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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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Hüte genommen, darauf er Ja gesagt, und zwar daß sie ihme an Zollhause begegnet. Inquisiten wurde nochmahls zugeredet, GOtt die Ehre zu geben, und die Warheit zubekennen, damit ihm nicht was arges wiederführe. Ille bleibet dabey, daß er nichts mehr wüsse. Quaesitus, warum er denn im Anfang alles geleugnet, und insonderheit gesaget: daß er die Schüler nicht gesehen. Ille antwortet, er hätte die Schüler nicht gerne wollen in Unglück bringen, wie sie schon durch die ihnen genommene Sachen in Schaden kommen, hätte es also lieber Schrifftlich zu übergeben gemeinet, bittet ihn, ehe was weiter vorgenommen würde, mit seiner Defension zu hören. Ihm wurde gesagt, er solte sagen, wer ihm seine Defension führen solte, so solten ihm die Acta vorgelegt werden. Ille antwortet: Er wisse es selber nicht, er wolle mit seinen Leuten reden, bat darbey, daß er möchte in ein leidlicher Gefängnüß gebracht werden, so auch verordnet, und er dahin wieder aufs Rathhauß gebracht wurde.

§. IX. An eben selben Tage wurden beyde Schüler Jonas und MartinDer beyden Schüler Aussage ad articulos. Actorumfol. 33. biß 36. ebenmäßig ad articulos befragt, und zwar nicht ohne Ursach, weil sie von denen Hall-Leuten wiederum übeler Thaten waren beschuldiget worden, und nicht ausser Verdacht waren.

Art. 1. Ob die beyden Weibs-Persohnen, wie sie ihnen begegnet auf dem Wege nach Passendorff oder nach der Pulver-Mühle zugangen? Jonas Nach der Pulver-Mühle wären sie zugangen, und nicht nach Passendorff. Martin. Sie wären nicht nach Passendorff, sondern nach der Pulver-Mühle zugangen. Art. 2. Ob sie oder einer unter ihnen denen Weibs-Persohnen nach dem Busen gegriffen, oder sonst unzüchtig betappet, ja gar zur Erden gerissen? Jonas Nein, weder er noch der andre, sein Cammerade wäre etwas vorangangen. Martin. Er hätte es nicht gethan, wisse auch nicht, ob es sein Camerade gethan. Denn er wäre ein wenig vorhin gangen. Art. 3. Ob denn ihre Mäntel und Hüte an der Erde gelegen, daß die Weibs-Persohnen solche ihnen selbst genommen, oder ob die Hallorum solche genommen und den Weibsstücken gegeben? Jonas, die Hallorum hätten sie den Weibsstücken gegeben, und dieselbe wären damit nebst denen Hallorum fortgangen, der Holtzwächter aber wäre bey ihnen denen Schülern blieben, und hätten sie die Hallorum gesuchet, der Holtzwächter hätte gepfiffen, wären also auf sie zugangen, da die Hallorum die Weibs-Persohnen auf der Brücke bey sich gehabt, jedoch ohne die ihnen abgenommene Sachen. Martin, er hätte gesehen, daß Cristoph von der Erde einen Mantel aufgehoben, und dem Weibsstücke gegeben. Art. 4. Ob denn ein Hallorum, Georg genannt, der einen Weibs-Persohn einen Mantel wieder genommen und solchen einem von ihnen beyden und welchen, wiedergegeben? Jonas, Nein. Martin Nein. Art. 5. Ob dennoch das Weibsstücke ihn den Schüler wieder genommen? Jonas, das wäre gar nicht geschehen, der Holtzwächter wäre mit da

Hüte genommen, darauf er Ja gesagt, und zwar daß sie ihme an Zollhause begegnet. Inquisiten wurde nochmahls zugeredet, GOtt die Ehre zu geben, und die Warheit zubekennen, damit ihm nicht was arges wiederführe. Ille bleibet dabey, daß er nichts mehr wüsse. Quaesitus, warum er denn im Anfang alles geleugnet, und insonderheit gesaget: daß er die Schüler nicht gesehen. Ille antwortet, er hätte die Schüler nicht gerne wollen in Unglück bringen, wie sie schon durch die ihnen genommene Sachen in Schaden kommen, hätte es also lieber Schrifftlich zu übergeben gemeinet, bittet ihn, ehe was weiter vorgenommen würde, mit seiner Defension zu hören. Ihm wurde gesagt, er solte sagen, wer ihm seine Defension führen solte, so solten ihm die Acta vorgelegt werden. Ille antwortet: Er wisse es selber nicht, er wolle mit seinen Leuten reden, bat darbey, daß er möchte in ein leidlicher Gefängnüß gebracht werden, so auch verordnet, und er dahin wieder aufs Rathhauß gebracht wurde.

§. IX. An eben selben Tage wurden beyde Schüler Jonas und MartinDer beyden Schüler Aussage ad articulos. Actorumfol. 33. biß 36. ebenmäßig ad articulos befragt, und zwar nicht ohne Ursach, weil sie von denen Hall-Leuten wiederum übeler Thaten waren beschuldiget worden, und nicht ausser Verdacht waren.

