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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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dann solche Eurer Churfürstl. Durchlauchtigkeit ergangene gnädigste Befehle wir fol. 10. in actis sub und fol. 15. in actis sub gehorsamst expediret, und D. Thomasio seine Erklähr- und Verantwortung binnen den in mehr angeregten gnädigsten Befehlen enthaltenen Fristen zu thun auferleget, ihm auch auf sein beschehenes Ansuchen fol. 12. in actis sub und fol. 17. in actis sub darzu über vorige annoch 14. Tage Frist verstattet, derselbe aber mit seiner Erklär- und Verantwortung nicht einkommen, sondern nun fast in die zwey Monathe vorbeystreichen lassen; Als haben Eure Churfürstliche Durchlauchtigkeit wir solches in Unterthänigkeit hiermit berichten wollen, zu dero gnädigsten resolution stellende, was selbige hierunter ferner in Gnaden zu verordnen geruhen wollen, deme wir gehorsamst nach zu kommen iederzeit etc.

§. LXVI. Gleichwie ich mich aber dieses Streichs am allerwenigstenFortsetzung der Historie wie es mit dem vorgehabten und tentirten Vergleich abgelauffen. versahe, zumahlen da ich mich allbereit bey Hoffe dieses Puncts halber selbst gemeldet hatte. (vide supra §. 55.) und meine Antwort aus keiner andern Ursache differiret hatte, als weil mir noch immer Hoffnung gemacht wurde, daß wegen des vorgeschlagenen gütlichen Vergleichs mit Herrn D. C. die Sache bald ihre Endschafft erreichen, und folgends mit denen übrigen Herren Ministerialibus es keine grosse Schwierigkeit geben, sondern Herr D. P. alleine zurück bleiben würde: Also wird folgendes Schreiben an den Herrn Superintendenten sub dato den 6. Augusti zeigen, daß es nicht an mir gelegen, sondern daß Herr D. C. die mir gemachte Hoffnung gäntzlich über den Hauffen geworffen.

P. P. Derselbe wird sich bestens entsinnen, welchergestalt bißhero wegen der zwischen einen Ehrwürdigen Ministerio allhier und mir entstandenen Streitigkeit, nach denen von mir gethanen gütlichen Vorschlägen die Sache durch öfftere Unterredung zwischen uns beyden, endlich dahin gediehen, daß auf beyden Theilen beliebet worden, daß ich zuförderst mit meinem gewesenen Herrn Beicht-Vater, Herrn D. C. in Gegenwart meines Hochgeehrten Herrn Superintendentis eine christliche und aufrichtige Amnestie wegen des vergangenen aufrichten, und wir beyderseits künfftig einander alle christliche Liebe und respective gebührende Ehrerbietung und Freundschafft versprechen sollten, so dann wolte das Ministerium an Seine Churfürstliche Durchlauchtigkeit unterthänigst berichten, daß wegen derer Dinge, weshalben bey Churfürstlicher Durchlauchtigkeit sie mich denunciret, ich ihnen genugsame declaration oder Satisfaction gegeben hätte, und sie von mir nichts als Liebes und Gutes zu sagen wüsten, und ich solte alsdann mich aller fernern Ansprüche an E. Ehrwür-

dann solche Eurer Churfürstl. Durchlauchtigkeit ergangene gnädigste Befehle wir fol. 10. in actis sub und fol. 15. in actis sub gehorsamst expediret, und D. Thomasio seine Erklähr- und Verantwortung binnen den in mehr angeregten gnädigsten Befehlen enthaltenen Fristen zu thun auferleget, ihm auch auf sein beschehenes Ansuchen fol. 12. in actis sub und fol. 17. in actis sub darzu über vorige annoch 14. Tage Frist verstattet, derselbe aber mit seiner Erklär- und Verantwortung nicht einkommen, sondern nun fast in die zwey Monathe vorbeystreichen lassen; Als haben Eure Churfürstliche Durchlauchtigkeit wir solches in Unterthänigkeit hiermit berichten wollen, zu dero gnädigsten resolution stellende, was selbige hierunter ferner in Gnaden zu verordnen geruhen wollen, deme wir gehorsamst nach zu kommen iederzeit etc.

§. LXVI. Gleichwie ich mich aber dieses Streichs am allerwenigstenFortsetzung der Historie wie es mit dem vorgehabten und tentirten Vergleich abgelauffen. versahe, zumahlen da ich mich allbereit bey Hoffe dieses Puncts halber selbst gemeldet hatte. (vide supra §. 55.) und meine Antwort aus keiner andern Ursache differiret hatte, als weil mir noch immer Hoffnung gemacht wurde, daß wegen des vorgeschlagenen gütlichen Vergleichs mit Herrn D. C. die Sache bald ihre Endschafft erreichen, und folgends mit denen übrigen Herren Ministerialibus es keine grosse Schwierigkeit geben, sondern Herr D. P. alleine zurück bleiben würde: Also wird folgendes Schreiben an den Herrn Superintendenten sub dato den 6. Augusti zeigen, daß es nicht an mir gelegen, sondern daß Herr D. C. die mir gemachte Hoffnung gäntzlich über den Hauffen geworffen.

