Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

nen Befehls nochmahls und zwar bey Straffe Funffzig Rthlr. wiederhohlen, und wie er sich darauf bezeiget, fernerweit berichten. Daran geschicht unsre Meynung &c.

Die Universität war nicht säumig den 21. Junii (abermahls Freytags) mir folgende Aufflage zuzuschicken.

Was der Durchlauchtigste Churfürst &c. E. löblichen Universität Leipzig in Gnaden rescribiret und anbefohlen, solches hat Herr D. Christian Thomasius aus beygehender Abschrifft mit mehrern zu ersehen.

Und wird demnach von dem Herrn Pro-Rectore Magnifico gedachter löblichen Universität Leipzig und dessen zugeordneten Assessoren ihme solche hiermit communiciret, darneben aber bey Straffe Funffzig Rthlr. auferleget und anbefohlen, daß er voriger an ihn, wegen Unterlassung des am 9. dieses Monats Junii jüngsthin von ihm intimirten Collegii, abgelassenen Inhibition von 14. hujus nochmahls Folge leisten solle, wornach er sich also zu achten etc.

Attestatum, das etliche Auditores dem Autori lectionum gegeben.

§. LIII. Dieweil aber auch in diesen Befehl nur des Collegii nicht aber der lectionum praeliminarium gedacht war; als fuhre ich in meinen lectionibus immer fort. Jedoch hielte ich es dabey für nöthig, bey dem Ober-Consistorio mich nunmehro in dieser Sache selbst zu melden, damit man nicht etwan die angedrohete funffzig Thlr. Straffe von mir begehren möchte, und bate dannenhero zuförderst etliche von meinen Herren Auditoribus folgendes attestatum nach ihren guten Gewissen den 26. Junii zu unterschreiben, welches auch von ihnen willig und zwar ohne Observirung des gehörigen Rangs geschahe, und werden diejenigen, die davon noch an Leben, und an unterschiedenen Orten in Dignitäten und Würden seyn, (sie mögen nun itzo gleich noch meine vornehme Gönner und Freunde, oder meine vornehme Mißgönner und Feinde heissen) verhoffentlich nicht übel nehmen, wenn sie etwa ihre Nahmen zu lesen bekommen solten.

Wir Ends unterschriebene uhrkunden hiermit und bekennen, daß Herr D. Christian Thomas an vergangenen Dienstag vor acht Tagen, war der 18. Junii, Abends umb 4. Uhr, als wir nebst vielen andern seine lectiones zu besuchen gekommen, gegen uns insgesamt ohngefehr folgenden Vortrag gethan, daß er zwar per schedulam publicam uns versprochen ein Collegium über seine Institutiones Juris divini zuhalten, es hätte aber sein Adversarius mit vielen nichtigen ungegründeten Vorgeben sich dißfalls bey S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit beschwehret,

nen Befehls nochmahls und zwar bey Straffe Funffzig Rthlr. wiederhohlen, und wie er sich darauf bezeiget, fernerweit berichten. Daran geschicht unsre Meynung &c.

Die Universität war nicht säumig den 21. Junii (abermahls Freytags) mir folgende Aufflage zuzuschicken.

Was der Durchlauchtigste Churfürst &c. E. löblichen Universität Leipzig in Gnaden rescribiret und anbefohlen, solches hat Herr D. Christian Thomasius aus beygehender Abschrifft mit mehrern zu ersehen.

Und wird demnach von dem Herrn Pro-Rectore Magnifico gedachter löblichen Universität Leipzig und dessen zugeordneten Assessoren ihme solche hiermit communiciret, darneben aber bey Straffe Funffzig Rthlr. auferleget und anbefohlen, daß er voriger an ihn, wegen Unterlassung des am 9. dieses Monats Junii jüngsthin von ihm intimirten Collegii, abgelassenen Inhibition von 14. hujus nochmahls Folge leisten solle, wornach er sich also zu achten etc.

