Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

Bild:
<< vorherige Seite

che der Amtsverwalter Ihn aus der Possess der Schrifftsäßigkeit mitbringen wolte, nicht erscheinen könte.

§. XVI. Ja dieses gabe auch nunmehro Herrn H. H. eine schonGelegenheit, durch welche man den gehäßigen Commissarium loß worden. etliche Monathe gewünschte Gelegenheit, diese des Amtsverwalters allzu augenscheinliche und handgreifliche Gefährlichkeit höheres Ortes zu allegiren, und um Bestellung eines andern nicht so sehr zu befürchtenden, sondern ohnpartheyischen Commissarii, gebührende Ansuchung zu thun. Wozu noch ferner kame, daß der Hertzog zu Z. am 4. Decembr. 1681. gestorben, und der Herr Successor abwesend, und noch nicht maiorennis war, weshalb S. Churfl. Durchl. zu Sachsen, als proximus Agnatus auch wegen anderer Ursachen sich der Administration dieser Lande annahm, und also wurden von H. H. zu Dr. diese Umstände und querelen über den bißherigen Commissarium bescheiden vorgestellet, auch zugleich mit allegiret, daß es viel kosten würde, wenn ich als Advocatus die Acta zu durchsehen und zu excerpiren offte nach P. verreisen müste, und wurde also unterthänigst gebeten, S. Churfl. Durchl. möchte ohnmaßgeblich dem Creyß-Amtmann zu Leipzig die Fortsetzung dieser Commission aufftragen, und Ihm zugleich anbefehlen, daß er die Acta zuförderst von dem Amtsverwalter zu P. abfordern solte, welches beydes auch allergnädigst gewilliget wurde. Dieser versahe sich dieses Streichs am allerwenigsten, und strampelte gleichsam mit Händen und Füssen (wie die in folgenden §. zu lesende excerpta ex Volum. 2. gnungsam zeigen werden) es halff aber alles nichts, er muste nur dran, und die Acta heraus geben. Jedoch wurde der Haupt-Process durch diesen incident Punct etliche Monathe auffgehalten, welches aber denen Inquisitis nicht imputiret werden konte.

§. XVII. Die Excerpta aus dem Volumine Il. Auctorum. darauffDie dazu gehörige Excerpta ex Actis. man sich in vorigen §. beruffen, sind folgende. FOL. 1. Churfürstl. Befehl von 10. May 1682. daß die Acten von dem Amtsverwalter zu P. abzufordern. FOL. 2. 3. H. H. Supplicat. FOL. 4. Notification an den Amtsverwalter. FOL. 5. Dieser bittet umb Communication der Supplique. FOL. 6. Fernere Supplication H. H. umb neue Verordnung an den Amtsverwalter. FOL. 7. Die gebetene Verordnung. FOL. 8. Des Amtsverwalters Entschuldigung. FOL. 10. Befehl von 23. Junii 1682. die Sache zu untersuchen. FOL. 11. biß 14. Des Amtsverwalters Supplique nach Dr. daß man die Acta doch bey Ihm, und Ihn die Commission continuiren lassen möge, worinnen er viele Dinge vorbringet, H. H. Schrifftsäßigkeit zweiffelhafft zumachen, so aber zu unsern Zweck nichts

che der Amtsverwalter Ihn aus der Possess der Schrifftsäßigkeit mitbringen wolte, nicht erscheinen könte.

§. XVI. Ja dieses gabe auch nunmehro Herrn H. H. eine schonGelegenheit, durch welche man den gehäßigen Commissarium loß worden. etliche Monathe gewünschte Gelegenheit, diese des Amtsverwalters allzu augenscheinliche und handgreifliche Gefährlichkeit höheres Ortes zu allegiren, und um Bestellung eines andern nicht so sehr zu befürchtenden, sondern ohnpartheyischen Commissarii, gebührende Ansuchung zu thun. Wozu noch ferner kame, daß der Hertzog zu Z. am 4. Decembr. 1681. gestorben, und der Herr Successor abwesend, und noch nicht maiorennis war, weshalb S. Churfl. Durchl. zu Sachsen, als proximus Agnatus auch wegen anderer Ursachen sich der Administration dieser Lande annahm, und also wurden von H. H. zu Dr. diese Umstände und querelen über den bißherigen Commissarium bescheiden vorgestellet, auch zugleich mit allegiret, daß es viel kosten würde, wenn ich als Advocatus die Acta zu durchsehen und zu excerpiren offte nach P. verreisen müste, und wurde also unterthänigst gebeten, S. Churfl. Durchl. möchte ohnmaßgeblich dem Creyß-Amtmann zu Leipzig die Fortsetzung dieser Commission aufftragen, und Ihm zugleich anbefehlen, daß er die Acta zuförderst von dem Amtsverwalter zu P. abfordern solte, welches beydes auch allergnädigst gewilliget wurde. Dieser versahe sich dieses Streichs am allerwenigsten, und strampelte gleichsam mit Händen und Füssen (wie die in folgenden §. zu lesende excerpta ex Volum. 2. gnungsam zeigen werden) es halff aber alles nichts, er muste nur dran, und die Acta heraus geben. Jedoch wurde der Haupt-Process durch diesen incident Punct etliche Monathe auffgehalten, welches aber denen Inquisitis nicht imputiret werden konte.

