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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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Nachricht bekam, hielt beym König desto inständiger an, welcher ihn der Hülffe versicherte, und, wo er konte, Geld aufzunehmen verstattete, zugleich aber ermahnete, er solte sich ja nicht übereilen, sondern in der Sache behutsam gehen. Und weil Teutschland darauf in volle Krieges-Flammen gerieth, suchte zwar Marggraff Christian Wilhelm sich zu Magdeburg, (dahin er sich mitten durch die Feinde unerkannt 1630. zu Ende des Julii begeben hatte; und mit Freuden empfangen, auch mit Schweden vom Volck ein Bündnüß öffentlich geschlossen wurde,) best möglich zu vertheydigen. Denn er both alle Einwohner auf, trieb den Feind von Calbe und Wolmerstädt ab, eroberte Bernburg; aber vor Halle muste er unverrichter Dinge wieder abziehen und die Stücke und alles im Stiche lassen, weil der Tilli im Anzug war. Endlich, da er vielmahls, wiewohl vergebens, war ermahnet worden / sich zu ergeben, muste er erfahren, daß mit Belagerung und Eroberung dieser Stadt Magdeburg durch die Käyserlichen der Anfang zum folgenden Verderben gemacht worden. Bey solcher Blutstürtzenden Einnehmung der Stadt ward er auch Anno 1631. selbst sehr verwundet, und vom Graffen von Pappenheim gefänglich in Oesterreich, anfangs gen Wien, hernach nach Neustadt geführet, auch ihm so lange zugesetzt biß er im folgenden Jahr zur Päbstlichen Religion verleitet worden, welche seine Abtretung er mit einem besondern Buch, der Warheits-Spiegel genannt, 1634. vertheydigen, und nachmahls wieder D. Brochmand behaupten wollen. Es haben aber dieses Spiegels Mackeln und Flecken jetztgedachter D. Brochmand, und D. Nicolai klärlich ans Licht gestellt. Denn D. Brochmand setzte dem Päbstlichen Warheits-Spiegel noch 1634. den so genannten Leuchter entgegen, wieder welchen in Marggraff Christian Wilhelms Nahmen 1638. eine Schutz-Schrifft zu Cölln heraus kommen, so jedoch 1652. D. Brochmand gleichfalls wiederleget. D. Melchior Nicolai wiederlegte den Warheits-Spiegel 1643. und da der Jesuit Kedd 1653. sich ihm wiedersetzte, gab jener 1673. eine Vertheidigungs-Schrift heraus, unter dem Titul: Nihil non ad rem. Wieder auf Marggraff Christian Wilhelmen zu kommen, sind anno 1635. als zwischen dem Käyser und Chur-Sachsen zu Prage Friede geschlossen wurde, für ihm aus dem Ertzstifft Magdeburg jährlich 12000. Thlr. ausgezogen worden, die ihm Hertzog Augustus zu Sachsen als postulirter Administrator zahlen solte; aber hernach ward ihm in den Münsterischen Friedens-Schluß Act. 14. das Kloster und Amt Zinna und Loburg zu seiner Verpflegung auf Lebenslang eingeräumet. Endlich starb er 1665. den 1. Januarii zu Zinna im 78. Jahr seines Alters.

Nachricht bekam, hielt beym König desto inständiger an, welcher ihn der Hülffe versicherte, und, wo er konte, Geld aufzunehmen verstattete, zugleich aber ermahnete, er solte sich ja nicht übereilen, sondern in der Sache behutsam gehen. Und weil Teutschland darauf in volle Krieges-Flammen gerieth, suchte zwar Marggraff Christian Wilhelm sich zu Magdeburg, (dahin er sich mitten durch die Feinde unerkannt 1630. zu Ende des Julii begeben hatte; und mit Freuden empfangen, auch mit Schweden vom Volck ein Bündnüß öffentlich geschlossen wurde,) best möglich zu vertheydigen. Denn er both alle Einwohner auf, trieb den Feind von Calbe und Wolmerstädt ab, eroberte Bernburg; aber vor Halle muste er unverrichter Dinge wieder abziehen und die Stücke und alles im Stiche lassen, weil der Tilli im Anzug war. Endlich, da er vielmahls, wiewohl vergebens, war ermahnet worden / sich zu ergeben, muste er erfahren, daß mit Belagerung und Eroberung dieser Stadt Magdeburg durch die Käyserlichen der Anfang zum folgenden Verderben gemacht worden. Bey solcher Blutstürtzenden Einnehmung der Stadt ward er auch Anno 1631. selbst sehr verwundet, und vom Graffen von Pappenheim gefänglich in Oesterreich, anfangs gen Wien, hernach nach Neustadt geführet, auch ihm so lange zugesetzt biß er im folgenden Jahr zur Päbstlichen Religion verleitet