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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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ich statuire, es sey kein pudor naturalis, massen ich denn nicht allein pudoris existentiam defendire, sondern auch ohnlängst in einen offenen programmate versprochen, der Jugend mit ehesten die essentiam pudoris ex doctrina de decoro klar und deutlich für die Augen zu legen, da im Gegentheil die Theologische Facultät und D. P. wenn sie de pudore naturali reden, niemand ihren pudorem naturalem durch eine klare und deutliche definition können zu erkennen geben. Habe ich unrecht geschrieben so geben sie mir eine, und entsinnen sich nur des bekannten Sprichworts: Hic Rhodus, hic salta.

5) Von der scholastischen Eintheilung des Mosaischen Gesetzes.

Der 5te locus ist ex eod. tit. 10. qu. 3. hergenommen, Qu. an legis divinae divisio Mosaica in Moralem, Ceremonialem, & Forensem sit inepta? Negatur contra scepticos quosdam. Hier hat nun D. P. abermahls niemand anders meynen können, als mich, weil er keinen andern adversarium, wieder den diese thesis gerichtet seyn solle, wird anzuführen wissen, ich aber, ob ich gleich niemahlen besagte Eintheilung als ineptam verworffen, dennoch in denen Institutionibus Juris divini lib. 1. cap. 2. §. 3. juncta dissert. prooemiali p. 17. §. 20. & p. 47. §. 43. auch schon längst zuvor in einer Disputation de crimine bigamiae, die der Herr Ordinarius censura sua approbiret, §. 8. & 20. meine Ursachen gesagt, warum mir dieselbige mißfalle. Die Theologische Facultät und D. P. hat, wie ihnen ihr Gewissen sagen wird, so bald als meine Institutiones fertig gewesen, diese meine Erklärung meiner Sentenz gelesen, warum haben sie sich denn den vorgewendeten Eyffer für die Ehre GOttes und die Religion nicht eher, als jetzo wieder mich treiben lassen, da sie doch schon, wie allenfalls der Herr Superintendens und Herr D. Oearius nach ihren Pflichten werden bezeugen müssen, noch ehe mein Buch vollend gedruckt worden, einen Convent gehalten, auf was masse sie zuwege bringen könten, daß mein Buch confisciret werden möchte, und D. C. darbey absonderlich diese meine Meynung als heterodox aufgeworffen; wenn Herr D. C. so fertig wäre, diese meine Meynung mit gegründeten rationibus (darzu er zur Noth alle Rabbinen zu Hülffe nehmen kan) zu wiederlegen, als fertig er ist, peinliche Anklagen wieder mich zu machen, und mich nebst andern ehrlichen Leuten auf der Cantzel zu schmähen, würde er die affectirte autorität und primatum vielleicht besser mainteniren als so.

ich statuire, es sey kein pudor naturalis, massen ich denn nicht allein pudoris existentiam defendire, sondern auch ohnlängst in einen offenen programmate versprochen, der Jugend mit ehesten die essentiam pudoris ex doctrina de decoro klar und deutlich für die Augen zu legen, da im Gegentheil die Theologische Facultät und D. P. wenn sie de pudore naturali reden, niemand ihren pudorem naturalem durch eine klare und deutliche definition können zu erkennen geben. Habe ich unrecht geschrieben so geben sie mir eine, und entsinnen sich nur des bekannten Sprichworts: Hic Rhodus, hic salta.

5) Von der scholastischen Eintheilung des Mosaischen Gesetzes.

