Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.Auswahl eines Landguts. höheren Reiz geben. Da wir aber hier den Landwirth rein in seinem Gewerbe undfrei von allen Nebenbegriffen betrachten, so können wir auf diese Zufälligkeit nicht Rücksicht nehmen. §. 59. Auswahl eines Wer Vaterlandsliebe besitzt, die sich auf Anerkennung wahrer Vorzüge der §. 60. Dasjenige Landgut wird immer zu wählen seyn, welches, nach gehöriger Erwä- §. 61. Um diese Gegeneinanderstellung klar und deutlich zu machen, scheint mir fol- Wenn man sich im Allgemeinen für ein Gut bestimmt hat, oder wenigstens mit rigkeiten,
Auswahl eines Landguts. hoͤheren Reiz geben. Da wir aber hier den Landwirth rein in ſeinem Gewerbe undfrei von allen Nebenbegriffen betrachten, ſo koͤnnen wir auf dieſe Zufaͤlligkeit nicht Ruͤckſicht nehmen. §. 59. Auswahl eines Wer Vaterlandsliebe beſitzt, die ſich auf Anerkennung wahrer Vorzuͤge der §. 60. Dasjenige Landgut wird immer zu waͤhlen ſeyn, welches, nach gehoͤriger Erwaͤ- §. 61. Um dieſe Gegeneinanderſtellung klar und deutlich zu machen, ſcheint mir fol- Wenn man ſich im Allgemeinen fuͤr ein Gut beſtimmt hat, oder wenigſtens mit rigkeiten,
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Auswahl eines Landguts.
hoͤheren Reiz geben. Da wir aber hier den Landwirth rein in ſeinem Gewerbe und
frei von allen Nebenbegriffen betrachten, ſo koͤnnen wir auf dieſe Zufaͤlligkeit nicht
Ruͤckſicht nehmen.
§. 59.
Wer ein Landgut ſucht, muß, um es auf das vortheilhafteſte zu erhalten, weit
umherſchauen, und ſich nicht auf einen Diſtrikt, Provinz oder Staat beſchraͤnken,
weil er um deſto beſſer waͤhlen kann, je mannigfaltiger die Gegenſtaͤnde ſeiner Wahl
ſich ihm darſtellen.
Auswahl eines
Landguts.
Wer Vaterlandsliebe beſitzt, die ſich auf Anerkennung wahrer Vorzuͤge der
Verfaſſung gruͤndet, wird hierin mit Recht eine Beſtimmung finden, ſich fuͤr ein
Landgut in dieſem Staate eher zu entſcheiden. Aber eine bloße Vorliebe des Mut-
terlandes kann nicht in Betracht kommen, wenn von der Aufgabe die Rede iſt, die
der Landwirth als ſolcher zu loͤſen hat.
§. 60.
Dasjenige Landgut wird immer zu waͤhlen ſeyn, welches, nach gehoͤriger Erwaͤ-
gung aller Umſtaͤnde, den moͤglich hoͤchſten reinen Ertrag verſpricht, verſteht ſich nach
Verhaͤltniß der Kraͤfte des Beſitznehmers. Ein ganz vollkommnes, fehlerfreies, und
in allen Stuͤcken den Wuͤnſchen entſprechendes Landgut wird man ſelten oder nie fin-
den, und es koͤmmt nur darauf an, in wiefern die Summe ſeiner guten Eigenſchaften
die ſeiner ſchlechten uͤberſteigt, folglich auf eine genaue Wuͤrdigung und Gegenein-
anderſtellung beider.
§. 61.
Um dieſe Gegeneinanderſtellung klar und deutlich zu machen, ſcheint mir fol-
gende Methode zweckmaͤßig:
Wenn man ſich im Allgemeinen fuͤr ein Gut beſtimmt hat, oder wenigſtens mit
der Wahl darauf beruht, ſo nehme man ſeinen zuvor nach allgemeinen Grundſaͤtzen
ausgemittelten Werth zu 100 oder zu 1000 an, fange dann an, alle Nebenumſtaͤnde
zu unterſuchen und zu wuͤrdigen, taxire die Vorzuͤge, die man außer dem eigentlichen
Grund und Boden daran bemerkt, jeden zu gewiſſen Prozenten, nach moͤglichſt rich-
tiger Schaͤtzung; man ſetze dieſe unter einander, und ſummire alsdann, um wie viel
dieſes Gut uͤber ſeinen eigentlichen Grundwerth hoͤher zu ſchaͤtzen ſey. Dagegen be-
merke man aber auf der andern Seite alle Nachtheile, die es hat, und alle Schwie-
rigkeiten,
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