§. XVII. Die Excerpta aus dem Volumine Il. Auctorum. darauffDie dazu gehörige Excerpta ex Actis. man sich in vorigen §. beruffen, sind folgende. FOL. 1. Churfürstl. Befehl von 10. May 1682. daß die Acten von dem Amtsverwalter zu P. abzufordern. FOL. 2. 3. H. H. Supplicat. FOL. 4. Notification an den Amtsverwalter. FOL. 5. Dieser bittet umb Communication der Supplique. FOL. 6. Fernere Supplication H. H. umb neue Verordnung an den Amtsverwalter. FOL. 7. Die gebetene Verordnung. FOL. 8. Des Amtsverwalters Entschuldigung. FOL. 10. Befehl von 23. Junii 1682. die Sache zu untersuchen. FOL. 11. biß 14. Des Amtsverwalters Supplique nach Dr. daß man die Acta doch bey Ihm, und Ihn die Commission continuiren lassen möge, worinnen er viele Dinge vorbringet, H. H. Schrifftsäßigkeit zweiffelhafft zumachen, so aber zu unsern Zweck nichts

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0051" n="35"/>
che                      der Amtsverwalter Ihn aus der Possess der Schrifftsäßigkeit mitbringen wolte,                      nicht erscheinen könte.</p>
        <p>§. XVI. Ja dieses gabe auch nunmehro Herrn H. H. eine schon<note place="right">Gelegenheit, durch welche man den gehäßigen <hi rendition="#i">Commissarium</hi> loß worden.</note> etliche Monathe                      gewünschte Gelegenheit, diese des Amtsverwalters allzu augenscheinliche und                      handgreifliche Gefährlichkeit höheres Ortes zu allegiren, und um Bestellung                      eines andern nicht so sehr zu befürchtenden, sondern ohnpartheyischen                      Commissarii, gebührende Ansuchung zu thun. Wozu noch ferner kame, daß der                      Hertzog zu Z. am 4. Decembr. 1681. gestorben, und der Herr Successor abwesend,                      und noch nicht maiorennis war, weshalb S. Churfl. Durchl. zu Sachsen, als                      proximus Agnatus auch wegen anderer Ursachen sich der Administration dieser                      Lande annahm, und also wurden von H. H. zu Dr. diese Umstände und querelen über                      den bißherigen Commissarium bescheiden vorgestellet, auch zugleich mit                      allegiret, daß es viel kosten würde, wenn ich als Advocatus die Acta zu                      durchsehen und zu excerpiren offte nach P. verreisen müste, und wurde also                      unterthänigst gebeten, S. Churfl. Durchl. möchte ohnmaßgeblich dem Creyß-Amtmann                      zu Leipzig die Fortsetzung dieser Commission aufftragen, und Ihm zugleich                      anbefehlen, daß er die Acta zuförderst von dem Amtsverwalter zu P. abfordern                      solte, welches beydes auch allergnädigst gewilliget wurde. Dieser versahe sich                      dieses Streichs am allerwenigsten, und strampelte gleichsam mit Händen und                      Füssen (wie die in folgenden §. zu lesende excerpta ex Volum. 2. gnungsam zeigen                      werden) es halff aber alles nichts, er muste nur dran, und die Acta heraus                      geben. Jedoch wurde der Haupt-Process durch diesen incident Punct etliche                      Monathe auffgehalten, welches aber denen Inquisitis nicht imputiret werden                      konte.</p>
