Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

gebene Exleuterungs-Puncte in Schrifften communiciren, und ihm darneben, daß er auf beyde, binnen 10 Tagen, seine Verantwortung bey euch übergeben, und darinnen sich aller Anzüglichkeiten enthalten solle, andeuten, und so dann solche nebenst denen Acten zu unserer ferneren Resolution einschicken, daran geschicht unsere Meynung etc.

Welcher Gnädigster Befehl auch alsbald von der Universität auf nachstehende Weise den 19. Aprilis expodiret wurde.

Was der Durchlauchtigste Churfürst zu Sachsen etc. E. löblichen Universität Leipzig in Sachen E. Wohl-Ehrwürdigen Ministerii allhier und Herrn D. Christian Thomasii in Gnaden rescribiret und anbefohlen, solches hat besagter Herr D. Thomasius aus beygehender Abschrifft mit mehrern zu ersehen, und wird demnach von dem Herrn Pro-Rectore Magnifico gedachter löblichen Universität Leipzig und dessen zugeordneten Adsessoren ihme Inhalts solchen gnädigsten Befehls ernannten Ministerii Klage nebenst desselben ad Acta fol. 5. & seqq gegebene Erleuterungs Puncte hiermit communiciret, darnebst aber, daß er auf beyde binnen 10. Tagen seine Verantwortungen bey mehr erwehnter löblichen Universität übergeben und darinnen sich aller Anzüglichkeiten enthalten solle, angedeutet, wornach er sich also zu achten etc.

Etlicher Ministerialen dawieder angestellete vergebliche procession.

§. XXXIIX. Dieser letzte Befehl ware nun abermahls gar nicht ad gustum meiner Herren Adversariorum, indem sie aus demselbigen erkenneten, daß unerachtet sie gemeinet hatten, durch die vafris artibus ausgebrachte Unterschrifft jeder Herren Ministerialen, mich augenblicklich in die Inquisition zu bringen, dennoch der Hoff und das Ober-Consistorium mit Verhengung des inquisition-Perocesses mich nicht übereilen, sondern mich ordentlicher Weise schrifftlich hören wollen, massen diese methode sich zu ihren Zweck gar nicht schickte; jedoch musten sie sich dißfalls in Christlicher Gedult fassen, und waren fürnehmlich besorgt wie sie meine Patronen zu Dreßden entweder zu fürchten oder mir sonst abspenstig machen möchten. Es berichtete mir einer von des Herrn Ober-Marschalls Bedienten, sub dato 23. April, daß Herr D. A. P. sich nicht entblödet hätte an Seine Excellenz zu schreiben und sich nicht allein wegen vorgehabter Hintertreibung seines Collegii Anti Atheistici über mich höchlich zu beschweren, sondern auch dabey Seiner Excellenz protection wieder mich und meine übergebene Klage wieder ihn Pf. gesucht, daß aber Seine Excellenz ihn darauff kürtzlich gemeldet, daß sie davon keine Wissenschafft hätte, auch die Sache vor sie nicht gehöre; ja es wurde mir zugleich unter den Fuß gegeben,

gebene Exleuterungs-Puncte in Schrifften communiciren, und ihm darneben, daß er auf beyde, binnen 10 Tagen, seine Verantwortung bey euch übergeben, und darinnen sich aller Anzüglichkeiten enthalten solle, andeuten, und so dann solche nebenst denen Acten zu unserer ferneren Resolution einschicken, daran geschicht unsere Meynung etc.

Welcher Gnädigster Befehl auch alsbald von der Universität auf nachstehende Weise den 19. Aprilis expodiret wurde.

Was der Durchlauchtigste Churfürst zu Sachsen etc. E. löblichen Universität Leipzig in Sachen E. Wohl-Ehrwürdigen Ministerii allhier und Herrn D. Christian Thomasii in Gnaden rescribiret und anbefohlen, solches hat besagter Herr D. Thomasius aus beygehender Abschrifft mit mehrern zu ersehen, und wird demnach von dem Herrn Pro-Rectore Magnifico gedachter löblichen Universität Leipzig und dessen zugeordneten Adsessoren ihme Inhalts solchen gnädigsten Befehls ernannten Ministerii Klage nebenst desselben ad Acta fol. 5. & seqq gegebene Erleuterungs Puncte hiermit communiciret, darnebst aber, daß er auf beyde binnen 10. Tagen seine Verantwortungen bey mehr erwehnter löblichen Universität übergeben und darinnen sich aller Anzüglichkeiten enthalten solle, angedeutet, wornach er sich also zu achten etc.