Der 5te locus ist ex eod. tit. 10. qu. 3. hergenommen, Qu. an legis divinae divisio Mosaica in Moralem, Ceremonialem, & Forensem sit inepta? Negatur contra scepticos quosdam. Hier hat nun D. P. abermahls niemand anders meynen können, als mich, weil er keinen andern adversarium, wieder den diese thesis gerichtet seyn solle, wird anzuführen wissen, ich aber, ob ich gleich niemahlen besagte Eintheilung als ineptam verworffen, dennoch in denen Institutionibus Juris divini lib. 1. cap. 2. §. 3. juncta dissert. prooemiali p. 17. §. 20. & p. 47. §. 43. auch schon längst zuvor in einer Disputation de crimine bigamiae, die der Herr Ordinarius censura sua approbiret, §. 8. & 20. meine Ursachen gesagt, warum mir dieselbige mißfalle. Die Theologische Facultät und D. P. hat, wie ihnen ihr Gewissen sagen wird, so bald als meine Institutiones fertig gewesen, diese meine Erklärung meiner Sentenz gelesen, warum haben sie sich denn den vorgewendeten Eyffer für die Ehre GOttes und die Religion nicht eher, als jetzo wieder mich treiben lassen, da sie doch schon, wie allenfalls der Herr Superintendens und Herr D. Oearius nach ihren Pflichten werden bezeugen müssen, noch ehe mein Buch vollend gedruckt worden, einen Convent gehalten, auf was masse sie zuwege bringen könten, daß mein Buch confisciret werden möchte, und D. C. darbey absonderlich diese meine Meynung als heterodox aufgeworffen; wenn Herr D. C. so fertig wäre, diese meine Meynung mit gegründeten rationibus (darzu er zur Noth alle Rabbinen zu Hülffe nehmen kan) zu wiederlegen, als fertig er ist, peinliche Anklagen wieder mich zu machen, und mich nebst andern ehrlichen Leuten auf der Cantzel zu schmähen, würde er die affectirte autorität und primatum vielleicht besser mainteniren als so.

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[156/0162] ich statuire, es sey kein pudor naturalis, massen ich denn nicht allein pudoris existentiam defendire, sondern auch ohnlängst in einen offenen programmate versprochen, der Jugend mit ehesten die essentiam pudoris ex doctrina de decoro klar und deutlich für die Augen zu legen, da im Gegentheil die Theologische Facultät und D. P. wenn sie de pudore naturali reden, niemand ihren pudorem naturalem durch eine klare und deutliche definition können zu erkennen geben. Habe ich unrecht geschrieben so geben sie mir eine, und entsinnen sich nur des bekannten Sprichworts: Hic Rhodus, hic salta. Der 5te locus ist ex eod. tit. 10. qu. 3. hergenommen, Qu. an legis divinae divisio Mosaica in Moralem, Ceremonialem, & Forensem sit inepta? Negatur contra scepticos quosdam. Hier hat nun D. P. abermahls niemand anders meynen können, als mich, weil er keinen andern adversarium, wieder den diese thesis gerichtet seyn solle, wird anzuführen wissen, ich aber, ob ich gleich niemahlen besagte Eintheilung als ineptam verworffen, dennoch in denen Institutionibus Juris divini lib. 1. cap. 2. §. 3. juncta dissert. prooemiali p. 17. §. 20. & p. 47. §. 43. auch schon längst zuvor in einer Disputation de crimine bigamiae, die der Herr Ordinarius censura sua approbiret, §. 8. & 20. meine Ursachen gesagt, warum mir dieselbige mißfalle. Die Theologische Facultät und D. P. hat, wie ihnen ihr Gewissen sagen wird, so bald als meine Institutiones fertig gewesen, diese meine Erklärung meiner Sentenz gelesen, warum haben sie sich denn den vorgewendeten Eyffer für die Ehre GOttes und die Religion nicht eher, als jetzo wieder mich treiben lassen, da sie doch schon, wie allenfalls der Herr Superintendens und Herr D. Oearius nach ihren Pflichten werden bezeugen müssen, noch ehe mein Buch vollend gedruckt worden, einen Convent gehalten, auf was masse sie zuwege bringen könten, daß mein Buch confisciret werden möchte, und D. C. darbey absonderlich diese meine Meynung als heterodox aufgeworffen; wenn Herr D. C. so fertig wäre, diese meine Meynung mit gegründeten rationibus (darzu er zur Noth alle Rabbinen zu Hülffe nehmen kan) zu wiederlegen, als fertig er ist, peinliche Anklagen wieder mich zu machen, und mich nebst andern ehrlichen Leuten auf der Cantzel zu schmähen, würde er die affectirte autorität und primatum vielleicht besser mainteniren als so.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 156. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/162>, abgerufen am 22.11.2024.