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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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dendo, daß Zeugin Lucia Kohlin ihre Feindin wäre, und sich mit ihrer der Schlieperin Tochter gezancket hätte. Testis, sie habe gegen die Schlieperin keine Feindschafft, auf Befragen hinzu setzend, daß sie ihre deposition beschwören könnte. Schlieperin, Sie könnte die Kohlin zu keinem Eyd lassen, sondern dieselbe solte ihr durch Zeugen darthun, daß sie ihrer Mutter ein Brodt gegeben hätte, sie Schlieperin könnte darauf leben und sterben, daß sie nichts darvon wissen thäte. Lucia Kohlin wurde hierauf der Eyd vorgehalten, und nach beschehener Erinnerung des Mein-Eydes und dessen schwerer Bestraffung, mit dem würcklichen Zeugen-Eyd beleget, auch demnach von ihr auf vorgestellte Fragstücke, wie folget, deponiret; und zwar ad 1. Test. affirmat, Ad 2. Testis, die Schlieperin habe gesagt, ich habe drep Brodt von dem Neuen gebacken, und gelobt, solches denen Armen zu geben, Kohlin da habt ihr auch eins, wenn schon die Leute sagen, daß ihr hexen könnet, ihr der Zeugin Mutter habe darauf zu der Schlieperin gesagt, wer sagt denn das? und die Schlieperin geantwortet, die Misselsche. Testis addebat, es habe die Schlieperin das Brodt unter der Schürtze tragend gebracht. Ad 3 Testis. affirmat. Ad 4. Test. sie habe solches nicht gehöret, weilen sie gleich fortgangen wäre. Catharina Schlieperin, modo Christoph Adams Eheweib, wurde hierauf wieder zugegen gefordert, und sagte Test. nochmahlen derselbigen in faciem, und zwar 1) daß die Schlieperin ihr der Zeugin Mutter ein Brodt gegeben habe. Schlieperin negabat. Testis bliebe in affirmativa. 2) Sagte Testis der Schlieperin gleichfalls in faciem, daß es wohl 16. Jahr wären, wie einsmahlen ihr der Zeugin Stin Mutter auf ihrem Hoff gestanden, die Schlieperin ein Brodt unter der Schürtze gebracht (Zeugin zeigete wie Schlieperin das Brodt getragen,) ihrer Mutter über einen niedrigen Zaun zugereichet, und gesagt hätte, ich habe 3. Brodt von dem Neuen gebacken, und gelobet, solche denen Armen zu geben, da habt ihr auch eins, wenn die Leute schon sagen, daß ihr hexen könnet, und daß, als ihr Zeugin Mutter gefraget, wer sagt denn das, die Schlieperin geantwortet hätte, die Misselsche eure nechste Nachbarin. Schlieperin negat omnia constantissime. Testis bliebe in affirmativa. Ad 3. Testis sagte der Schlieperin in faciem, daß ihre Mutter darauf sie die Schlieperin gefragt mit diesen fomalien: Sagdas die Misselsche? Schlieperin wolte davon nichts wissen. Testis sagte, es wäre doch wahr.

Maria Andreas Missels Eheweib wurde demnach vorgefordert und befragt, was sie von Elisabeth Erich Kohls Eheweib halte, ob sie jemahls auf dieselbe einen Verdacht gehabt, und zu Elisabeth Schlieperin, oder sonst jemand gesagt, daß gedachte Elisabeth Kohlin hexen könne? Worauf dann dieselbige anzeigete, daß sie die Kohlin jederzeit vor ein ehrliches Weib gehalten, und von derselben weiter nichts, als alles gutes wissen thäte, sie habe auch auf dieselbe nie einen Verdacht gehabt,

dendo, daß Zeugin Lucia Kohlin ihre Feindin wäre, und sich mit ihrer der Schlieperin Tochter gezancket hätte. Testis, sie habe gegen die Schlieperin keine Feindschafft, auf Befragen hinzu setzend, daß sie ihre deposition beschwören könnte. Schlieperin, Sie könnte die Kohlin zu keinem Eyd lassen, sondern dieselbe solte ihr durch Zeugen darthun, daß sie ihrer Mutter ein Brodt gegeben hätte, sie Schlieperin könnte darauf leben und sterben, daß sie nichts darvon wissen thäte. Lucia Kohlin wurde hierauf der Eyd vorgehalten, und nach beschehener Erinnerung des Mein-Eydes und dessen schwerer Bestraffung, mit dem würcklichen Zeugen-Eyd beleget, auch demnach von ihr auf vorgestellte Fragstücke, wie folget, deponiret; und zwar ad 1. Test. affirmat, Ad 2. Testis, die Schlieperin habe gesagt, ich habe drep Brodt von dem Neuen gebacken, und gelobt, solches denen Armen zu geben, Kohlin da habt ihr auch eins, wenn schon die Leute sagen, daß ihr hexen könnet, ihr der Zeugin Mutter habe darauf zu der Schlieperin gesagt, wer sagt denn das? und die Schlieperin geantwortet, die Misselsche. Testis addebat, es habe die Schlieperin das Brodt unter der Schürtze tragend gebracht. Ad 3 Testis. affirmat. Ad 4. Test. sie habe solches nicht gehöret, weilen sie gleich fortgangen wäre. Catharina Schlieperin, modo Christoph Adams Eheweib, wurde hierauf wieder zugegen gefordert, und sagte Test. nochmahlen derselbigen in faciem, und zwar 1) daß die Schlieperin ihr der Zeugin Mutter ein Brodt gegeben habe. Schlieperin negabat. Testis bliebe in affirmativa. 2) Sagte Testis der Schlieperin gleichfalls in faciem, daß es wohl 16. Jahr wären, wie einsmahlen ihr der Zeugin Stin Mutter auf ihrem Hoff gestanden, die Schlieperin ein Brodt unter der Schürtze gebracht (Zeugin zeigete wie Schlieperin das Brodt getragen,) ihrer Mutter über einen niedrigen Zaun zugereichet, und gesagt hätte, ich habe 3. Brodt von dem Neuen gebacken, und gelobet, solche denen Armen zu geben, da habt ihr auch eins, wenn die Leute schon sagen, daß ihr hexen könnet, und daß, als ihr Zeugin Mutter gefraget, wer sagt denn das, die Schlieperin geantwortet hätte, die Misselsche eure nechste Nachbarin. Schlieperin negat omnia constantissime. Testis bliebe in affirmativa. Ad 3. Testis sagte der Schlieperin in faciem, daß ihre Mutter darauf sie die Schlieperin gefragt mit diesen fomalien: Sagdas die Misselsche? Schlieperin wolte davon nichts wissen. Testis sagte, es wäre doch wahr.

