Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.Misselsche? Habe ich sie dafür zu Gevattern gebeten? Ja, ja, ich habe ihr ein schwartz Huhn gegeben, daß sie michs auch lernen solte, und dancke es ihr mit dem Teuffel, daß sie es mich nicht recht gelernet. Da nun dieses gesagte im folgenden 1711. Jahr dem Amtsvogt zu Ohren kommen, und er allen Umständen nach der Kohlin nicht zum Besten geneigt gewesen, hat er am 19. Februario eine registratur machen lassen, als wenn der Narbin Tochter denunciiret hätte, was die Kohlin vor einem halben Jahre von dem ietzogemeldeten mit der Schlieperin gehabten discours erzehlet; u. hat seinem löblichen Gebrauch nach die Kohlin in continenti über 9. articulos vernommen, auch gleich mit Zeugen confrontirt, und sie dahin gebracht, daß da sie erst nicht alle Umstände von dem mit der Schlieperin geführten discours wissen wollen, weil selbiger NB. für sieben oder acht Jahren vorgegangen, sie endlich den discours gestanden. Denn 21. Febr. ist registriret worden, daß die Kohlin nicht erschienen, weil sie zur Ader gelassen, und daß relicta Innemanns, die auch über der Kohlin discours vernommen werden sollen, zur Antwort gegeben: sie hätte von dem discours wenig gehöret. Endlich hat der Judex auch den 5. Martii Catharina Schlieperin (die vor 16. Jahren seyn sollende Hexe) die damahls Christoph Adams Weib war, mit der Kohlin confrontiret, und unter andern gefragt: Ob sie nicht NB. ohnlängst der Kohlin ein Brodt gebracht etc. Diese hat aber gar von nichts wissen wollen, und Beweiß gefordert: Auch hat die Kohlin wieder vacillirt. Hierauf hat der Amtsvogt diese Sache ein 14. Tagen ruhen lassen. §. XIV. Den 20. Martii hat er die Inquisition wieder die KohlinEine neue Gelegenheit. continuirt / und folgende registratur machen lassen. Weil dem Amt von Relicten Paul Narbs hinterbracht: daß NB. ohnlängst Johann Andreas Kohl der Kohlin Sohn, kranck gewesen, und sich Andreas Missels Uxor & Uxor Clauß Nienstädts unterstanden, denselben superstitionibus zu curiren, und ihm die Armen und Füsse mit Weyden-Past Creutzweiß gebunden hätten, wie die Kohlin selbst referiret, ist dieser NB. ein Knabe von 14. Jahren, vernommen worden. Sagt: Es müsse ihm geträumet haben, wisse nichts davon. Relicta Paul Narbs sagt, die Mutter Elisabeth Kohlin habe ihr solches NB. vor sieben Jahren erzehlet. Die Kohlin leugnet es, und sagt dabey, es müsse dem Knaben geträumet haben. Hierbey wird die Kohlin abermahl über den discours, den sie geführet, als ihr die Schlieperin das Brodt gegeben, vernommen. Sie gestehet denselben nochmahls, sagt aber dabey, sie hätte die Worte Misselsche? Habe ich sie dafür zu Gevattern gebeten? Ja, ja, ich habe ihr ein schwartz Huhn gegeben, daß sie michs auch lernen solte, und dancke es ihr mit dem Teuffel, daß sie es mich nicht recht gelernet. Da nun dieses gesagte im folgenden 1711. Jahr dem Amtsvogt zu Ohren kommen, und er allen Umständen nach der Kohlin nicht zum Besten geneigt gewesen, hat er am 19. Februario eine registratur machen lassen, als wenn der Narbin Tochter denunciiret hätte, was die Kohlin vor einem halben Jahre von dem ietzogemeldeten mit der Schlieperin gehabten discours erzehlet; u. hat seinem löblichen Gebrauch nach die Kohlin in continenti über 9. articulos vernommen, auch gleich mit Zeugen confrontirt, und sie dahin gebracht, daß da sie erst nicht alle Umstände von dem mit der Schlieperin geführten discours wissen wollen, weil selbiger NB. für sieben oder acht Jahren vorgegangen, sie endlich den discours