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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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zenden stili mich bedienen können, sondern auch secundum regulas sapientiae mich einer munteren und frölichen Schreib-Art gebrauchen müssen. Zum Exempel: wer solte es sich wohl einbilden können, daß es möglich wäre, daß ein Mensch, der nur drittehalb Sinne, geschweige denn der seine fünff Sinne complet hat, von einer Juristen Facultät ein Responsum und zwar noch darzu cum allegatis legum & doctorum über die Frage begehren solte; wie sich ein kluger Mensch zu verhalten hätte, der von iemand beschimpfft worden, den er nicht kenne, auch nicht erfahren könne, wo er sich aufhielte? da es aber doch gleichwohl geschehen, wie der siebende Handel allhier ausweiset, gebe ich jedweden Ehr u. Tugendliebenden Menschen zu bedencken, ob ich unrecht gethan, daß ich diese greuliche Sottise, wie daselbst geschehen, mit einem muntern u. lebhafften stilo abgemahlet, und ob ich nicht vielmehr würde die Leute zum lachen bewogen haben, wenn ich more des Autoris der Unschuldigen Nachrichten und anderer seines gleichen in allen Religionen und Facultäten, mit seuffzen und weheklagen an dessen statt etwan gesagt hätte: Ach daß doch die thörichten Menschen anfiengen klug und gescheid zu werden! Ach daß sie doch die verteuffelte Rachgier aus ihren Hertzen vertrieben, und vielmehr denen Beleydigern, die ihnen bekant sind, von Hertzen vergäben; als daß sie gleichsam schaumen und toben wieder diejenigen, die sie doch nicht kennen! Ach möchte doch ein wahrer Christ über dergleichen ärgerliche Sünden Blut weinen! Ja wohl singet die Christliche Kirche: Der Teuffel thut sie es lehren. u. s. w. Zuweilen hat ein Handel unterschiedene Actus gehabt, deren der eine eine ernsthaffte, der andere aber eine schertzhaffte Anmerckung oder Beantwortung gebraucht. Ich habe mich auch in solchem Fall nach diesen unterschiedenen Zustand gerichtet. Wie aus dem vier und zwantzigsten Handel an unterschiedenen Orten kan angemercket werden.

Ich hätte zwar wegen dieser itzo publicirten und ferner zu publiciren vorhabenden Juristischen Händel noch ein mehrers zu erinnern; aber ich will es biß auf die Vorrede des andern Theils versparen, und dem Leser nur noch mit zwey Worten melden, daß ich gesonnen bin, so lange GOtt will, alle Leipziger Oster und Michaels-Messen einen Theil von dergleichen Gedancken, deren ein jeder aus etliche und viertzig Bogen bestehen soll, zu publiciren. Indessen gebe Gott uns allen ein fröliches Hertz, und verleihe immerdar Friede zu unsern Zeiten: auff daß seine Gnade stets bey uns bleibe, und erlöse uns so lange wir leben. Halle den 6. April. 1720.

CHRISTIAN THOMASIUS. D.

zenden stili mich bedienen können, sondern auch secundum regulas sapientiae mich einer munteren und frölichen Schreib-Art gebrauchen müssen. Zum Exempel: wer solte es sich wohl einbilden können, daß es möglich wäre, daß ein Mensch, der nur drittehalb Sinne, geschweige denn der seine fünff Sinne complet hat, von einer Juristen Facultät ein Responsum und zwar noch darzu cum allegatis legum & doctorum über die Frage begehren solte; wie sich ein kluger Mensch zu verhalten hätte, der von iemand beschimpfft worden, den er nicht kenne, auch nicht erfahren könne, wo er sich aufhielte? da es aber doch gleichwohl geschehen, wie der siebende Handel allhier ausweiset, gebe ich jedweden Ehr u. Tugendliebenden Menschen zu bedencken, ob ich unrecht gethan, daß ich diese greuliche Sottise, wie daselbst geschehen, mit einem muntern u. lebhafften stilo abgemahlet, und ob ich nicht vielmehr würde die Leute zum lachen bewogen haben, wenn ich more des Autoris der Unschuldigen Nachrichten und anderer seines gleichen in allen Religionen und Facultäten, mit seuffzen und weheklagen an dessen statt etwan gesagt hätte: Ach daß doch die thörichten Menschen anfiengen klug und gescheid zu werden! Ach daß sie doch die verteuffelte Rachgier aus ihren Hertzen vertrieben, und vielmehr denen Beleydigern, die ihnen bekant sind, von Hertzen vergäben; als daß sie gleichsam schaumen und toben wieder diejenigen, die sie doch nicht kennen! Ach möchte doch ein wahrer Christ über dergleichen ärgerliche Sünden Blut weinen! Ja wohl singet die Christliche Kirche: Der Teuffel thut sie es lehren. u. s. w. Zuweilen hat ein Handel unterschiedene Actus gehabt, deren der eine eine ernsthaffte, der andere aber eine schertzhaffte Anmerckung oder Beantwortung gebraucht. Ich habe mich auch in solchem Fall nach diesen unterschiedenen Zustand gerichtet. Wie aus dem vier und zwantzigsten Handel an unterschiedenen Orten kan angemercket werden.

Ich hätte zwar wegen dieser itzo publicirten und ferner zu publiciren vorhabenden Juristischen Händel noch ein mehrers zu erinnern; aber ich will es biß auf die Vorrede des andern Theils versparen, und dem Leser nur noch mit zwey Worten melden, daß ich gesonnen bin, so lange GOtt will, alle Leipziger Oster und Michaels-Messen einen Theil von dergleichen Gedancken, deren ein jeder aus etliche und viertzig Bogen bestehen soll, zu publiciren. Indessen gebe Gott uns allen ein fröliches Hertz, und verleihe immerdar Friede zu unsern Zeiten: auff daß seine Gnade stets bey uns bleibe, und erlöse uns so lange wir leben. Halle den 6. April. 1720.

