Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

Bild:
<< vorherige Seite

cilii daselbst haben, so können sie doch wohl durch ihr Thun und Lassen forum contractus oder forum delicti (wie dieses letzte in gegenwärtigen casu geschehen) daselbst bekommen. Und wie die 5. und 6. ratio dubitandiAD QUINTAM FT SEXTAM. grösten theils die 1. 2. und 3. rationem nur wiederholet, also kan auch dißfalls nur die Beantwortung derselben allhier repetiret werden. Es bemühet sich zwar der Titius allhier fürnehmlich darzuthun, daß er sich nur als einen Heydnischen Philosophum gestellet habe, in der That aber und in Hertzen ein guter Lutherischer Chrift sey, er wird aber dieses keinem vernünfftigen Menschen bereden, der seine Schrifft lieset, und da er nicht das geringste darinnen findet, daß nur eine Anzeigung von einer dergleichen Fiction geben könte, noch über dieses diejenigen Worte wohl erweget, die zu Ende des dritten Capitels p. 38. zu befinden, in welchen sich der Autor wegen seines in der Schrifft gethanenen Glaubens-Bekäntniß gratuliret, und dabey verspricht, daß er bey diesen Glauben leben und sterben wolle. Daß er aber daselbst als eine unstreitige Probe, daß er kein Ketzer und Atheiste sey, angiebet, weil er sich zur Lutherischen Kirche bekenne, und daselbst zum Abendmahl gienge, fället dadurch gäntzlich hinweg, weil er §. ult. capitis primi p. 17. mit deutlichen Worten dieses als einen Streich seiner so genandten und gerühmten Politischen Religion rühmet, und daß er ein gleichmäßiges auch bey denen Türcken thun werde, ungemartert gestehet. Nicht zu gedencken, daß auch in seinen andern Schrifften, zu welchen er sich bekennet, und in welchen er sonst mehr zu simuliren pfleget, er dennoch sich nicht bergen können, sondern zu verstehen gegeben, daß er in seinem Hertzen mehr Heydnisch als Christlich gesinnet gewesen, als wenn er z. e. in dem Büchlein: welchergestalt Monarchen mächtig und reich werden können, alsbald in Anfang p. 1. sagt, daß Monarchen und grosse Herren, auch Republiquen, die den Titel von souverainen und considerablen Regenten mit recht führen wolten, für ihren einzigen Endzweck und das höchste interesse halten müsten, mächtig zu seyn oder zu werden, und wenn er in dem Entwurff einer wohl eingerichteten Policey p. 9. die Populosität eines Staats zu facilitiren, die Polygamie mit vielen unzulänglichen und auch ex solis principiis Politicis leicht zu wiederlegenden rationibus in Vorschlag bringet; wenn er p. 14. & 15. den Rath giebet, einen jeden, (das ist, Türcken, Heyden, Atheisten, Juden, Christen, u. s. w.) bey Ubung seiner Religion zu lassen; wenn er p. 18. ohne alle Nothwendigkeit das Exordium des andern Capitels also anfängt;

Ob die Religion eine Erfindung der Clerisey und Staats-Männer sey, die solche aus geistlichen, oder weltlichen Endursachen eingeführet, will itzo nicht

