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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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Sie das Kind gestochen hätte, weil Sie es in hinein stopfen selbst vermerckt hätte. Item die Zoffe in beykommenden Instrumento sub. ad art. 16. von der Köchin hätte Sie vernommen, daß Sie das Kind wohl könte gestochen haben mit den Bratspiesse, indem sich dieselbe öffters auff den Lappen, darein gedachtes Cörperlein gewickelt gewesen, beruffen, daß man es an solchen sehen könte; Als hätte Sie (die Zoffe) selben Lappen damahls sehr löchericht befunden &c.

in judicio aber die Wahrheit aus einer unzeitigen Furcht, als ob, wenn Sie die Wahrheit sagete, es ihr Gefahr bringen könte, verschwiegen

Vide iterum J. (Hanß Martius) Auffage ad art. 13. fol. 110. a. Vol. 1. Weil Sie (die Köchin) in denen Gedancken gestanden, es brächte Ihr Gefahr, wenn Sie sagte, daß Sie das Kind gestochen hätte &c.

Nec obstat (10) daß Herr Wilhelm W. Stadt-Physicus und Herr Christian S. Amtsbarbierer d. 18. Octobr. 1681. in Amte ausgesaget: Sie hielten nicht dafür, daß diese Löcher oder Stiche, so an den todten Kinde befunden worden, mit den Bratspiesse, so Ihnen gezeiget worden, geschehen.

Vid Vol. 1. fol. 61. a.

auch Herr D. Schreyer das Gegenspiel sich nicht zu beschweren getrauet

Vol. 1. fol. 68. b. &. 69. verbis: Aus der eusserlichen Form aber derer Wunden, welche ich absonderlich wohl betrachtet, und daß die meisten rund, die zwey aber, so durch die lincke Seite in dem hohlen Leib unterwerts gegangen, mehr länglicht als viereckicht gewesen, bin ich in denen Gedancken blieben, daß die Wunden mit einen Dolch oder Pfriemen, so an der Spitze stumpff und rund, weiter auffwerts aber mehr breiter als gleich viereckicht gewesen, geschehen seyn mögen. Und weil der producirte Bratspieß von unten an fast dergleichen Gestalt als ein Dolch oder Pfriemen, wie ich gemuthmasset, so möchte muthmaßlich, jedoch nicht affirmative, und daß ichs zu beschweren getraue, geschlossen werden, daß bey Auffsuchung des Kindes die wunden durch den Bratspieß verursachet worden seyn, allermassen auch die Köchin zu mir gesagt, daß Sie dreymal die Erde, worunter das Kind vergraben gewesen, durchstochen, und also die Verwundung am Halse und in der lincken Seite verursachet werden können, die andern Wunden aber durch das viele stopffen in die Erde, wie es die Köchin genennet, sich ereignen können &c.

so haben sich doch (11) jene bald eines besseren besonnen

d. fol. 69. b. Nachdem Sie mit Herr D. Schreyern conferiret hätten, hätten Sie sich besser erinnert, und beruffen sich gleicher gestalt auff dessen Aufsage

so wohl auch Herr D. Schreyer hernachmahls nebst jenen diese Ihre Aussage juramento bekräfftiget:

Vol. 1. fol. 93. ad b. art. 3. Ob alle solche Stiche auch mit den vorgezeigten Bratspiesse geschehen? Vbi Teftis 1. Herr D. Schreyer. Denen Umständen nach und da die Vogtische Köchin selbst gestanden, daß Sie den Cörper mit den producirten Bratspieß auffgesuchet und unterschiedliche mahl in die Erde gestochen, und nicht in Abrede seyn können, wie Sie gegen Götzen zu Pr. in der Otterwitzer Schencke gedacht, daß Sie den Cörper mit dem Bratspiesse gestochen, so kan muthmaßlich geschlossen werden, daß die in den Cörper gefundene Stiche wohl von den Bratspiesse haben herrühren können, massen denn nicht zu muthmassen, daferne das Kind hätte sollen umbbracht werden, daß so
Sie das Kind gestochen hätte, weil Sie es in hinein stopfen selbst vermerckt hätte. Item die Zoffe in beykommenden Instrumento sub. ad art. 16. von der Köchin hätte Sie vernommen, daß Sie das Kind wohl könte gestochen haben mit den Bratspiesse, indem sich dieselbe öffters auff den Lappen, darein gedachtes Cörperlein gewickelt gewesen, beruffen, daß man es an solchen sehen könte; Als hätte Sie (die Zoffe) selben Lappen damahls sehr löchericht befunden &c.

in judicio aber die Wahrheit aus einer unzeitigen Furcht, als ob, wenn Sie die Wahrheit sagete, es ihr Gefahr bringen könte, verschwiegen

Vide iterum J. (Hanß Martius) Auffage ad art. 13. fol. 110. a. Vol. 1. Weil Sie (die Köchin) in denen Gedancken gestanden, es brächte Ihr Gefahr, wenn Sie sagte, daß Sie das Kind gestochen hätte &c.

