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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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Erklährung über D. Pf. Beschuldigungen 1. Wegen der imputirten religionis prudentum

Zum 3. erfordert S. Churfürstl. Durchl. meine Erklärung.

über die aus D. Pfeiffers programmate allegirte und in meinen Schreiben beniemte loca, und ob ich dem / was D. Pfeiffer daselbst taxiret / und verwirfft / beypflichte.

Der erste locus ist auf dem 11ten Blat in Pfeiffers programmate verbis: suamque religionem eruditorum sive prudentum, verius stultorum appellant, welches er mir zu Schimpffe gesetzet, indem ich in meinen Monathlichen Gedancken dieses Jahrs im lanuario p. 59. seqq. geschrieben, man könne auf gewisse masse das paradoxum wohl defendiren, daß die religio eruditorum die beste sey, massen er dann auch in seinem libello famoso actorum sub fol. 5. diese Anklage alsbald oben an gesetzt. Gleichwie aber per religionem eruditorum ich nicht religionem atheorum & impiorum verstehe, sondern zu dem Ende in besagten Januario p. 60. durch eine ausführliche definition meine Meynung gantz deutlich erkläret; also verstehe ich durch das daselbst angeführte Joch der Clerisey weder das Ministerium noch die libros Symbolicos, (die ich pro norma doctrinae, die heilige Schrifft aber pro norma fidei achte) sondern das Joch derer, bey diesen letzteren Zeiten häuffig sich findenden zänckischen Theologen, die aus Eingeben des Satans wegen eines geringen dissensus circa interpretationem scripturae sacrae, oder wohl wegen eines ungewöhnlichen Gebrauchs eines methaphysischen termini oder phraseos durch Verketzerung und Verdammung ihres Gegentheils höchstbedaurlichen Zwiespalt und Zanck in der Gemeine Gottes anrichten.

2. Wegen Durchziehung der Prediger

Der andere (2) locus ist auf den 12. Blat des programmatis inverbis: ut & illi, qui in eo se applausum hominum consecutos censent, si praecones verbi divini eorumque sacra munia cavillari ingeniose queant, quasi ad istam operam a cacodaemone stipendio conducti essent. Hierüber ist meine Erlärung, daß ich die Leute, die solches thun, für gottlose halte, massen mir dann auch niemand mit Grund der Wahrheit wird nachsagen können, daß ich die Prediger göttliches Worts, oder ihr heiliges Amt auf dergleichen Art durchgezogen. Ich habe mich aber über diesen locum deßwegen beschwehret, weil P. in seinen Erleuterungs-puncten mich beschuldiget, daß ich so wohl das gesammte Ministerium, als unterschiedene Prediger insonderheit calumniret hätte, und also ohne allen Zweiffel in besagten programmate durch die jetzo angeführten Worte auf mich gezielet.

Erklährung über D. Pf. Beschuldigungen 1. Wegen der imputirten religionis prudentum

Zum 3. erfordert S. Churfürstl. Durchl. meine Erklärung.

über die aus D. Pfeiffers programmate allegirte und in meinen Schreiben beniemte loca, und ob ich dem / was D. Pfeiffer daselbst taxiret / und verwirfft / beypflichte.

Der erste locus ist auf dem 11ten Blat in Pfeiffers programmate verbis: suamque religionem eruditorum sive prudentum, verius stultorum appellant, welches er mir zu Schimpffe gesetzet, indem ich in meinen Monathlichen Gedancken dieses Jahrs im lanuario p. 59. seqq. geschrieben, man könne auf gewisse masse das paradoxum wohl defendiren, daß die religio eruditorum die beste sey, massen er dann auch in seinem libello famoso actorum sub fol. 5. diese Anklage alsbald oben an gesetzt. Gleichwie aber per religionem eruditorum ich nicht religionem atheorum & impiorum verstehe, sondern zu dem Ende in besagten Januario p. 60. durch eine ausführliche definition meine Meynung gantz deutlich erkläret; also verstehe ich durch das daselbst angeführte Joch der Clerisey weder das Ministerium noch die libros Symbolicos, (die ich pro norma doctrinae, die heilige Schrifft aber pro norma fidei achte) sondern das Joch derer, bey diesen letzteren Zeiten häuffig sich findenden zänckischen Theologen, die aus Eingeben des Satans wegen eines geringen dissensus circa interpretationem scripturae sacrae, oder wohl wegen eines ungewöhnlichen Gebrauchs eines methaphysischen termini oder phraseos durch Verketzerung und Verdammung ihres Gegentheils höchstbedaurlichen Zwiespalt und Zanck in der Gemeine Gottes anrichten.