cilii daselbst haben, so können sie doch wohl durch ihr Thun und Lassen forum contractus oder forum delicti (wie dieses letzte in gegenwärtigen casu geschehen) daselbst bekommen. Und wie die 5. und 6. ratio dubitandiAD QUINTAM FT SEXTAM. grösten theils die 1. 2. und 3. rationem nur wiederholet, also kan auch dißfalls nur die Beantwortung derselben allhier repetiret werden. Es bemühet sich zwar der Titius allhier fürnehmlich darzuthun, daß er sich nur als einen Heydnischen Philosophum gestellet habe, in der That aber und in Hertzen ein guter Lutherischer Chrift sey, er wird aber dieses keinem vernünfftigen Menschen bereden, der seine Schrifft lieset, und da er nicht das geringste darinnen findet, daß nur eine Anzeigung von einer dergleichen Fiction geben könte, noch über dieses diejenigen Worte wohl erweget, die zu Ende des dritten Capitels p. 38. zu befinden, in welchen sich der Autor wegen seines in der Schrifft gethanenen Glaubens-Bekäntniß gratuliret, und dabey verspricht, daß er bey diesen Glauben leben und sterben wolle. Daß er aber daselbst als eine unstreitige Probe, daß er kein Ketzer und Atheiste sey, angiebet, weil er sich zur Lutherischen Kirche bekenne, und daselbst zum Abendmahl gienge, fället dadurch gäntzlich hinweg, weil er §. ult. capitis primi p. 17. mit deutlichen Worten dieses als einen Streich seiner so genandten und gerühmten Politischen Religion rühmet, und daß er ein gleichmäßiges auch bey denen Türcken thun werde, ungemartert gestehet. Nicht zu gedencken, daß auch in seinen andern Schrifften, zu welchen er sich bekennet, und in welchen er sonst mehr zu simuliren pfleget, er dennoch sich nicht bergen können, sondern zu verstehen gegeben, daß er in seinem Hertzen mehr Heydnisch als Christlich gesinnet gewesen, als wenn er z. e. in dem Büchlein: welchergestalt Monarchen mächtig und reich werden können, alsbald in Anfang p. 1. sagt, daß Monarchen und grosse Herren, auch Republiquen, die den Titel von souverainen und considerablen Regenten mit recht führen wolten, für ihren einzigen Endzweck und das höchste interesse halten müsten, mächtig zu seyn oder zu werden, und wenn er in dem Entwurff einer wohl eingerichteten Policey p. 9. die Populosität eines Staats zu facilitiren, die Polygamie mit vielen unzulänglichen und auch ex solis principiis Politicis leicht zu wiederlegenden rationibus in Vorschlag bringet; wenn er p. 14. & 15. den Rath giebet, einen jeden, (das ist, Türcken, Heyden, Atheisten, Juden, Christen, u. s. w.) bey Ubung seiner Religion zu lassen; wenn er p. 18. ohne alle Nothwendigkeit das Exordium des andern Capitels also anfängt;

