Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812.Die Arbeit der Beackerung. §. 179. Zu der Sömmerung wird in der Regel dreimal gepflügt. Die Stoppel wirdSömme- So soll jede Sömmerung in der Regel bestellt werden. Es geschiehet aber häu- Bei der kleinen vierzeiligen Sommergerste hat man aber Zeit bis zur Mitte des §. 180. Zu dem ersten Umbruch der Stoppel bedient man sich zuweilen der Methode desDas Halb- Die Arbeit der Beackerung. §. 179. Zu der Soͤmmerung wird in der Regel dreimal gepfluͤgt. Die Stoppel wirdSoͤmme- So ſoll jede Soͤmmerung in der Regel beſtellt werden. Es geſchiehet aber haͤu- Bei der kleinen vierzeiligen Sommergerſte hat man aber Zeit bis zur Mitte des §. 180. Zu dem erſten Umbruch der Stoppel bedient man ſich zuweilen der Methode desDas Halb- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0123" n="101"/> <fw place="top" type="header">Die Arbeit der Beackerung.</fw><lb/> <div n="4"> <head>§. 179.</head><lb/> <p>Zu der Soͤmmerung wird in der Regel dreimal gepfluͤgt. Die Stoppel wird<note place="right">Soͤmme-<lb/> rungsfurchen.</note><lb/> im Herbſte, nachdem die Winterungsbeſtellung vollendet, umgebrochen. Denn daß<lb/> man dieſes unmittelbar nach der Ernte thue, und die Regel — der Senſe den Pflug<lb/> gleich folgen zu laſſen — beobachte, iſt etwas ſeltenes, und beim gewoͤhnlichen<lb/> Gange einer groͤßern Wirthſchaft oft nicht auszufuͤhren. Wo es indeſſen geſchieht,<lb/> da pfluͤgt man dann vor Winter noch einmal. Sonſt wird die zweite Fahre im Fruͤh-<lb/> jahre, ſobald es Zeit und Witterung erlauben, gegeben, und dieſe nennt man das<lb/><hi rendition="#g">Felgen, Falgen</hi> oder <hi rendition="#g">Falzen</hi>. Gemeiniglich giebt man dieſe tiefer wie die erſte.<lb/> Sie wird in der Regel geegget, und dann mit der dritten, noch beſſer mit der vierten,<lb/> Fahre die Saat mehrentheils untergepfluͤgt, es ſey denn, daß zu naſſe Witterung<lb/> dieſes bedenklich mache.</p><lb/> <p>So ſoll jede Soͤmmerung in der Regel beſtellt werden. Es geſchiehet aber haͤu-<lb/> fig nicht, aus Mangel an Zeit und Kraͤften, und man begnuͤgt ſich mit zwei Fahren,<lb/> deren erſtere mehrentheils unvollkommen gegeben wird. Insbeſondere geſchiehet dies<lb/> beim Hafer und der großen zweizeiligen Gerſte, weil man es fuͤr bedenklich haͤlt, dieſe<lb/> ſpaͤter als in der Mitte des May zu beſtellen.</p><lb/> <p>Bei der kleinen vierzeiligen Sommergerſte hat man aber Zeit bis zur Mitte des<lb/> Junius, und deshalb ziehet man ſolche wahrſcheinlich bei der Dreifelderwirthſchaft<lb/> vor. In der That iſt hier das dreimalige Pfluͤgen zur Gerſte von ſolcher Wichtigkeit,<lb/> daß man ſich in Hinſicht der beſſern Beackerung ein an ſich mißlicheres Getreide wohl<lb/> gefallen laſſen kann. Dieſes Pfluͤgen zur kleinen Gerſte im Fruͤhjahre thut oft meh-<lb/> rere Wirkung auf die Gaarheit des Bodens, als das ſogenannte ſpaͤte Brachpfluͤgen<lb/> zur Winterung, wenigſtens in den Jahren, wo das Fruͤhjahr trockner iſt, als der<lb/> Spaͤtſommer.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>§. 180.</head><lb/> <p>Zu dem erſten Umbruch der Stoppel bedient man ſich zuweilen der Methode des<note place="right">Das Halb-<lb/> pfluͤgen.</note><lb/><hi rendition="#g">Halbpfluͤgens, Baͤlkens, Ritzens, Rispens, Rippens, Streckens</hi>,<lb/> welche darin beſteht, daß man einen Streifen ſtehen laͤßt, und mit einem anderen<lb/> flach ausgehobenen bedeckt. Dieſe Bedeckung muß aber vollkommen geſchehen, und<lb/> daher der ſtehend bleibende Streifen ſchmaler wie der daruͤber hergeworfene ſeyn. Sel-<lb/> tener legt man von beiden Seiten einen Streifen uͤber den ungepfluͤgten. Man er-<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [101/0123]
Die Arbeit der Beackerung.