Attestatum, das etliche Auditores dem Autori lectionum gegeben.

§. LIII. Dieweil aber auch in diesen Befehl nur des Collegii nicht aber der lectionum praeliminarium gedacht war; als fuhre ich in meinen lectionibus immer fort. Jedoch hielte ich es dabey für nöthig, bey dem Ober-Consistorio mich nunmehro in dieser Sache selbst zu melden, damit man nicht etwan die angedrohete funffzig Thlr. Straffe von mir begehren möchte, und bate dannenhero zuförderst etliche von meinen Herren Auditoribus folgendes attestatum nach ihren guten Gewissen den 26. Junii zu unterschreiben, welches auch von ihnen willig und zwar ohne Observirung des gehörigen Rangs geschahe, und werden diejenigen, die davon noch an Leben, und an unterschiedenen Orten in Dignitäten und Würden seyn, (sie mögen nun itzo gleich noch meine vornehme Gönner und Freunde, oder meine vornehme Mißgönner und Feinde heissen) verhoffentlich nicht übel nehmen, wenn sie etwa ihre Nahmen zu lesen bekommen solten.

Wir Ends unterschriebene uhrkunden hiermit und bekennen, daß Herr D. Christian Thomas an vergangenen Dienstag vor acht Tagen, war der 18. Junii, Abends umb 4. Uhr, als wir nebst vielen andern seine lectiones zu besuchen gekommen, gegen uns insgesamt ohngefehr folgenden Vortrag gethan, daß er zwar per schedulam publicam uns versprochen ein Collegium über seine Institutiones Juris divini zuhalten, es hätte aber sein Adversarius mit vielen nichtigen ungegründeten Vorgeben sich dißfalls bey S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit beschwehret,

