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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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zu mausen. 51. Ob sie nicht gesagt, sie habe keine Wissenschafft davon, es müsse daher rühren, weilen sie alle Abend ihre Katze auf den Boden zu bringen, und das Licht in den Hauß-Aehren zu hengen pflege, welches sie den damahligen Abend vorher auch gethan habe? Affirmat 52. Ob sie nicht gleich darauff, nachdem sie sich ein wenig besonnen, gesagt, Nein, sie habe kein Licht selbigen Abend gehabt? Negat 53. Ob sie nicht auf Befragen endlichen gestanden, daß sie zwar ein Licht gehabt, solches aber über den Tisch gehencket habe? Sie habe gesagt, sie pflege das Licht wohl über den Tisch auch an die Blasen zu hengen, auch wohl mit dem Licht in den Stall zu gehen und zu melcken. 54. Ob sie nicht auch ferner gesagt, sie hätte das Licht vielleicht auch wohl an die Blasen gehangen, vielleicht wäre sie wohl des Nachts mit dem Licht in den Stall gegangen und hätte gemolcken? Affirmat. Intetrogata, Warum sie, vielleicht, geantwortet, da sie doch des Tags gleich darnach gefraget worden, und wohl wissen können, was sie des Abends mit dem Licht gethan? Es hat aber Inquisita nichts positive hierauff antworten wollen. 55. Ob sie nicht hernach gestanden, daß sie den Abend vorher die Katze mit dem Licht nicht aus der Stuben gebracht, sondern solches bey Tag gethan habe? Affirmat. 56. Ob nicht falsch sey, daß sie des Abends ihre Katze auf den Boden zu bringen pflege? Repetit praedeposita ad art. 50. 57 Ob nicht falsch sey, daß sie damahlen des Abends bey Licht gemolcken? Negat. Als ihr nun ihrer Tochter den 19den April gethane Aussage vorgehalten wurde, sagte Interrogata, ihre Tochter habe aus Furcht, daß sie die Mutter, weilen sie bey Licht gemolcken, möchte gestrafft werden, gesagt, sie hätte noch bey Tage gemolcken. Sie Deponentin habe selbigen Abend, als sie ihre Kinder aus der Zacharischen Hauß geholet, gemolcken, und habe alle Abend bey Licht gemolcken, und solches müsse ihr Inquilinus attestiren. 58. Warum sie bey damahliger Verhör so offt und vielmahl in ihren Reden variiret, und wie sie mit dem Licht des Abends vorher sich verhalten habe, sich nicht erinnern wollen? Weilen ihr ein und das andere nicht gleich eingefallen. 59. Ob nicht solches wegen ihres hierbey habenden bösen Gewissens geschehen? Negat. 60. Ob nicht etwa 3. Tag hernach, als der Amtsvoigt allhier sie Inquisitam wegen des in ihrer Stuben gesehenen ungewöhnlichen Lichtes zur Rede gesetzt, dessen Rindvieh bey ihrem Hauß vorbeygangen? Sie habe dieses nicht beobachtet; gestund aber, daß des Amtsvogts sein Rindviehe, wenn es über die Ruhm zur Weyde gienge, vor ihrem Hauß vorbeygehen müßte, und um selbige Zeit das Vieh über die Ruhm zur Weyde gangen sey, 61. Ob nicht den Abend darauf des Amtsvoigts melckende Kühe, deren 14. angefangen in dem Stall zu toben und zu wüten, in die Krippe gesprungen und niemand zu sich lassen wollen? Wisse es nicht, und habe nichts davon gehöret. 62. Item, alle diese Kühe, wann man dieselbe melcken wollen, den Urin 1. v. von sich

zu mausen. 51. Ob sie nicht gesagt, sie habe keine Wissenschafft davon, es müsse daher rühren, weilen sie alle Abend ihre Katze auf den Boden zu bringen, und das Licht in den Hauß-Aehren zu hengen pflege, welches sie den damahligen Abend vorher auch gethan habe? Affirmat 52. Ob sie nicht gleich darauff, nachdem sie sich ein wenig besonnen, gesagt, Nein, sie habe kein Licht selbigen Abend gehabt? Negat 53. Ob sie nicht auf Befragen endlichen gestanden, daß sie zwar ein Licht gehabt, solches aber über den Tisch gehencket habe? Sie habe gesagt, sie pflege das Licht wohl über den Tisch auch an die Blasen zu hengen, auch wohl mit dem Licht in den Stall zu gehen und zu melcken. 54. Ob sie nicht auch ferner gesagt, sie hätte das Licht vielleicht auch wohl an die Blasen gehangen, vielleicht wäre sie wohl des Nachts mit dem Licht in den Stall gegangen und hätte gemolcken? Affirmat. Intetrogata, Warum sie, vielleicht, geantwortet, da sie doch des Tags gleich darnach gefraget worden, und wohl wissen können, was sie des Abends mit dem Licht gethan? Es hat aber Inquisita nichts positive hierauff antworten wollen. 55. Ob sie nicht hernach gestanden, daß sie den Abend vorher die Katze mit dem Licht nicht aus der Stuben gebracht, sondern solches bey Tag gethan habe? Affirmat. 