Etlicher Ministerialen dawieder angestellete vergebliche procession.

§. XXXIIX. Dieser letzte Befehl ware nun abermahls gar nicht ad gustum meiner Herren Adversariorum, indem sie aus demselbigen erkenneten, daß unerachtet sie gemeinet hatten, durch die vafris artibus ausgebrachte Unterschrifft jeder Herren Ministerialen, mich augenblicklich in die Inquisition zu bringen, dennoch der Hoff und das Ober-Consistorium mit Verhengung des inquisition-Perocesses mich nicht übereilen, sondern mich ordentlicher Weise schrifftlich hören wollen, massen diese methode sich zu ihren Zweck gar nicht schickte; jedoch musten sie sich dißfalls in Christlicher Gedult fassen, und waren fürnehmlich besorgt wie sie meine Patronen zu Dreßden entweder zu fürchten oder mir sonst abspenstig machen möchten. Es berichtete mir einer von des Herrn Ober-Marschalls Bedienten, sub dato 23. April, daß Herr D. A. P. sich nicht entblödet hätte an Seine Excellenz zu schreiben und sich nicht allein wegen vorgehabter Hintertreibung seines Collegii Anti Atheistici über mich höchlich zu beschweren, sondern auch dabey Seiner Excellenz protection wieder mich und meine übergebene Klage wieder ihn Pf. gesucht, daß aber Seine Excellenz ihn darauff kürtzlich gemeldet, daß sie davon keine Wissenschafft hätte, auch die Sache vor sie nicht gehöre; ja es wurde mir zugleich unter den Fuß gegeben,

