich mich befahrete, daß die vielfältigen Verleumbdungen, die nothwendig bey dieser Bewandnüß Eurer Hochwolgebohrnen Excellence so wohl von der Partie meiner Antagonisten, als auch andern, die sich eusserlich als meine gute Freunde anstellen, werden vorgetragen werden, Eurer Hochwohlgebohrnen Excellence hohe Gnade nur im geringsten alteriren solten,

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[14/0020] mit demselben selbst mündlich zu sprechen. In übrigen verbleibe demselben in alle Wege zu dienen stets willig, und verharre unter Ergebung Göttlicher Gnaden allezeit etc. §. VII. Indessen hatte dieser unzeitige Eyffer meiner Wiederwärtigen mich auch in Harnisch gebracht, daß ich mit Fleiß in dem drauf folgenden April Monat ein neues Gespräch verfertigte, worinnen ihr Abgott der Aristoteles mit einer so beissenden Schreib-Art abgebildet wurde, daß dessen Liebe getreue, die die in meinen Martio so wenig schmackhaffte Expressionen nicht hatten verdauen können, nothwendig dadurch entweder ein starckes Reissen im Leibe empfinden, oder doch zum wenigsten zu einem verdrießlichen Niesen bewogen werden müssen. Wannenhero ich abermahls bey Zeiten vigilirte, und unter dem Dato des 10. Aprils bey Uberschickung dieses Monats an den Herrn Ober-Hoff Marschall, folgende Vorstellung thate. P. P. Eurer Hochwohlgebohrnen Excellence gnädige Protection meiner Wenigkeit thut hier grosse Würckung, indem meine Herren Wiedersacher nicht allerdings zufrieden sind, daß kein Befehl auf ihre Supplic erfolgen will, und weil sie nicht gewohnet sind, ihre Consilia heimlich zu halten, als sprengen sie selbsten aus, daß ihre Patroni nichts effectuiren könnten, weil sowohl Seine Hochfürstliche Durchlauchtigkeit der Durchlauchtigste Chur-Printz, als auch Eurer Hochwohlgebohrnen Excellence ein gnädigstes und gnädiges Gefallen über die Schertz- und ernsthafften Gedancken bezeugten; weßhalben sie dann viel Conferencien anstellen, wie sie die Sache auf eine gescheide Manier anfangen möchten, und zweiffle ich nicht / daß nach beykommenden April-Gespräch (in welchen die Eigenschafft der Zeit nicht leiden wollen, daß der Autor auf was klügers bedacht gewesen) sie Gelegenheit nehmen werden, denselben als einen Majestät-Lästerer des glorwürdigsten Aristotelis auf Haut und Haare zu verklagen. Indessen lebe ich ruhig, nicht so wohl, weil ich mich schon längst auf alle Fälle zum Voraus gefast gemacht, sondern weil Eure Hochwohlgebohrne Excellence Dero geschehenen gnädigen Versprechen nach alle diese einfältigen Consilia gar mit leichter Mühe zu elidiren vermögend sind, und mein gut Gewissen läst mir keine Furcht zu, daß ich mich befahrete, daß die vielfältigen Verleumbdungen, die nothwendig bey dieser Bewandnüß Eurer Hochwolgebohrnen Excellence so wohl von der Partie meiner Antagonisten, als auch andern, die sich eusserlich als meine gute Freunde anstellen, werden vorgetragen werden, Eurer Hochwohlgebohrnen Excellence hohe Gnade nur im geringsten alteriren solten,

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/20>, abgerufen am 26.04.2024.