        <p>§. XVII. Die Excerpta aus dem Volumine Il. Auctorum. darauff<note place="right">Die dazu gehörige <hi rendition="#i">Excerpta ex                          Actis</hi>.</note> man sich in vorigen §. beruffen, sind folgende. FOL. 1.                      Churfürstl. Befehl von 10. May 1682. daß die Acten von dem Amtsverwalter zu P.                      abzufordern. FOL. 2. 3. H. H. Supplicat. FOL. 4. Notification an den                      Amtsverwalter. FOL. 5. Dieser bittet umb Communication der Supplique. FOL. 6.                      Fernere Supplication H. H. umb neue Verordnung an den Amtsverwalter. FOL. 7. Die                      gebetene Verordnung. FOL. 8. Des Amtsverwalters Entschuldigung. FOL. 10. Befehl                      von 23. Junii 1682. die Sache zu untersuchen. FOL. 11. biß 14. Des                      Amtsverwalters Supplique nach Dr. daß man die Acta doch bey Ihm, und Ihn die                      Commission continuiren lassen möge, worinnen er viele Dinge vorbringet, H. H.                      Schrifftsäßigkeit zweiffelhafft zumachen, so aber zu unsern Zweck nichts
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[35/0051] che der Amtsverwalter Ihn aus der Possess der Schrifftsäßigkeit mitbringen wolte, nicht erscheinen könte. §. XVI. Ja dieses gabe auch nunmehro Herrn H. H. eine schon etliche Monathe gewünschte Gelegenheit, diese des Amtsverwalters allzu augenscheinliche und handgreifliche Gefährlichkeit höheres Ortes zu allegiren, und um Bestellung eines andern nicht so sehr zu befürchtenden, sondern ohnpartheyischen Commissarii, gebührende Ansuchung zu thun. Wozu noch ferner kame, daß der Hertzog zu Z. am 4. Decembr. 1681. gestorben, und der Herr Successor abwesend, und noch nicht maiorennis war, weshalb S. Churfl. Durchl. zu Sachsen, als proximus Agnatus auch wegen anderer Ursachen sich der Administration dieser Lande annahm, und also wurden von H. H. zu Dr. diese Umstände und querelen über den bißherigen Commissarium bescheiden vorgestellet, auch zugleich mit allegiret, daß es viel kosten würde, wenn ich als Advocatus die Acta zu durchsehen und zu excerpiren offte nach P. verreisen müste, und wurde also unterthänigst gebeten, S. Churfl. Durchl. möchte ohnmaßgeblich dem Creyß-Amtmann zu Leipzig die Fortsetzung dieser Commission aufftragen, und Ihm zugleich anbefehlen, daß er die Acta zuförderst von dem Amtsverwalter zu P. abfordern solte, welches beydes auch allergnädigst gewilliget wurde. Dieser versahe sich dieses Streichs am allerwenigsten, und strampelte gleichsam mit Händen und Füssen (wie die in folgenden §. zu lesende excerpta ex Volum. 2. gnungsam zeigen werden) es halff aber alles nichts, er muste nur dran, und die Acta heraus geben. Jedoch wurde der Haupt-Process durch diesen incident Punct etliche Monathe auffgehalten, welches aber denen Inquisitis nicht imputiret werden konte. Gelegenheit, durch welche man den gehäßigen Commissarium loß worden. §. XVII. Die Excerpta aus dem Volumine Il. Auctorum. darauff man sich in vorigen §. beruffen, sind folgende. FOL. 1. Churfürstl. Befehl von 10. May 1682. daß die Acten von dem Amtsverwalter zu P. abzufordern. FOL. 2. 3. H. H. Supplicat. FOL. 4. Notification an den Amtsverwalter. FOL. 5. Dieser bittet umb Communication der Supplique. FOL. 6. Fernere Supplication H. H. umb neue Verordnung an den Amtsverwalter. FOL. 7. Die gebetene Verordnung. FOL. 8. Des Amtsverwalters Entschuldigung. FOL. 10. Befehl von 23. Junii 1682. die Sache zu untersuchen. FOL. 11. biß 14. Des Amtsverwalters Supplique nach Dr. daß man die Acta doch bey Ihm, und Ihn die Commission continuiren lassen möge, worinnen er viele Dinge vorbringet, H. H. Schrifftsäßigkeit zweiffelhafft zumachen, so aber zu unsern Zweck nichts Die dazu gehörige Excerpta ex Actis.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in TEI. (2012-11-23T14:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme der Wolfenbütteler Digitalen Bibliothek entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-23T14:00:00Z)
Frank Wiegand: Konvertierung nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-11-23T14:00:00Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/51
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/51>, abgerufen am 22.11.2024.