Maria Andreas Missels Eheweib wurde demnach vorgefordert und befragt, was sie von Elisabeth Erich Kohls Eheweib halte, ob sie jemahls auf dieselbe einen Verdacht gehabt, und zu Elisabeth Schlieperin, oder sonst jemand gesagt, daß gedachte Elisabeth Kohlin hexen könne? Worauf dann dieselbige anzeigete, daß sie die Kohlin jederzeit vor ein ehrliches Weib gehalten, und von derselben weiter nichts, als alles gutes wissen thäte, sie habe auch auf dieselbe nie einen Verdacht gehabt,

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[331/0339] dendo, daß Zeugin Lucia Kohlin ihre Feindin wäre, und sich mit ihrer der Schlieperin Tochter gezancket hätte. Testis, sie habe gegen die Schlieperin keine Feindschafft, auf Befragen hinzu setzend, daß sie ihre deposition beschwören könnte. Schlieperin, Sie könnte die Kohlin zu keinem Eyd lassen, sondern dieselbe solte ihr durch Zeugen darthun, daß sie ihrer Mutter ein Brodt gegeben hätte, sie Schlieperin könnte darauf leben und sterben, daß sie nichts darvon wissen thäte. Lucia Kohlin wurde hierauf der Eyd vorgehalten, und nach beschehener Erinnerung des Mein-Eydes und dessen schwerer Bestraffung, mit dem würcklichen Zeugen-Eyd beleget, auch demnach von ihr auf vorgestellte Fragstücke, wie folget, deponiret; und zwar ad 1. Test. affirmat, Ad 2. Testis, die Schlieperin habe gesagt, ich habe drep Brodt von dem Neuen gebacken, und gelobt, solches denen Armen zu geben, Kohlin da habt ihr auch eins, wenn schon die Leute sagen, daß ihr hexen könnet, ihr der Zeugin Mutter habe darauf zu der Schlieperin gesagt, wer sagt denn das? und die Schlieperin geantwortet, die Misselsche. Testis addebat, es habe die Schlieperin das Brodt unter der Schürtze tragend gebracht. Ad 3 Testis. affirmat. Ad 4. Test. sie habe solches nicht gehöret, weilen sie gleich fortgangen wäre. Catharina Schlieperin, modo Christoph Adams Eheweib, wurde hierauf wieder zugegen gefordert, und sagte Test. nochmahlen derselbigen in faciem, und zwar 1) daß die Schlieperin ihr der Zeugin Mutter ein Brodt gegeben habe. Schlieperin negabat. Testis bliebe in affirmativa. 2) Sagte Testis der Schlieperin gleichfalls in faciem, daß es wohl 16. Jahr wären, wie einsmahlen ihr der Zeugin Stin Mutter auf ihrem Hoff gestanden, die Schlieperin ein Brodt unter der Schürtze gebracht (Zeugin zeigete wie Schlieperin das Brodt getragen,) ihrer Mutter über einen niedrigen Zaun zugereichet, und gesagt hätte, ich habe 3. Brodt von dem Neuen gebacken, und gelobet, solche denen Armen zu geben, da habt ihr auch eins, wenn die Leute schon sagen, daß ihr hexen könnet, und daß, als ihr Zeugin Mutter gefraget, wer sagt denn das, die Schlieperin geantwortet hätte, die Misselsche eure nechste Nachbarin. Schlieperin negat omnia constantissime. Testis bliebe in affirmativa. Ad 3. Testis sagte der Schlieperin in faciem, daß ihre Mutter darauf sie die Schlieperin gefragt mit diesen fomalien: Sagdas die Misselsche? Schlieperin wolte davon nichts wissen. Testis sagte, es wäre doch wahr. Maria Andreas Missels Eheweib wurde demnach vorgefordert und befragt, was sie von Elisabeth Erich Kohls Eheweib halte, ob sie jemahls auf dieselbe einen Verdacht gehabt, und zu Elisabeth Schlieperin, oder sonst jemand gesagt, daß gedachte Elisabeth Kohlin hexen könne? Worauf dann dieselbige anzeigete, daß sie die Kohlin jederzeit vor ein ehrliches Weib gehalten, und von derselben weiter nichts, als alles gutes wissen thäte, sie habe auch auf dieselbe nie einen Verdacht gehabt,

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 331. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/339>, abgerufen am 23.11.2024.