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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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mich ausgesaget, dennoch seinem Successori Herr Licentiat Fellern, inter expedienda, daß wieder mich erwehnter Ursache halber inquiriret werden möchte, übergeben. Ob mich nun gleich diese seine Unversöhnlichkeit, wie leicht zu gedencken, sehr gekräncket und geärgert; so habe ich mich doch meines Orts allezeit in Gedult gefast, ihn den gehörigen2) Wegen feindlicher Hinderung und calumnirung der Institutionum Jurisprudentiae divinae. Respect erzeiget, und ihn dadurch zu gewinnen gemeynet. Es hat aber auch dieses nicht fruchten wollen, sondern es hat Herr D. C. für etlichen Jahren als ich meine Institutiones Jurisprudentiae divinae heraus gegeben, mich mit dem Herrn Ordinario Facultatis Juridicae, der mir allbereit etliche Bogen davon censiret, zu collidiren gesucht, auch nachdem ich genöthiget worden, das Buch zu Halle vollend drücken zu lassen, bey der Theologischen Facultät, sich für andern angelegen seyn lassen, daß dieselbe nach Hoffe suppliciren und um confiscation meines Buchs, als worinnen ärgerliche Lehren enthalten wären, anhalten solte, und speciminis loco angegeben, ich verwürffe die bekandte divisionem legis in moralem, cercmonialem & forensem, auch hin und wieder mich mit folgender Schmähung beleget, ich wolte Institutiones Juris divini schreihen, und sähe doch lieber, daß alle Gebote Gottes aus der Bibel herausgerissen wären, massen ich dann wieder das vierdte Geboth von meinem Seel. Vater zum offtern dissentirte, und scabiose von seinem Meynungen redete u. s. w. Ja dieses ist ihm noch nicht genug gewesen, sondern als für ein paar Jahren der Herr Pufendorff den so genannten invenustum pullum Veneris Lipsiae ediret, und er Herr Carpzov hernach auf der Cantzel diese Schrifft als eine scurrilische Schrifft und libellum fomosum durchgezogen, hat erNebst grober Schmähung des Autoris auf der Cantzel. 3) wegen gleichmässiger injurien / die auch andre vornehme mich auch eingemischet, indem er ohngefehr mit folgenden Worten fort gefahren: es wolten viel Neulinge in jure divino & naturali scrupuliren und machten viel rotomantaden, da sie doch nichts davon verstünden, sondern rechte tumme, tumme Esel wären, welche Worte er cum summa emphasi ausgesprochen, daß ja jedermann penetiren möchte, daß er hiemit aus mir an statt eines Thomasii einen tummen asinum machen wolte. Als ich für ungefehr einen halben Jahre bey ihn gewesen, und wegen einer hohen Person etwas bey ihn zu verrichten gehabt, hat er hernach gegen andere nicht hönisch genug von mir zu reden gewust, und wegen meiner Kleidung halber mich einen Obrist Lieutenant genennet, und endlich, als in verwichenen Winter ich in einer vornehmen, ehrlichen und ehrbahrn Compagnie mit auf den Schlitten über Land gefahren, und daselbst uns einer zuläßlichen Lust bedienet,

mich ausgesaget, dennoch seinem Successori Herr Licentiat Fellern, inter expedienda, daß wieder mich erwehnter Ursache halber inquiriret werden möchte, übergeben. Ob mich nun gleich diese seine Unversöhnlichkeit, wie leicht zu gedencken, sehr gekräncket und geärgert; so habe ich mich doch meines Orts allezeit in Gedult gefast, ihn den gehörigen2) Wegen feindlicher Hinderung und calumnirung der Institutionum Jurisprudentiae divinae. Respect erzeiget, und ihn dadurch zu gewinnen gemeynet. Es hat aber auch dieses nicht fruchten wollen, sondern es hat Herr D. C. für etlichen Jahren als ich meine Institutiones Jurisprudentiae divinae heraus gegeben, mich mit dem Herrn Ordinario Facultatis Juridicae, der mir allbereit etliche Bogen davon censiret, zu collidiren gesucht, auch nachdem ich genöthiget worden, das Buch zu Halle vollend drücken zu lassen, bey der Theologischen Facultät, sich für andern angelegen seyn lassen, daß dieselbe nach Hoffe suppliciren und um confiscation meines Buchs, als worinnen ärgerliche Lehren enthalten wären, anhalten solte, und speciminis loco angegeben, ich verwürffe die bekandte divisionem legis in moralem, cercmonialem & forensem, auch hin und wieder mich mit folgender Schmähung beleget, ich wolte Institutiones Juris divini schreihen, und sähe doch lieber, daß alle Gebote Gottes aus der Bibel herausgerissen wären, massen ich dann wieder das vierdte Geboth von meinem Seel. Vater zum offtern dissentirte, und scabiose von seinem Meynungen redete u. s. w. Ja dieses ist ihm noch nicht genug gewesen, sondern als für ein paar Jahren der Herr Pufendorff den so genannten invenustum pullum Veneris Lipsiae ediret, und er Herr Carpzov hernach auf der Cantzel diese Schrifft als eine scurrilische Schrifft und libellum fomosum durchgezogen, hat erNebst grober Schmähung des Autoris auf der Cantzel. 3) wegen gleichmässiger injurien / die auch andre vornehme mich auch eingemischet, indem er ohngefehr mit folgenden Worten fort gefahren: es wolten viel Neulinge in jure divino & naturali scrupuliren und machten viel rotomantaden, da sie doch nichts davon verstünden, sondern rechte tumme, tumme Esel wären, welche Worte er cum summa emphasi ausgesprochen, daß ja jedermann penetiren möchte, daß er hiemit aus mir an statt eines Thomasii einen tummen asinum machen wolte. Als ich für ungefehr einen halben Jahre bey ihn gewesen, und wegen einer hohen Person etwas bey ihn zu verrichten gehabt, hat er hernach gegen andere nicht hönisch genug von mir zu reden gewust, und wegen meiner Kleidung halber mich einen Obrist Lieutenant genennet, und endlich, als in verwichenen Winter ich in einer vornehmen, ehrlichen und ehrbahrn Compagnie mit auf den Schlitten über Land gefahren, und daselbst uns einer zuläßlichen Lust bedienet,

