unter gehöriger Bedeckung von Stroh vollkommen gegen den härtesten Frost und besser als in Gruben gesichert werden. Man kann diese Mieten zu 20 und meh- reren Winspeln anlegen, am bequemsten jedoch mit Rücksicht auf die Größe des Aufbewahrungsplatzes auf dem Hofe, damit man eine ganze Miete, so wie man sie gebraucht, auf einmal hineinbringen könne; wozu dann im Winter Tage ohne Frost gewählt werden müssen.
Bei den Mieten, welche man, wenn sie größer sind, am besten länglicht und dachförmig anlegt, kommt es vorzüglich darauf an, daß man sie allenthalben gleichmäßig und wenigstens 6 Zoll dick mit Stroh belege. Besonders muß man unten am Boden das Stroh überstehen lassen, damit hier kein Frost eindringe. Oben am Forst und an den Ecken muß es wohl verbunden seyn. Alsdann wird das Stroh mit Erde belegt. Diese Erde schützt zwar über[ - 3 Zeichen fehlen] nicht gegen den Frost; nur das Stroh ist es, was die Entweichung der Wärme aus den Kar- toffeln verhindert. Aber die Erde muß den Durchzug der Luft durch das Stroh abhalten und deshalb muß sie dicht seyn. Eine lose abkrümelnde Erde taugt also nicht dazu, und wenn man keine andre hat, so muß man sie durch irgend eine Bedeckung befestigen. Hierzu ist das Kartoffelnkraut zu gebrauchen, welches man darüber herlegt und solches mit Schaafhürden oder auf irgend eine Art ge- gen den Wind befestigt. Hat man lehmige Erde, so ist das nicht nöthig, und man braucht sie nur allenthalben recht glatt und fest zu schlagen, und muß von Zeit zu Zeit nachsehen, daß keine Oeffnung, etwa durch Mäuse, entstehe.
Eine sehr nöthige Vorsicht aber ist es, diese Mieten bei fortdauerndem war- men Wetter im Herbste, nicht völlig zu schließen, sondern ihnen oben, bis Frost eintritt, etwas Luft zu lassen, damit die Dünste herausziehen können. Man läßt also dem Strohe oben am Forste Luft, und spürt österer nach, ob kein Gäh- rung anzeigender Geruch entstehe, in welchem Falle man gleich mehr Luft giebt. Erst wenn anhaltender Frost eintritt, macht man sie fest zu.
In solchen Mieten blieben die Kartoffeln unverletzt, wie im Winter 1802 1803 der Frost über 3 Fuß in die Erde drang, und die Kartoffeln fast in allen Gruben, die nicht von allen Seiten mit Stroh verwahrt waren und in vielen Kellern erfroren. Eine Bedeckung dieser Mieten mit Mist ist völlig unnöthig und kann leicht nachtheilig werden.
Futtergewaͤchſe.
unter gehoͤriger Bedeckung von Stroh vollkommen gegen den haͤrteſten Froſt und beſſer als in Gruben geſichert werden. Man kann dieſe Mieten zu 20 und meh- reren Winspeln anlegen, am bequemſten jedoch mit Ruͤckſicht auf die Groͤße des Aufbewahrungsplatzes auf dem Hofe, damit man eine ganze Miete, ſo wie man ſie gebraucht, auf einmal hineinbringen koͤnne; wozu dann im Winter Tage ohne Froſt gewaͤhlt werden muͤſſen.
Bei den Mieten, welche man, wenn ſie groͤßer ſind, am beſten laͤnglicht und dachfoͤrmig anlegt, kommt es vorzuͤglich darauf an, daß man ſie allenthalben gleichmaͤßig und wenigſtens 6 Zoll dick mit Stroh belege. Beſonders muß man unten am Boden das Stroh uͤberſtehen laſſen, damit hier kein Froſt eindringe. Oben am Forſt und an den Ecken muß es wohl verbunden ſeyn. Alsdann wird das Stroh mit Erde belegt. Dieſe Erde ſchuͤtzt zwar uͤber[ – 3 Zeichen fehlen] nicht gegen den Froſt; nur das Stroh iſt es, was die Entweichung der Waͤrme aus den Kar- toffeln verhindert. Aber die Erde muß den Durchzug der Luft durch das Stroh abhalten und deshalb muß ſie dicht ſeyn. Eine loſe abkruͤmelnde Erde taugt alſo nicht dazu, und wenn man keine andre hat, ſo muß man ſie durch irgend eine Bedeckung befeſtigen. Hierzu iſt das Kartoffelnkraut zu gebrauchen, welches man daruͤber herlegt und ſolches mit Schaafhuͤrden oder auf irgend eine Art ge- gen den Wind befeſtigt. Hat man lehmige Erde, ſo iſt das nicht noͤthig, und man braucht ſie nur allenthalben recht glatt und feſt zu ſchlagen, und muß von Zeit zu Zeit nachſehen, daß keine Oeffnung, etwa durch Maͤuſe, entſtehe.