Nec obstat (10) daß Herr Wilhelm W. Stadt-Physicus und Herr Christian S. Amtsbarbierer d. 18. Octobr. 1681. in Amte ausgesaget: Sie hielten nicht dafür, daß diese Löcher oder Stiche, so an den todten Kinde befunden worden, mit den Bratspiesse, so Ihnen gezeiget worden, geschehen.

Vid Vol. 1. fol. 61. a.

auch Herr D. Schreyer das Gegenspiel sich nicht zu beschweren getrauet

Vol. 1. fol. 68. b. &. 69. verbis: Aus der eusserlichen Form aber derer Wunden, welche ich absonderlich wohl betrachtet, und daß die meisten rund, die zwey aber, so durch die lincke Seite in dem hohlen Leib unterwerts gegangen, mehr länglicht als viereckicht gewesen, bin ich in denen Gedancken blieben, daß die Wunden mit einen Dolch oder Pfriemen, so an der Spitze stumpff und rund, weiter auffwerts aber mehr breiter als gleich viereckicht gewesen, geschehen seyn mögen. Und weil der producirte Bratspieß von unten an fast dergleichen Gestalt als ein Dolch oder Pfriemen, wie ich gemuthmasset, so möchte muthmaßlich, jedoch nicht affirmative, und daß ichs zu beschweren getraue, geschlossen werden, daß bey Auffsuchung des Kindes die wunden durch den Bratspieß verursachet worden seyn, allermassen auch die Köchin zu mir gesagt, daß Sie dreymal die Erde, worunter das Kind vergraben gewesen, durchstochen, und also die Verwundung am Halse und in der lincken Seite verursachet werden können, die andern Wunden aber durch das viele stopffen in die Erde, wie es die Köchin genennet, sich ereignen können &c.

so haben sich doch (11) jene bald eines besseren besonnen

d. fol. 69. b. Nachdem Sie mit Herr D. Schreyern conferiret hätten, hätten Sie sich besser erinnert, und beruffen sich gleicher gestalt auff dessen Aufsage

so wohl auch Herr D. Schreyer hernachmahls nebst jenen diese Ihre Aussage juramento bekräfftiget:

