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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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die Papisten den Religions-Frieden hielten, indem sie unsere Religion aufs allerhöchste verlästerten und verschmäheten, und darinnen anzeigten, daß selbige nur ein Schanddeckel, und daß man ihres Theils den Religions-Frieden zu halten nicht schuldig sey, sintemahl derselbe Rebellischer Weise wäre erzwungen worden, und hätte ein fürnehmer Geistlicher zum Käyser gesagt: daß sein Herr Vater Ferdinandus noch ietzo im Fegfeuer brennete, darum daß er den Religions-Frieden bewilliget, darauf der Käyser geantwortet: Moderate, moderate. Und setzet OIearius, da er diesen Discurs des Herrn Administratoris erzehlet, hinzu, daß die Jesuiten dergleichen auch von Käyser Carl dem Fünfften, daß er deßhalb im Fegfeuer noch büssen müsse, in Schrifften vorgegeben.

Ferner im Brandenburgischen unter gedachtem Joachim Friedrichen / nachdem er Churfürst worden von 1598 bis 1608. Wahrscheinliche Umstände, daß der Churfürst eben kein eyfriger Formularist oder Gewissens-Zwinger gewesen.

§. IV. Anno 1598. den 8. Januarii starb Churfürst Johann Georg zu Brandenburg und wurde den 8. Februarii begraben, dem dessen Sohn der Administrator Marggraff Joachim Friedrich succediret, nachdem er das Ertzstifft, so er dreyßig Jahr regiert, resignirt, und dessen Sohn Marggraff Christian Wilhelm den 26. Aprilis zum Administratore des Ertzbißthums postuliret, auch nach geschehener resignation der gewesene Cantzler D. Wilhelm Rudolff Meckbach (vermuthlich weil er eben kein Liebhaber der Formulae Concordiae gewesen,) dimittirer worden. Wie denn auch in eben selbigen Jahre im Monat December M. Jacobus Eisenberg, gewesener Hoff-Prediger gestorben, dessen Leiche, weil er, wie Olearius schreibet, ein öffentlicher Calvinist worden, die Stadt-Theologen und Prediger, da sie gleich beleutet, und auf den Gottes-Acker begraben würde, (welches sie erst nicht zugeben wollen) ungeachtet das Dom-Capitul der Begräbniß halber schriebe, nicht begleiten wollen; dahero seine Söhne die Leiche heimlich weggeführet und anderswo begraben lassen. Woraus man abermahls vermuthlich abnehmen kan, daß der Churfürst Joachim Friedrich, auch da er noch Administrator gewesen, nicht eben so gar orthodox als ihn Hutterus u. andere machen wollen, seyn können, indem man bey dessen Regierung weder den Cantzler Meckenbach, noch den Hoff-Prediger Eisenbergen abdancken dörffen, sondern diese beyde bey ihm in Gnaden gestanden, und von ihm wieder ihre Verfolger und Patronos Formulae Concordiae vermuthlich beschützet worden; massen dann auch der Continuator Meterani von ihm meldet, daß er, da er die Chur-Würde angenommen, seines Herrn Vaters Edict, von Abschaffung der Päbstischen Ceremonien aus dem Gottesdienst renoviret. Daß auch nach dessen resignation der Administration nicht wenig Leute in Halle sich befunden, die eben keine Anbeter der Formulae

die Papisten den Religions-Frieden hielten, indem sie unsere Religion aufs allerhöchste verlästerten und verschmäheten, und darinnen anzeigten, daß selbige nur ein Schanddeckel, und daß man ihres Theils den Religions-Frieden zu halten nicht schuldig sey, sintemahl derselbe Rebellischer Weise wäre erzwungen worden, und hätte ein fürnehmer Geistlicher zum Käyser gesagt: daß sein Herr Vater Ferdinandus noch ietzo im Fegfeuer brennete, darum daß er den Religions-Frieden bewilliget, darauf der Käyser geantwortet: Moderatè, moderatè. Und setzet OIearius, da er diesen Discurs des Herrn Administratoris erzehlet, hinzu, daß die Jesuiten dergleichen auch von Käyser Carl dem Fünfften, daß er deßhalb im Fegfeuer noch büssen müsse, in Schrifften vorgegeben.

Ferner im Brandenburgischen unter gedachtem Joachim Friedrichen / nachdem er Churfürst worden von 1598 bis 1608. Wahrscheinliche Umstände, daß der Churfürst eben kein eyfriger Formularist oder Gewissens-Zwinger gewesen.

