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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812.

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Der Wiesenbau.
gen die nahen. Also läßt sich hier um so weniger etwas allgemein Gültiges be-
stimmen. Als Mittelsatz kann man indessen folgendes annehmen:

Die zweischnittige Heuernte per Morgen kostet bei Wiesen

erster Klasse . . . . . . . . . . . . 1 Rthlr. 12 Gr.
zweiter -- . . . . . . . . . . . . 1 - 10 -
dritter -- . . . . . . . . . . . . 1 - 8 -
vierter -- . . . . . . . . . . . . 1 - 8 -

und die einschnittige bei Wiesen

fünfter Klasse . . . . . . . . . . . . . . 18 Gr.
sechster -- . . . . . . . . . . . . . . 16 -

Wenn also nach obigen Preisen der Mittelertrag des Heuwerths per Mor-
gen von Wiesen

erster Klasse:
100 Pfund a 1/3 Rthl. ist 8 Rthl. -- Gr., so ist der reine Ertrag 6 Rthl. 12 Gr.
zweiter Klasse:
100 - a - - - 6 - 16 - - - - - 5 - 6 -
dritter Klasse:
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vierter Klasse:
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fünfter Klasse:
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sechster Klasse:
100 - a - - - 2 - -- - - - - - 1 - 12 -

Wenn wir den Werth des Ackerlandes nach dem gewöhnlichen Dreifelder-
Anschlage bestimmen wollten, so käme hiernach der Werth der Wiesen einer gleich-
namigen Klasse (Vergl. Bd. II. S. 142, Tabelle B.), gegen jenes in ein sehr
hohes Verhältniß zu stehen. Wir müssen aber erwägen, daß bei jenem Anschlage
die sämmtlichen Wirthschaftskosten dem Acker zur Last gerechnet worden, wogegen
wir für das Heu nur seine Werbungskosten gerechnet haben, und dann, daß der
Acker obendrein Stroh liefere und Weide gebe. Hiernach glaube ich den Werth
einer gleichnamigen Acker- und Wiesenklasse wie 2:3 setzen zu müssen, wenn nicht,

Der Wieſenbau.
gen die nahen. Alſo laͤßt ſich hier um ſo weniger etwas allgemein Guͤltiges be-
ſtimmen. Als Mittelſatz kann man indeſſen folgendes annehmen:

Die zweiſchnittige Heuernte per Morgen koſtet bei Wieſen

erſter Klaſſe . . . . . . . . . . . . 1 Rthlr. 12 Gr.
zweiter — . . . . . . . . . . . . 1 - 10 -
dritter — . . . . . . . . . . . . 1 - 8 -
vierter — . . . . . . . . . . . . 1 - 8 -

und die einſchnittige bei Wieſen

fuͤnfter Klaſſe . . . . . . . . . . . . . . 18 Gr.
ſechſter — . . . . . . . . . . . . . . 16 -

Wenn alſo nach obigen Preiſen der Mittelertrag des Heuwerths per Mor-
gen von Wieſen

erſter Klaſſe:
100 Pfund à ⅓ Rthl. iſt 8 Rthl. — Gr., ſo iſt der reine Ertrag 6 Rthl. 12 Gr.
zweiter Klaſſe:
100 - à - - - 6 - 16 - - - - - 5 - 6 -
dritter Klaſſe:
100 - à - - - 4 - 16 - - - - - 3 - 8 -
vierter Klaſſe:
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fuͤnfter Klaſſe:
100 - à ⅓ - - 2 - 8 - - - - - 1 - 14 -
ſechſter Klaſſe:
100 - à - - - 2 - — - - - - - 1 - 12 -

Wenn wir den Werth des Ackerlandes nach dem gewoͤhnlichen Dreifelder-
Anſchlage beſtimmen wollten, ſo kaͤme hiernach der Werth der Wieſen einer gleich-
namigen Klaſſe (Vergl. Bd. II. S. 142, Tabelle B.), gegen jenes in ein ſehr
hohes Verhaͤltniß zu ſtehen. Wir muͤſſen aber erwaͤgen, daß bei jenem Anſchlage
die ſaͤmmtlichen Wirthſchaftskoſten dem Acker zur Laſt gerechnet worden, wogegen
wir fuͤr das Heu nur ſeine Werbungskoſten gerechnet haben, und dann, daß der
Acker obendrein Stroh liefere und Weide gebe. Hiernach glaube ich den Werth
einer gleichnamigen Acker- und Wieſenklaſſe wie 2:3 ſetzen zu muͤſſen, wenn nicht,

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[239/0261] Der Wieſenbau. gen die nahen. Alſo laͤßt ſich hier um ſo weniger etwas allgemein Guͤltiges be- ſtimmen. Als Mittelſatz kann man indeſſen folgendes annehmen: Die zweiſchnittige Heuernte per Morgen koſtet bei Wieſen erſter Klaſſe . . . . . . . . . . . . 1 Rthlr. 12 Gr. zweiter — . . . . . . . . . . . . 1 - 10 - dritter — . . . . . . . . . . . . 1 - 8 - vierter — . . . . . . . . . . . . 1 - 8 - und die einſchnittige bei Wieſen fuͤnfter Klaſſe . . . . . . . . . . . . . . 18 Gr. ſechſter — . . . . . . . . . . . . . . 16 - Wenn alſo nach obigen Preiſen der Mittelertrag des Heuwerths per Mor- gen von Wieſen erſter Klaſſe: 100 Pfund à ⅓ Rthl. iſt 8 Rthl. — Gr., ſo iſt der reine Ertrag 6 Rthl. 12 Gr. zweiter Klaſſe: 100 - à - - - 6 - 16 - - - - - 5 - 6 - dritter Klaſſe: 100 - à - - - 4 - 16 - - - - - 3 - 8 - vierter Klaſſe: 100 - à ¼ - - 2 - 4 - - - - - 1 - 20 - fuͤnfter Klaſſe: 100 - à ⅓ - - 2 - 8 - - - - - 1 - 14 - ſechſter Klaſſe: 100 - à - - - 2 - — - - - - - 1 - 12 - Wenn wir den Werth des Ackerlandes nach dem gewoͤhnlichen Dreifelder- Anſchlage beſtimmen wollten, ſo kaͤme hiernach der Werth der Wieſen einer gleich- namigen Klaſſe (Vergl. Bd. II. S. 142, Tabelle B.), gegen jenes in ein ſehr hohes Verhaͤltniß zu ſtehen. Wir muͤſſen aber erwaͤgen, daß bei jenem Anſchlage die ſaͤmmtlichen Wirthſchaftskoſten dem Acker zur Laſt gerechnet worden, wogegen wir fuͤr das Heu nur ſeine Werbungskoſten gerechnet haben, und dann, daß der Acker obendrein Stroh liefere und Weide gebe. Hiernach glaube ich den Werth einer gleichnamigen Acker- und Wieſenklaſſe wie 2:3 ſetzen zu muͤſſen, wenn nicht,

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812, S. 239. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft03_1810/261>, abgerufen am 21.05.2024.