56. Ob nicht falsch sey, daß sie des Abends ihre Katze auf den Boden zu bringen pflege? Repetit praedeposita ad art. 50. 57 Ob nicht falsch sey, daß sie damahlen des Abends bey Licht gemolcken? Negat. Als ihr nun ihrer Tochter den 19den April gethane Aussage vorgehalten wurde, sagte Interrogata, ihre Tochter habe aus Furcht, daß sie die Mutter, weilen sie bey Licht gemolcken, möchte gestrafft werden, gesagt, sie hätte noch bey Tage gemolcken. Sie Deponentin habe selbigen Abend, als sie ihre Kinder aus der Zacharischen Hauß geholet, gemolcken, und habe alle Abend bey Licht gemolcken, und solches müsse ihr Inquilinus attestiren. 58. Warum sie bey damahliger Verhör so offt und vielmahl in ihren Reden variiret, und wie sie mit dem Licht des Abends vorher sich verhalten habe, sich nicht erinnern wollen? Weilen ihr ein und das andere nicht gleich eingefallen. 59. Ob nicht solches wegen ihres hierbey habenden bösen Gewissens geschehen? Negat. 60. Ob nicht etwa 3. Tag hernach, als der Amtsvoigt allhier sie Inquisitam wegen des in ihrer Stuben gesehenen ungewöhnlichen Lichtes zur Rede gesetzt, dessen Rindvieh bey ihrem Hauß vorbeygangen? Sie habe dieses nicht beobachtet; gestund aber, daß des Amtsvogts sein Rindviehe, wenn es über die Ruhm zur Weyde gienge, vor ihrem Hauß vorbeygehen müßte, und um selbige Zeit das Vieh über die Ruhm zur Weyde gangen sey, 61. Ob nicht den Abend darauf des Amtsvoigts melckende Kühe, deren 14. angefangen in dem Stall zu toben und zu wüten, in die Krippe gesprungen und niemand zu sich lassen wollen? Wisse es nicht, und habe nichts davon gehöret. 62. Item, alle diese Kühe, wann man dieselbe melcken wollen, den Urin 1. v. von sich

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zu mausen. 51. Ob sie nicht gesagt, sie habe keine Wissenschafft davon, es                      müsse daher rühren, weilen sie alle Abend ihre Katze auf den Boden zu bringen,                      und das Licht in den Hauß-Aehren zu hengen pflege, welches sie den damahligen                      Abend vorher auch gethan habe? Affirmat 52. Ob sie nicht gleich darauff, nachdem                      sie sich ein wenig besonnen, gesagt, Nein, sie habe kein Licht selbigen Abend                      gehabt? Negat 53. Ob sie nicht auf Befragen endlichen gestanden, daß sie zwar                      ein Licht gehabt, solches aber über den Tisch gehencket habe? Sie habe gesagt,                      sie pflege das Licht wohl über den Tisch auch an die Blasen zu hengen, auch wohl                      mit dem Licht in den Stall zu gehen und zu melcken. 54. Ob sie nicht auch ferner                      gesagt, sie hätte das Licht vielleicht auch wohl an die Blasen gehangen,                      vielleicht wäre sie wohl des Nachts mit dem Licht in den Stall gegangen und                      hätte gemolcken? Affirmat. Intetrogata, Warum sie, vielleicht, geantwortet, da                      sie doch des Tags gleich darnach gefraget worden, und wohl wissen können, was                      sie des Abends mit dem Licht gethan? Es hat aber Inquisita nichts positive                      hierauff antworten wollen. 55. Ob sie nicht hernach gestanden, daß sie den Abend                      vorher die Katze mit dem Licht nicht aus der Stuben gebracht, sondern solches                      bey Tag gethan habe? Affirmat. 56. Ob nicht falsch sey, daß sie des Abends ihre                      Katze auf den Boden zu bringen pflege? Repetit praedeposita ad art. 50. 57 Ob                      nicht falsch sey, daß sie damahlen des Abends bey Licht gemolcken? Negat. Als                      ihr nun ihrer Tochter den 19den April gethane Aussage vorgehalten wurde, sagte                      Interrogata, ihre Tochter habe aus Furcht, daß sie die Mutter, weilen sie bey                      Licht gemolcken, möchte gestrafft werden, gesagt, sie hätte noch bey Tage                      gemolcken. Sie Deponentin habe selbigen Abend, als sie ihre Kinder aus der                      Zacharischen Hauß geholet, gemolcken, und habe alle Abend bey Licht gemolcken,                      und solches müsse ihr Inquilinus attestiren. 58. Warum sie bey damahliger Verhör                      so offt und vielmahl in ihren Reden variiret, und wie sie mit dem Licht des                      Abends vorher sich verhalten habe, sich nicht erinnern wollen? Weilen ihr ein                      und das andere nicht gleich eingefallen. 