worden, welche seine Abtretung er mit einem besondern Buch, der Warheits-Spiegel genannt, 1634. vertheydigen, und nachmahls wieder D. Brochmand behaupten wollen. Es haben aber dieses Spiegels Mackeln und Flecken jetztgedachter D. Brochmand, und D. Nicolai klärlich ans Licht gestellt. Denn D. Brochmand setzte dem Päbstlichen Warheits-Spiegel noch 1634. den so genannten Leuchter entgegen, wieder welchen in Marggraff Christian Wilhelms Nahmen 1638. eine Schutz-Schrifft zu Cölln heraus kommen, so jedoch 1652. D. Brochmand gleichfalls wiederleget. D. Melchior Nicolai wiederlegte den Warheits-Spiegel 1643. und da der Jesuit Kedd 1653. sich ihm wiedersetzte, gab jener 1673. eine Vertheidigungs-Schrift heraus, unter dem Titul: Nihil non ad rem. Wieder auf Marggraff Christian Wilhelmen zu kommen, sind anno 1635. als zwischen dem Käyser und Chur-Sachsen zu Prage Friede geschlossen wurde, für ihm aus dem Ertzstifft Magdeburg jährlich 12000. Thlr. ausgezogen worden, die ihm Hertzog Augustus zu Sachsen als postulirter Administrator zahlen solte; aber hernach ward ihm in den Münsterischen Friedens-Schluß Act. 14. das Kloster und Amt Zinna und Loburg zu seiner Verpflegung auf Lebenslang eingeräumet. Endlich starb er 1665. den 1. Januarii zu Zinna im 78. Jahr seines Alters.

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[249/0257] Nachricht bekam, hielt beym König desto inständiger an, welcher ihn der Hülffe versicherte, und, wo er konte, Geld aufzunehmen verstattete, zugleich aber ermahnete, er solte sich ja nicht übereilen, sondern in der Sache behutsam gehen. Und weil Teutschland darauf in volle Krieges-Flammen gerieth, suchte zwar Marggraff Christian Wilhelm sich zu Magdeburg, (dahin er sich mitten durch die Feinde unerkannt 1630. zu Ende des Julii begeben hatte; und mit Freuden empfangen, auch mit Schweden vom Volck ein Bündnüß öffentlich geschlossen wurde,) best möglich zu vertheydigen. Denn er both alle Einwohner auf, trieb den Feind von Calbe und Wolmerstädt ab, eroberte Bernburg; aber vor Halle muste er unverrichter Dinge wieder abziehen und die Stücke und alles im Stiche lassen, weil der Tilli im Anzug war. Endlich, da er vielmahls, wiewohl vergebens, war ermahnet worden / sich zu ergeben, muste er erfahren, daß mit Belagerung und Eroberung dieser Stadt Magdeburg durch die Käyserlichen der Anfang zum folgenden Verderben gemacht worden. Bey solcher Blutstürtzenden Einnehmung der Stadt ward er auch Anno 1631. selbst sehr verwundet, und vom Graffen von Pappenheim gefänglich in Oesterreich, anfangs gen Wien, hernach nach Neustadt geführet, auch ihm so lange zugesetzt biß er im folgenden Jahr zur Päbstlichen Religion verleitet worden, welche seine Abtretung er mit einem besondern Buch, der Warheits-Spiegel genannt, 1634. vertheydigen, und nachmahls wieder D. Brochmand behaupten wollen. Es haben aber dieses Spiegels Mackeln und Flecken jetztgedachter D. Brochmand, und D. Nicolai klärlich ans Licht gestellt. Denn D. Brochmand setzte dem Päbstlichen Warheits-Spiegel noch 1634. den so genannten Leuchter entgegen, wieder welchen in Marggraff Christian Wilhelms Nahmen 1638. eine Schutz-Schrifft zu Cölln heraus kommen, so jedoch 1652. D. Brochmand gleichfalls wiederleget. D. Melchior Nicolai wiederlegte den Warheits-Spiegel 1643. und da der Jesuit Kedd 1653. sich ihm wiedersetzte, gab jener 1673. eine Vertheidigungs-Schrift heraus, unter dem Titul: Nihil non ad rem. Wieder auf Marggraff Christian Wilhelmen zu kommen, sind anno 1635. als zwischen dem Käyser und Chur-Sachsen zu Prage Friede geschlossen wurde, für ihm aus dem Ertzstifft Magdeburg jährlich 12000. Thlr. ausgezogen worden, die ihm Hertzog Augustus zu Sachsen als postulirter Administrator zahlen solte; aber hernach ward ihm in den Münsterischen Friedens-Schluß Act. 14. das Kloster und Amt Zinna und Loburg zu seiner Verpflegung auf Lebenslang eingeräumet. Endlich starb er 1665. den 1. Januarii zu Zinna im 78. Jahr seines Alters.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 249. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/257>, abgerufen am 23.05.2024.