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0102" n="96"/>
gebene Exleuterungs-Puncte in Schrifften                      communiciren, und ihm darneben, daß er auf beyde, binnen 10 Tagen, seine                      Verantwortung bey euch übergeben, und darinnen sich aller Anzüglichkeiten                      enthalten solle, andeuten, und so dann solche nebenst denen Acten zu unserer                      ferneren Resolution einschicken, daran geschicht unsere Meynung etc.</p>
        <p>Welcher Gnädigster Befehl auch alsbald von der Universität auf nachstehende Weise                      den 19. Aprilis expodiret wurde.</p>
        <p>Was der Durchlauchtigste Churfürst zu Sachsen etc. E. löblichen Universität                      Leipzig in Sachen E. Wohl-Ehrwürdigen Ministerii allhier und Herrn D. Christian                      Thomasii in Gnaden rescribiret und anbefohlen, solches hat besagter Herr D.                      Thomasius aus beygehender Abschrifft mit mehrern zu ersehen, und wird demnach                      von dem Herrn Pro-Rectore Magnifico gedachter löblichen Universität Leipzig und                      dessen zugeordneten Adsessoren ihme Inhalts solchen gnädigsten Befehls ernannten                      Ministerii Klage nebenst desselben ad Acta fol. 5. &amp; seqq gegebene                      Erleuterungs Puncte hiermit communiciret, darnebst aber, daß er auf beyde binnen                      10. Tagen seine Verantwortungen bey mehr erwehnter löblichen Universität                      übergeben und darinnen sich aller Anzüglichkeiten enthalten solle, angedeutet,                      wornach er sich also zu achten etc.</p>
        <note place="left">Etlicher <hi rendition="#i">Ministerial</hi>en dawieder                      angestellete vergebliche <hi rendition="#i">procession</hi>.</note>
        <p>§. XXXIIX. Dieser letzte Befehl ware nun abermahls gar nicht ad gustum meiner                      Herren Adversariorum, indem sie aus demselbigen erkenneten, daß unerachtet sie                      gemeinet hatten, durch die vafris artibus ausgebrachte Unterschrifft jeder                      Herren Ministerialen, mich augenblicklich in die Inquisition zu bringen, dennoch                      der Hoff und das Ober-Consistorium mit Verhengung des inquisition-Perocesses                      mich nicht übereilen, sondern mich ordentlicher Weise schrifftlich hören wollen,                      massen diese methode sich zu ihren Zweck gar nicht schickte; jedoch musten sie                      sich dißfalls in Christlicher Gedult fassen, und waren fürnehmlich besorgt wie                      sie meine Patronen zu Dreßden entweder zu fürchten oder mir sonst abspenstig                      machen möchten. Es berichtete mir einer von des Herrn Ober-Marschalls Bedienten,                      sub dato 23. April, daß Herr D. A. P. sich nicht entblödet hätte an Seine                      Excellenz zu schreiben und sich nicht allein wegen vorgehabter Hintertreibung                      seines Collegii Anti Atheistici über mich höchlich zu beschweren, sondern auch                      dabey Seiner Excellenz protection wieder mich und meine übergebene Klage wieder                      ihn Pf. gesucht, daß aber Seine Excellenz ihn darauff kürtzlich gemeldet, daß                      sie davon keine Wissenschafft hätte, auch die Sache vor sie nicht gehöre; ja es                      wurde mir zugleich unter den Fuß gegeben,
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[96/0102] gebene Exleuterungs-Puncte in Schrifften communiciren, und ihm darneben, daß er auf beyde, binnen 10 Tagen, seine Verantwortung bey euch übergeben, und darinnen sich aller Anzüglichkeiten enthalten solle, andeuten, und so dann solche nebenst denen Acten zu unserer ferneren Resolution einschicken, daran geschicht unsere Meynung etc. Welcher Gnädigster Befehl auch alsbald von der Universität auf nachstehende Weise den 19. Aprilis expodiret wurde. Was der Durchlauchtigste Churfürst zu Sachsen etc. E. löblichen Universität Leipzig in Sachen E. Wohl-Ehrwürdigen Ministerii allhier und Herrn D. Christian Thomasii in Gnaden rescribiret und anbefohlen, solches hat besagter Herr D. Thomasius aus beygehender Abschrifft mit mehrern zu ersehen, und wird demnach von dem Herrn Pro-Rectore Magnifico gedachter löblichen Universität Leipzig und dessen zugeordneten Adsessoren ihme Inhalts solchen gnädigsten Befehls ernannten Ministerii Klage nebenst desselben ad Acta fol. 5. & seqq gegebene Erleuterungs Puncte hiermit communiciret, darnebst aber, daß er auf beyde binnen 10. Tagen seine Verantwortungen bey mehr erwehnter löblichen Universität übergeben und darinnen sich aller Anzüglichkeiten enthalten solle, angedeutet, wornach er sich also zu achten etc. §. XXXIIX. Dieser letzte Befehl ware nun abermahls gar nicht ad gustum meiner Herren Adversariorum, indem sie aus demselbigen erkenneten, daß unerachtet sie gemeinet hatten, durch die vafris artibus ausgebrachte Unterschrifft jeder Herren Ministerialen, mich augenblicklich in die Inquisition zu bringen, dennoch der Hoff und das Ober-Consistorium mit Verhengung des inquisition-Perocesses mich nicht übereilen, sondern mich ordentlicher Weise schrifftlich hören wollen, massen diese methode sich zu ihren Zweck gar nicht schickte; jedoch musten sie sich dißfalls in Christlicher Gedult fassen, und waren fürnehmlich besorgt wie sie meine Patronen zu Dreßden entweder zu fürchten oder mir sonst abspenstig machen möchten. Es berichtete mir einer von des Herrn Ober-Marschalls Bedienten, sub dato 23. April, daß Herr D. A. P. sich nicht entblödet hätte an Seine Excellenz zu schreiben und sich nicht allein wegen vorgehabter Hintertreibung seines Collegii Anti Atheistici über mich höchlich zu beschweren, sondern auch dabey Seiner Excellenz protection wieder mich und meine übergebene Klage wieder ihn Pf. gesucht, daß aber Seine Excellenz ihn darauff kürtzlich gemeldet, daß sie davon keine Wissenschafft hätte, auch die Sache vor sie nicht gehöre; ja es wurde mir zugleich unter den Fuß gegeben,

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/102
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 96. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/102>, abgerufen am 04.05.2024.