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[125/0131] mich ausgesaget, dennoch seinem Successori Herr Licentiat Fellern, inter expedienda, daß wieder mich erwehnter Ursache halber inquiriret werden möchte, übergeben. Ob mich nun gleich diese seine Unversöhnlichkeit, wie leicht zu gedencken, sehr gekräncket und geärgert; so habe ich mich doch meines Orts allezeit in Gedult gefast, ihn den gehörigen Respect erzeiget, und ihn dadurch zu gewinnen gemeynet. Es hat aber auch dieses nicht fruchten wollen, sondern es hat Herr D. C. für etlichen Jahren als ich meine Institutiones Jurisprudentiae divinae heraus gegeben, mich mit dem Herrn Ordinario Facultatis Juridicae, der mir allbereit etliche Bogen davon censiret, zu collidiren gesucht, auch nachdem ich genöthiget worden, das Buch zu Halle vollend drücken zu lassen, bey der Theologischen Facultät, sich für andern angelegen seyn lassen, daß dieselbe nach Hoffe suppliciren und um confiscation meines Buchs, als worinnen ärgerliche Lehren enthalten wären, anhalten solte, und speciminis loco angegeben, ich verwürffe die bekandte divisionem legis in moralem, cercmonialem & forensem, auch hin und wieder mich mit folgender Schmähung beleget, ich wolte Institutiones Juris divini schreihen, und sähe doch lieber, daß alle Gebote Gottes aus der Bibel herausgerissen wären, massen ich dann wieder das vierdte Geboth von meinem Seel. Vater zum offtern dissentirte, und scabiose von seinem Meynungen redete u. s. w. Ja dieses ist ihm noch nicht genug gewesen, sondern als für ein paar Jahren der Herr Pufendorff den so genannten invenustum pullum Veneris Lipsiae ediret, und er Herr Carpzov hernach auf der Cantzel diese Schrifft als eine scurrilische Schrifft und libellum fomosum durchgezogen, hat er mich auch eingemischet, indem er ohngefehr mit folgenden Worten fort gefahren: es wolten viel Neulinge in jure divino & naturali scrupuliren und machten viel rotomantaden, da sie doch nichts davon verstünden, sondern rechte tumme, tumme Esel wären, welche Worte er cum summa emphasi ausgesprochen, daß ja jedermann penetiren möchte, daß er hiemit aus mir an statt eines Thomasii einen tummen asinum machen wolte. Als ich für ungefehr einen halben Jahre bey ihn gewesen, und wegen einer hohen Person etwas bey ihn zu verrichten gehabt, hat er hernach gegen andere nicht hönisch genug von mir zu reden gewust, und wegen meiner Kleidung halber mich einen Obrist Lieutenant genennet, und endlich, als in verwichenen Winter ich in einer vornehmen, ehrlichen und ehrbahrn Compagnie mit auf den Schlitten über Land gefahren, und daselbst uns einer zuläßlichen Lust bedienet, 2) Wegen feindlicher Hinderung und calumnirung der Institutionum Jurisprudentiae divinae. Nebst grober Schmähung des Autoris auf der Cantzel. 3) wegen gleichmässiger injurien / die auch andre vornehme

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 125. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/131>, abgerufen am 27.11.2024.