Art. 1. Ob die beyden Weibs-Persohnen, wie sie ihnen begegnet auf dem Wege nach Passendorff oder nach der Pulver-Mühle zugangen? Jonas Nach der Pulver-Mühle wären sie zugangen, und nicht nach Passendorff. Martin. Sie wären nicht nach Passendorff, sondern nach der Pulver-Mühle zugangen. Art. 2. Ob sie oder einer unter ihnen denen Weibs-Persohnen nach dem Busen gegriffen, oder sonst unzüchtig betappet, ja gar zur Erden gerissen? Jonas Nein, weder er noch der andre, sein Cammerade wäre etwas vorangangen. Martin. Er hätte es nicht gethan, wisse auch nicht, ob es sein Camerade gethan. Denn er wäre ein wenig vorhin gangen. Art. 3. Ob denn ihre Mäntel und Hüte an der Erde gelegen, daß die Weibs-Persohnen solche ihnen selbst genommen, oder ob die Hallorum solche genommen und den Weibsstücken gegeben? Jonas, die Hallorum hätten sie den Weibsstücken gegeben, und dieselbe wären damit nebst denen Hallorum fortgangen, der Holtzwächter aber wäre bey ihnen denen Schülern blieben, und hätten sie die Hallorum gesuchet, der Holtzwächter hätte gepfiffen, wären also auf sie zugangen, da die Hallorum die Weibs-Persohnen auf der Brücke bey sich gehabt, jedoch ohne die ihnen abgenommene Sachen. Martin, er hätte gesehen, daß Cristoph von der Erde einen Mantel aufgehoben, und dem Weibsstücke gegeben. Art. 4. Ob denn ein Hallorum, Georg genannt, der einen Weibs-Persohn einen Mantel wieder genommen und solchen einem von ihnen beyden und welchen, wiedergegeben? Jonas, Nein. Martin Nein. Art. 5. Ob dennoch das Weibsstücke ihn den Schüler wieder genommen? Jonas, das wäre gar nicht geschehen, der Holtzwächter wäre mit da

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[47/0055] Hüte genommen, darauf er Ja gesagt, und zwar daß sie ihme an Zollhause begegnet. Inquisiten wurde nochmahls zugeredet, GOtt die Ehre zu geben, und die Warheit zubekennen, damit ihm nicht was arges wiederführe. Ille bleibet dabey, daß er nichts mehr wüsse. Quaesitus, warum er denn im Anfang alles geleugnet, und insonderheit gesaget: daß er die Schüler nicht gesehen. Ille antwortet, er hätte die Schüler nicht gerne wollen in Unglück bringen, wie sie schon durch die ihnen genommene Sachen in Schaden kommen, hätte es also lieber Schrifftlich zu übergeben gemeinet, bittet ihn, ehe was weiter vorgenommen würde, mit seiner Defension zu hören. Ihm wurde gesagt, er solte sagen, wer ihm seine Defension führen solte, so solten ihm die Acta vorgelegt werden. Ille antwortet: Er wisse es selber nicht, er wolle mit seinen Leuten reden, bat darbey, daß er möchte in ein leidlicher Gefängnüß gebracht werden, so auch verordnet, und er dahin wieder aufs Rathhauß gebracht wurde. §. IX. An eben selben Tage wurden beyde Schüler Jonas und Martin Actorumfol. 33. biß 36. ebenmäßig ad articulos befragt, und zwar nicht ohne Ursach, weil sie von denen Hall-Leuten wiederum übeler Thaten waren beschuldiget worden, und nicht ausser Verdacht waren. Der beyden Schüler Aussage ad articulos. Art. 1. Ob die beyden Weibs-Persohnen, wie sie ihnen begegnet auf dem Wege nach Passendorff oder nach der Pulver-Mühle zugangen? Jonas Nach der Pulver-Mühle wären sie zugangen, und nicht nach Passendorff. Martin. Sie wären nicht nach Passendorff, sondern nach der Pulver-Mühle zugangen. Art. 2. Ob sie oder einer unter ihnen denen Weibs-Persohnen nach dem Busen gegriffen, oder sonst unzüchtig betappet, ja gar zur Erden gerissen? Jonas Nein, weder er noch der andre, sein Cammerade wäre etwas vorangangen. Martin. Er hätte es nicht gethan, wisse auch nicht, ob es sein Camerade gethan. Denn er wäre ein wenig vorhin gangen. Art. 3. Ob denn ihre Mäntel und Hüte an der Erde gelegen, daß die Weibs-Persohnen solche ihnen selbst genommen, oder ob die Hallorum solche genommen und den Weibsstücken gegeben? Jonas, die Hallorum hätten sie den Weibsstücken gegeben, und dieselbe wären damit nebst denen Hallorum fortgangen, der Holtzwächter aber wäre bey ihnen denen Schülern blieben, und hätten sie die Hallorum gesuchet, der Holtzwächter hätte gepfiffen, wären also auf sie zugangen, da die Hallorum die Weibs-Persohnen auf der Brücke bey sich gehabt, jedoch ohne die ihnen abgenommene Sachen. Martin, er hätte gesehen, daß Cristoph von der Erde einen Mantel aufgehoben, und dem Weibsstücke gegeben. Art. 4. Ob denn ein Hallorum, Georg genannt, der einen Weibs-Persohn einen Mantel wieder genommen und solchen einem von ihnen beyden und welchen, wiedergegeben? Jonas, Nein. Martin Nein. Art. 5. Ob dennoch das Weibsstücke ihn den Schüler wieder genommen? Jonas, das wäre gar nicht geschehen, der Holtzwächter wäre mit da

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/55>, abgerufen am 16.07.2024.