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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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unserer Facultät Bedencken über einen anderwärtigen Versuch / die Langwierigkeit der Processe zu heben / enthalten ist / wird neben andern Nutzen auch zum Theil einen kleinen Vorschmack geben / von dem / was ich etwa künfftig in meinen Gedancken über den ersten Handel dieses andern Theils erinnern möchte / und zugleich die im FUNFFTEN Handel angefügte teutsche Ubersetzung / von denen Kennzeichen eines Politischen / zur Verbesserung der Justitz zu gebrauchenden Artzts nicht verdrießlich machen. Den SECHSTEN Handel betreffend / wolte ich zwar wünschen / daß der Autor des Bedenckens / warum er mit gutem Gewissen sich nicht zur Formula Concordiae verpflichten können / keinen so verwirrten und verdrießlichen Stilum gehabt hätte; aber es wird doch verhoffentlich der Leser zugleich befinden / daß die von dem Autore angeführten rationes, so wohl Politicae als Theologicae, wichtig sind / und schon für hundert Jahren die noch zurück gebliebenen groben Brocken des Politischen Pabstthumbs in unserer Kirche sehr handgreiflich zu erkennen gegeben. Und wie ich mich beflissen in dem SIEBENDEN Handel eine und andere Umbstände des Bedenckens zu erläutern / und den vormahligen Zustand des Religion-Wesens in dem Hertzogthum Magdeburg und in Halle zu entwerffen; Also wird mir gleichfalls ein grosser Gefallen geschehen / wenn mir jemand nähere Nachricht von diesem Bedencken / oder doch zum we

unserer Facultät Bedencken über einen anderwärtigen Versuch / die Langwierigkeit der Processe zu heben / enthalten ist / wird neben andern Nutzen auch zum Theil einen kleinen Vorschmack geben / von dem / was ich etwa künfftig in meinen Gedancken über den ersten Handel dieses andern Theils erinnern möchte / und zugleich die im FUNFFTEN Handel angefügte teutsche Ubersetzung / von denen Kennzeichen eines Politischen / zur Verbesserung der Justitz zu gebrauchenden Artzts nicht verdrießlich machen. Den SECHSTEN Handel betreffend / wolte ich zwar wünschen / daß der Autor des Bedenckens / warum er mit gutem Gewissen sich nicht zur Formula Concordiae verpflichten können / keinen so verwirrten und verdrießlichen Stilum gehabt hätte; aber es wird doch verhoffentlich der Leser zugleich befinden / daß die von dem Autore angeführten rationes, so wohl Politicae als Theologicae, wichtig sind / und schon für hundert Jahren die noch zurück gebliebenen groben Brocken des Politischen Pabstthumbs in unserer Kirche sehr handgreiflich zu erkennen gegeben. Und wie ich mich beflissen in dem SIEBENDEN Handel eine und andere Umbstände des Bedenckens zu erläutern / und den vormahligen Zustand des Religion-Wesens in dem Hertzogthum Magdeburg und in Halle zu entwerffen; Also wird mir gleichfalls ein grosser Gefallen geschehen / wenn mir jemand nähere Nachricht von diesem Bedencken / oder doch zum we

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[0006] unserer Facultät Bedencken über einen anderwärtigen Versuch / die Langwierigkeit der Processe zu heben / enthalten ist / wird neben andern Nutzen auch zum Theil einen kleinen Vorschmack geben / von dem / was ich etwa künfftig in meinen Gedancken über den ersten Handel dieses andern Theils erinnern möchte / und zugleich die im FUNFFTEN Handel angefügte teutsche Ubersetzung / von denen Kennzeichen eines Politischen / zur Verbesserung der Justitz zu gebrauchenden Artzts nicht verdrießlich machen. Den SECHSTEN Handel betreffend / wolte ich zwar wünschen / daß der Autor des Bedenckens / warum er mit gutem Gewissen sich nicht zur Formula Concordiae verpflichten können / keinen so verwirrten und verdrießlichen Stilum gehabt hätte; aber es wird doch verhoffentlich der Leser zugleich befinden / daß die von dem Autore angeführten rationes, so wohl Politicae als Theologicae, wichtig sind / und schon für hundert Jahren die noch zurück gebliebenen groben Brocken des Politischen Pabstthumbs in unserer Kirche sehr handgreiflich zu erkennen gegeben. Und wie ich mich beflissen in dem SIEBENDEN Handel eine und andere Umbstände des Bedenckens zu erläutern / und den vormahligen Zustand des Religion-Wesens in dem Hertzogthum Magdeburg und in Halle zu entwerffen; Also wird mir gleichfalls ein grosser Gefallen geschehen / wenn mir jemand nähere Nachricht von diesem Bedencken / oder doch zum we

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/6>, abgerufen am 26.04.2024.