Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.iner chertzhafen Schrift und dabey bezeigten illegalen Aufführung.Autor von dieser Braut-Suppe wäre, nicht allein eine schwere Inquisition wieder ermeldeten Studiosum (als damahliger Rector Magnificus) contra jura zu formiren angefangen, sondern auch mich in dieselbige zu ziehen sich äussersten Fleisses angelegen seyn lassen, die Sache mit allen circumstantiis personalibus auf die Cantzel gebracht, und mich aus Ubereilung, dem Teuffel übergeben, auch fernerweit, als er besagten Studiosum contra jura incarceriret, und derselbe durch meine Hülffe sich der Incarceration befreyet, ex impotentia animi von seinem Stuhle aufgesprungen, und mich zu zweyen mahlen mit hefftigen Worten einer Leichtfertigkeit beschuldiget, auch dem Actuario, den ich solches zu registriren vermahnet, sein Amt dißfalls zu verrichten verbothen, und noch über dieses hernach bey dem Concilio Professorio, als ob ich respectum Rectori debitum prostituiret hätte, mich verklagen wollen. Nachdem aber mein Seel. Vater Zeit währenden Concilii mir davon Erwehnung gethan, ich auch alsobald mit ihn gehen, und zugleich bey dem Concilio Professorio meine Beschwerung wieder Hr. D. C. einbringen wollen, habe ich doch endlich auf meines Seel. Vaters interposition mich überwunden, und ihn Herr D. C. antragen lassen, daß wenn die Sache per modum amnestie gehoben werden könte, ich den morgenden Tag darauf zu ihn kommen, und wir beyde dißfalls unsere Erklärungen gegen einander thun wollten, wie mir dann auch Und hartnäckigter Unversöhnlichkeit.durch meinen Seel. Vater die Antwort zurücke gebracht worden, daß Herr D. C. solches acceptiret habe. Als ich aber meinen Versprechen nachgekommen, habe ich mit Bestürtzung vernehmen müssen, daß Herr- D. C. der genommenen Abrede zu wieder mir nicht alleine in faciem, daß ich Autor von der Braut Suppe wäre, Schuld gegeben, sondern auch nöthigen wollen, daß ich der dadurch beleidigten Person Satisfaction geben sollte, und meiner Declaration und Remonstration (bey der ich mich aller ersinnlichen Worte, die ein Beicht-Kind gegen seinen Beicht-Vater brauchen kan und soll, bedienet ohnerachtet, nicht dahin zu bewegen gewesen, daß er sich auf Christliche und einen Theologo geziemende Art, mit mir verglichen hätte, sondern seine unversöhnlichkeit nicht allein damahls dadurch bezeiget, daß er ohne categorische Antwort auf mein Bitten, mich mit der grösten Kaltsinnigkeit dimittiret, sondern kurtz darauf, nachdem ermeldeter Studiosus sich zu der Braut-Suppe bekennet, auch dadurch zu erkennen gegeben, daß er durch allethand unrechtmäßige Fragen ihn verleiten wollen, auf mich zu bekennen, auch hernach, ohnerachtet der Studiosus nichts wieder iner chertzhafen Schrift und dabey bezeigten illegalen Aufführung.Autor von dieser Braut-Suppe wäre, nicht allein eine schwere Inquisition wieder ermeldeten Studiosum (als damahliger Rector Magnificus) contra jura zu formiren angefangen, sondern auch mich in dieselbige zu ziehen sich äussersten Fleisses angelegen seyn lassen, die Sache mit allen circumstantiis personalibus auf die Cantzel gebracht, und mich aus Ubereilung, dem Teuffel übergeben, auch fernerweit, als er besagten Studiosum contra jura incarceriret, und derselbe durch meine Hülffe sich der Incarceration befreyet, ex impotentia animi von seinem Stuhle aufgesprungen, und mich zu zweyen mahlen mit hefftigen Worten einer Leichtfertigkeit beschuldiget, auch dem Actuario, den ich solches zu registriren vermahnet, sein Amt dißfalls zu verrichten verbothen, und noch über dieses hernach bey dem Concilio Professorio, als ob ich respectum Rectori debitum prostituiret hätte, mich verklagen wollen. Nachdem aber mein