gestanden. Denn 21. Febr. ist registriret worden, daß die Kohlin nicht erschienen, weil sie zur Ader gelassen, und daß relicta Innemanns, die auch über der Kohlin discours vernommen werden sollen, zur Antwort gegeben: sie hätte von dem discours wenig gehöret. Endlich hat der Judex auch den 5. Martii Catharina Schlieperin (die vor 16. Jahren seyn sollende Hexe) die damahls Christoph Adams Weib war, mit der Kohlin confrontiret, und unter andern gefragt: Ob sie nicht NB. ohnlängst der Kohlin ein Brodt gebracht etc. Diese hat aber gar von nichts wissen wollen, und Beweiß gefordert: Auch hat die Kohlin wieder vacillirt. Hierauf hat der Amtsvogt diese Sache ein 14. Tagen ruhen lassen. §. XIV. Den 20. Martii hat er die Inquisition wieder die KohlinEine neue Gelegenheit. continuirt / und folgende registratur machen lassen. Weil dem Amt von Relicten Paul Narbs hinterbracht: daß NB. ohnlängst Johann Andreas Kohl der Kohlin Sohn, kranck gewesen, und sich Andreas Missels Uxor & Uxor Clauß Nienstädts unterstanden, denselben superstitionibus zu curiren, und ihm die Armen und Füsse mit Weyden-Past Creutzweiß gebunden hätten, wie die Kohlin selbst referiret, ist dieser NB. ein Knabe von 14. Jahren, vernommen worden. Sagt: Es müsse ihm geträumet haben, wisse nichts davon. Relicta Paul Narbs sagt, die Mutter Elisabeth Kohlin habe ihr solches NB. vor sieben Jahren erzehlet. Die Kohlin leugnet es, und sagt dabey, es müsse dem Knaben geträumet haben. Hierbey wird die Kohlin abermahl über den discours, den sie geführet, als ihr die Schlieperin das Brodt gegeben, vernommen. Sie gestehet denselben nochmahls, sagt aber dabey, sie hätte die Worte <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0331" n="323"/> Misselsche? Habe ich sie dafür zu Gevattern gebeten? Ja, ja, ich habe ihr ein schwartz Huhn gegeben, daß sie michs auch lernen solte, und dancke es ihr mit dem Teuffel, daß sie es mich nicht recht gelernet. Da nun dieses gesagte im folgenden 1711. Jahr dem Amtsvogt zu Ohren kommen, und er allen Umständen nach der Kohlin nicht zum Besten geneigt gewesen, hat er am 19. Februario eine registratur machen lassen, als wenn der Narbin Tochter denunciiret hätte, was die Kohlin vor einem halben Jahre von dem ietzogemeldeten mit der Schlieperin gehabten discours erzehlet; u. hat seinem löblichen Gebrauch nach die Kohlin in continenti über 9. articulos vernommen, auch gleich mit Zeugen confrontirt, und sie dahin gebracht, daß da sie erst nicht alle Umstände von dem mit der Schlieperin geführten discours wissen wollen, weil selbiger NB. für sieben oder acht Jahren vorgegangen, sie endlich den discours gestanden. Denn 21. Febr. ist registriret worden, daß die Kohlin nicht erschienen, weil sie zur Ader gelassen, und daß relicta Innemanns, die auch über der Kohlin discours vernommen werden sollen, zur Antwort gegeben: sie hätte von dem discours wenig gehöret. Endlich hat der Judex auch den 5. Martii Catharina Schlieperin (die vor 16. Jahren seyn sollende Hexe) die damahls Christoph Adams Weib war, mit der Kohlin confrontiret, und unter andern gefragt: Ob sie nicht NB. ohnlängst der Kohlin ein Brodt gebracht etc. Diese hat aber gar von nichts wissen wollen, und Beweiß gefordert: Auch hat die Kohlin wieder vacillirt. Hierauf hat der Amtsvogt diese Sache ein 14. Tagen ruhen lassen.</p> <p>§. XIV. Den 20. Martii hat er die Inquisition wieder die Kohlin<note place="right">Eine neue Gelegenheit.