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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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hen, welchen sie so offt genommen, und nicht von Stichen, so Sie nicht gezehlet. Item der Kutscher fol. 37. a. Als die Köchin das Kind suchen wollen, hätte er Ihr einen Brat-Spieß zugeworffen, so etwan ein paar Ellen lang. Item die Zoffe fol. 57. a. b. Der Spieß, so in Amte zu P. sey derjenige, mit welchen Sie gesucht hätten, welches auch die Köchin fol. 52. b. gestanden.

Ob nun gleich (5) die Köchin anfangs geleugnet, daß Sie das Kind mit den Bratspieß gestochen

Vol. 1. fol. 37. b. Sie hätte einen Bratspieß gehabt, so forne an der Spitze rund gewesen', und müste Sie tief gestochen haben, wenn Sie Löcher an den Kinde machen sollen, zudem so hätte Sie über dreymahl nicht gestochen, auch nicht tieff, denn das Kind hätte, als Sie die Erde weggethan, schon dargelegen.

welche Worte verbis negantibus ziemlich nahe kommen; So giebt doch (6) Sie die Köchin selbsten es viel näher, wenn Sie die verba negantia in dubitantia verwandelt

Vol. 1. fol. 91. a. ad artic. 3. Das könte Sie auch nicht gewiß wissen. Dieses erinnerte Sie sich aber, daß Sie einmahl gefühlet, daß Sie auff etwas getroffen, so geknirschet, als wenn Sie in einen zwilchenen Lappen gestopffet, massen auch das Kind in einen alten garstigen Lappen gelegen, und hätte gedacht, es lege in einen Küffen. Ob Sie nun aber solches getroffen, wisse Sie nicht, hätte auch hernach weiter mit dem Bratspiesse nicht gestochen, sondern solchen weggeworffen.

und schadet dannenhero nichts, obgleich Sie die Köchin mit der Sprache nicht recht heraus will, ja es wird vielmehr dadurch Ihre Aussage nur mehr und mehr verdächtig gemacht. Denn zugeschweigen, daß Sie (7) dasjenige, was Sie von dreymahligen stechen.

d. fol. 37. b.

gesaget, in der andern Aussage

d. fol. 90. b. ad art. 2.

selbsten deutlich genung, wie es zuverstehen sey, erkläret, man Sie auch (8) gar deutlich auff dem dritten mendacio ertapt, wenn man Ihre Antwort ad art. 3. mit der ad art. 2. conferirt,

ad art. 2. sagt Sie, Sie habe deswegen in die Erde gestopffet, weil Sie gedacht, das Kind läge in einer Schachtel, stracks aber ad articulum 3. referirt Sie, Sie habe gedacht, es läge in einen Küssen

So ist doch über dieses (9) aus anderer Zeugen Aussage zu sehen, wie Sie dißfalls und da Sie verneinet, oder gezweiffelt, daß Sie dem Kinde die Stiche zu gefüget, wieder Ihr besseres wissen und Gewissen geredet, massen Sie denn allbereit zu denen andern Zeugen extra judicium eines andern geständig gewesen

Vid. Vol. 1. fol. 111. b. ubi Herr J. (Hanß Martin) ad art. 21. Sie (die Köchin) hätte gedacht, Sie wolte es sagen (daß Sie mit dem Spiesse das Kind gestochen vid. ad art. 20.) weil Sie ohne dem schon dem Amtsverwalter gesagt, daß Sie das Kind gesucht und dreymahl mit dem Spiesse in die Erde gestochen hätte, es könte auch seyn, daß
hen, welchen sie so offt genommen, und nicht von Stichen, so Sie nicht gezehlet. Item der Kutscher fol. 37. a. Als die Köchin das Kind suchen wollen, hätte er Ihr einen Brat-Spieß zugeworffen, so etwan ein paar Ellen lang. Item die Zoffe fol. 57. a. b. Der Spieß, so in Amte zu P. sey derjenige, mit welchen Sie gesucht hätten, welches auch die Köchin fol. 52. b. gestanden.

Ob nun gleich (5) die Köchin anfangs geleugnet, daß Sie das Kind mit den Bratspieß gestochen

Vol. 1. fol. 37. b. Sie hätte einen Bratspieß gehabt, so forne an der Spitze rund gewesen', und müste Sie tief gestochen haben, wenn Sie Löcher an den Kinde machen sollen, zudem so hätte Sie über dreymahl nicht gestochen, auch nicht tieff, denn das Kind hätte, als Sie die Erde weggethan, schon dargelegen.

welche Worte verbis negantibus ziemlich nahe kommen; So giebt doch (6) Sie die Köchin selbsten es viel näher, wenn Sie die verba negantia in dubitantia verwandelt

Vol. 1. fol. 91. a. ad artic. 3. Das könte Sie auch nicht gewiß wissen. Dieses erinnerte Sie sich aber, daß Sie einmahl gefühlet, daß Sie auff etwas getroffen, so geknirschet, als wenn Sie in einen zwilchenen Lappen gestopffet, massen auch das Kind in einen alten garstigen Lappen gelegen, und hätte gedacht, es lege in einen Küffen. Ob Sie nun aber solches getroffen, wisse Sie nicht, hätte auch hernach weiter mit dem Bratspiesse nicht gestochen, sondern solchen weggeworffen.

und schadet dannenhero nichts, obgleich Sie die Köchin mit der Sprache nicht recht heraus will, ja es wird vielmehr dadurch Ihre Aussage nur mehr und mehr verdächtig gemacht. Denn zugeschweigen, daß Sie (7) dasjenige, was Sie von dreymahligen stechen.

d. fol. 37. b.