2. Wegen Durchziehung der Prediger

Der andere (2) locus ist auf den 12. Blat des programmatis inverbis: ut & illi, qui in eo se applausum hominum consecutos censent, si praecones verbi divini eorumque sacra munia cavillari ingeniose queant, quasi ad istam operam a cacodaemone stipendio conducti essent. Hierüber ist meine Erlärung, daß ich die Leute, die solches thun, für gottlose halte, massen mir dann auch niemand mit Grund der Wahrheit wird nachsagen können, daß ich die Prediger göttliches Worts, oder ihr heiliges Amt auf dergleichen Art durchgezogen. Ich habe mich aber über diesen locum deßwegen beschwehret, weil P. in seinen Erleuterungs-puncten mich beschuldiget, daß ich so wohl das gesammte Ministerium, als unterschiedene Prediger insonderheit calumniret hätte, und also ohne allen Zweiffel in besagten programmate durch die jetzo angeführten Worte auf mich gezielet.

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[154/0160] Zum 3. erfordert S. Churfürstl. Durchl. meine Erklärung. über die aus D. Pfeiffers programmate allegirte und in meinen Schreiben beniemte loca, und ob ich dem / was D. Pfeiffer daselbst taxiret / und verwirfft / beypflichte. Der erste locus ist auf dem 11ten Blat in Pfeiffers programmate verbis: suamque religionem eruditorum sive prudentum, verius stultorum appellant, welches er mir zu Schimpffe gesetzet, indem ich in meinen Monathlichen Gedancken dieses Jahrs im lanuario p. 59. seqq. geschrieben, man könne auf gewisse masse das paradoxum wohl defendiren, daß die religio eruditorum die beste sey, massen er dann auch in seinem libello famoso actorum sub fol. 5. diese Anklage alsbald oben an gesetzt. Gleichwie aber per religionem eruditorum ich nicht religionem atheorum & impiorum verstehe, sondern zu dem Ende in besagten Januario p. 60. durch eine ausführliche definition meine Meynung gantz deutlich erkläret; also verstehe ich durch das daselbst angeführte Joch der Clerisey weder das Ministerium noch die libros Symbolicos, (die ich pro norma doctrinae, die heilige Schrifft aber pro norma fidei achte) sondern das Joch derer, bey diesen letzteren Zeiten häuffig sich findenden zänckischen Theologen, die aus Eingeben des Satans wegen eines geringen dissensus circa interpretationem scripturae sacrae, oder wohl wegen eines ungewöhnlichen Gebrauchs eines methaphysischen termini oder phraseos durch Verketzerung und Verdammung ihres Gegentheils höchstbedaurlichen Zwiespalt und Zanck in der Gemeine Gottes anrichten. Der andere (2) locus ist auf den 12. Blat des programmatis inverbis: ut & illi, qui in eo se applausum hominum consecutos censent, si praecones verbi divini eorumque sacra munia cavillari ingeniose queant, quasi ad istam operam a cacodaemone stipendio conducti essent. Hierüber ist meine Erlärung, daß ich die Leute, die solches thun, für gottlose halte, massen mir dann auch niemand mit Grund der Wahrheit wird nachsagen können, daß ich die Prediger göttliches Worts, oder ihr heiliges Amt auf dergleichen Art durchgezogen. Ich habe mich aber über diesen locum deßwegen beschwehret, weil P. in seinen Erleuterungs-puncten mich beschuldiget, daß ich so wohl das gesammte Ministerium, als unterschiedene Prediger insonderheit calumniret hätte, und also ohne allen Zweiffel in besagten programmate durch die jetzo angeführten Worte auf mich gezielet.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 154. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/160>, abgerufen am 02.05.2024.