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0118" n="112"/>
nen Befehls nochmahls und                      zwar bey Straffe Funffzig Rthlr. wiederhohlen, und wie er sich darauf bezeiget,                      fernerweit berichten. Daran geschicht unsre Meynung &amp;c.</p>
        <p>Die Universität war nicht säumig den 21. Junii (abermahls Freytags) mir folgende                      Aufflage zuzuschicken.</p>
        <p>Was der Durchlauchtigste Churfürst &amp;c. E. löblichen Universität Leipzig                      in Gnaden rescribiret und anbefohlen, solches hat Herr D. Christian Thomasius                      aus beygehender Abschrifft mit mehrern zu ersehen.</p>
        <p>Und wird demnach von dem Herrn Pro-Rectore Magnifico gedachter löblichen                      Universität Leipzig und dessen zugeordneten Assessoren ihme solche hiermit                      communiciret, darneben aber bey Straffe Funffzig Rthlr. auferleget und                      anbefohlen, daß er voriger an ihn, wegen Unterlassung des am 9. dieses Monats                      Junii jüngsthin von ihm intimirten Collegii, abgelassenen Inhibition von 14.                      hujus nochmahls Folge leisten solle, wornach er sich also zu achten etc.</p>
        <note place="left"><hi rendition="#i">Attestatum</hi>, das etliche <hi rendition="#i">Auditores</hi> dem <hi rendition="#i">Autori lectionum</hi> gegeben.</note>
        <p>§. LIII. Dieweil aber auch in diesen Befehl nur des Collegii nicht aber der                      lectionum praeliminarium gedacht war; als fuhre ich in meinen lectionibus immer                      fort. Jedoch hielte ich es dabey für nöthig, bey dem Ober-Consistorio mich                      nunmehro in dieser Sache selbst zu melden, damit man nicht etwan die angedrohete                      funffzig Thlr. Straffe von mir begehren möchte, und bate dannenhero zuförderst                      etliche von meinen Herren Auditoribus folgendes attestatum nach ihren guten                      Gewissen den 26. Junii zu unterschreiben, welches auch von ihnen willig und zwar                      ohne Observirung des gehörigen Rangs geschahe, und werden diejenigen, die davon                      noch an Leben, und an unterschiedenen Orten in Dignitäten und Würden seyn, (sie                      mögen nun itzo gleich noch meine vornehme Gönner und Freunde, oder meine                      vornehme Mißgönner und Feinde heissen) verhoffentlich nicht übel nehmen, wenn                      sie etwa ihre Nahmen zu lesen bekommen solten.</p>
        <p>Wir Ends unterschriebene uhrkunden hiermit und bekennen, daß Herr D. Christian                      Thomas an vergangenen Dienstag vor acht Tagen, war der 18. Junii, Abends umb 4.                      Uhr, als wir nebst vielen andern seine lectiones zu besuchen gekommen, gegen uns                      insgesamt ohngefehr folgenden Vortrag gethan, daß er zwar per schedulam publicam                      uns versprochen ein Collegium über seine Institutiones Juris divini zuhalten, es                      hätte aber sein Adversarius mit vielen nichtigen ungegründeten Vorgeben sich                      dißfalls bey S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit beschwehret,
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[112/0118] nen Befehls nochmahls und zwar bey Straffe Funffzig Rthlr. wiederhohlen, und wie er sich darauf bezeiget, fernerweit berichten. Daran geschicht unsre Meynung &c. Die Universität war nicht säumig den 21. Junii (abermahls Freytags) mir folgende Aufflage zuzuschicken. Was der Durchlauchtigste Churfürst &c. E. löblichen Universität Leipzig in Gnaden rescribiret und anbefohlen, solches hat Herr D. Christian Thomasius aus beygehender Abschrifft mit mehrern zu ersehen. Und wird demnach von dem Herrn Pro-Rectore Magnifico gedachter löblichen Universität Leipzig und dessen zugeordneten Assessoren ihme solche hiermit communiciret, darneben aber bey Straffe Funffzig Rthlr. auferleget und anbefohlen, daß er voriger an ihn, wegen Unterlassung des am 9. dieses Monats Junii jüngsthin von ihm intimirten Collegii, abgelassenen Inhibition von 14. hujus nochmahls Folge leisten solle, wornach er sich also zu achten etc. §. LIII. Dieweil aber auch in diesen Befehl nur des Collegii nicht aber der lectionum praeliminarium gedacht war; als fuhre ich in meinen lectionibus immer fort. Jedoch hielte ich es dabey für nöthig, bey dem Ober-Consistorio mich nunmehro in dieser Sache selbst zu melden, damit man nicht etwan die angedrohete funffzig Thlr. Straffe von mir begehren möchte, und bate dannenhero zuförderst etliche von meinen Herren Auditoribus folgendes attestatum nach ihren guten Gewissen den 26. Junii zu unterschreiben, welches auch von ihnen willig und zwar ohne Observirung des gehörigen Rangs geschahe, und werden diejenigen, die davon noch an Leben, und an unterschiedenen Orten in Dignitäten und Würden seyn, (sie mögen nun itzo gleich noch meine vornehme Gönner und Freunde, oder meine vornehme Mißgönner und Feinde heissen) verhoffentlich nicht übel nehmen, wenn sie etwa ihre Nahmen zu lesen bekommen solten. Wir Ends unterschriebene uhrkunden hiermit und bekennen, daß Herr D. Christian Thomas an vergangenen Dienstag vor acht Tagen, war der 18. Junii, Abends umb 4. Uhr, als wir nebst vielen andern seine lectiones zu besuchen gekommen, gegen uns insgesamt ohngefehr folgenden Vortrag gethan, daß er zwar per schedulam publicam uns versprochen ein Collegium über seine Institutiones Juris divini zuhalten, es hätte aber sein Adversarius mit vielen nichtigen ungegründeten Vorgeben sich dißfalls bey S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit beschwehret,

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/118
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 112. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/118>, abgerufen am 04.05.2024.