gesaget, in der andern Aussage

d. fol. 90. b. ad art. 2.

selbsten deutlich genung, wie es zuverstehen sey, erkläret, man Sie auch (8) gar deutlich auff dem dritten mendacio ertapt, wenn man Ihre Antwort ad art. 3. mit der ad art. 2. conferirt,

ad art. 2. sagt Sie, Sie habe deswegen in die Erde gestopffet, weil Sie gedacht, das Kind läge in einer Schachtel, stracks aber ad articulum 3. referirt Sie, Sie habe gedacht, es läge in einen Küssen

So ist doch über dieses (9) aus anderer Zeugen Aussage zu sehen, wie Sie dißfalls und da Sie verneinet, oder gezweiffelt, daß Sie dem Kinde die Stiche zu gefüget, wieder Ihr besseres wissen und Gewissen geredet, massen Sie denn allbereit zu denen andern Zeugen extra judicium eines andern geständig gewesen

Vid. Vol. 1. fol. 111. b. ubi Herr J. (Hanß Martin) ad art. 21. Sie (die Köchin) hätte gedacht, Sie wolte es sagen (daß Sie mit dem Spiesse das Kind gestochen vid. ad art. 20.) weil Sie ohne dem schon dem Amtsverwalter gesagt, daß Sie das Kind gesucht und dreymahl mit dem Spiesse in die Erde gestochen hätte, es könte auch seyn, daß
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        <l>ad art. 2. sagt Sie, Sie habe deswegen in die Erde gestopffet, weil Sie gedacht,                      das Kind läge in einer Schachtel, stracks aber ad articulum 3. referirt Sie, Sie                      habe gedacht, es läge in einen Küssen</l>
        <p>So ist doch über dieses (9) aus anderer Zeugen Aussage zu sehen, wie Sie dißfalls                      und da Sie verneinet, oder gezweiffelt, daß Sie dem Kinde die Stiche zu gefüget,                      wieder Ihr besseres wissen und Gewissen geredet, massen Sie denn allbereit zu                      denen andern Zeugen extra judicium eines andern geständig gewesen</p>
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[52/0068] hen, welchen sie so offt genommen, und nicht von Stichen, so Sie nicht gezehlet. Item der Kutscher fol. 37. a. Als die Köchin das Kind suchen wollen, hätte er Ihr einen Brat-Spieß zugeworffen, so etwan ein paar Ellen lang. Item die Zoffe fol. 57. a. b. Der Spieß, so in Amte zu P. sey derjenige, mit welchen Sie gesucht hätten, welches auch die Köchin fol. 52. b. gestanden. Ob nun gleich (5) die Köchin anfangs geleugnet, daß Sie das Kind mit den Bratspieß gestochen Vol. 1. fol. 37. b. Sie hätte einen Bratspieß gehabt, so forne an der Spitze rund gewesen', und müste Sie tief gestochen haben, wenn Sie Löcher an den Kinde machen sollen, zudem so hätte Sie über dreymahl nicht gestochen, auch nicht tieff, denn das Kind hätte, als Sie die Erde weggethan, schon dargelegen. welche Worte verbis negantibus ziemlich nahe kommen; So giebt doch (6) Sie die Köchin selbsten es viel näher, wenn Sie die verba negantia in dubitantia verwandelt Vol. 1. fol. 91. a. ad artic. 3. Das könte Sie auch nicht gewiß wissen. Dieses erinnerte Sie sich aber, daß Sie einmahl gefühlet, daß Sie auff etwas getroffen, so geknirschet, als wenn Sie in einen zwilchenen Lappen gestopffet, massen auch das Kind in einen alten garstigen Lappen gelegen, und hätte gedacht, es lege in einen Küffen. Ob Sie nun aber solches getroffen, wisse Sie nicht, hätte auch hernach weiter mit dem Bratspiesse nicht gestochen, sondern solchen weggeworffen. und schadet dannenhero nichts, obgleich Sie die Köchin mit der Sprache nicht recht heraus will, ja es wird vielmehr dadurch Ihre Aussage nur mehr und mehr verdächtig gemacht. Denn zugeschweigen, daß Sie (7) dasjenige, was Sie von dreymahligen stechen. d. fol. 37. b. gesaget, in der andern Aussage d. fol. 90. b. ad art. 2. selbsten deutlich genung, wie es zuverstehen sey, erkläret, man Sie auch (8) gar deutlich auff dem dritten mendacio ertapt, wenn man Ihre Antwort ad art. 3. mit der ad art. 2. conferirt, ad art. 2. sagt Sie, Sie habe deswegen in die Erde gestopffet, weil Sie gedacht, das Kind läge in einer Schachtel, stracks aber ad articulum 3. referirt Sie, Sie habe gedacht, es läge in einen Küssen So ist doch über dieses (9) aus anderer Zeugen Aussage zu sehen, wie Sie dißfalls und da Sie verneinet, oder gezweiffelt, daß Sie dem Kinde die Stiche zu gefüget, wieder Ihr besseres wissen und Gewissen geredet, massen Sie denn allbereit zu denen andern Zeugen extra judicium eines andern geständig gewesen Vid. Vol. 1. fol. 111. b. ubi Herr J. (Hanß Martin) ad art. 21. Sie (die Köchin) hätte gedacht, Sie wolte es sagen (daß Sie mit dem Spiesse das Kind gestochen vid. ad art. 20.) weil Sie ohne dem schon dem Amtsverwalter gesagt, daß Sie das Kind gesucht und dreymahl mit dem Spiesse in die Erde gestochen hätte, es könte auch seyn, daß

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/68>, abgerufen am 25.04.2024.