Vol. 1. fol. 93. ad b. art. 3. Ob alle solche Stiche auch mit den vorgezeigten Bratspiesse geschehen? Vbi Teftis 1. Herr D. Schreyer. Denen Umständen nach und da die Vogtische Köchin selbst gestanden, daß Sie den Cörper mit den producirten Bratspieß auffgesuchet und unterschiedliche mahl in die Erde gestochen, und nicht in Abrede seyn können, wie Sie gegen Götzen zu Pr. in der Otterwitzer Schencke gedacht, daß Sie den Cörper mit dem Bratspiesse gestochen, so kan muthmaßlich geschlossen werden, daß die in den Cörper gefundene Stiche wohl von den Bratspiesse haben herrühren können, massen denn nicht zu muthmassen, daferne das Kind hätte sollen umbbracht werden, daß so
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        <p>so haben sich doch (11) jene bald eines besseren besonnen</p>
        <l>d. fol. 69. b. Nachdem Sie mit Herr D. Schreyern conferiret hätten, hätten Sie                      sich besser erinnert, und beruffen sich gleicher gestalt auff dessen Aufsage</l>
        <p>so wohl auch Herr D. Schreyer hernachmahls nebst jenen diese Ihre Aussage                      juramento bekräfftiget:</p>
        <l>Vol. 1. fol. 93. ad b. art. 3. Ob alle solche Stiche auch mit den vorgezeigten                      Bratspiesse geschehen? Vbi Teftis 1. Herr D. Schreyer. Denen Umständen nach und                      da die Vogtische Köchin selbst gestanden, daß Sie den Cörper mit den producirten                      Bratspieß auffgesuchet und unterschiedliche mahl in die Erde gestochen, und                      nicht in Abrede seyn können, wie Sie gegen Götzen zu Pr. in der Otterwitzer                      Schencke gedacht, daß Sie den Cörper mit dem Bratspiesse gestochen, so kan                      muthmaßlich geschlossen werden, daß die in den Cörper gefundene Stiche wohl von                      den Bratspiesse haben herrühren können, massen denn nicht zu muthmassen, daferne                      das Kind hätte sollen umbbracht werden, daß so
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[53/0069] Sie das Kind gestochen hätte, weil Sie es in hinein stopfen selbst vermerckt hätte. Item die Zoffe in beykommenden Instrumento sub. ad art. 16. von der Köchin hätte Sie vernommen, daß Sie das Kind wohl könte gestochen haben mit den Bratspiesse, indem sich dieselbe öffters auff den Lappen, darein gedachtes Cörperlein gewickelt gewesen, beruffen, daß man es an solchen sehen könte; Als hätte Sie (die Zoffe) selben Lappen damahls sehr löchericht befunden &c. in judicio aber die Wahrheit aus einer unzeitigen Furcht, als ob, wenn Sie die Wahrheit sagete, es ihr Gefahr bringen könte, verschwiegen Vide iterum J. (Hanß Martius) Auffage ad art. 13. fol. 110. a. Vol. 1. Weil Sie (die Köchin) in denen Gedancken gestanden, es brächte Ihr Gefahr, wenn Sie sagte, daß Sie das Kind gestochen hätte &c. Nec obstat (10) daß Herr Wilhelm W. Stadt-Physicus und Herr Christian S. Amtsbarbierer d. 18. Octobr. 1681. in Amte ausgesaget: Sie hielten nicht dafür, daß diese Löcher oder Stiche, so an den todten Kinde befunden worden, mit den Bratspiesse, so Ihnen gezeiget worden, geschehen. Vid Vol. 1. fol. 61. a. auch Herr D. Schreyer das Gegenspiel sich nicht zu beschweren getrauet Vol. 1. fol. 68. b. &. 69. verbis: Aus der eusserlichen Form aber derer Wunden, welche ich absonderlich wohl betrachtet, und daß die meisten rund, die zwey aber, so durch die lincke Seite in dem hohlen Leib unterwerts gegangen, mehr länglicht als viereckicht gewesen, bin ich in denen Gedancken blieben, daß die Wunden mit einen Dolch oder Pfriemen, so an der Spitze stumpff und rund, weiter auffwerts aber mehr breiter als gleich viereckicht gewesen, geschehen seyn mögen. Und weil der producirte Bratspieß von unten an fast dergleichen Gestalt als ein Dolch oder Pfriemen, wie ich gemuthmasset, so möchte muthmaßlich, jedoch nicht affirmative, und daß ichs zu beschweren getraue, geschlossen werden, daß bey Auffsuchung des Kindes die wunden durch den Bratspieß verursachet worden seyn, allermassen auch die Köchin zu mir gesagt, daß Sie dreymal die Erde, worunter das Kind vergraben gewesen, durchstochen, und also die Verwundung am Halse und in der lincken Seite verursachet werden können, die andern Wunden aber durch das viele stopffen in die Erde, wie es die Köchin genennet, sich ereignen können &c. so haben sich doch (11) jene bald eines besseren besonnen d. fol. 69. b. Nachdem Sie mit Herr D. Schreyern conferiret hätten, hätten Sie sich besser erinnert, und beruffen sich gleicher gestalt auff dessen Aufsage so wohl auch Herr D. Schreyer hernachmahls nebst jenen diese Ihre Aussage juramento bekräfftiget: Vol. 1. fol. 93. ad b. art. 3. Ob alle solche Stiche auch mit den vorgezeigten Bratspiesse geschehen? Vbi Teftis 1. Herr D. Schreyer. Denen Umständen nach und da die Vogtische Köchin selbst gestanden, daß Sie den Cörper mit den producirten Bratspieß auffgesuchet und unterschiedliche mahl in die Erde gestochen, und nicht in Abrede seyn können, wie Sie gegen Götzen zu Pr. in der Otterwitzer Schencke gedacht, daß Sie den Cörper mit dem Bratspiesse gestochen, so kan muthmaßlich geschlossen werden, daß die in den Cörper gefundene Stiche wohl von den Bratspiesse haben herrühren können, massen denn nicht zu muthmassen, daferne das Kind hätte sollen umbbracht werden, daß so

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 53. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/69>, abgerufen am 23.11.2024.