Seel. Vater Zeit währenden Concilii mir davon Erwehnung gethan, ich auch alsobald mit ihn gehen, und zugleich bey dem Concilio Professorio meine Beschwerung wieder Hr. D. C. einbringen wollen, habe ich doch endlich auf meines Seel. Vaters interposition mich überwunden, und ihn Herr D. C. antragen lassen, daß wenn die Sache per modum amnestie gehoben werden könte, ich den morgenden Tag darauf zu ihn kommen, und wir beyde dißfalls unsere Erklärungen gegen einander thun wollten, wie mir dann auch Und hartnäckigter Unversöhnlichkeit.durch meinen Seel. Vater die Antwort zurücke gebracht worden, daß Herr D. C. solches acceptiret habe. Als ich aber meinen Versprechen nachgekommen, habe ich mit Bestürtzung vernehmen müssen, daß Herr- D. C. der genommenen Abrede zu wieder mir nicht alleine in faciem, daß ich Autor von der Braut Suppe wäre, Schuld gegeben, sondern auch nöthigen wollen, daß ich der dadurch beleidigten Person Satisfaction geben sollte, und meiner Declaration und Remonstration (bey der ich mich aller ersinnlichen Worte, die ein Beicht-Kind gegen seinen Beicht-Vater brauchen kan und soll, bedienet ohnerachtet, nicht dahin zu bewegen gewesen, daß er sich auf Christliche und einen Theologo geziemende Art, mit mir verglichen hätte, sondern seine unversöhnlichkeit nicht allein damahls dadurch bezeiget, daß er ohne categorische Antwort auf mein Bitten, mich mit der grösten Kaltsinnigkeit dimittiret, sondern kurtz darauf, nachdem ermeldeter Studiosus sich zu der Braut-Suppe bekennet, auch dadurch zu erkennen gegeben, daß er durch allethand unrechtmäßige Fragen ihn verleiten wollen, auf mich zu bekennen, auch hernach, ohnerachtet der Studiosus nichts wieder <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0130" n="124"/><note place="left">iner chertzhafen Schrift und dabey bezeigten <hi rendition="#i">illegal</hi>en Aufführung.</note>Autor von dieser Braut-Suppe wäre, nicht allein eine schwere Inquisition wieder ermeldeten Studiosum (als damahliger Rector Magnificus) contra jura zu formiren angefangen, sondern auch mich in dieselbige zu ziehen sich äussersten Fleisses angelegen seyn lassen, die Sache mit allen circumstantiis personalibus auf die Cantzel gebracht, und mich aus Ubereilung, dem Teuffel übergeben, auch fernerweit, als er besagten Studiosum contra jura incarceriret, und derselbe durch meine Hülffe sich der Incarceration befreyet, ex impotentia animi von seinem Stuhle aufgesprungen, und mich zu zweyen mahlen mit hefftigen Worten einer Leichtfertigkeit beschuldiget, auch dem Actuario, den ich solches zu registriren vermahnet, sein Amt dißfalls zu verrichten verbothen, und noch über dieses hernach bey dem Concilio Professorio, als ob ich respectum Rectori debitum prostituiret hätte, mich verklagen wollen. Nachdem aber mein Seel. Vater Zeit währenden Concilii mir davon Erwehnung gethan, ich auch alsobald mit ihn gehen, und zugleich bey dem Concilio Professorio meine Beschwerung wieder Hr. D. C. einbringen wollen, habe ich doch endlich auf meines Seel. Vaters interposition mich überwunden, und ihn Herr D. C. antragen lassen, daß wenn die Sache per modum amnestie gehoben werden könte, ich den morgenden Tag darauf zu ihn kommen, und wir beyde dißfalls unsere Erklärungen gegen einander thun wollten, wie mir dann auch <note place="left">Und hartnäckigter Unversöhnlichkeit.