§. 179.
Zu der Soͤmmerung wird in der Regel dreimal gepfluͤgt. Die Stoppel wird
im Herbſte, nachdem die Winterungsbeſtellung vollendet, umgebrochen. Denn daß
man dieſes unmittelbar nach der Ernte thue, und die Regel — der Senſe den Pflug
gleich folgen zu laſſen — beobachte, iſt etwas ſeltenes, und beim gewoͤhnlichen
Gange einer groͤßern Wirthſchaft oft nicht auszufuͤhren. Wo es indeſſen geſchieht,
da pfluͤgt man dann vor Winter noch einmal. Sonſt wird die zweite Fahre im Fruͤh-
jahre, ſobald es Zeit und Witterung erlauben, gegeben, und dieſe nennt man das
Felgen, Falgen oder Falzen. Gemeiniglich giebt man dieſe tiefer wie die erſte.
Sie wird in der Regel geegget, und dann mit der dritten, noch beſſer mit der vierten,
Fahre die Saat mehrentheils untergepfluͤgt, es ſey denn, daß zu naſſe Witterung
dieſes bedenklich mache.
Soͤmme-
rungsfurchen.
So ſoll jede Soͤmmerung in der Regel beſtellt werden. Es geſchiehet aber haͤu-
fig nicht, aus Mangel an Zeit und Kraͤften, und man begnuͤgt ſich mit zwei Fahren,
deren erſtere mehrentheils unvollkommen gegeben wird. Insbeſondere geſchiehet dies
beim Hafer und der großen zweizeiligen Gerſte, weil man es fuͤr bedenklich haͤlt, dieſe
ſpaͤter als in der Mitte des May zu beſtellen.
Bei der kleinen vierzeiligen Sommergerſte hat man aber Zeit bis zur Mitte des
Junius, und deshalb ziehet man ſolche wahrſcheinlich bei der Dreifelderwirthſchaft
vor. In der That iſt hier das dreimalige Pfluͤgen zur Gerſte von ſolcher Wichtigkeit,
daß man ſich in Hinſicht der beſſern Beackerung ein an ſich mißlicheres Getreide wohl
gefallen laſſen kann. Dieſes Pfluͤgen zur kleinen Gerſte im Fruͤhjahre thut oft meh-
rere Wirkung auf die Gaarheit des Bodens, als das ſogenannte ſpaͤte Brachpfluͤgen
zur Winterung, wenigſtens in den Jahren, wo das Fruͤhjahr trockner iſt, als der
Spaͤtſommer.
§. 180.
Zu dem erſten Umbruch der Stoppel bedient man ſich zuweilen der Methode des
Halbpfluͤgens, Baͤlkens, Ritzens, Rispens, Rippens, Streckens,
welche darin beſteht, daß man einen Streifen ſtehen laͤßt, und mit einem anderen
flach ausgehobenen bedeckt. Dieſe Bedeckung muß aber vollkommen geſchehen, und
daher der ſtehend bleibende Streifen ſchmaler wie der daruͤber hergeworfene ſeyn. Sel-
tener legt man von beiden Seiten einen Streifen uͤber den ungepfluͤgten. Man er-
Das Halb-
pfluͤgen.
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