P. P. Derselbe wird sich bestens entsinnen, welchergestalt bißhero wegen der zwischen einen Ehrwürdigen Ministerio allhier und mir entstandenen Streitigkeit, nach denen von mir gethanen gütlichen Vorschlägen die Sache durch öfftere Unterredung zwischen uns beyden, endlich dahin gediehen, daß auf beyden Theilen beliebet worden, daß ich zuförderst mit meinem gewesenen Herrn Beicht-Vater, Herrn D. C. in Gegenwart meines Hochgeehrten Herrn Superintendentis eine christliche und aufrichtige Amnestie wegen des vergangenen aufrichten, und wir beyderseits künfftig einander alle christliche Liebe und respective gebührende Ehrerbietung und Freundschafft versprechen sollten, so dann wolte das Ministerium an Seine Churfürstliche Durchlauchtigkeit unterthänigst berichten, daß wegen derer Dinge, weshalben bey Churfürstlicher Durchlauchtigkeit sie mich denunciret, ich ihnen genugsame declaration oder Satisfaction gegeben hätte, und sie von mir nichts als Liebes und Gutes zu sagen wüsten, und ich solte alsdann mich aller fernern Ansprüche an E. Ehrwür-

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dann solche Eurer Churfürstl. Durchlauchtigkeit ergangene                      gnädigste Befehle wir fol. 10. in actis sub  und fol. 15. in actis sub                      gehorsamst expediret, und D. Thomasio seine Erklähr- und Verantwortung binnen                      den in mehr angeregten gnädigsten Befehlen enthaltenen Fristen zu thun                      auferleget, ihm auch auf sein beschehenes Ansuchen fol. 12. in actis sub  und                      fol. 17. in actis sub  darzu über vorige annoch 14. Tage Frist verstattet,                      derselbe aber mit seiner Erklär- und Verantwortung nicht einkommen, sondern nun                      fast in die zwey Monathe vorbeystreichen lassen; Als haben Eure Churfürstliche                      Durchlauchtigkeit wir solches in Unterthänigkeit hiermit berichten wollen, zu                      dero gnädigsten resolution stellende, was selbige hierunter ferner in Gnaden zu                      verordnen geruhen wollen, deme wir gehorsamst nach zu kommen iederzeit etc.</p>
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[139/0145] dann solche Eurer Churfürstl. Durchlauchtigkeit ergangene gnädigste Befehle wir fol. 10. in actis sub und fol. 15. in actis sub gehorsamst expediret, und D. Thomasio seine Erklähr- und Verantwortung binnen den in mehr angeregten gnädigsten Befehlen enthaltenen Fristen zu thun auferleget, ihm auch auf sein beschehenes Ansuchen fol. 12. in actis sub und fol. 17. in actis sub darzu über vorige annoch 14. Tage Frist verstattet, derselbe aber mit seiner Erklär- und Verantwortung nicht einkommen, sondern nun fast in die zwey Monathe vorbeystreichen lassen; Als haben Eure Churfürstliche Durchlauchtigkeit wir solches in Unterthänigkeit hiermit berichten wollen, zu dero gnädigsten resolution stellende, was selbige hierunter ferner in Gnaden zu verordnen geruhen wollen, deme wir gehorsamst nach zu kommen iederzeit etc. §. LXVI. Gleichwie ich mich aber dieses Streichs am allerwenigsten versahe, zumahlen da ich mich allbereit bey Hoffe dieses Puncts halber selbst gemeldet hatte. (vide supra §. 55.) und meine Antwort aus keiner andern Ursache differiret hatte, als weil mir noch immer Hoffnung gemacht wurde, daß wegen des vorgeschlagenen gütlichen Vergleichs mit Herrn D. C. die Sache bald ihre Endschafft erreichen, und folgends mit denen übrigen Herren Ministerialibus es keine grosse Schwierigkeit geben, sondern Herr D. P. alleine zurück bleiben würde: Also wird folgendes Schreiben an den Herrn Superintendenten sub dato den 6. Augusti zeigen, daß es nicht an mir gelegen, sondern daß Herr D. C. die mir gemachte Hoffnung gäntzlich über den Hauffen geworffen. Fortsetzung der Historie wie es mit dem vorgehabten und tentirten Vergleich abgelauffen. P. P. Derselbe wird sich bestens entsinnen, welchergestalt bißhero wegen der zwischen einen Ehrwürdigen Ministerio allhier und mir entstandenen Streitigkeit, nach denen von mir gethanen gütlichen Vorschlägen die Sache durch öfftere Unterredung zwischen uns beyden, endlich dahin gediehen, daß auf beyden Theilen beliebet worden, daß ich zuförderst mit meinem gewesenen Herrn Beicht-Vater, Herrn D. C. in Gegenwart meines Hochgeehrten Herrn Superintendentis eine christliche und aufrichtige Amnestie wegen des vergangenen aufrichten, und wir beyderseits künfftig einander alle christliche Liebe und respective gebührende Ehrerbietung und Freundschafft versprechen sollten, so dann wolte das Ministerium an Seine Churfürstliche Durchlauchtigkeit unterthänigst berichten, daß wegen derer Dinge, weshalben bey Churfürstlicher Durchlauchtigkeit sie mich denunciret, ich ihnen genugsame declaration oder Satisfaction gegeben hätte, und sie von mir nichts als Liebes und Gutes zu sagen wüsten, und ich solte alsdann mich aller fernern Ansprüche an E. Ehrwür-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 139. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/145>, abgerufen am 23.11.2024.