</note>durch meinen Seel. Vater die Antwort zurücke gebracht worden, daß Herr D. C. solches acceptiret habe. Als ich aber meinen Versprechen nachgekommen, habe ich mit Bestürtzung vernehmen müssen, daß Herr- D. C. der genommenen Abrede zu wieder mir nicht alleine in faciem, daß ich Autor von der Braut Suppe wäre, Schuld gegeben, sondern auch nöthigen wollen, daß ich der dadurch beleidigten Person Satisfaction geben sollte, und meiner Declaration und Remonstration (bey der ich mich aller ersinnlichen Worte, die ein Beicht-Kind gegen seinen Beicht-Vater brauchen kan und soll, bedienet ohnerachtet, nicht dahin zu bewegen gewesen, daß er sich auf Christliche und einen Theologo geziemende Art, mit mir verglichen hätte, sondern seine unversöhnlichkeit nicht allein damahls dadurch bezeiget, daß er ohne categorische Antwort auf mein Bitten, mich mit der grösten Kaltsinnigkeit dimittiret, sondern kurtz darauf, nachdem ermeldeter Studiosus sich zu der Braut-Suppe bekennet, auch dadurch zu erkennen gegeben, daß er durch allethand unrechtmäßige Fragen ihn verleiten wollen, auf mich zu bekennen, auch hernach, ohnerachtet der Studiosus nichts wieder </p> </div> </body> </text> </TEI> [124/0130]
Autor von dieser Braut-Suppe wäre, nicht allein eine schwere Inquisition wieder ermeldeten Studiosum (als damahliger Rector Magnificus) contra jura zu formiren angefangen, sondern auch mich in dieselbige zu ziehen sich äussersten Fleisses angelegen seyn lassen, die Sache mit allen circumstantiis personalibus auf die Cantzel gebracht, und mich aus Ubereilung, dem Teuffel übergeben, auch fernerweit, als er besagten Studiosum contra jura incarceriret, und derselbe durch meine Hülffe sich der Incarceration befreyet, ex impotentia animi von seinem Stuhle aufgesprungen, und mich zu zweyen mahlen mit hefftigen Worten einer Leichtfertigkeit beschuldiget, auch dem Actuario, den ich solches zu registriren vermahnet, sein Amt dißfalls zu verrichten verbothen, und noch über dieses hernach bey dem Concilio Professorio, als ob ich respectum Rectori debitum prostituiret hätte, mich verklagen wollen. Nachdem aber mein Seel. Vater Zeit währenden Concilii mir davon Erwehnung gethan, ich auch alsobald mit ihn gehen, und zugleich bey dem Concilio Professorio meine Beschwerung wieder Hr. D. C. einbringen wollen, habe ich doch endlich auf meines Seel. Vaters interposition mich überwunden, und ihn Herr D. C. antragen lassen, daß wenn die Sache per modum amnestie gehoben werden könte, ich den morgenden Tag darauf zu ihn kommen, und wir beyde dißfalls unsere Erklärungen gegen einander thun wollten, wie mir dann auch durch meinen Seel. Vater die Antwort zurücke gebracht worden, daß Herr D. C. solches acceptiret habe. Als ich aber meinen Versprechen nachgekommen, habe ich mit Bestürtzung vernehmen müssen, daß Herr- D. C. der genommenen Abrede zu wieder mir nicht alleine in faciem, daß ich Autor von der Braut Suppe wäre, Schuld gegeben, sondern auch nöthigen wollen, daß ich der dadurch beleidigten Person Satisfaction geben sollte, und meiner Declaration und Remonstration (bey der ich mich aller ersinnlichen Worte, die ein Beicht-Kind gegen seinen Beicht-Vater brauchen kan und soll, bedienet ohnerachtet, nicht dahin zu bewegen gewesen, daß er sich auf Christliche und einen Theologo geziemende Art, mit mir verglichen hätte, sondern seine unversöhnlichkeit nicht allein damahls dadurch bezeiget, daß er ohne categorische Antwort auf mein Bitten, mich mit der grösten Kaltsinnigkeit dimittiret, sondern kurtz darauf, nachdem ermeldeter Studiosus sich zu der Braut-Suppe bekennet, auch dadurch zu erkennen gegeben, daß er durch allethand unrechtmäßige Fragen ihn verleiten wollen, auf mich zu bekennen, auch hernach, ohnerachtet der Studiosus nichts wieder
iner chertzhafen Schrift und dabey bezeigten illegalen Aufführung.
Und hartnäckigter Unversöhnlichkeit.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/130 |
Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 124. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/130>, abgerufen am 27.07.2024. |