Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

Collectorum allezeit, honorifice gedachte, und das geringste Wort nicht einfliessen liesse, das sie mit Fug hätte touchiren können; dennoch hier und dar von meinen mißgönstigen mit eben so contorten Explicationen, aus denen Relationen anderer Autorum die ich daselbst historice excerpiret hatte, etliche loca abgeriessen wurden, in welchen man mir dergleichen Dinge Schuld gabe. Es mag auch seyn, daß die bey dem Januario an Monsieur Barbon und Tartüffe gerichtete Vorrede einen und andern nicht angestanden; und wurde dannenhero beschlossen bey dem Hochwürdigen Ober-Consistorio die Sache dahin zu bringen, daß wieder mich als einen Pasquillanten inquiriret werden solte. Damit aber dieser Endzweck desto unvermerckter nach und nach obtiniret werden möchte, wurde die Sache erstlich durch Hand-Brieffe tractiret, und im Monat Februario aus dem Ober-Consistorio Befehle ausgebracht, den Verleger meiner Monate eydlich zu vernehmen, wer der Autor davon sey; und mag man sich wohl dabey beredet haben, daß ich entweder das Ober-Consistorium gar sehr wieder mich irritiren würde, wenn ich dem Verleger riethe, sich dieser eydlichen Aussage zu wiedersetzen, und ihm wohl gar als Advocatus darinnen bedient wäre; oder daß, wenn der Verleger mich würde genennet haben, ich so dann würde zum Creutz kriechen, und meiner Angeber ihr armer Mann seyn müssen: aber sie betrogen sich in beyden Stücken, und wird die folgende Supplic ausweisen, die ich noch in Februario an das Hochwürdige Ober-Consistorium zu Dreßden abgehen liesse, daß ich mich einer gantz andern Erfindung bedienete, als sie sich zu mir versehen hatten.

Der aber begehret / daß sich die Denuncianten melden und man ihn genugsam hören solle.

§. IV. P.P. Euer Churfürstliche Durchlauchtigkeit haben in zweyen ergangenen gnädigsten Befehlen an Herrn D. Valentin Alberti und den Rath zu Leipzig gnädigst anbefohlen / das sie, wer die Autores und der Drucker der unlängst heraus gekommenen Schertz und ernsthafften Gedancken wären, sich erkundigen, auch Moritz George Weidemann, als deren Verlegern, eydlich darüber vernehmen solten; nun soll Ew. Churfürstliche Durchlauchtigkeit als Dero gehorsamster Urterthan ich unterthänigst nicht verhalten, daß meinen an die Herren Commissarios übergebenen Bericht nach, ich in so weit hierbey interessiret bin, daß zu erwehnten Gedancken ich die gehörige Kosten vorgeschossen, und mit Moritz George Weidemann einen Contract eingegangen, daß er seinen Nahmen auf erwehntes Scriptum setzen und an statt dessen von jedem Exemplar 6. Pf. Profit haben solte, wie Herr L. M. mit denen Actis Eruditorum gegen Gleditschen und andre Buchführer zu thun gewohnet ge-

Collectorum allezeit, honorifice gedachte, und das geringste Wort nicht einfliessen liesse, das sie mit Fug hätte touchiren können; dennoch hier und dar von meinen mißgönstigen mit eben so contorten Explicationen, aus denen Relationen anderer Autorum die ich daselbst historice excerpiret hatte, etliche loca abgeriessen wurden, in welchen man mir dergleichen Dinge Schuld gabe. Es mag auch seyn, daß die bey dem Januario an Monsieur Barbon und Tartüffe gerichtete Vorrede einen und andern nicht angestanden; und wurde dannenhero beschlossen bey dem Hochwürdigen Ober-Consistorio die Sache dahin zu bringen, daß wieder mich als einen Pasquillanten inquiriret werden solte. Damit aber dieser Endzweck desto unvermerckter nach und nach obtiniret werden möchte, wurde die Sache erstlich durch Hand-Brieffe tractiret, und im Monat Februario aus dem Ober-Consistorio Befehle ausgebracht, den Verleger meiner Monate eydlich zu vernehmen, wer der Autor davon sey; und mag man sich wohl dabey beredet haben, daß ich entweder das Ober-Consistorium gar sehr wieder mich irritiren würde, wenn ich dem Verleger riethe, sich dieser eydlichen Aussage zu wiedersetzen, und ihm wohl gar als Advocatus darinnen bedient wäre; oder daß, wenn der Verleger mich würde genennet haben, ich so dann würde zum Creutz kriechen, und meiner Angeber ihr armer Mann seyn müssen: aber sie betrogen sich in beyden Stücken, und wird die folgende Supplic ausweisen, die ich noch in Februario an das Hochwürdige Ober-Consistorium zu Dreßden abgehen liesse, daß ich mich einer gantz andern Erfindung bedienete, als sie sich zu mir versehen hatten.

