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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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politische Gedancken eine weitläufftige Schutz-Schrifft zu verfertigen.

2. Sondern nur in zweyen Puncten deutlich gegen sprechen wollen.

Damit nicht indessen, wenn gäntzlich schwiege: aus dem Stillschweigen, meine geistliche und weltliche hochgeehrte Herrn Oponenten, diese Consequentz: Ich hätte ihnen als Triumphirenden gewonnen gegeben, und den Palmen-Zweig zum Zeichen ihres eclatanten Sieges mit furchtsahmen Händen überreichet; zu meinem Praejuditz ziehen und dessen die Unerfahrnen zu bereden suchen mögen; Werden Eure Hochedlen die besondere Grace mir zu gönnen gütigst geruhen, mit keinen verdrießlichen Minen zu bemercken: wann zu einer etwelcher, und keinen Schalck verbergender Interims-Justificirung meiner Sache und Ablehnung der Lehr-Sätze: die meiner deutlichen Gegensprechung und auffrichtiger Bekäntnis unerwogen; auf eine unfreundliche und gewaltsame Weise, wieder die Gesetze von der Klugheit eines andern Meinung zu verstehen, laut der sub No. 1. angehengter Beylage, rubriciret: Ausübung und Ubertretung der Vernunfft-Lehre; aus einer feindlichen und gefährlichen Abzweckung, vielleicht, damit malgre moy & a contre coeur, in den Augen der Christlichen Welt, vor einen Ketzer, Atheisten und Spinosisten passiren solle; mir zur Last geleget werden: Die einer jeden unschuldig leidenden und gravirten Parthey erlaubte Freyheit der Wieder-Ant- und Verantwortung nehme: über Eurer Hochedlen hochgelehrtes Responsum (wiewohl ohne Violirung derjenigen Hochachtung, welche meinen hochgeehrten Herrn samt und sonders im übrigen schuldig bleibe) mit einer friedliebenden Seele und sanfftmüthigen Feder: in gegenwärtigem Schreiben, diese einige Remarque vorjetzo nur zu machen: welche in dem kurtzen Schluß beruhet: Eurer Hochedlen edle Ars Conjecturandi die Erkäntniß der menschlichen Natur und derer Ihro anklebender natürlicher, sittlicher und geistlicher Neigungen; habe keine Infallibilität, noch gewonnen; Indem so wohl (a) in Bezeichnung meiner Leibes Complexion: als (b) in Vestsetzung derjenigen Religion, welcher ich, nach meinem Gewissen und der innerlichen Uberzeugung von gantzem Hertzen und gantzer Seele zugethan bin; sie sehr gestrauchelt, und durch diesen faux pas eine considerable Blösse gegeben.

3. Erstlich daß man seinem Tempera-

Denn was den ersten Punct: von meinem Temperament anlanget; haben Eure Hochedlen, nach ihren Lehren von der Kunst die Gemüther der Menschen zuerforschen, den Calculum zwar dahin gezogen: es wäre solches von etwa melancholisch-sanguinischer Vermischung: weil mein wenig natürliches Judicium, eben dadurch unterdrücket: und

politische Gedancken eine weitläufftige Schutz-Schrifft zu verfertigen.

2. Sondern nur in zweyen Puncten deutlich gegen sprechen wollen.

Damit nicht indessen, wenn gäntzlich schwiege: aus dem Stillschweigen, meine geistliche und weltliche hochgeehrte Herrn Oponenten, diese Consequentz: Ich hätte ihnen als Triumphirenden gewonnen gegeben, und den Palmen-Zweig zum Zeichen ihres eclatanten Sieges mit furchtsahmen Händen überreichet; zu meinem Praejuditz ziehen und dessen die Unerfahrnen zu bereden suchen mögen; Werden Eure Hochedlen die besondere Grace mir zu gönnen gütigst geruhen, mit keinen verdrießlichen Minen zu bemercken: wann zu einer etwelcher, und keinen Schalck verbergender Interims-Justificirung meiner Sache und Ablehnung der Lehr-Sätze: die meiner deutlichen Gegensprechung und auffrichtiger Bekäntnis unerwogen; auf eine unfreundliche und gewaltsame Weise, wieder die Gesetze von der Klugheit eines andern Meinung zu verstehen, laut der sub No. 1. angehengter Beylage, rubriciret: Ausübung und Ubertretung der Vernunfft-Lehre; aus einer feindlichen und gefährlichen Abzweckung, vielleicht, damit malgré moy & a contre coeur, in den Augen der Christlichen Welt, vor einen Ketzer, Atheisten und Spinosisten passiren solle; mir zur Last geleget werden: Die einer jeden unschuldig leidenden und gravirten Parthey erlaubte Freyheit der Wieder-Ant- und Verantwortung nehme: über Eurer Hochedlen hochgelehrtes Responsum (wiewohl ohne Violirung derjenigen Hochachtung, welche meinen hochgeehrten Herrn samt und sonders im übrigen schuldig bleibe) mit einer friedliebenden Seele und sanfftmüthigen Feder: in gegenwärtigem Schreiben, diese einige Remarque vorjetzo nur zu machen: welche in dem kurtzen Schluß beruhet: Eurer Hochedlen edle Ars Conjecturandi die Erkäntniß der menschlichen Natur und derer Ihro anklebender natürlicher, sittlicher und geistlicher Neigungen; habe keine Infallibilität, noch gewonnen; Indem so wohl (a) in Bezeichnung meiner Leibes Complexion: als (b) in Vestsetzung derjenigen Religion, welcher ich, nach meinem Gewissen und der innerlichen Uberzeugung von gantzem Hertzen und gantzer Seele zugethan bin; sie sehr gestrauchelt, und durch diesen faux pas eine considerable Blösse gegeben.

