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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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General-Bedencklichkeiten bey diesem Handel.

§. VI. Jedoch ist hierbey auch nicht zu läugnen, daß der Concipient dieser gravaminum grosse Ursache gehabt, sich zu persuadiren, daß der jüngere Fürst, für welchen er den Aufsatz gemacht, das Recht unstreitig auf seiner Seite habe, welches mich auch vornehmlich bewoge, die elaboration des von mir begehrten Responsi desto eher über mich zu nehmen. Was ich mit diesen kurtzen Worten eigentlich sagen wollen, wird beygefügtes mein Antwort-Schreiben deutlicher eröffnen.

Durchlauchtigster Hertzog: Gnädigster Fürst und Herr.

Obwohl sonsten theils meine ordentliche überhäuffte Verrichtungen, theils mein zunehmendes Alter mir nicht vergönnet, für mich ins besondere responsa zu geben; oder rechtliche deductiones zu machen, weßhalben ich auch einige Jahre bißher von unterschiedenen Fürstlichen Höfen dieserwegen an mich ergangene gnädigste Begehren unterthänigst deprecirt; So habe ich mir doch um deßwegen ein Gewissen gemacht, bey Ew. Hochfürstl. Durchl. wegen der gnädigst mir anbefohlnen elaboration der mir zugeschickten vier Fragen dergleichen zu thun, in Erwegung, daß, obschon Ew. Hochfl. Durchl. in denen proponirten Fragen nach der Wahrheit in denen uhralten, continuirten, und nimmer abrogirten löblichen teutschen Gewohnheiten und Rechten gegründet sind, ich dennoch kein Collegium Juris ietzo weiß, das nicht (zum wenigsten grösten Theils) von thörichter Liebe gegen das Justinianische Recht, und von unvernünfftigem Haß gegen ihre alte väterliche Landes-Sitten eingenommen, andrer Meynung seyn solte; wie ich denn auch aller angewendeten Mühe ungeachtet von denen heutigen berühmten JCtis keinen einigen gefunden, dessen Beystand ich mich aus dessen Schrifften rechtschaffen hätte bedienen können, und wäre es meines unmaßgeblichen Erachtens sehr gut, wenn die hohen Fürstlichen Interessenten einem gelehrten Patriotischen Mann von ihren Bedienten auftrügen, diese Materie in einem besondern tractat auszuführen, und diese gemeinen, aus dem Pabstthum noch herrührenden, aber doch auf allen protestirenden Universitäten noch herrschenden sottilen der gelehrten Welt für Augen zu legen, absonderlich aber des Feltmanns tractat de impari conjugio von Capitel zu Capitel zu refutiren. Inzwischen habe nach meinem wenigen Vermögen in dem beyliegenden responso eine kleine Anleitung darzu gegeben; und wie ich von Hertzen wünsche, daß Ewre Hoch-Fürstl. Durchl. an dieser meiner geringen Arbeit ein gnädigstes Gefallen finden möchte, etc. Also empfehle Ewrer Hoch-Fürstl. Durchlauchtigkeit beständiger hohen Gnade ich mich ferner gehorsamst, und bin Lebenslang etc. Halle den 20sten Nov. 1717.

Beantwortung.

§. VII. Ich hoffe aber nichts destoweniger, daß ich in meinem Responso die Beantwortung der mir vorgelegten vier Fragen zwar

General-Bedencklichkeiten bey diesem Handel.

§. VI. Jedoch ist hierbey auch nicht zu läugnen, daß der Concipient dieser gravaminum grosse Ursache gehabt, sich zu persuadiren, daß der jüngere Fürst, für welchen er den Aufsatz gemacht, das Recht unstreitig auf seiner Seite habe, welches mich auch vornehmlich bewoge, die elaboration des von mir begehrten Responsi desto eher über mich zu nehmen. Was ich mit diesen kurtzen Worten eigentlich sagen wollen, wird beygefügtes mein Antwort-Schreiben deutlicher eröffnen.

Durchlauchtigster Hertzog: Gnädigster Fürst und Herr.