59. Ob nicht solches wegen ihres                      hierbey habenden bösen Gewissens geschehen? Negat. 60. Ob nicht etwa 3. Tag                      hernach, als der Amtsvoigt allhier sie Inquisitam wegen des in ihrer Stuben                      gesehenen ungewöhnlichen Lichtes zur Rede gesetzt, dessen Rindvieh bey ihrem                      Hauß vorbeygangen? Sie habe dieses nicht beobachtet; gestund aber, daß des                      Amtsvogts sein Rindviehe, wenn es über die Ruhm zur Weyde gienge, vor ihrem Hauß                      vorbeygehen müßte, und um selbige Zeit das Vieh über die Ruhm zur Weyde gangen                      sey, 61. Ob nicht den Abend darauf des Amtsvoigts melckende Kühe, deren 14.                      angefangen in dem Stall zu toben und zu wüten, in die Krippe gesprungen und                      niemand zu sich lassen wollen? Wisse es nicht, und habe nichts davon gehöret.                      62. Item, alle diese Kühe, wann man dieselbe melcken wollen, den Urin 1. v. von                      sich
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[313/0321] zu mausen. 51. Ob sie nicht gesagt, sie habe keine Wissenschafft davon, es müsse daher rühren, weilen sie alle Abend ihre Katze auf den Boden zu bringen, und das Licht in den Hauß-Aehren zu hengen pflege, welches sie den damahligen Abend vorher auch gethan habe? Affirmat 52. Ob sie nicht gleich darauff, nachdem sie sich ein wenig besonnen, gesagt, Nein, sie habe kein Licht selbigen Abend gehabt? Negat 53. Ob sie nicht auf Befragen endlichen gestanden, daß sie zwar ein Licht gehabt, solches aber über den Tisch gehencket habe? Sie habe gesagt, sie pflege das Licht wohl über den Tisch auch an die Blasen zu hengen, auch wohl mit dem Licht in den Stall zu gehen und zu melcken. 54. Ob sie nicht auch ferner gesagt, sie hätte das Licht vielleicht auch wohl an die Blasen gehangen, vielleicht wäre sie wohl des Nachts mit dem Licht in den Stall gegangen und hätte gemolcken? Affirmat. Intetrogata, Warum sie, vielleicht, geantwortet, da sie doch des Tags gleich darnach gefraget worden, und wohl wissen können, was sie des Abends mit dem Licht gethan? Es hat aber Inquisita nichts positive hierauff antworten wollen. 55. Ob sie nicht hernach gestanden, daß sie den Abend vorher die Katze mit dem Licht nicht aus der Stuben gebracht, sondern solches bey Tag gethan habe? Affirmat. 56. Ob nicht falsch sey, daß sie des Abends ihre Katze auf den Boden zu bringen pflege? Repetit praedeposita ad art. 50. 57 Ob nicht falsch sey, daß sie damahlen des Abends bey Licht gemolcken? Negat. Als ihr nun ihrer Tochter den 19den April gethane Aussage vorgehalten wurde, sagte Interrogata, ihre Tochter habe aus Furcht, daß sie die Mutter, weilen sie bey Licht gemolcken, möchte gestrafft werden, gesagt, sie hätte noch bey Tage gemolcken. Sie Deponentin habe selbigen Abend, als sie ihre Kinder aus der Zacharischen Hauß geholet, gemolcken, und habe alle Abend bey Licht gemolcken, und solches müsse ihr Inquilinus attestiren. 58. Warum sie bey damahliger Verhör so offt und vielmahl in ihren Reden variiret, und wie sie mit dem Licht des Abends vorher sich verhalten habe, sich nicht erinnern wollen? Weilen ihr ein und das andere nicht gleich eingefallen. 59. Ob nicht solches wegen ihres hierbey habenden bösen Gewissens geschehen? Negat. 60. Ob nicht etwa 3. Tag hernach, als der Amtsvoigt allhier sie Inquisitam wegen des in ihrer Stuben gesehenen ungewöhnlichen Lichtes zur Rede gesetzt, dessen Rindvieh bey ihrem Hauß vorbeygangen? Sie habe dieses nicht beobachtet; gestund aber, daß des Amtsvogts sein Rindviehe, wenn es über die Ruhm zur Weyde gienge, vor ihrem Hauß vorbeygehen müßte, und um selbige Zeit das Vieh über die Ruhm zur Weyde gangen sey, 61. Ob nicht den Abend darauf des Amtsvoigts melckende Kühe, deren 14. angefangen in dem Stall zu toben und zu wüten, in die Krippe gesprungen und niemand zu sich lassen wollen? Wisse es nicht, und habe nichts davon gehöret. 62. Item, alle diese Kühe, wann man dieselbe melcken wollen, den Urin 1. v. von sich

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 313. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/321>, abgerufen am 23.11.2024.