Der aber begehret / daß sich die Denuncianten melden und man ihn genugsam hören solle.

§. IV. P.P. Euer Churfürstliche Durchlauchtigkeit haben in zweyen ergangenen gnädigsten Befehlen an Herrn D. Valentin Alberti und den Rath zu Leipzig gnädigst anbefohlen / das sie, wer die Autores und der Drucker der unlängst heraus gekommenen Schertz und ernsthafften Gedancken wären, sich erkundigen, auch Moritz George Weidemann, als deren Verlegern, eydlich darüber vernehmen solten; nun soll Ew. Churfürstliche Durchlauchtigkeit als Dero gehorsamster Urterthan ich unterthänigst nicht verhalten, daß meinen an die Herren Commissarios übergebenen Bericht nach, ich in so weit hierbey interessiret bin, daß zu erwehnten Gedancken ich die gehörige Kosten vorgeschossen, und mit Moritz George Weidemann einen Contract eingegangen, daß er seinen Nahmen auf erwehntes Scriptum setzen und an statt dessen von jedem Exemplar 6. Pf. Profit haben solte, wie Herr L. M. mit denen Actis Eruditorum gegen Gleditschen und andre Buchführer zu thun gewohnet ge-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0012" n="6"/>
Collectorum allezeit,                      honorifice gedachte, und das geringste Wort nicht einfliessen liesse, das sie                      mit Fug hätte touchiren können; dennoch hier und dar von meinen mißgönstigen mit                      eben so contorten Explicationen, aus denen Relationen anderer Autorum die ich                      daselbst historice excerpiret hatte, etliche loca abgeriessen wurden, in welchen                      man mir dergleichen Dinge Schuld gabe. Es mag auch seyn, daß die bey dem                      Januario an Monsieur Barbon und Tartüffe gerichtete Vorrede einen und andern                      nicht angestanden; und wurde dannenhero beschlossen bey dem Hochwürdigen                      Ober-Consistorio die Sache dahin zu bringen, daß wieder mich als einen                      Pasquillanten inquiriret werden solte. Damit aber dieser Endzweck desto                      unvermerckter nach und nach obtiniret werden möchte, wurde die Sache erstlich                      durch Hand-Brieffe tractiret, und im Monat Februario aus dem Ober-Consistorio                      Befehle ausgebracht, den Verleger meiner Monate eydlich zu vernehmen, wer der                      Autor davon sey; und mag man sich wohl dabey beredet haben, daß ich entweder das                      Ober-Consistorium gar sehr wieder mich irritiren würde, wenn ich dem Verleger                      riethe, sich dieser eydlichen Aussage zu wiedersetzen, und ihm wohl gar als                      Advocatus darinnen bedient wäre; oder daß, wenn der Verleger mich würde genennet                      haben, ich so dann würde zum Creutz kriechen, und meiner Angeber ihr armer Mann                      seyn müssen: aber sie betrogen sich in beyden Stücken, und wird die folgende                      Supplic ausweisen, die ich noch in Februario an das Hochwürdige                      Ober-Consistorium zu Dreßden abgehen liesse, daß ich mich einer gantz andern                      Erfindung bedienete, als sie sich zu mir versehen hatten.</p>
        <note place="left">Der aber begehret / daß sich die <hi rendition="#i">Denunciant</hi>en melden und man ihn genugsam hören solle.</note>