</note> continuirt / und folgende registratur machen lassen. Weil dem Amt von Relicten Paul Narbs hinterbracht: daß NB. ohnlängst Johann Andreas Kohl der Kohlin Sohn, kranck gewesen, und sich Andreas Missels Uxor & Uxor Clauß Nienstädts unterstanden, denselben superstitionibus zu curiren, und ihm die Armen und Füsse mit Weyden-Past Creutzweiß gebunden hätten, wie die Kohlin selbst referiret, ist dieser NB. ein Knabe von 14. Jahren, vernommen worden. Sagt: Es müsse ihm geträumet haben, wisse nichts davon. Relicta Paul Narbs sagt, die Mutter Elisabeth Kohlin habe ihr solches NB. vor sieben Jahren erzehlet. Die Kohlin leugnet es, und sagt dabey, es müsse dem Knaben geträumet haben. Hierbey wird die Kohlin abermahl über den discours, den sie geführet, als ihr die Schlieperin das Brodt gegeben, vernommen. Sie gestehet denselben nochmahls, sagt aber dabey, sie hätte die Worte </p> </div> </body> </text> </TEI> [323/0331]
Misselsche? Habe ich sie dafür zu Gevattern gebeten? Ja, ja, ich habe ihr ein schwartz Huhn gegeben, daß sie michs auch lernen solte, und dancke es ihr mit dem Teuffel, daß sie es mich nicht recht gelernet. Da nun dieses gesagte im folgenden 1711. Jahr dem Amtsvogt zu Ohren kommen, und er allen Umständen nach der Kohlin nicht zum Besten geneigt gewesen, hat er am 19. Februario eine registratur machen lassen, als wenn der Narbin Tochter denunciiret hätte, was die Kohlin vor einem halben Jahre von dem ietzogemeldeten mit der Schlieperin gehabten discours erzehlet; u. hat seinem löblichen Gebrauch nach die Kohlin in continenti über 9. articulos vernommen, auch gleich mit Zeugen confrontirt, und sie dahin gebracht, daß da sie erst nicht alle Umstände von dem mit der Schlieperin geführten discours wissen wollen, weil selbiger NB. für sieben oder acht Jahren vorgegangen, sie endlich den discours gestanden. Denn 21. Febr. ist registriret worden, daß die Kohlin nicht erschienen, weil sie zur Ader gelassen, und daß relicta Innemanns, die auch über der Kohlin discours vernommen werden sollen, zur Antwort gegeben: sie hätte von dem discours wenig gehöret. Endlich hat der Judex auch den 5. Martii Catharina Schlieperin (die vor 16. Jahren seyn sollende Hexe) die damahls Christoph Adams Weib war, mit der Kohlin confrontiret, und unter andern gefragt: Ob sie nicht NB. ohnlängst der Kohlin ein Brodt gebracht etc. Diese hat aber gar von nichts wissen wollen, und Beweiß gefordert: Auch hat die Kohlin wieder vacillirt. Hierauf hat der Amtsvogt diese Sache ein 14. Tagen ruhen lassen.
§. XIV. Den 20. Martii hat er die Inquisition wieder die Kohlin continuirt / und folgende registratur machen lassen. Weil dem Amt von Relicten Paul Narbs hinterbracht: daß NB. ohnlängst Johann Andreas Kohl der Kohlin Sohn, kranck gewesen, und sich Andreas Missels Uxor & Uxor Clauß Nienstädts unterstanden, denselben superstitionibus zu curiren, und ihm die Armen und Füsse mit Weyden-Past Creutzweiß gebunden hätten, wie die Kohlin selbst referiret, ist dieser NB. ein Knabe von 14. Jahren, vernommen worden. Sagt: Es müsse ihm geträumet haben, wisse nichts davon. Relicta Paul Narbs sagt, die Mutter Elisabeth Kohlin habe ihr solches NB. vor sieben Jahren erzehlet. Die Kohlin leugnet es, und sagt dabey, es müsse dem Knaben geträumet haben. Hierbey wird die Kohlin abermahl über den discours, den sie geführet, als ihr die Schlieperin das Brodt gegeben, vernommen. Sie gestehet denselben nochmahls, sagt aber dabey, sie hätte die Worte
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 323. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/331>, abgerufen am 16.07.2024. |