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zenden stili mich bedienen können, sondern auch secundum                      regulas sapientiae mich einer munteren und frölichen Schreib-Art gebrauchen                      müssen. Zum Exempel: wer solte es sich wohl einbilden können, daß es möglich                      wäre, daß ein Mensch, der nur drittehalb Sinne, geschweige denn der seine fünff                      Sinne complet hat, von einer Juristen Facultät ein Responsum und zwar noch darzu                      cum allegatis legum &amp; doctorum über die Frage begehren solte; wie sich                      ein kluger Mensch zu verhalten hätte, der von iemand beschimpfft worden, den er                      nicht kenne, auch nicht erfahren könne, wo er sich aufhielte? da es aber doch                      gleichwohl geschehen, wie der siebende Handel allhier ausweiset, gebe ich                      jedweden Ehr u. Tugendliebenden Menschen zu bedencken, ob ich unrecht gethan,                      daß ich diese greuliche Sottise, wie daselbst geschehen, mit einem muntern u.                      lebhafften stilo abgemahlet, und ob ich nicht vielmehr würde die Leute zum                      lachen bewogen haben, wenn ich more des Autoris der Unschuldigen Nachrichten und                      anderer seines gleichen in allen Religionen und Facultäten, mit seuffzen und                      weheklagen an dessen statt etwan gesagt hätte: Ach daß doch die thörichten                      Menschen anfiengen klug und gescheid zu werden! Ach daß sie doch die                      verteuffelte Rachgier aus ihren Hertzen vertrieben, und vielmehr denen                      Beleydigern, die ihnen bekant sind, von Hertzen vergäben; als daß sie gleichsam                      schaumen und toben wieder diejenigen, die sie doch nicht kennen! Ach möchte doch                      ein wahrer Christ über dergleichen ärgerliche Sünden Blut weinen! Ja wohl singet                      die Christliche Kirche: Der Teuffel thut sie es lehren. u. s. w. Zuweilen hat                      ein Handel unterschiedene Actus gehabt, deren der eine eine ernsthaffte, der                      andere aber eine schertzhaffte Anmerckung oder Beantwortung gebraucht. Ich habe                      mich auch in solchem Fall nach diesen unterschiedenen Zustand gerichtet. Wie aus                      dem vier und zwantzigsten Handel an unterschiedenen Orten kan angemercket                      werden.</p>
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[0016] zenden stili mich bedienen können, sondern auch secundum regulas sapientiae mich einer munteren und frölichen Schreib-Art gebrauchen müssen. Zum Exempel: wer solte es sich wohl einbilden können, daß es möglich wäre, daß ein Mensch, der nur drittehalb Sinne, geschweige denn der seine fünff Sinne complet hat, von einer Juristen Facultät ein Responsum und zwar noch darzu cum allegatis legum & doctorum über die Frage begehren solte; wie sich ein kluger Mensch zu verhalten hätte, der von iemand beschimpfft worden, den er nicht kenne, auch nicht erfahren könne, wo er sich aufhielte? da es aber doch gleichwohl geschehen, wie der siebende Handel allhier ausweiset, gebe ich jedweden Ehr u. Tugendliebenden Menschen zu bedencken, ob ich unrecht gethan, daß ich diese greuliche Sottise, wie daselbst geschehen, mit einem muntern u. lebhafften stilo abgemahlet, und ob ich nicht vielmehr würde die Leute zum lachen bewogen haben, wenn ich more des Autoris der Unschuldigen Nachrichten und anderer seines gleichen in allen Religionen und Facultäten, mit seuffzen und weheklagen an dessen statt etwan gesagt hätte: Ach daß doch die thörichten Menschen anfiengen klug und gescheid zu werden! Ach daß sie doch die verteuffelte Rachgier aus ihren Hertzen vertrieben, und vielmehr denen Beleydigern, die ihnen bekant sind, von Hertzen vergäben; als daß sie gleichsam schaumen und toben wieder diejenigen, die sie doch nicht kennen! Ach möchte doch ein wahrer Christ über dergleichen ärgerliche Sünden Blut weinen! Ja wohl singet die Christliche Kirche: Der Teuffel thut sie es lehren. u. s. w. Zuweilen hat ein Handel unterschiedene Actus gehabt, deren der eine eine ernsthaffte, der andere aber eine schertzhaffte Anmerckung oder Beantwortung gebraucht. Ich habe mich auch in solchem Fall nach diesen unterschiedenen Zustand gerichtet. Wie aus dem vier und zwantzigsten Handel an unterschiedenen Orten kan angemercket werden. Ich hätte zwar wegen dieser itzo publicirten und ferner zu publiciren vorhabenden Juristischen Händel noch ein mehrers zu erinnern; aber ich will es biß auf die Vorrede des andern Theils versparen, und dem Leser nur noch mit zwey Worten melden, daß ich gesonnen bin, so lange GOtt will, alle Leipziger Oster und Michaels-Messen einen Theil von dergleichen Gedancken, deren ein jeder aus etliche und viertzig Bogen bestehen soll, zu publiciren. Indessen gebe Gott uns allen ein fröliches Hertz, und verleihe immerdar Friede zu unsern Zeiten: auff daß seine Gnade stets bey uns bleibe, und erlöse uns so lange wir leben. Halle den 6. April. 1720. CHRISTIAN THOMASIUS. D.

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-23T14:00:00Z)
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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/16>, abgerufen am 23.11.2024.