        <p>§. IV. P.P. Euer Churfürstliche Durchlauchtigkeit haben in zweyen ergangenen                      gnädigsten Befehlen an Herrn D. Valentin Alberti und den Rath zu Leipzig                      gnädigst anbefohlen / das sie, wer die Autores und der Drucker der unlängst                      heraus gekommenen Schertz und ernsthafften Gedancken wären, sich erkundigen,                      auch Moritz George Weidemann, als deren Verlegern, eydlich darüber vernehmen                      solten; nun soll Ew. Churfürstliche Durchlauchtigkeit als Dero gehorsamster                      Urterthan ich unterthänigst nicht verhalten, daß meinen an die Herren                      Commissarios übergebenen Bericht nach, ich in so weit hierbey interessiret bin,                      daß zu erwehnten Gedancken ich die gehörige Kosten vorgeschossen, und mit Moritz                      George Weidemann einen Contract eingegangen, daß er seinen Nahmen auf erwehntes                      Scriptum setzen und an statt dessen von jedem Exemplar 6. Pf. Profit haben                      solte, wie Herr L. M. mit denen Actis Eruditorum gegen Gleditschen und andre                      Buchführer zu thun gewohnet ge-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[6/0012] Collectorum allezeit, honorifice gedachte, und das geringste Wort nicht einfliessen liesse, das sie mit Fug hätte touchiren können; dennoch hier und dar von meinen mißgönstigen mit eben so contorten Explicationen, aus denen Relationen anderer Autorum die ich daselbst historice excerpiret hatte, etliche loca abgeriessen wurden, in welchen man mir dergleichen Dinge Schuld gabe. Es mag auch seyn, daß die bey dem Januario an Monsieur Barbon und Tartüffe gerichtete Vorrede einen und andern nicht angestanden; und wurde dannenhero beschlossen bey dem Hochwürdigen Ober-Consistorio die Sache dahin zu bringen, daß wieder mich als einen Pasquillanten inquiriret werden solte. Damit aber dieser Endzweck desto unvermerckter nach und nach obtiniret werden möchte, wurde die Sache erstlich durch Hand-Brieffe tractiret, und im Monat Februario aus dem Ober-Consistorio Befehle ausgebracht, den Verleger meiner Monate eydlich zu vernehmen, wer der Autor davon sey; und mag man sich wohl dabey beredet haben, daß ich entweder das Ober-Consistorium gar sehr wieder mich irritiren würde, wenn ich dem Verleger riethe, sich dieser eydlichen Aussage zu wiedersetzen, und ihm wohl gar als Advocatus darinnen bedient wäre; oder daß, wenn der Verleger mich würde genennet haben, ich so dann würde zum Creutz kriechen, und meiner Angeber ihr armer Mann seyn müssen: aber sie betrogen sich in beyden Stücken, und wird die folgende Supplic ausweisen, die ich noch in Februario an das Hochwürdige Ober-Consistorium zu Dreßden abgehen liesse, daß ich mich einer gantz andern Erfindung bedienete, als sie sich zu mir versehen hatten. §. IV. P.P. Euer Churfürstliche Durchlauchtigkeit haben in zweyen ergangenen gnädigsten Befehlen an Herrn D. Valentin Alberti und den Rath zu Leipzig gnädigst anbefohlen / das sie, wer die Autores und der Drucker der unlängst heraus gekommenen Schertz und ernsthafften Gedancken wären, sich erkundigen, auch Moritz George Weidemann, als deren Verlegern, eydlich darüber vernehmen solten; nun soll Ew. Churfürstliche Durchlauchtigkeit als Dero gehorsamster Urterthan ich unterthänigst nicht verhalten, daß meinen an die Herren Commissarios übergebenen Bericht nach, ich in so weit hierbey interessiret bin, daß zu erwehnten Gedancken ich die gehörige Kosten vorgeschossen, und mit Moritz George Weidemann einen Contract eingegangen, daß er seinen Nahmen auf erwehntes Scriptum setzen und an statt dessen von jedem Exemplar 6. Pf. Profit haben solte, wie Herr L. M. mit denen Actis Eruditorum gegen Gleditschen und andre Buchführer zu thun gewohnet ge-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/12
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/12>, abgerufen am 18.12.2024.