Ob die Religion eine Erfindung der Clerisey und Staats-Männer sey, die solche aus geistlichen, oder weltlichen Endursachen eingeführet, will itzo nicht
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0277" n="261"/>
cilii daselbst                      haben, so können sie doch wohl durch ihr Thun und Lassen forum contractus oder                      forum delicti (wie dieses letzte in gegenwärtigen casu geschehen) daselbst                      bekommen. Und wie die 5. und 6. ratio dubitandi<note place="right">AD                          QUINTAM FT SEXTAM.</note> grösten theils die 1. 2. und 3. rationem nur                      wiederholet, also kan auch dißfalls nur die Beantwortung derselben allhier                      repetiret werden. Es bemühet sich zwar der Titius allhier fürnehmlich darzuthun,                      daß er sich nur als einen Heydnischen Philosophum gestellet habe, in der That                      aber und in Hertzen ein guter Lutherischer Chrift sey, er wird aber dieses                      keinem vernünfftigen Menschen bereden, der seine Schrifft lieset, und da er                      nicht das geringste darinnen findet, daß nur eine Anzeigung von einer                      dergleichen Fiction geben könte, noch über dieses diejenigen Worte wohl erweget,                      die zu Ende des dritten Capitels p. 38. zu befinden, in welchen sich der Autor                      wegen seines in der Schrifft gethanenen Glaubens-Bekäntniß gratuliret, und dabey                      verspricht, daß er bey diesen Glauben leben und sterben wolle. Daß er aber                      daselbst als eine unstreitige Probe, daß er kein Ketzer und Atheiste sey,                      angiebet, weil er sich zur Lutherischen Kirche bekenne, und daselbst zum                      Abendmahl gienge, fället dadurch gäntzlich hinweg, weil er §. ult. capitis primi                      p. 17. mit deutlichen Worten dieses als einen Streich seiner so genandten und                      gerühmten Politischen Religion rühmet, und daß er ein gleichmäßiges auch bey                      denen Türcken thun werde, ungemartert gestehet. Nicht zu gedencken, daß auch in                      seinen andern Schrifften, zu welchen er sich bekennet, und in welchen er sonst                      mehr zu simuliren pfleget, er dennoch sich nicht bergen können, sondern zu                      verstehen gegeben, daß er in seinem Hertzen mehr Heydnisch als Christlich                      gesinnet gewesen, als wenn er z. e. in dem Büchlein: welchergestalt Monarchen                      mächtig und reich werden können, alsbald in Anfang p. 1. sagt, daß Monarchen und                      grosse Herren, auch Republiquen, die den Titel von souverainen und considerablen                      Regenten mit recht führen wolten, für ihren einzigen Endzweck und das höchste                      interesse halten müsten, mächtig zu seyn oder zu werden, und wenn er in dem                      Entwurff einer wohl eingerichteten Policey p. 9. die Populosität eines Staats zu                      facilitiren, die Polygamie mit vielen unzulänglichen und auch ex solis                      principiis Politicis leicht zu wiederlegenden rationibus in Vorschlag bringet;                      wenn er p. 14. &amp; 15. den Rath giebet, einen jeden, (das ist, Türcken,                      Heyden, Atheisten, Juden, Christen, u. s. w.) bey Ubung seiner Religion zu                      lassen; wenn er p. 18. ohne alle Nothwendigkeit das Exordium des andern Capitels                      also anfängt;</p>
        <l>Ob die Religion eine Erfindung der Clerisey und Staats-Männer sey, die solche aus                      geistlichen, oder weltlichen Endursachen eingeführet, will itzo nicht
</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[261/0277] cilii daselbst haben, so können sie doch wohl durch ihr Thun und Lassen forum contractus oder forum delicti (wie dieses letzte in gegenwärtigen casu geschehen) daselbst bekommen. Und wie die 5. und 6. ratio dubitandi grösten theils die 1. 2. und 3. rationem nur wiederholet, also kan auch dißfalls nur die Beantwortung derselben allhier repetiret werden. Es bemühet sich zwar der Titius allhier fürnehmlich darzuthun, daß er sich nur als einen Heydnischen Philosophum gestellet habe, in der That aber und in Hertzen ein guter Lutherischer Chrift sey, er wird aber dieses keinem vernünfftigen Menschen bereden, der seine Schrifft lieset, und da er nicht das geringste darinnen findet, daß nur eine Anzeigung von einer dergleichen Fiction geben könte, noch über dieses diejenigen Worte wohl erweget, die zu Ende des dritten Capitels p. 38. zu befinden, in welchen sich der Autor wegen seines in der Schrifft gethanenen Glaubens-Bekäntniß gratuliret, und dabey verspricht, daß er bey diesen Glauben leben und sterben wolle. Daß er aber daselbst als eine unstreitige Probe, daß er kein Ketzer und Atheiste sey, angiebet, weil er sich zur Lutherischen Kirche bekenne, und daselbst zum Abendmahl gienge, fället dadurch gäntzlich hinweg, weil er §. ult. capitis primi p. 17. mit deutlichen Worten dieses als einen Streich seiner so genandten und gerühmten Politischen Religion rühmet, und daß er ein gleichmäßiges auch bey denen Türcken thun werde, ungemartert gestehet. Nicht zu gedencken, daß auch in seinen andern Schrifften, zu welchen er sich bekennet, und in welchen er sonst mehr zu simuliren pfleget, er dennoch sich nicht bergen können, sondern zu verstehen gegeben, daß er in seinem Hertzen mehr Heydnisch als Christlich gesinnet gewesen, als wenn er z. e. in dem Büchlein: welchergestalt Monarchen mächtig und reich werden können, alsbald in Anfang p. 1. sagt, daß Monarchen und grosse Herren, auch Republiquen, die den Titel von souverainen und considerablen Regenten mit recht führen wolten, für ihren einzigen Endzweck und das höchste interesse halten müsten, mächtig zu seyn oder zu werden, und wenn er in dem Entwurff einer wohl eingerichteten Policey p. 9. die Populosität eines Staats zu facilitiren, die Polygamie mit vielen unzulänglichen und auch ex solis principiis Politicis leicht zu wiederlegenden rationibus in Vorschlag bringet; wenn er p. 14. & 15. den Rath giebet, einen jeden, (das ist, Türcken, Heyden, Atheisten, Juden, Christen, u. s. w.) bey Ubung seiner Religion zu lassen; wenn er p. 18. ohne alle Nothwendigkeit das Exordium des andern Capitels also anfängt; AD QUINTAM FT SEXTAM. Ob die Religion eine Erfindung der Clerisey und Staats-Männer sey, die solche aus geistlichen, oder weltlichen Endursachen eingeführet, will itzo nicht

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in TEI. (2012-11-23T14:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme der Wolfenbütteler Digitalen Bibliothek entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-23T14:00:00Z)
Frank Wiegand: Konvertierung nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-11-23T14:00:00Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/277
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 261. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/277>, abgerufen am 04.05.2024.