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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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Es wurde mir aber dieses mein Bitten von denen Herren Com missariis in Ungnaden abgeschlagen. Die praetexte, die man zu justificirung dieser abschlägigen Antwort gebrauchte, sind breitern Inhalts im folgenden paragrapho zu lesen, und überlasse ich dem judicio des Lesers, ob diejenige, so solches gethan, Ehre davon gehabt, oder nicht.

Anbefohlne Erklärungen wegen der denunciation der Theolog. Facultät. Protestati. on, daß die Theolog. Facultät von dieser gantzen Sache wenig Ehre haben könne.

§. LXXI. Ich kehrete mich aber daran nicht, sondern arbeitete auch die Erklährungen mit gutem Bedacht und in aller Gelassenheit aus, die mir occasione der denunciation der Theologischen Facultät, beyzubringen vom Ober-Consistorio war anbefohlen worden. Und so bald ich damit fertig worden, übergab ich selbige den 2. Septembr. bey der Universität.

P. P. Warum dem in Actis sub fol. 4. befindlichen gnädigsten Befehlig sub dato 12. Aprilis bishero von mir keine Folge geleistet worden, deßhalb habe meine Entschuldigung weitläufftig in meiner jetzo eingegebenen Beantwortung der Klage des Ministerii ausgeführet, welche ich auch hieher propter connexitatem causae von Wort zu Wort wiederhohlet haben will. Ich wollte auch wünschen, daß die Theologische Facultät ihre ungegründete und unerweißliche Beschuldigungen nicht ferner poussiret hätte. Nachdem aber wegen des letzten gnädigsten Befehliges die Sache einmahl dahin gediehen, daß ich auch hierinnen mich rechtlich einlassen soll; Als will ich solches in GOttes Nahmen verrichten, und hoffe, es werde die Theologische Facultät den aus dieser Sache nothwendig ihnen erwachsenden Schande und Spott niemand, als sich selbst zuzuschreiben belieben lassen.

Zulängliche indicia daß D. P. Autor von denen Erläuterungs-Puncten des Ministerii, jedoch ohne der mei-

Seine Churfürstliche Durchlauchtigkeit will 1. wissen:

Was massen ich beyzubringen habe / daß D. Pfeiffer ein Memotial im Nahmen des Ministerii ohne dessen Vorbewust übergebeu.

Worauf zu unterthänigster gehorsamster Antwort ich der Sachen wahre Beschaffenheit anfangs folgender Gestalt erzehle. Nachdem wegen der Klage des Ministerii der in Actis sub sol. 1. befindliche gnädigste Befehl ergangen, daß die Herren Comissarii mich darüber vernehmen solten, haben etliche von denen Herren Commissariis mich gerne als einen Inquisiten tractiren, und auf articul vernehmen wollen, weswegen sie auch privata autoritate, & absque praescitu reliquorum, oder ohne Schluß des gesammten Concilii den Actuarium Universitatis an den Herrn Superintendenten gesendet, daß er die Special-Gravamina des

Es wurde mir aber dieses mein Bitten von denen Herren Com missariis in Ungnaden abgeschlagen. Die praetexte, die man zu justificirung dieser abschlägigen Antwort gebrauchte, sind breitern Inhalts im folgenden paragrapho zu lesen, und überlasse ich dem judicio des Lesers, ob diejenige, so solches gethan, Ehre davon gehabt, oder nicht.

Anbefohlne Erklärungen wegen der denunciation der Theolog. Facultät. Protestati. on, daß die Theolog. Facultät von dieser gantzen Sache wenig Ehre haben könne.

§. LXXI. Ich kehrete mich aber daran nicht, sondern arbeitete auch die Erklährungen mit gutem Bedacht und in aller Gelassenheit aus, die mir occasione der denunciation der Theologischen Facultät, beyzubringen vom Ober-Consistorio war anbefohlen worden. Und so bald ich damit fertig worden, übergab ich selbige den 2. Septembr. bey der Universität.

