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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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uns recommendirten Salomonis und Jesus Syrachs Erinnerung thut.die heilige Schrifft sey von meiner Jugend an, biß zu gegenwärtiger Stunde, mein Favorit-Buch gewesen; so habe dadurch, daß nebst dem Worte der Propheten, Evangelisten und Aposteln: auch die Dogmata der Welt-Weisen in meinem Gedächtnis auffgeräumet; ich gleichwohl weder die göttliche noch weltliche Majestät beleidiget. Wann ein Tertius, meine Action begangen hätte: und ich darüber die Gerichts-Banck hegen solte; wurde nach dem Trieb meines Gewissens und dem Dictamine meiner Jurisprudentz: welche auff die Vernunfft und Schrifft, das Recht und die Billigkeit sich stützet; selbige Abhandlung mit dem Titul eines moralischen Fehlers: einer menschlichen Schwachheit: Strauchlung: Ubereilung: und Ausschweiffung belegen, welche, weil sie ohne bößliche und sündliche: aus einer vielmehr untadelhafften Begierde zur Warheit geschehen wäre; man mit der Christlichen Liebe zudecken: zum besten kehren: mit Gütigkeit vertragen und vergeben: anbey den Fehlenden selbst, durch stattliche Gegen-Gründe und vernünfftige Schlüsse seiner Fauten überzeugen: und mit einer, dem Christenthum anständlicher Moderation, zur Raison bringen: nicht aber nach der unhöflichen Eigenschafft des dummen Pöbels, an die Glocken binden: sie eine Missethat: den gefallenen Welt-Weisen, einen Maleficanten stylisiren müste: der seine Philosophische Fehler mit harten Leibes und Lebens-Straffen auszusöhnen; könte und solte gehalten werden.

30. Zumahl da er nicht der erste Erfinder, sondern nur der Copiste gefährlicher Lehren gewesen.

Ich gebe nach, (bb) mein Büchlein wäre so gefährlich und ärgerlich: daß den ertzgottlosesten Tractat de Tribus Impostoribus Mundi, dessen Existentz von etlichen bejahet: von andern für ein Non-Ens geachtet wird; wegen seiner verdammlichen Lehren es noch übertreffe; so könte selbiges freylich confisciret, verbothen und verbrandt werden: Ich aber für meine Person: nachdem die, von dem Luthero durch den Geist GOttes bewürckte Reformatio Fidei, Vitae, Morum & Studiorum: nebst der wahren Lehre Christi, dessen Liebe und Sanfftmuth zur Gold-Wage des auffrichtigen und thätigen Christenthums, uns geprediget, angerühmet und zur genauen observantz eingebunden; mit keiner Poena Ecclesiastica vel Civili, um so weniger angesehen werden; da vor mich dieses Achilleische Argument plaidiret: daß nicht der erste Urheber, Erfinder und Concipient; sondern ein blosser Copist, Ab- und Ausschreiber einer so unartigen und bösen Schrifft gewesen: auch solche Ausarbeitungen und Zusammentragung Philosophischer Collectaneen, weder mir noch andern, durch die Gesetze ausdrücklich sind gewehret und verbothen worden.

uns recommendirten Salomonis und Jesus Syrachs Erinnerung thut.die heilige Schrifft sey von meiner Jugend an, biß zu gegenwärtiger Stunde, mein Favorit-Buch gewesen; so habe dadurch, daß nebst dem Worte der Propheten, Evangelisten und Aposteln: auch die Dogmata der Welt-Weisen in meinem Gedächtnis auffgeräumet; ich gleichwohl weder die göttliche noch weltliche Majestät beleidiget. Wann ein Tertius, meine Action begangen hätte: und ich darüber die Gerichts-Banck hegen solte; wurde nach dem Trieb meines Gewissens und dem Dictamine meiner Jurisprudentz: welche auff die Vernunfft und Schrifft, das Recht und die Billigkeit sich stützet; selbige Abhandlung mit dem Titul eines moralischen Fehlers: einer menschlichen Schwachheit: Strauchlung: Ubereilung: und Ausschweiffung belegen, welche, weil sie ohne bößliche und sündliche: aus einer vielmehr untadelhafften Begierde zur Warheit geschehen wäre; man mit der Christlichen Liebe zudecken: zum besten kehren: mit Gütigkeit vertragen und vergeben: anbey den Fehlenden selbst, durch stattliche Gegen-Gründe und vernünfftige Schlüsse seiner Fauten überzeugen: und mit einer, dem Christenthum anständlicher Moderation, zur Raison bringen: nicht aber nach der unhöflichen Eigenschafft des dummen Pöbels, an die Glocken binden: sie eine Missethat: den gefallenen Welt-Weisen, einen Maleficanten stylisiren müste: der seine Philosophische Fehler mit harten Leibes und Lebens-Straffen auszusöhnen; könte und solte gehalten werden.

