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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812.

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Die Arbeit der Beackerung.
§. 179.

Zu der Sömmerung wird in der Regel dreimal gepflügt. Die Stoppel wirdSömme-
rungsfurchen.

im Herbste, nachdem die Winterungsbestellung vollendet, umgebrochen. Denn daß
man dieses unmittelbar nach der Ernte thue, und die Regel -- der Sense den Pflug
gleich folgen zu lassen -- beobachte, ist etwas seltenes, und beim gewöhnlichen
Gange einer größern Wirthschaft oft nicht auszuführen. Wo es indessen geschieht,
da pflügt man dann vor Winter noch einmal. Sonst wird die zweite Fahre im Früh-
jahre, sobald es Zeit und Witterung erlauben, gegeben, und diese nennt man das
Felgen, Falgen oder Falzen. Gemeiniglich giebt man diese tiefer wie die erste.
Sie wird in der Regel geegget, und dann mit der dritten, noch besser mit der vierten,
Fahre die Saat mehrentheils untergepflügt, es sey denn, daß zu nasse Witterung
dieses bedenklich mache.

So soll jede Sömmerung in der Regel bestellt werden. Es geschiehet aber häu-
fig nicht, aus Mangel an Zeit und Kräften, und man begnügt sich mit zwei Fahren,
deren erstere mehrentheils unvollkommen gegeben wird. Insbesondere geschiehet dies
beim Hafer und der großen zweizeiligen Gerste, weil man es für bedenklich hält, diese
später als in der Mitte des May zu bestellen.

Bei der kleinen vierzeiligen Sommergerste hat man aber Zeit bis zur Mitte des
Junius, und deshalb ziehet man solche wahrscheinlich bei der Dreifelderwirthschaft
vor. In der That ist hier das dreimalige Pflügen zur Gerste von solcher Wichtigkeit,
daß man sich in Hinsicht der bessern Beackerung ein an sich mißlicheres Getreide wohl
gefallen lassen kann. Dieses Pflügen zur kleinen Gerste im Frühjahre thut oft meh-
rere Wirkung auf die Gaarheit des Bodens, als das sogenannte späte Brachpflügen
zur Winterung, wenigstens in den Jahren, wo das Frühjahr trockner ist, als der
Spätsommer.

§. 180.

Zu dem ersten Umbruch der Stoppel bedient man sich zuweilen der Methode desDas Halb-
pflügen.

Halbpflügens, Bälkens, Ritzens, Rispens, Rippens, Streckens,
welche darin besteht, daß man einen Streifen stehen läßt, und mit einem anderen
flach ausgehobenen bedeckt. Diese Bedeckung muß aber vollkommen geschehen, und
daher der stehend bleibende Streifen schmaler wie der darüber hergeworfene seyn. Sel-
tener legt man von beiden Seiten einen Streifen über den ungepflügten. Man er-

Die Arbeit der Beackerung.
§. 179.

Zu der Soͤmmerung wird in der Regel dreimal gepfluͤgt. Die Stoppel wirdSoͤmme-
rungsfurchen.

im Herbſte, nachdem die Winterungsbeſtellung vollendet, umgebrochen. Denn daß
man dieſes unmittelbar nach der Ernte thue, und die Regel — der Senſe den Pflug
gleich folgen zu laſſen — beobachte, iſt etwas ſeltenes, und beim gewoͤhnlichen
Gange einer groͤßern Wirthſchaft oft nicht auszufuͤhren. Wo es indeſſen geſchieht,
da pfluͤgt man dann vor Winter noch einmal. Sonſt wird die zweite Fahre im Fruͤh-
jahre, ſobald es Zeit und Witterung erlauben, gegeben, und dieſe nennt man das
Felgen, Falgen oder Falzen. Gemeiniglich giebt man dieſe tiefer wie die erſte.
Sie wird in der Regel geegget, und dann mit der dritten, noch beſſer mit der vierten,
Fahre die Saat mehrentheils untergepfluͤgt, es ſey denn, daß zu naſſe Witterung
dieſes bedenklich mache.

So ſoll jede Soͤmmerung in der Regel beſtellt werden. Es geſchiehet aber haͤu-
fig nicht, aus Mangel an Zeit und Kraͤften, und man begnuͤgt ſich mit zwei Fahren,
deren erſtere mehrentheils unvollkommen gegeben wird. Insbeſondere geſchiehet dies
beim Hafer und der großen zweizeiligen Gerſte, weil man es fuͤr bedenklich haͤlt, dieſe
ſpaͤter als in der Mitte des May zu beſtellen.