3. Erstlich daß man seinem Tempera-

Denn was den ersten Punct: von meinem Temperament anlanget; haben Eure Hochedlen, nach ihren Lehren von der Kunst die Gemüther der Menschen zuerforschen, den Calculum zwar dahin gezogen: es wäre solches von etwa melancholisch-sanguinischer Vermischung: weil mein wenig natürliches Judicium, eben dadurch unterdrücket: und

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[268/0284] politische Gedancken eine weitläufftige Schutz-Schrifft zu verfertigen. Damit nicht indessen, wenn gäntzlich schwiege: aus dem Stillschweigen, meine geistliche und weltliche hochgeehrte Herrn Oponenten, diese Consequentz: Ich hätte ihnen als Triumphirenden gewonnen gegeben, und den Palmen-Zweig zum Zeichen ihres eclatanten Sieges mit furchtsahmen Händen überreichet; zu meinem Praejuditz ziehen und dessen die Unerfahrnen zu bereden suchen mögen; Werden Eure Hochedlen die besondere Grace mir zu gönnen gütigst geruhen, mit keinen verdrießlichen Minen zu bemercken: wann zu einer etwelcher, und keinen Schalck verbergender Interims-Justificirung meiner Sache und Ablehnung der Lehr-Sätze: die meiner deutlichen Gegensprechung und auffrichtiger Bekäntnis unerwogen; auf eine unfreundliche und gewaltsame Weise, wieder die Gesetze von der Klugheit eines andern Meinung zu verstehen, laut der sub No. 1. angehengter Beylage, rubriciret: Ausübung und Ubertretung der Vernunfft-Lehre; aus einer feindlichen und gefährlichen Abzweckung, vielleicht, damit malgré moy & a contre coeur, in den Augen der Christlichen Welt, vor einen Ketzer, Atheisten und Spinosisten passiren solle; mir zur Last geleget werden: Die einer jeden unschuldig leidenden und gravirten Parthey erlaubte Freyheit der Wieder-Ant- und Verantwortung nehme: über Eurer Hochedlen hochgelehrtes Responsum (wiewohl ohne Violirung derjenigen Hochachtung, welche meinen hochgeehrten Herrn samt und sonders im übrigen schuldig bleibe) mit einer friedliebenden Seele und sanfftmüthigen Feder: in gegenwärtigem Schreiben, diese einige Remarque vorjetzo nur zu machen: welche in dem kurtzen Schluß beruhet: Eurer Hochedlen edle Ars Conjecturandi die Erkäntniß der menschlichen Natur und derer Ihro anklebender natürlicher, sittlicher und geistlicher Neigungen; habe keine Infallibilität, noch gewonnen; Indem so wohl (a) in Bezeichnung meiner Leibes Complexion: als (b) in Vestsetzung derjenigen Religion, welcher ich, nach meinem Gewissen und der innerlichen Uberzeugung von gantzem Hertzen und gantzer Seele zugethan bin; sie sehr gestrauchelt, und durch diesen faux pas eine considerable Blösse gegeben. Denn was den ersten Punct: von meinem Temperament anlanget; haben Eure Hochedlen, nach ihren Lehren von der Kunst die Gemüther der Menschen zuerforschen, den Calculum zwar dahin gezogen: es wäre solches von etwa melancholisch-sanguinischer Vermischung: weil mein wenig natürliches Judicium, eben dadurch unterdrücket: und

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-23T14:00:00Z)
Frank Wiegand: Konvertierung nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-11-23T14:00:00Z)

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 268. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/284>, abgerufen am 05.05.2024.