P. P. Warum dem in Actis sub fol. 4. befindlichen gnädigsten Befehlig sub dato 12. Aprilis bishero von mir keine Folge geleistet worden, deßhalb habe meine Entschuldigung weitläufftig in meiner jetzo eingegebenen Beantwortung der Klage des Ministerii ausgeführet, welche ich auch hieher propter connexitatem causae von Wort zu Wort wiederhohlet haben will. Ich wollte auch wünschen, daß die Theologische Facultät ihre ungegründete und unerweißliche Beschuldigungen nicht ferner poussiret hätte. Nachdem aber wegen des letzten gnädigsten Befehliges die Sache einmahl dahin gediehen, daß ich auch hierinnen mich rechtlich einlassen soll; Als will ich solches in GOttes Nahmen verrichten, und hoffe, es werde die Theologische Facultät den aus dieser Sache nothwendig ihnen erwachsenden Schande und Spott niemand, als sich selbst zuzuschreiben belieben lassen.

Zulängliche indicia daß D. P. Autor von denen Erläuterungs-Puncten des Ministerii, jedoch ohne der mei-

Seine Churfürstliche Durchlauchtigkeit will 1. wissen:

Was massen ich beyzubringen habe / daß D. Pfeiffer ein Memotial im Nahmen des Ministerii ohne dessen Vorbewust übergebeu.

Worauf zu unterthänigster gehorsamster Antwort ich der Sachen wahre Beschaffenheit anfangs folgender Gestalt erzehle. Nachdem wegen der Klage des Ministerii der in Actis sub sol. 1. befindliche gnädigste Befehl ergangen, daß die Herren Comissarii mich darüber vernehmen solten, haben etliche von denen Herren Commissariis mich gerne als einen Inquisiten tractiren, und auf articul vernehmen wollen, weswegen sie auch privata autoritate, & absque praescitu reliquorum, oder ohne Schluß des gesammten Concilii den Actuarium Universitatis an den Herrn Superintendenten gesendet, daß er die Special-Gravamina des

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[150/0156] Es wurde mir aber dieses mein Bitten von denen Herren Com missariis in Ungnaden abgeschlagen. Die praetexte, die man zu justificirung dieser abschlägigen Antwort gebrauchte, sind breitern Inhalts im folgenden paragrapho zu lesen, und überlasse ich dem judicio des Lesers, ob diejenige, so solches gethan, Ehre davon gehabt, oder nicht. §. LXXI. Ich kehrete mich aber daran nicht, sondern arbeitete auch die Erklährungen mit gutem Bedacht und in aller Gelassenheit aus, die mir occasione der denunciation der Theologischen Facultät, beyzubringen vom Ober-Consistorio war anbefohlen worden. Und so bald ich damit fertig worden, übergab ich selbige den 2. Septembr. bey der Universität. P. P. Warum dem in Actis sub fol. 4. befindlichen gnädigsten Befehlig sub dato 12. Aprilis bishero von mir keine Folge geleistet worden, deßhalb habe meine Entschuldigung weitläufftig in meiner jetzo eingegebenen Beantwortung der Klage des Ministerii ausgeführet, welche ich auch hieher propter connexitatem causae von Wort zu Wort wiederhohlet haben will. Ich wollte auch wünschen, daß die Theologische Facultät ihre ungegründete und unerweißliche Beschuldigungen nicht ferner poussiret hätte. Nachdem aber wegen des letzten gnädigsten Befehliges die Sache einmahl dahin gediehen, daß ich auch hierinnen mich rechtlich einlassen soll; Als will ich solches in GOttes Nahmen verrichten, und hoffe, es werde die Theologische Facultät den aus dieser Sache nothwendig ihnen erwachsenden Schande und Spott niemand, als sich selbst zuzuschreiben belieben lassen. Seine Churfürstliche Durchlauchtigkeit will 1. wissen: Was massen ich beyzubringen habe / daß D. Pfeiffer ein Memotial im Nahmen des Ministerii ohne dessen Vorbewust übergebeu. Worauf zu unterthänigster gehorsamster Antwort ich der Sachen wahre Beschaffenheit anfangs folgender Gestalt erzehle. Nachdem wegen der Klage des Ministerii der in Actis sub sol. 1. befindliche gnädigste Befehl ergangen, daß die Herren Comissarii mich darüber vernehmen solten, haben etliche von denen Herren Commissariis mich gerne als einen Inquisiten tractiren, und auf articul vernehmen wollen, weswegen sie auch privata autoritate, & absque praescitu reliquorum, oder ohne Schluß des gesammten Concilii den Actuarium Universitatis an den Herrn Superintendenten gesendet, daß er die Special-Gravamina des

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Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 150. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/156>, abgerufen am 03.05.2024.