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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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sen, und etliche von meinen Auditoribus gleichsam als Atheisten und Ketzer beschimpffet und verachtet.

Ob nun wohl hiermit S. Chur-Fürstl. Durchlauchtigkeit gnädigstenHertzliche Klage über der Theol. Facultät falsche Beschuldigung. Befehlig ich verhoffentlich ein unterthänigstes Gnügen geleistet, so achte ich doch vor nöthig, hierbey in unterthänigstem Gehorsam zu contestiren, daß die grausamen und unerhörten Anschuldigungen einer Theologischen Facultät zu Leipzig ich mir mit grosser Hertzens-Bekümmerniß zu Gemüthe ziehe, zumahlen da dieselbe 1) eine gantz offenbahre und ihrem character sehr übel anstehende calumnie zum Grund geleget:

Ich gäbe mich in meinem Schreiben derer in D. P. programmate und quaestionibus rechtmäßig verworffener und gestraffter Unthaten / und wieder GOTT und unsere libros symbolicos lauffende Reden und Lehren selbst schuldig u. s. w.

Da doch nicht nur mein Schreiben ausdrücklich weiset, daß ich D. P. Anzwackungen mich bloß deßhalben annehmen müssen, weil er in denen so genannten Erleuterungs-Puncten dieses für meine Meynung ausgegeben, sondern auch aus meiner ietzigen Erklährung, die meinen Schrifften und meinen Lehren gantz und gar gemäß ist, gnugsam erhellet, daß meine Lehren wieder GOTT und unsere libros symbolicos nicht lauffen, vielweniger für Unthaten zu achten. So habe ich auchUnd offenbahren Mißbtauch des göttlichen Nahmens Ehre. fast nicht ohne Thränen lesen können, daß die Theologische Facultät GOttes heiligen Nahmen und die heilige Theologie so schwerlich gemißbrauchet, und ihren Spott damit getrieben, wenn sie nicht allein vorgiebet, sie habe ihre denunciation Amts-Pflichts- und Gewissens halber gethan, sondern auch S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit bereden will, es werde, wenn S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit wieder mich inquirirte u. s. w. zu GOttes Ehre gereichen, und GOTT werde S. Churfürstl. Durchl. davor reichlich seegnen. Ich wünsche von Hertzen, daß sie GOTT bekehren, und ihnen diesen ärgerlichen Mißbrauch vergeben wolle, und wie im übrigen S. Churfürstl. Durchl. ich um nichts mehr, als die hohe Gnade, mir gemeines Recht wiederfahren zu lassen, unterthänigst anflehe, also behalte ich mir wieder die Theologische Facultät quaevis jura competentia ausdrücklich bevor, verharre aber hierbey etc.

§. LXXII. Ich kan leicht vorher sehen, daß die meisten Leser,Unvermuthete Endschaft dieses wenn sie bis hieher kommen, nunmehr recht curiös und begierig werden möchten zu wissen, was dann nach diesen von mir eingegebenen Beantwortungen wo nicht von dem gesamten Ministerio und der Theologi-

sen, und etliche von meinen Auditoribus gleichsam als Atheisten und Ketzer beschimpffet und verachtet.

Ob nun wohl hiermit S. Chur-Fürstl. Durchlauchtigkeit gnädigstenHertzliche Klage über der Theol. Facultät falsche Beschuldigung. Befehlig ich verhoffentlich ein unterthänigstes Gnügen geleistet, so achte ich doch vor nöthig, hierbey in unterthänigstem Gehorsam zu contestiren, daß die grausamen und unerhörten Anschuldigungen einer Theologischen Facultät zu Leipzig ich mir mit grosser Hertzens-Bekümmerniß zu Gemüthe ziehe, zumahlen da dieselbe 1) eine gantz offenbahre und ihrem character sehr übel anstehende calumnie zum Grund geleget:

Ich gäbe mich in meinem Schreiben derer in D. P. programmate und quaestionibus rechtmäßig verworffener und gestraffter Unthaten / und wieder GOTT und unsere libros symbolicos lauffende Reden und Lehren selbst schuldig u. s. w.