30. Zumahl da er nicht der erste Erfinder, sondern nur der Copiste gefährlicher Lehren gewesen.

Ich gebe nach, (bb) mein Büchlein wäre so gefährlich und ärgerlich: daß den ertzgottlosesten Tractat de Tribus Impostoribus Mundi, dessen Existentz von etlichen bejahet: von andern für ein Non-Ens geachtet wird; wegen seiner verdammlichen Lehren es noch übertreffe; so könte selbiges freylich confisciret, verbothen und verbrandt werden: Ich aber für meine Person: nachdem die, von dem Luthero durch den Geist GOttes bewürckte Reformatio Fidei, Vitae, Morum & Studiorum: nebst der wahren Lehre Christi, dessen Liebe und Sanfftmuth zur Gold-Wage des auffrichtigen und thätigen Christenthums, uns geprediget, angerühmet und zur genauen observantz eingebunden; mit keiner Poena Ecclesiastica vel Civili, um so weniger angesehen werden; da vor mich dieses Achilleische Argument plaidiret: daß nicht der erste Urheber, Erfinder und Concipient; sondern ein blosser Copist, Ab- und Ausschreiber einer so unartigen und bösen Schrifft gewesen: auch solche Ausarbeitungen und Zusammentragung Philosophischer Collectaneen, weder mir noch andern, durch die Gesetze ausdrücklich sind gewehret und verbothen worden.

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[286/0302] die heilige Schrifft sey von meiner Jugend an, biß zu gegenwärtiger Stunde, mein Favorit-Buch gewesen; so habe dadurch, daß nebst dem Worte der Propheten, Evangelisten und Aposteln: auch die Dogmata der Welt-Weisen in meinem Gedächtnis auffgeräumet; ich gleichwohl weder die göttliche noch weltliche Majestät beleidiget. Wann ein Tertius, meine Action begangen hätte: und ich darüber die Gerichts-Banck hegen solte; wurde nach dem Trieb meines Gewissens und dem Dictamine meiner Jurisprudentz: welche auff die Vernunfft und Schrifft, das Recht und die Billigkeit sich stützet; selbige Abhandlung mit dem Titul eines moralischen Fehlers: einer menschlichen Schwachheit: Strauchlung: Ubereilung: und Ausschweiffung belegen, welche, weil sie ohne bößliche und sündliche: aus einer vielmehr untadelhafften Begierde zur Warheit geschehen wäre; man mit der Christlichen Liebe zudecken: zum besten kehren: mit Gütigkeit vertragen und vergeben: anbey den Fehlenden selbst, durch stattliche Gegen-Gründe und vernünfftige Schlüsse seiner Fauten überzeugen: und mit einer, dem Christenthum anständlicher Moderation, zur Raison bringen: nicht aber nach der unhöflichen Eigenschafft des dummen Pöbels, an die Glocken binden: sie eine Missethat: den gefallenen Welt-Weisen, einen Maleficanten stylisiren müste: der seine Philosophische Fehler mit harten Leibes und Lebens-Straffen auszusöhnen; könte und solte gehalten werden. uns recommendirten Salomonis und Jesus Syrachs Erinnerung thut. Ich gebe nach, (bb) mein Büchlein wäre so gefährlich und ärgerlich: daß den ertzgottlosesten Tractat de Tribus Impostoribus Mundi, dessen Existentz von etlichen bejahet: von andern für ein Non-Ens geachtet wird; wegen seiner verdammlichen Lehren es noch übertreffe; so könte selbiges freylich confisciret, verbothen und verbrandt werden: Ich aber für meine Person: nachdem die, von dem Luthero durch den Geist GOttes bewürckte Reformatio Fidei, Vitae, Morum & Studiorum: nebst der wahren Lehre Christi, dessen Liebe und Sanfftmuth zur Gold-Wage des auffrichtigen und thätigen Christenthums, uns geprediget, angerühmet und zur genauen observantz eingebunden; mit keiner Poena Ecclesiastica vel Civili, um so weniger angesehen werden; da vor mich dieses Achilleische Argument plaidiret: daß nicht der erste Urheber, Erfinder und Concipient; sondern ein blosser Copist, Ab- und Ausschreiber einer so unartigen und bösen Schrifft gewesen: auch solche Ausarbeitungen und Zusammentragung Philosophischer Collectaneen, weder mir noch andern, durch die Gesetze ausdrücklich sind gewehret und verbothen worden.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 286. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/302>, abgerufen am 18.06.2024.