Bei der kleinen vierzeiligen Sommergerſte hat man aber Zeit bis zur Mitte des
Junius, und deshalb ziehet man ſolche wahrſcheinlich bei der Dreifelderwirthſchaft
vor. In der That iſt hier das dreimalige Pfluͤgen zur Gerſte von ſolcher Wichtigkeit,
daß man ſich in Hinſicht der beſſern Beackerung ein an ſich mißlicheres Getreide wohl
gefallen laſſen kann. Dieſes Pfluͤgen zur kleinen Gerſte im Fruͤhjahre thut oft meh-
rere Wirkung auf die Gaarheit des Bodens, als das ſogenannte ſpaͤte Brachpfluͤgen
zur Winterung, wenigſtens in den Jahren, wo das Fruͤhjahr trockner iſt, als der
Spaͤtſommer.

§. 180.

Zu dem erſten Umbruch der Stoppel bedient man ſich zuweilen der Methode desDas Halb-
pfluͤgen.

Halbpfluͤgens, Baͤlkens, Ritzens, Rispens, Rippens, Streckens,
welche darin beſteht, daß man einen Streifen ſtehen laͤßt, und mit einem anderen
flach ausgehobenen bedeckt. Dieſe Bedeckung muß aber vollkommen geſchehen, und
daher der ſtehend bleibende Streifen ſchmaler wie der daruͤber hergeworfene ſeyn. Sel-
tener legt man von beiden Seiten einen Streifen uͤber den ungepfluͤgten. Man er-

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[101/0123] Die Arbeit der Beackerung. §. 179. Zu der Soͤmmerung wird in der Regel dreimal gepfluͤgt. Die Stoppel wird im Herbſte, nachdem die Winterungsbeſtellung vollendet, umgebrochen. Denn daß man dieſes unmittelbar nach der Ernte thue, und die Regel — der Senſe den Pflug gleich folgen zu laſſen — beobachte, iſt etwas ſeltenes, und beim gewoͤhnlichen Gange einer groͤßern Wirthſchaft oft nicht auszufuͤhren. Wo es indeſſen geſchieht, da pfluͤgt man dann vor Winter noch einmal. Sonſt wird die zweite Fahre im Fruͤh- jahre, ſobald es Zeit und Witterung erlauben, gegeben, und dieſe nennt man das Felgen, Falgen oder Falzen. Gemeiniglich giebt man dieſe tiefer wie die erſte. Sie wird in der Regel geegget, und dann mit der dritten, noch beſſer mit der vierten, Fahre die Saat mehrentheils untergepfluͤgt, es ſey denn, daß zu naſſe Witterung dieſes bedenklich mache. Soͤmme- rungsfurchen. So ſoll jede Soͤmmerung in der Regel beſtellt werden. Es geſchiehet aber haͤu- fig nicht, aus Mangel an Zeit und Kraͤften, und man begnuͤgt ſich mit zwei Fahren, deren erſtere mehrentheils unvollkommen gegeben wird. Insbeſondere geſchiehet dies beim Hafer und der großen zweizeiligen Gerſte, weil man es fuͤr bedenklich haͤlt, dieſe ſpaͤter als in der Mitte des May zu beſtellen. Bei der kleinen vierzeiligen Sommergerſte hat man aber Zeit bis zur Mitte des Junius, und deshalb ziehet man ſolche wahrſcheinlich bei der Dreifelderwirthſchaft vor. In der That iſt hier das dreimalige Pfluͤgen zur Gerſte von ſolcher Wichtigkeit, daß man ſich in Hinſicht der beſſern Beackerung ein an ſich mißlicheres Getreide wohl gefallen laſſen kann. Dieſes Pfluͤgen zur kleinen Gerſte im Fruͤhjahre thut oft meh- rere Wirkung auf die Gaarheit des Bodens, als das ſogenannte ſpaͤte Brachpfluͤgen zur Winterung, wenigſtens in den Jahren, wo das Fruͤhjahr trockner iſt, als der Spaͤtſommer. §. 180. Zu dem erſten Umbruch der Stoppel bedient man ſich zuweilen der Methode des Halbpfluͤgens, Baͤlkens, Ritzens, Rispens, Rippens, Streckens, welche darin beſteht, daß man einen Streifen ſtehen laͤßt, und mit einem anderen flach ausgehobenen bedeckt. Dieſe Bedeckung muß aber vollkommen geſchehen, und daher der ſtehend bleibende Streifen ſchmaler wie der daruͤber hergeworfene ſeyn. Sel- tener legt man von beiden Seiten einen Streifen uͤber den ungepfluͤgten. Man er- Das Halb- pfluͤgen.

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft03_1810/123>, abgerufen am 12.10.2024.