§. IV. Anno 1598. den 8. Januarii starb Churfürst Johann Georg zu Brandenburg und wurde den 8. Februarii begraben, dem dessen Sohn der Administrator Marggraff Joachim Friedrich succediret, nachdem er das Ertzstifft, so er dreyßig Jahr regiert, resignirt, und dessen Sohn Marggraff Christian Wilhelm den 26. Aprilis zum Administratore des Ertzbißthums postuliret, auch nach geschehener resignation der gewesene Cantzler D. Wilhelm Rudolff Meckbach (vermuthlich weil er eben kein Liebhaber der Formulae Concordiae gewesen,) dimittirer worden. Wie denn auch in eben selbigen Jahre im Monat December M. Jacobus Eisenberg, gewesener Hoff-Prediger gestorben, dessen Leiche, weil er, wie Olearius schreibet, ein öffentlicher Calvinist worden, die Stadt-Theologen und Prediger, da sie gleich beleutet, und auf den Gottes-Acker begraben würde, (welches sie erst nicht zugeben wollen) ungeachtet das Dom-Capitul der Begräbniß halber schriebe, nicht begleiten wollen; dahero seine Söhne die Leiche heimlich weggeführet und anderswo begraben lassen. Woraus man abermahls vermuthlich abnehmen kan, daß der Churfürst Joachim Friedrich, auch da er noch Administrator gewesen, nicht eben so gar orthodox als ihn Hutterus u. andere machen wollen, seyn können, indem man bey dessen Regierung weder den Cantzler Meckenbach, noch den Hoff-Prediger Eisenbergen abdancken dörffen, sondern diese beyde bey ihm in Gnaden gestanden, und von ihm wieder ihre Verfolger und Patronos Formulae Concordiae vermuthlich beschützet worden; massen dann auch der Continuator Meterani von ihm meldet, daß er, da er die Chur-Würde angenommen, seines Herrn Vaters Edict, von Abschaffung der Päbstischen Ceremonien aus dem Gottesdienst renoviret. Daß auch nach dessen resignation der Administration nicht wenig Leute in Halle sich befunden, die eben keine Anbeter der Formulae

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[236/0244] die Papisten den Religions-Frieden hielten, indem sie unsere Religion aufs allerhöchste verlästerten und verschmäheten, und darinnen anzeigten, daß selbige nur ein Schanddeckel, und daß man ihres Theils den Religions-Frieden zu halten nicht schuldig sey, sintemahl derselbe Rebellischer Weise wäre erzwungen worden, und hätte ein fürnehmer Geistlicher zum Käyser gesagt: daß sein Herr Vater Ferdinandus noch ietzo im Fegfeuer brennete, darum daß er den Religions-Frieden bewilliget, darauf der Käyser geantwortet: Moderatè, moderatè. Und setzet OIearius, da er diesen Discurs des Herrn Administratoris erzehlet, hinzu, daß die Jesuiten dergleichen auch von Käyser Carl dem Fünfften, daß er deßhalb im Fegfeuer noch büssen müsse, in Schrifften vorgegeben. §. IV. Anno 1598. den 8. Januarii starb Churfürst Johann Georg zu Brandenburg und wurde den 8. Februarii begraben, dem dessen Sohn der Administrator Marggraff Joachim Friedrich succediret, nachdem er das Ertzstifft, so er dreyßig Jahr regiert, resignirt, und dessen Sohn Marggraff Christian Wilhelm den 26. Aprilis zum Administratore des Ertzbißthums postuliret, auch nach geschehener resignation der gewesene Cantzler D. Wilhelm Rudolff Meckbach (vermuthlich weil er eben kein Liebhaber der Formulae Concordiae gewesen,) dimittirer worden. Wie denn auch in eben selbigen Jahre im Monat December M. Jacobus Eisenberg, gewesener Hoff-Prediger gestorben, dessen Leiche, weil er, wie Olearius schreibet, ein öffentlicher Calvinist worden, die Stadt-Theologen und Prediger, da sie gleich beleutet, und auf den Gottes-Acker begraben würde, (welches sie erst nicht zugeben wollen) ungeachtet das Dom-Capitul der Begräbniß halber schriebe, nicht begleiten wollen; dahero seine Söhne die Leiche heimlich weggeführet und anderswo begraben lassen. Woraus man abermahls vermuthlich abnehmen kan, daß der Churfürst Joachim Friedrich, auch da er noch Administrator gewesen, nicht eben so gar orthodox als ihn Hutterus u. andere machen wollen, seyn können, indem man bey dessen Regierung weder den Cantzler Meckenbach, noch den Hoff-Prediger Eisenbergen abdancken dörffen, sondern diese beyde bey ihm in Gnaden gestanden, und von ihm wieder ihre Verfolger und Patronos Formulae Concordiae vermuthlich beschützet worden; massen dann auch der Continuator Meterani von ihm meldet, daß er, da er die Chur-Würde angenommen, seines Herrn Vaters Edict, von Abschaffung der Päbstischen Ceremonien aus dem Gottesdienst renoviret. Daß auch nach dessen resignation der Administration nicht wenig Leute in Halle sich befunden, die eben keine Anbeter der Formulae

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 236. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/244>, abgerufen am 23.11.2024.