Obwohl sonsten theils meine ordentliche überhäuffte Verrichtungen, theils mein zunehmendes Alter mir nicht vergönnet, für mich ins besondere responsa zu geben; oder rechtliche deductiones zu machen, weßhalben ich auch einige Jahre bißher von unterschiedenen Fürstlichen Höfen dieserwegen an mich ergangene gnädigste Begehren unterthänigst deprecirt; So habe ich mir doch um deßwegen ein Gewissen gemacht, bey Ew. Hochfürstl. Durchl. wegen der gnädigst mir anbefohlnen elaboration der mir zugeschickten vier Fragen dergleichen zu thun, in Erwegung, daß, obschon Ew. Hochfl. Durchl. in denen proponirten Fragen nach der Wahrheit in denen uhralten, continuirten, und nimmer abrogirten löblichen teutschen Gewohnheiten und Rechten gegründet sind, ich dennoch kein Collegium Juris ietzo weiß, das nicht (zum wenigsten grösten Theils) von thörichter Liebe gegen das Justinianische Recht, und von unvernünfftigem Haß gegen ihre alte väterliche Landes-Sitten eingenommen, andrer Meynung seyn solte; wie ich denn auch aller angewendeten Mühe ungeachtet von denen heutigen berühmten JCtis keinen einigen gefunden, dessen Beystand ich mich aus dessen Schrifften rechtschaffen hätte bedienen können, und wäre es meines unmaßgeblichen Erachtens sehr gut, wenn die hohen Fürstlichen Interessenten einem gelehrten Patriotischen Mann von ihren Bedienten auftrügen, diese Materie in einem besondern tractat auszuführen, und diese gemeinen, aus dem Pabstthum noch herrührenden, aber doch auf allen protestirenden Universitäten noch herrschenden sottilen der gelehrten Welt für Augen zu legen, absonderlich aber des Feltmanns tractat de impari conjugio von Capitel zu Capitel zu refutiren. Inzwischen habe nach meinem wenigen Vermögen in dem beyliegenden responso eine kleine Anleitung darzu gegeben; und wie ich von Hertzen wünsche, daß Ewre Hoch-Fürstl. Durchl. an dieser meiner geringen Arbeit ein gnädigstes Gefallen finden möchte, etc. Also empfehle Ewrer Hoch-Fürstl. Durchlauchtigkeit beständiger hohen Gnade ich mich ferner gehorsamst, und bin Lebenslang etc. Halle den 20sten Nov. 1717.

Beantwortung.

§. VII. Ich hoffe aber nichts destoweniger, daß ich in meinem Responso die Beantwortung der mir vorgelegten vier Fragen zwar

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[116/0124] §. VI. Jedoch ist hierbey auch nicht zu läugnen, daß der Concipient dieser gravaminum grosse Ursache gehabt, sich zu persuadiren, daß der jüngere Fürst, für welchen er den Aufsatz gemacht, das Recht unstreitig auf seiner Seite habe, welches mich auch vornehmlich bewoge, die elaboration des von mir begehrten Responsi desto eher über mich zu nehmen. Was ich mit diesen kurtzen Worten eigentlich sagen wollen, wird beygefügtes mein Antwort-Schreiben deutlicher eröffnen. Durchlauchtigster Hertzog: Gnädigster Fürst und Herr. Obwohl sonsten theils meine ordentliche überhäuffte Verrichtungen, theils mein zunehmendes Alter mir nicht vergönnet, für mich ins besondere responsa zu geben; oder rechtliche deductiones zu machen, weßhalben ich auch einige Jahre bißher von unterschiedenen Fürstlichen Höfen dieserwegen an mich ergangene gnädigste Begehren unterthänigst deprecirt; So habe ich mir doch um deßwegen ein Gewissen gemacht, bey Ew. Hochfürstl. Durchl. wegen der gnädigst mir anbefohlnen elaboration der mir zugeschickten vier Fragen dergleichen zu thun, in Erwegung, daß, obschon Ew. Hochfl. Durchl. in denen proponirten Fragen nach der Wahrheit in denen uhralten, continuirten, und nimmer abrogirten löblichen teutschen Gewohnheiten und Rechten gegründet sind, ich dennoch kein Collegium Juris ietzo weiß, das nicht (zum wenigsten grösten Theils) von thörichter Liebe gegen das Justinianische Recht, und von unvernünfftigem Haß gegen ihre alte väterliche Landes-Sitten eingenommen, andrer Meynung seyn solte; wie ich denn auch aller angewendeten Mühe ungeachtet von denen heutigen berühmten JCtis keinen einigen gefunden, dessen Beystand ich mich aus dessen Schrifften rechtschaffen hätte bedienen können, und wäre es meines unmaßgeblichen Erachtens sehr gut, wenn die hohen Fürstlichen Interessenten einem gelehrten Patriotischen Mann von ihren Bedienten auftrügen, diese Materie in einem besondern tractat auszuführen, und diese gemeinen, aus dem Pabstthum noch herrührenden, aber doch auf allen protestirenden Universitäten noch herrschenden sottilen der gelehrten Welt für Augen zu legen, absonderlich aber des Feltmanns tractat de impari conjugio von Capitel zu Capitel zu refutiren. Inzwischen habe nach meinem wenigen Vermögen in dem beyliegenden responso eine kleine Anleitung darzu gegeben; und wie ich von Hertzen wünsche, daß Ewre Hoch-Fürstl. Durchl. an dieser meiner geringen Arbeit ein gnädigstes Gefallen finden möchte, etc. Also empfehle Ewrer Hoch-Fürstl. Durchlauchtigkeit beständiger hohen Gnade ich mich ferner gehorsamst, und bin Lebenslang etc. Halle den 20sten Nov. 1717. §. VII. Ich hoffe aber nichts destoweniger, daß ich in meinem Responso die Beantwortung der mir vorgelegten vier Fragen zwar

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 116. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/124>, abgerufen am 04.05.2024.