Eine ſehr noͤthige Vorſicht aber iſt es, dieſe Mieten bei fortdauerndem war- men Wetter im Herbſte, nicht voͤllig zu ſchließen, ſondern ihnen oben, bis Froſt eintritt, etwas Luft zu laſſen, damit die Duͤnſte herausziehen koͤnnen. Man laͤßt alſo dem Strohe oben am Forſte Luft, und ſpuͤrt oͤſterer nach, ob kein Gaͤh- rung anzeigender Geruch entſtehe, in welchem Falle man gleich mehr Luft giebt. Erſt wenn anhaltender Froſt eintritt, macht man ſie feſt zu.
In ſolchen Mieten blieben die Kartoffeln unverletzt, wie im Winter 1802 1803 der Froſt uͤber 3 Fuß in die Erde drang, und die Kartoffeln faſt in allen Gruben, die nicht von allen Seiten mit Stroh verwahrt waren und in vielen Kellern erfroren. Eine Bedeckung dieſer Mieten mit Miſt iſt voͤllig unnoͤthig und kann leicht nachtheilig werden.
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Futtergewaͤchſe.
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reren Winspeln anlegen, am bequemſten jedoch mit Ruͤckſicht auf die Groͤße des
Aufbewahrungsplatzes auf dem Hofe, damit man eine ganze Miete, ſo wie man
ſie gebraucht, auf einmal hineinbringen koͤnne; wozu dann im Winter Tage ohne
Froſt gewaͤhlt werden muͤſſen.
Bei den Mieten, welche man, wenn ſie groͤßer ſind, am beſten laͤnglicht und
dachfoͤrmig anlegt, kommt es vorzuͤglich darauf an, daß man ſie allenthalben
gleichmaͤßig und wenigſtens 6 Zoll dick mit Stroh belege. Beſonders muß man
unten am Boden das Stroh uͤberſtehen laſſen, damit hier kein Froſt eindringe.
Oben am Forſt und an den Ecken muß es wohl verbunden ſeyn. Alsdann wird
das Stroh mit Erde belegt. Dieſe Erde ſchuͤtzt zwar uͤber___ nicht gegen den
Froſt; nur das Stroh iſt es, was die Entweichung der Waͤrme aus den Kar-
toffeln verhindert. Aber die Erde muß den Durchzug der Luft durch das Stroh
abhalten und deshalb muß ſie dicht ſeyn. Eine loſe abkruͤmelnde Erde taugt
alſo nicht dazu, und wenn man keine andre hat, ſo muß man ſie durch irgend
eine Bedeckung befeſtigen. Hierzu iſt das Kartoffelnkraut zu gebrauchen, welches
man daruͤber herlegt und ſolches mit Schaafhuͤrden oder auf irgend eine Art ge-
gen den Wind befeſtigt. Hat man lehmige Erde, ſo iſt das nicht noͤthig, und
man braucht ſie nur allenthalben recht glatt und feſt zu ſchlagen, und muß von
Zeit zu Zeit nachſehen, daß keine Oeffnung, etwa durch Maͤuſe, entſtehe.
Eine ſehr noͤthige Vorſicht aber iſt es, dieſe Mieten bei fortdauerndem war-
men Wetter im Herbſte, nicht voͤllig zu ſchließen, ſondern ihnen oben, bis Froſt
eintritt, etwas Luft zu laſſen, damit die Duͤnſte herausziehen koͤnnen. Man laͤßt
alſo dem Strohe oben am Forſte Luft, und ſpuͤrt oͤſterer nach, ob kein Gaͤh-
rung anzeigender Geruch entſtehe, in welchem Falle man gleich mehr Luft giebt.
Erſt wenn anhaltender Froſt eintritt, macht man ſie feſt zu.
In ſolchen Mieten blieben die Kartoffeln unverletzt, wie im Winter 1802
1803 der Froſt uͤber 3 Fuß in die Erde drang, und die Kartoffeln faſt in allen
Gruben, die nicht von allen Seiten mit Stroh verwahrt waren und in vielen
Kellern erfroren. Eine Bedeckung dieſer Mieten mit Miſt iſt voͤllig unnoͤthig
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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 4. Berlin, 1812, S. 220. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft04_1812/244>, abgerufen am 16.07.2024.
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