Da doch nicht nur mein Schreiben ausdrücklich weiset, daß ich D. P. Anzwackungen mich bloß deßhalben annehmen müssen, weil er in denen so genannten Erleuterungs-Puncten dieses für meine Meynung ausgegeben, sondern auch aus meiner ietzigen Erklährung, die meinen Schrifften und meinen Lehren gantz und gar gemäß ist, gnugsam erhellet, daß meine Lehren wieder GOTT und unsere libros symbolicos nicht lauffen, vielweniger für Unthaten zu achten. So habe ich auchUnd offenbahren Mißbtauch des göttlichen Nahmens Ehre. fast nicht ohne Thränen lesen können, daß die Theologische Facultät GOttes heiligen Nahmen und die heilige Theologie so schwerlich gemißbrauchet, und ihren Spott damit getrieben, wenn sie nicht allein vorgiebet, sie habe ihre denunciation Amts-Pflichts- und Gewissens halber gethan, sondern auch S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit bereden will, es werde, wenn S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit wieder mich inquirirte u. s. w. zu GOttes Ehre gereichen, und GOTT werde S. Churfürstl. Durchl. davor reichlich seegnen. Ich wünsche von Hertzen, daß sie GOTT bekehren, und ihnen diesen ärgerlichen Mißbrauch vergeben wolle, und wie im übrigen S. Churfürstl. Durchl. ich um nichts mehr, als die hohe Gnade, mir gemeines Recht wiederfahren zu lassen, unterthänigst anflehe, also behalte ich mir wieder die Theologische Facultät quaevis jura competentia ausdrücklich bevor, verharre aber hierbey etc.

§. LXXII. Ich kan leicht vorher sehen, daß die meisten Leser,Unvermuthete Endschaft dieses wenn sie bis hieher kommen, nunmehr recht curiös und begierig werden möchten zu wissen, was dann nach diesen von mir eingegebenen Beantwortungen wo nicht von dem gesamten Ministerio und der Theologi-

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[159/0165] sen, und etliche von meinen Auditoribus gleichsam als Atheisten und Ketzer beschimpffet und verachtet. Ob nun wohl hiermit S. Chur-Fürstl. Durchlauchtigkeit gnädigsten Befehlig ich verhoffentlich ein unterthänigstes Gnügen geleistet, so achte ich doch vor nöthig, hierbey in unterthänigstem Gehorsam zu contestiren, daß die grausamen und unerhörten Anschuldigungen einer Theologischen Facultät zu Leipzig ich mir mit grosser Hertzens-Bekümmerniß zu Gemüthe ziehe, zumahlen da dieselbe 1) eine gantz offenbahre und ihrem character sehr übel anstehende calumnie zum Grund geleget: Hertzliche Klage über der Theol. Facultät falsche Beschuldigung. Ich gäbe mich in meinem Schreiben derer in D. P. programmate und quaestionibus rechtmäßig verworffener und gestraffter Unthaten / und wieder GOTT und unsere libros symbolicos lauffende Reden und Lehren selbst schuldig u. s. w. Da doch nicht nur mein Schreiben ausdrücklich weiset, daß ich D. P. Anzwackungen mich bloß deßhalben annehmen müssen, weil er in denen so genannten Erleuterungs-Puncten dieses für meine Meynung ausgegeben, sondern auch aus meiner ietzigen Erklährung, die meinen Schrifften und meinen Lehren gantz und gar gemäß ist, gnugsam erhellet, daß meine Lehren wieder GOTT und unsere libros symbolicos nicht lauffen, vielweniger für Unthaten zu achten. So habe ich auch fast nicht ohne Thränen lesen können, daß die Theologische Facultät GOttes heiligen Nahmen und die heilige Theologie so schwerlich gemißbrauchet, und ihren Spott damit getrieben, wenn sie nicht allein vorgiebet, sie habe ihre denunciation Amts-Pflichts- und Gewissens halber gethan, sondern auch S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit bereden will, es werde, wenn S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit wieder mich inquirirte u. s. w. zu GOttes Ehre gereichen, und GOTT werde S. Churfürstl. Durchl. davor reichlich seegnen. Ich wünsche von Hertzen, daß sie GOTT bekehren, und ihnen diesen ärgerlichen Mißbrauch vergeben wolle, und wie im übrigen S. Churfürstl. Durchl. ich um nichts mehr, als die hohe Gnade, mir gemeines Recht wiederfahren zu lassen, unterthänigst anflehe, also behalte ich mir wieder die Theologische Facultät quaevis jura competentia ausdrücklich bevor, verharre aber hierbey etc. Und offenbahren Mißbtauch des göttlichen Nahmens Ehre. §. LXXII. Ich kan leicht vorher sehen, daß die meisten Leser, wenn sie bis hieher kommen, nunmehr recht curiös und begierig werden möchten zu wissen, was dann nach diesen von mir eingegebenen Beantwortungen wo nicht von dem gesamten Ministerio und der Theologi- Unvermuthete Endschaft dieses

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 159. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/165>, abgerufen am 03.05.2024.